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Kann ich als selbstständiger Hartz 4 beantragen?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Heinz-Dieter Wittmann  |  Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2026
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Ja, auch Selbstständige können Bürgergeld (früher Hartz IV) beantragen, um ihren Lebensunterhalt aufzustocken oder zu sichern, wenn ihre Einkünfte nicht ausreichen; seit der Corona-Krise gibt es Erleichterungen, wie höhere Freibeträge und die Nichtanrechnung von Betriebsvermögen, solange es zur Fortführung der Selbstständigkeit dient, wobei eine Prüfung der Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen) und eine positive Tragfähigkeitsprognose der Tätigkeit notwendig sind.

Hat man als Selbstständiger Anspruch auf Bürgergeld?

Ja, Selbstständige können Bürgergeld beziehen, um ihr Einkommen aufzustocken, wenn es nicht für den Lebensunterhalt reicht; dabei werden Teile des Einkommens freigestellt (z.B. 100 €) und der Rest angerechnet, wobei das Jobcenter auch eine Anlaufphase unterstützt, aber keine Betriebskosten übernimmt, was oft eine vorläufige Bewilligung und spätere Nachzahlung/Rückzahlung bedeutet. Eine Selbstständigkeit in Teilzeit ist ebenfalls möglich, und es gibt spezielle Förderungen wie das Einstiegsgeld bei Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.
 

Haben Selbstständige Anspruch auf Hartz 4?

Auch als Selbständiger haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II sind „nur“ die Erwerbsfähigkeit und die Hilfebedürftigkeit einer Person.

Wie hoch ist die Grundsicherung für Selbstständige?

Die Grundsicherung für alleinstehende Rentnerinnen und Rentner geht derzeit (Stand März 2025) von einem Grundbedarf von 563 Euro im Monat aus. Zusätzlich werden unter anderem angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Welche Zuschüsse kann ich als Selbständiger beantragen?

Welche Förderungen für Selbstständige und Gründer gibt es?

  • Beratungsförderung.
  • KfW-Förderung für Existenzgründer und Unternehmen.
  • AVGS der Agentur für Arbeit.
  • Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei Arbeitslosigkeit.
  • Mikromezzaninfonds.
  • High-Tech Gründerfonds.
  • EXIST-Gründungsstipendium.
  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital.

ALG2 • Hartz4 • Grundsicherung Selbstständige, Solounternehmer, Einzelunternehmer, Freiberufler?

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Welche Unterstützung kann ich als Selbstständiger erhalten?

Ob Sie gerade erst selbstständig geworden sind oder schon seit Jahren, ist es wichtig, sich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen und Zuschüsse zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten zu informieren. Dazu gehören beispielsweise das Arbeitslosengeld II (ESA) im Krankheitsfall und das Bürgergeld II (Universal Credit) bei geringem Einkommen .

Welche staatlichen Zuschüsse bekomme ich, wenn ich mich selbstständig mache?

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, werden von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Dieser wendet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld I und beläuft sich auf die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus einer Pauschale von 300 Euro.

Haben Selbstständige Anspruch auf Grundsicherung?

Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld. Seit der Corona-Krise wurden neue Regelungen geschaffen, damit auch Selbstständige und Unternehmer die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld beantragen können und ihnen der Zugang erleichtert wird.

Wie kann ich mein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken?

Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es mit Bürgergeld ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Sie können diese Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?

Der Hauptunterschied ist die Zielgruppe: Bürgergeld (seit 2023 Nachfolger von Hartz IV) ist für erwerbsfähige Menschen gedacht, die arbeiten können und Unterstützung bei der Jobsuche brauchen (SGB II), während die Grundsicherung (im Alter/bei Erwerbsminderung) für Menschen ist, die dauerhaft nicht arbeiten können, etwa wegen Alter oder voller Erwerbsminderung, und deren Existenzminimum gesichert werden muss (SGB XII). Das Bürgergeld zielt auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ab, während die Grundsicherung die reine Existenz sichert.
 

Was zahlt das Jobcenter bei Selbständigkeit?

Die Höhe der Förderung beträgt für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen selbst grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung. Sie kann auf bis zu 100 Prozent der Regelleistung aufgestockt werden. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Wer bekommt 5000 € Zuschuss vom Staat?

Die Einmalzahlung ist für Rentner und Rentnerinnen gedacht, die am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) erhalten haben UND: entweder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)

Was passiert, wenn Selbstständige arbeitslos werden?

ALG I: Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

Haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld, übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlung ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge für die Rentenversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe?

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben, müssen Sie Gewerbe und Finanzamt informieren, was steuerliche Pflichten (z.B. Aufgabebilanz, Aufgabegewinn) auslöst und eine formelle Abmeldung notwendig macht, wobei Freiberufler sich um die steuerliche Abmeldung selbst kümmern müssen. Danach stehen Ihnen Optionen wie der Wechsel in die Anstellung, die Weiterführung als Nebengewerbe oder eine vorübergehende Betriebsunterbrechung offen, wobei Sie bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I haben können, wenn Sie vorher versichert waren, oder Sie einen Restanspruch geltend machen können. 

Wie unterstützt das Arbeitsamt bei Selbstständigkeit?

Das Arbeitsamt fördert Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, durch den Gründungszuschuss. Dieser kann von Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Gründungszuschuss.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Das Arbeitslosengeld (ALG I) für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, berechnet sich nach dem fiktiven Nettoeinkommen (ca. 60-67 % davon, je nach Kinderstatus) aus ihren vorherigen Beiträgen und ist damit individuell, da es vom Einkommen abhängt, nicht von einer Pauschale; Existenzgründer zahlen anfangs die Hälfte der Beiträge und können unter bestimmten Bedingungen (12 Monate Einzahlung) ALG I beantragen, wobei der Bezug von ALG I einen neuen Anspruch (erneut 12 Monate Beiträge) für eine erneute Förderung erfordert. 

Kann ich mein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken?

Ja, Selbstständige können Bürgergeld aufstocken, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht, wobei das Jobcenter Einkommen und Vermögen prüft, aber auch spezielle Förderungen wie das Einstiegsgeld für die Gründung anbietet; es gibt Freibeträge und Schonvermögen, um die Selbstständigkeit zu unterstützen, aber das Ziel ist die Unabhängigkeit, und die Unterstützung wird als Darlehen oder Zuschuss gewährt, um die Existenz zu sichern, wie auf der Bundesagentur für Arbeit Webseite erklärt wird.
 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Bürgergeld?

Es gibt keine starre Einkommensgrenze für das Bürgergeld, da Einkommen stufenweise angerechnet wird, aber Freibeträge existieren: Einkommen bis 520 € bleiben für Schüler, Studierende und Freiwilligendienstleistende oft anrechnungsfrei; hinzuverdienendes Erwerbseinkommen wird gestaffelt (z.B. 30 % bis 1.000 €, weitere 10 % bis 1.200 €) teilweise nicht berücksichtigt, wobei sich die genauen Grenzen je nach Bedarfsgemeinschaft und Einkommensart unterscheiden. Der Anspruch hängt vom Gesamtbedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) und dem anrechenbaren Einkommen ab, wobei Freibeträge den zu kürzbaren Anteil reduzieren.
 

Wie viel Geld darf ich zusätzlich zum Bürgergeld verdienen?

Beim Bürgergeld dürfen Sie bis zu 100 € monatlich komplett behalten, darüber hinaus gibt es gestaffelte Freibeträge: 20 % bis 520 € (in 2024/2025), 30 % bis 1.000 € und 10 % bis 1.200 € (oder 1.500 €, wenn ein Kind da ist). Es gibt also keinen festen Betrag, sondern eine Staffelung, die mehr verdienen attraktiver macht.
 

Wie hoch ist das Bürgergeld für Selbständige?

Seit dem 1.1.2024 gibt es 563 EUR pro Monat. Aufgrund der gesunkenen Inflation gab es 2025 eine Nullrunde. Seit der Reform hat Weiterbildung einen höheren Stellenwert und die Zuverdienstmöglichkeiten wurden verbessert. Außerdem dürfen Bezieher*innen im ersten Jahr bis zu 40.000 EUR Schonvermögen behalten.

Wie beantrage ich Bürgergeld als Selbständiger?

Um Bürgergeld als Selbstständiger zu beantragen, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Jobcenter (online über das Jobcenter-Portal ein, um Ihre finanzielle Situation darzulegen, da das Jobcenter Ihr Einkommen zur Bedarfsdeckung berechnet und anrechnet.
 

Wie hoch ist die Mindestrente für Selbständige?

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2025 rund 103,42 Euro pro Monat. Nach 35 Jahren Mindestbeitrag ergibt sich eine monatliche Rente von etwa 187 Euro brutto. Die Grundrente ist möglich, wenn mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen – freiwillige Beiträge zählen nicht.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Selbstständige?

Für Selbstständige gibt es diverse finanzielle Unterstützung, primär den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für ALG-1-Empfänger (Phase 1: ALG+300€, Phase 2: 300€ für 9 Monate), geförderte Kredite (KfW), Beratungsförderung (AVGS), Mikrokredite (Mikromezzaninfonds), branchenspezifische Hilfen (z.B. Meistergründungsprämie im Handwerk) und spezielle Programme für bestimmte Zielgruppen (Frauen, Migranten) oder Branchen (Kreativwirtschaft, Green Economy). Auch kostenlose Beratungen (z.B. durch KMU-Berater oder Förderprogramme) sind verfügbar. 

Welche Unterstützung gibt es beim Selbstständigmachen?

Um sich selbstständig zu machen, erhalten Sie Hilfe durch staatliche Förderungen (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld), Beratungsangebote (IHK, HWK, Jobcenter, Sparkassen, Gründercoaches) sowie Informationsportale (Existenzgründungsportal des BMWK), die Sie bei der Businessplan-Erstellung, Finanzierung und Wahl der Rechtsform unterstützen. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, besonders wenn Sie ALG I beziehen, um finanzielle Starthilfen wie den Gründungszuschuss zu klären.
 

Was kann ich tun, wenn ich als Selbstständiger nicht mehr arbeiten kann?

Wenn Sie als Selbstständiger arbeitsunfähig werden, müssen Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, sich eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) holen und diese Ihrer Krankenkasse melden, falls Sie den gesetzlichen Krankengeldanspruch gewählt haben (kostet extra) oder eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben; andernfalls müssen Sie sofort Rücklagen oder staatliche Hilfe wie das Bürgergeld prüfen. Wichtig ist die frühzeitige Absicherung, um Einkommensverluste zu vermeiden, da Sie ohne spezielle Versicherung kein automatisch gezahltes Krankengeld erhalten.