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Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei Arbeitsunfall?

Gefragt von: Vladimir Funk  |  Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026
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Bei einem Arbeitsunfall gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber, da das Haftungsprivileg der gesetzlichen Unfallversicherung greift; nur bei vorsätzlicher Herbeiführung der Verletzung durch den Arbeitgeber oder bei Wegeunfällen mit Drittverschulden (z. B. durch einen anderen Verkehrsteilnehmer) können Schmerzensgeldforderungen bestehen, da hier das Haftungsprivileg durchbrochen wird. Stattdessen zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) Verletztengeld, übernimmt Heilbehandlungskosten und zahlt ggf. Übergangs- oder Fahrtgeld, während der Arbeitgeber Lohn fortzahlt.

Wie viel Geld steht mir bei einem Arbeitsunfall zu?

Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen volles Gehalt (Lohnfortzahlung) bei Vorliegen einer ärztlichen Krankschreibung und mindestens vierwöchiger Betriebszugehörigkeit. Ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld (80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als Netto). Die Auszahlung läuft meist über die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft zahlt auch Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen.
 

Wann zahlt die BG Schmerzensgeld?

Auch die Berufsgenossenschaft zahlt Ihnen kein Geld für erlittene Schmerzen, übernimmt aber das sogenannte Verletztengeld, wenn sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein sollten. Beachten Sie außerdem, dass Schmerzensgeld nur für erlittene körperliche oder seelische Beeinträchtigungen gezahlt wird.

Was steht mir nach einem Arbeitsunfall alles zu?

Nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung, Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) und danach Verletztengeld (ca. 80 % des Bruttolohns) von der Berufsgenossenschaft, Rehabilitation (Umschulung, Arbeitsplatzanpassung), eventuell eine Verletztenrente bei dauerhaften Schäden und unter Umständen Schmerzensgeld bei Verschulden des Arbeitgebers, wobei Sachschäden meist nicht ersetzt werden, außer an Hilfsmitteln wie der Brille. 

Wie lange zahlt die BG nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld?

Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld als Lohnersatzleistung, nachdem der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen Lohn fortgezahlt hat, und zwar grundsätzlich bis zu 78 Wochen (gerechnet ab Feststellung der Arbeitsunfähigkeit), solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, wobei die Zahlung endet, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, eine Rente beginnen würde oder eine berufliche Rehabilitation startet. 

Schmerzensgeld - wie viel erhalte ich?

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Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen volles Gehalt (Lohnfortzahlung) bei Vorliegen einer ärztlichen Krankschreibung und mindestens vierwöchiger Betriebszugehörigkeit. Ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld (80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als Netto). Die Auszahlung läuft meist über die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft zahlt auch Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen.
 

Wie hoch ist die Fahrtkostenerstattung der BG Verkehr?

Für Fahrten mit dem privaten PKW erhalten Sie 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro insgesamt für eine Hin- und Rückfahrt. Für die Höhe der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Parktickets werden ebenfalls erstattet. Bitte reichen Sie die Originalbelege ein.

Welche Vorteile hat ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall bietet Arbeitnehmern erhebliche Vorteile gegenüber einer normalen Krankheit, da die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für Behandlung, Rehabilitation (medizinisch und beruflich), Wiedereingliederung (z.B. Arbeitsplatzanpassung, Umschulung) und bei dauerhaften Schäden eine Verletztenrente übernimmt, während der Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung leistet und danach die Berufsgenossenschaft Verletztengeld zahlt, was oft bessergestellt ist als Krankengeld. 

Wie lange dauert es bis die BG zahlt?

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft Leistungen aus? Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung.

Was passiert nach 6 Wochen nach einem BG-Unfall?

Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes.

Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld verlangen?

Bei einem Arbeitsunfall gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber, da das Haftungsprivileg der gesetzlichen Unfallversicherung greift; nur bei vorsätzlicher Herbeiführung der Verletzung durch den Arbeitgeber oder bei Wegeunfällen mit Drittverschulden (z. B. durch einen anderen Verkehrsteilnehmer) können Schmerzensgeldforderungen bestehen, da hier das Haftungsprivileg durchbrochen wird. Stattdessen zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) Verletztengeld, übernimmt Heilbehandlungskosten und zahlt ggf. Übergangs- oder Fahrtgeld, während der Arbeitgeber Lohn fortzahlt.
 

Wie lange erhält man volles Geld bei einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber zunächst für bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter (Lohnfortzahlung), danach übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für maximal 78 Wochen das sogenannte Verletztengeld, eine Lohnersatzleistung, die bei rund 80 % des letzten Bruttolohns liegt. Die Zahlung erfolgt meist über die Krankenkasse, bis die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist oder Spätfolgen eine Verletztenrente nötig machen. 

Wie lange muss man krankgeschrieben sein, um Schmerzensgeld zu bekommen?

Schmerzensgeld: Wer 6 Wochen arbeitsunfähig war, kann unter Umständen Ersatzansprüche geltend machen. Bei der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe spielen mehrere Faktoren eine maßgebliche Rolle.

Wie hoch ist die Gehaltszahlung bei einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen volles Gehalt (Lohnfortzahlung) bei Vorliegen einer ärztlichen Krankschreibung und mindestens vierwöchiger Betriebszugehörigkeit. Ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld (80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als Netto). Die Auszahlung läuft meist über die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft zahlt auch Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen.
 

Wie hoch ist das Krankengeld bei 2000 € netto?

Bei 2.000 € Netto liegt Ihr Krankengeld typischerweise bei etwa 1.400 € bis 1.800 € pro Monat, da es 70 % Ihres Bruttogehalts oder maximal 90 % Ihres Nettogehalts beträgt – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Für 2.000 € netto bedeutet das meist 90 % davon (1.800 €), es sei denn, Ihr Bruttoverdienst (ca. 2.400-2.800 €) wäre niedriger als 90 % Ihres Netto, was unwahrscheinlich ist. Eine genaue Berechnung hängt vom Brutto-Einkommen und der Steuerklasse ab, daher sind Online-Rechner der Krankenkassen hilfreich. 

Wie wirkt sich ein Arbeitsunfall auf die Rente aus?

Der Arbeitnehmer erhält nach einem Arbeitsunfall eine Rente, wenn er nicht mehr vollständig erwerbsfähig ist. Liegt die MdE unter 20 %, kann eine Rente wegen einem Arbeitsunfall nur dann gefordert werden, wenn weitere Schadensereignisse vorliegen, die ebenfalls die Arbeitskraft einschränken.

Welche Ansprüche hat man nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung, Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) und danach Verletztengeld (ca. 80 % des Bruttolohns) von der Berufsgenossenschaft, Rehabilitation (Umschulung, Arbeitsplatzanpassung), eventuell eine Verletztenrente bei dauerhaften Schäden und unter Umständen Schmerzensgeld bei Verschulden des Arbeitgebers, wobei Sachschäden meist nicht ersetzt werden, außer an Hilfsmitteln wie der Brille. 

Wie lange dauert ein BG-Gutachten?

Die Dauer eines BG-Gutachtens variiert stark, aber rechnen Sie mit mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten, oft ca. 3-6 Monate bis eine Entscheidung vorliegt, wobei komplexere Fälle länger dauern können, manchmal sogar über ein Jahr, da es oft auf die Einladung zum Termin und die Auswertung ankommt. Für die Auszahlung nach einem Kfz-Unfall sind meist 2-6 Wochen nach Gutachteneingang bei der Versicherung realistisch. Bei Anerkennung einer Berufskrankheit können auch 6 Jahre oder länger für den Rentenbescheid vergehen, da die Entscheidung über die Rentenhöhe intern bei der BG getroffen wird. 

Was zahlt die BG alles bei einem Arbeitsunfall?

Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt bei einem Arbeitsunfall umfassend: Sie übernimmt alle Kosten für medizinische Versorgung (Ärzte, Krankenhaus, Physiotherapie, Hilfsmittel), zahlt Verletztengeld (ca. 80 % des Bruttoeinkommens) ab der 7. Woche, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, sowie Übergangs- und Pflegegeld bei Reha, unterstützt mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/Gemeinschaft und zahlt bei dauerhaften Folgen eine Verletztenrente. Auch Hinterbliebenenleistungen bei tödlichen Unfällen sind abgedeckt. 

Wie viel Geld bekomme ich bei einem Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen volles Gehalt (Lohnfortzahlung) bei Vorliegen einer ärztlichen Krankschreibung und mindestens vierwöchiger Betriebszugehörigkeit. Ab der siebten Woche übernimmt die Berufsgenossenschaft das sogenannte Verletztengeld (80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als Netto). Die Auszahlung läuft meist über die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft zahlt auch Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen.
 

Wann zahlt die BG nicht?

Die Berufsgenossenschaft (BG) zahlt nicht bei Unfällen, die privat veranlasst sind (z.B. Kantinenaufenthalt, Pausengänge außerhalb des Betriebs), bei selbst herbeigeführten Unfällen (Absicht), wenn eine Vorerkrankung die alleinige Ursache war, oder bei Trunkenheit am Arbeitsplatz, wenn der Alkohol die Hauptursache ist. Auch Streiks führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Schutz besteht nur bei einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. 

Welche Nachteile hat ein Arbeitsunfall für den Arbeitgeber?

Nachteile für Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall sind primär finanzielle Belastungen (Lohnfortzahlung, Vertretungskosten, mögliche höhere Unfallversicherungsbeiträge), betriebliche Störungen durch Arbeitsausfälle, Imageverlust bei Häufung von Unfällen und bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitgebers direkte Haftung für Personen- und Sachschäden, obwohl der Arbeitgeber meist durch die Sozialversicherung geschützt ist (Haftungsprivileg). 

Wie viel zahlt die BG nach 6 Wochen?

Nach den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Berufsgenossenschaft (BG) bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld in Höhe von in der Regel 80 % Ihres Bruttoverdienstes, begrenzt auf Ihr Nettoeinkommen, wobei davon noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Diese Zahlung dient zur Absicherung, solange Sie wegen des Unfalls arbeitsunfähig sind, und kann bis zu 78 Wochen dauern.
 

Was kann man alles bei der BG einreichen?

Geldleistungen

  • Verletztengeld. ...
  • Übergangsgeld. ...
  • Unternehmen der Post, Postbank, Telekom: Sachschadenersatz und Billigkeitszuwendungen. ...
  • Unfallausgleich für Beamte. ...
  • Pflegegeld. ...
  • Rentenleistungen. ...
  • Persönliches Budget.

Wann bekommt man Schmerzensgeld von der BG?

Die von der Berufsgenossenschaft gezahlte Rente gleicht pauschal den Gesundheitsschaden und einen etwaigen Minderverdienst aus. Somit ersetzt sie das zivilrechtliche Schmerzensgeld. Anderes kann gelten, wenn es sich um Unfälle im Straßenverkehr handelt, oder eine vorsätzliche Schädigung vorliegt.

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