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Wie viel Unterhalt muss ich zahlen bei 1300 netto?

Gefragt von: Cäcilia Fricke  |  Letzte Aktualisierung: 23. März 2026
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Bei 1.300 € Nettoeinkommen hängt die Höhe des Kindesunterhalts stark vom Alter des Kindes und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder ab, da Sie einen Selbstbehalt von ca. 1.450 € (erwerbstätig) haben, aber auch anteilig Kindergeld verrechnet wird; in der Düsseldorfer Tabelle 2025/2026 fallen Sie in die erste Einkommensgruppe (bis 2.100 €), was bei einem Kind (0-5 Jahre) ca. 350 € (abzüglich Kindergeld) ausmachen kann, aber bei 1.300 € Netto ist eine Zahlung oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, da Ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt.

Wie viel Unterhalt bei 1300 Euro netto?

Peter Müller hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.300 Euro. Für sein 13-jähriges Kind müsste er einen Kindesunterhalt 649 Euro zahlen. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.450 Euro. Dieser würde durch die Unterhaltszahlungen unterschritten werden.

Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Unterhalt zahlen muss?

Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, bleibt Ihnen ein gesetzlich festgelegter Betrag, der sogenannte Selbstbehalt, für Ihren eigenen Lebensunterhalt übrig; dieser liegt für Erwerbstätige beim Kindesunterhalt oft bei 1.450 € (für minderjährige Kinder) und bei 1.600 € (für Ehegatten/Geschiedene/Eltern von Nicht-Ehepartnern), während er für Nicht-Erwerbstätige niedriger ist (z.B. 1.200 € bei Kindesunterhalt), wobei die genauen Beträge je nach Situation (Kindesalter, Erwerbsstatus) und der aktuellen Düsseldorfer Tabelle variieren können, um Ihren notwendigen Eigenbedarf zu decken. 

Was ist der Mindestbetrag für Unterhalt?

Unterhalt für volljährige Kinder

Lebt das Kind noch bei einem Elternteil zuhause, beträgt der monatliche Mindestunterhalt 689 Euro (Stand: 2024). Der Bedarf eines nicht im Haushalt eines Elternteils lebenden Kindes beträgt regelmäßig 930 Euro monatlich.

Wie viel Euro muss der Vater Unterhalt zahlen?

Der Mindestunterhalt für Minderjährige ist gesetzlich festgelegt und beträgt 482 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 554 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 649 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts dient die Düsseldorfer Tabelle.

Bereinigtes Nettoeinkommen – Juristin erklärt

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Was ist, wenn der Vater nicht genug Unterhalt zahlen kann?

Wenn der Unterhaltspflichtige zunächst nicht zahlen will oder kann, besteht die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss bei der jeweiligen Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen. Diese ist in der Regel beim Jugendamt, zuweilen aber auch beim Sozialamt angegliedert.

Wie berechne ich den Unterhalt für mein Kind?

Um den Kinderunterhalt zu berechnen, nutzen Sie die Düsseldorfer Tabelle, ermitteln Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, ziehen es vom Gesamtbedarf ab, berücksichtigen das Kindergeld (die Hälfte wird angerechnet) und den Selbstbehalt, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln, wobei spezialisierte Online-Rechner helfen. Der Ablauf ist: 1. Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens beider Elternteile (Netto minus berufsbedingte Aufwendungen). 2. Feststellung des Bedarfs des Kindes nach Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle. 3. Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (aktuell 127,50 €) vom Tabellenbetrag. 4. Quotelung des Restbetrags nach den Einkommensverhältnissen beider Eltern. 5. Abzug des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen.
 

Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.

Was passiert, wenn zu wenig Unterhalt gezahlt wird?

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil trotz eines Unterhaltstitels des Familiengerichts und einer Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung nicht, muss man weitergehende Maßnahmen ergreifen. Diese können z.B. in einer Zwangsvollstreckung oder Lohnpfändung bestehen.

Bei welchem Einkommen muss ich keinen Unterhalt zahlen?

Um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, haben Sie Anspruch auf einen Selbstbehalt (Eigenbedarf). Dieser beträgt 1.450 EUR, wenn Sie berufstätig sind und 1.750 EUR, wenn Sie nicht arbeiten. Liegt Ihr Einkommen unter diesen Selbstbehalten, dürfen Sie den Kindesunterhalt verweigern.

Was reduziert Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird durch Einkommen des Kindes, abzugsfähige Kosten des Unterhaltspflichtigen (z.B. berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen, angemessene Altersvorsorge) und Kosten, die durch den Umgang entstehen, gemindert, wobei die Bereinigung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zentral ist, um das tatsächlich verfügbare Einkommen zu ermitteln, das dann die Basis für die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle bildet. 

Wird die Miete beim Unterhalt berücksichtigt?

Ja, Miete wird beim Unterhalt berücksichtigt, aber je nach Situation unterschiedlich: Beim Kindesunterhalt sind Wohnkosten im Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen enthalten (ca. 520 € für 2025), können aber erhöht werden, wenn sie höher sind; wer mietfrei wohnt, dem wird ein fiktiver "Wohnvorteil" als Einkommen angerechnet, was den Unterhalt erhöht. Beim Ehegattenunterhalt können tatsächliche Mietzahlungen für eine weiter genutzte Wohnung abgezogen werden, aber nach der Trennung oft nur bis zu einem gewissen Grad bzw. bei Auszug die (angemessene) Miete selbst. 

Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Kindesunterhalt zahlen muss?

Beim Kindesunterhalt haben Sie einen Eigenbehalt von 1.450 Euro, wenn Sie berufstätig sind und die Kinder minderjährig oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs in der Ausbildung sind, dabei unverheiratet sind und noch im Haushalt der Eltern leben. Sind Sie nicht berufstätig, sind es bei solchen Kindern 1.200 Euro.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle?

Seit 1. Januar 2025 gelten diese Mindest-Bedarfssätze für minderjährige Kinder im Monat:

  • bis zum 6. Geburtstag: 482 Euro (2026: 486 Euro)
  • bis zum 12. Geburtstag: 554 Euro (2026: 558 Euro)
  • bis zum 18. Geburtstag: 649 Euro (2026: 653 Euro)

Wird 520 € auf Unterhalt angerechnet?

Wohnkosten für erwerbstätigen Unterhaltszahlenden

Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 2025 monatlich 1450 €. Hierin sind bis 520 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten (Warmmiete).

Was ist, wenn der Vater den Mindestunterhalt nicht zahlen kann?

Wenn der Vater den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, springt der Staat über den Unterhaltsvorschuss ein, den man beim Jugendamt beantragt. Der Vater muss aber nachweisen, dass er wirklich nicht zahlen kann (Mangelfall), ansonsten wird erwartet, dass er alles zumutbare tut, um Einkommen zu steigern. Alternativ können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, um den Unterhalt durchzusetzen. 

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Ja, Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend verlangt werden, aber der Grundsatz ist, dass dies nur ab dem Zeitpunkt der Aufforderung möglich ist und nicht unbegrenzt in die Vergangenheit reicht. Bei Kindesunterhalt kann rückwirkend ab dem Monat der Auskunftsaufforderung oder Mahnung geltend gemacht werden, bei nachehelichem Unterhalt gilt oft eine Jahresfrist, es sei denn, der Pflichtige hat sich absichtlich entzogen. 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt bei geringem Einkommen?

Aber auch bei einem ganz geringen Einkommen muss Unterhalt gezahlt werden. Der sog. Mindestunterhalt steht in der ersten Zeile der Düsseldorfer Tabelle. Für ein Kind bis 5 Jahre und einem Nettoeinkommen von 1.500 € werden 342 € an Unterhalt fällig.

Wann ist der Vater vom Unterhalt befreit?

Wenn das Kind seine Ausbildung oder sein Studium abgeschlossen hat und in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, endet die Unterhaltspflicht der Eltern. Auch mit der Heirat eines volljährigen Kindes endet die Unterhaltspflicht der Eltern.

Kann zu wenig gezahlter Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Ja, zu wenig gezahlten Kindesunterhalt können Sie nachfordern, aber nur zeitnah und durch Inverzugsetzung des Unterhaltspflichtigen (z.B. durch eine Mahnung mit Fristsetzung oder ein Auskunftsverlangen) und idealerweise mit einem Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde), wobei Sie den Anspruch meist ab dem Monat der Inverzugsetzung geltend machen können. Wichtig ist, schriftlich zu handeln und Beweise zu sichern, sonst kann der Anspruch verjähren oder verwirken, was eine schnelle Geltendmachung notwendig macht. 

Für was muss der Vater außer Unterhalt noch zahlen?

Über den regulären Unterhaltsbedarf hinaus besteht die Möglichkeit Sonderbedarf von dem Unterhaltsschuldner zu verlangen. Dies beinhaltet beispielsweise Zahlungen für Arztrechnungen, allergiebedingte Einrichtung oder Klassenfahrten.

Kann ich Unterhalt beim Jugendamt berechnen lassen?

Für Kindesunterhalt sind Jugendamt (kostenlos, einfacher Fall) und Anwalt (komplexer Fall, individuelle Beratung, auch für Volljährige) beide Ansprechpartner, wobei das Jugendamt den Unterhalt für Minderjährige kostenfrei berechnet und einfordert, ein Anwalt aber bei komplexen Fällen, Volljährigenunterhalt oder bei Unstimmigkeiten oft die bessere Wahl ist, da er individueller beraten kann und auch bei Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt hilft. 

Hat das Einkommen der Mutter beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

Ja, das Einkommen der Mutter ist relevant, aber primär bei volljährigen Kindern und wenn der betreuende Elternteil selbst über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt – dann kann eine anteilige Beteiligung der Mutter am Barunterhalt gefordert werden, da der Unterhaltsbedarf nach dem gemeinsamen Einkommen beider Elternteile ermittelt wird, wobei der betreuende Elternteil seine Leistung durch Betreuung erbringt. Bei minderjährigen Kindern richtet sich der Unterhalt meist nur nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils, aber auch hier kann das höhere Einkommen der Mutter zu einer geringeren Quote des anderen Elternteils führen, solange dem Betreuenden noch ein deutlicher Vorteil bleibt.
 

Wer legt die Höhe der Unterhaltszahlung fest?

Unterhalt wird entweder einvernehmlich durch Vereinbarung (Jugendamt, Notar) oder bei Uneinigkeit durch das Familiengericht festgelegt, welches sich dabei nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe richtet, um die Einkommensverhältnisse zu prüfen und eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen.