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Wie oft soll der Schornsteinfeger kommen?

Gefragt von: Sabrina Döring B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 27. März 2026
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Der Schornsteinfeger kommt je nach Heizungstyp und Nutzung unterschiedlich oft: Moderne Gasbrennwertheizungen werden meist jährlich geprüft, während Kaminöfen je nach Nutzung 1-4 Mal pro Jahr gekehrt werden müssen (oft 2-3 Mal). Dazu kommt alle 7 Jahre eine obligatorische Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger zur Betriebssicherheitsprüfung.

Wie oft muss ich den Schornsteinfeger kommen lassen?

Der Schornsteinfeger kommt unterschiedlich oft, meist jährlich für Gasheizungen und bis zu dreimal jährlich für Kamine und Öfen, je nach Nutzung und Heizart; zusätzlich gibt es alle sieben Jahre zwei gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschauen. Die genauen Intervalle stehen im Feuerstättenbescheid und hängen von der Heizungsart und Brennstoffart ab, wobei Holz-/Pelletheizungen mehr Kehrungen benötigen als Gasheizungen.
 

In welchem Rhythmus kommt der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss je nach Heizungsart unterschiedlich oft kommen: Für eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau sind es zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit mindestens drei Jahren Abstand dazwischen. Die eigentlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren stark, oft ist es jährlich bei Gasheizungen, bis zu dreimal jährlich bei Kaminöfen (je nach Nutzung), und alle ein bis zwei Jahre bei Ölheizungen. 

Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.

Warum kommt der Schornsteinfeger zweimal im Jahr?

Der Schornsteinfeger kommt oft zweimal im Jahr, weil gesetzliche Vorgaben (Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung) regelmäßige Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten vorschreiben, um Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten, insbesondere bei häufig genutzten Anlagen mit Holz, Pellets, Öl oder Gas, um Brandgefahr zu vermeiden und die Abgaswerte zu kontrollieren. Bei Intensiver Nutzung von Kaminöfen oder Zentralheizungen sind oft zwei Termine nötig, manchmal auch mehr; bei weniger intensiver Nutzung oder moderneren Heizungen können die Intervalle länger sein, aber die Feuerstättenschau (Hauptuntersuchung) bleibt alle paar Jahre obligatorisch. 

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

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Kann man den Kaminfeger frei wählen?

Mehr Freiheiten!

Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.

Muss ich meinen Schornstein wirklich jedes Jahr reinigen?

Eine regelmäßige Schornsteinreinigung ( etwa einmal jährlich ) reduziert die Kreosotablagerungen im Schornstein und senkt das Risiko von Schornsteinbränden erheblich. Achten Sie außerdem darauf, dass die Schornsteinabdeckung in einwandfreiem Zustand ist und der Schornsteinzug keine Lücken oder Löcher aufweist.

Kann man Schornsteinfeger verweigern?

Nein, man kann den Schornsteinfeger nicht grundsätzlich verweigern; Hausbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Feuerstätten regelmäßig überprüfen und kehren zu lassen, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau kann nicht abgelehnt werden, da sie die Betriebssicherheit gewährleistet und bei Verweigerung Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen und der Bezirksschornsteinfeger unter Umständen mit polizeilicher Hilfe Zugang verschaffen kann. Zwar besteht seit 2013 freie Wahl für Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten, jedoch muss der Hauseigentümer diese Arbeiten selbst beauftragen und dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachweisen, der weiterhin hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau durchführt. 

Bin ich verpflichtet, den Schornsteinfeger rein zu lassen?

Ja, Sie müssen den Schornsteinfeger reinlassen, denn es besteht eine gesetzliche Pflicht für Haus- und Immobilieneigentümer, Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger prüfen und warten zu lassen – verweigern Sie den Zutritt, drohen Bußgelder und der Schornsteinfeger kann sich im Notfall sogar mit polizeilicher Hilfe Zugang verschaffen. Seit 2013 sind Hausbesitzer für die Beauftragung verantwortlich und müssen die Termine im Blick behalten, wobei der Schornsteinfeger für die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten (Kehren, Prüfen, Messen) Zugang zu allen Räumen benötigt.
 

Wie viele Tage vorher muss sich ein Schornsteinfeger ankündigen?

(1) Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung ...

Was besagt die 3:2-10-Regel für Schornsteine?

Die 3-2-10-Regel ist eine Bau- und Sicherheitsnorm für die Schornsteinhöhe. Sie besagt: Ihr Schornstein muss mindestens 90 cm über den Dachaustrittspunkt hinausragen. Er muss außerdem mindestens 60 cm höher sein als jeder Teil des Daches (oder eines benachbarten Gebäudes) im Umkreis von 3 Metern.

In welche Räume muss der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Öfen, Kamine), Rauch- und Abgasrohre, Lüftungsanlagen oder dazugehörige Anschlüsse befinden, sowie zu Dachzugängen und Sicherheitsvorrichtungen wie Leitern. Das beinhaltet beispielsweise den Heizungskeller, Wohnzimmer bei Kaminöfen, Dachböden und bei Bedarf sogar andere Räume, wenn dort Abgaswege oder Lüftungssysteme verlaufen, um Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. 

Wie oft muss ein Rauchfangkehrer kommen?

Der Schornsteinfeger muss je nach Heizungsart unterschiedlich oft kommen: Für eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau sind es zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit mindestens drei Jahren Abstand dazwischen. Die eigentlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren stark, oft ist es jährlich bei Gasheizungen, bis zu dreimal jährlich bei Kaminöfen (je nach Nutzung), und alle ein bis zwei Jahre bei Ölheizungen. 

Ist jährliche Heizungswartung Pflicht?

Ja, eine jährliche Wartung ist für die meisten Heizungen dringend empfohlen und oft sogar durch den Hersteller vorgeschrieben, um Garantieansprüche zu erhalten, die Effizienz zu sichern, Heizkosten zu senken, Ausfälle zu vermeiden und die Lebensdauer zu verlängern, auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Durchführung gibt, aber eine zur regelmäßigen Wartung. Der beste Zeitpunkt dafür ist im Sommer, vor der nächsten Heizperiode. 

Wie lange kann ein Schornstein ohne Reinigung auskommen?

Generell wird empfohlen, den Schornstein mindestens einmal jährlich zu reinigen, insbesondere vor Beginn der Wintersaison. Wie lange eine Reinigung jedoch nicht nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Nutzungshäufigkeit des Kamins, der Art des verwendeten Brennstoffs und dessen Effizienz .

Wie oft darf ein Schornsteinfeger pro Jahr kommen?

Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt stark von der Heizungsart und Nutzung ab, aber meistens ist mindestens ein jährlicher Besuch für die Feuerstättenschau Pflicht; Kaminöfen können je nach Nutzung 1 bis 4 Mal pro Jahr Kehrungen benötigen, während Gas- und Ölheizungen oft nur alle 1-2 Jahre Kehrungen und regelmäßige Messungen haben. Bei intensiver Nutzung von Holz- oder Pelletheizungen sind bis zu vier Kehrungen pro Jahr möglich, während moderne Gasbrennwertthermen oft nur alle zwei Jahre gekehrt werden müssen.
 

Was passiert, wenn man den Schornsteinfeger nicht reinlässt?

Wenn Sie den Schornsteinfeger nicht reinlassen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Bußgelder (bis zu 50.000 €) und die Androhung von Zwangsmitteln; letztendlich kann die zuständige Behörde sogar die Arbeiten zwangsweise durchführen lassen, was zusätzliche Kosten verursacht, da die Pflicht zur Brandschutzprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist und Sicherheitsrisiken wie Schornsteinbrände drohen. 

Wie viel verdienen Schornsteinfeger?

Verdienen Schornsteinfeger viel Geld? Schornsteinfeger können mit ihren Dienstleistungen gut verdienen; das kann bis zu 100.000 £ pro Jahr betragen, oder sogar mehr, wenn man ein oder zwei Mitarbeiter einstellt. Allerdings können Faktoren wie Erfahrung, Standort, Saisonalität und Unternehmensstruktur einen Einfluss haben.

Wann muss der Schornsteinfeger nicht kommen?

Den Schornsteinfeger kommen zu lassen, ist jedoch keine Pflicht, wenn Sie keine Feuerungsanlage beziehungsweise Feuerstätte haben: Das heißt, wenn in Ihrer Heizung keinerlei Verbrennung stattfindet.

Ist ein Schornsteinfeger wirklich notwendig?

Hausbesitzer werden dringend gebeten, ihre Schornsteine ​​jedes Frühjahr auf Kreosotablagerungen untersuchen und gegebenenfalls reinigen zu lassen . Schornsteinbrände äußern sich durch laute Knall- oder Knallgeräusche und dichten Rauch aus dem Schornsteinzug, bleiben aber oft unbemerkt.

Ist man an den Schornsteinfeger gebunden?

Als Hauseigentümer sind Sie an Ihren Bezirksschornsteinfeger gebunden und können nicht einfach so einen anderen Betrieb beauftragen, sofern es um die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid, das Führen des Kehrbuchs und die Abnahme neuer Anlagen geht.

Wie oft muss ein Kamin vom Schornsteinfeger gereinigt werden?

Ein Kamin muss je nach Nutzung mindestens 1 bis 4 Mal pro Jahr vom Schornsteinfeger gereinigt und kontrolliert werden, wobei die genaue Frequenz vom Brennstoff, der Nutzungsdauer (ganzjährig oder nur Heizperiode) und dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abhängt, der die Intervalle festlegt, wobei eine jährliche Reinigung bei gelegentlicher Nutzung oft ausreicht, aber bei intensiver Nutzung auch 3-4 Mal nötig sein kann.
 

Wie oft muss ein Holzofenschornstein gereinigt werden?

Die NFPA empfiehlt, alle Schornsteine ​​jährlich zu reinigen und zu überprüfen, da ein beschädigtes System eine Brandgefahr darstellt.

Wie oft sollte man seinen Intimbereich reinigen?

Die genauen Wartungsintervalle hängen von der Art des verwendeten Brennstoffs ab, Hausbesitzer sollten jedoch generell mindestens einmal jährlich den Ölabzug professionell reinigen lassen. Es empfiehlt sich außerdem, den Abzug vor Wintereinbruch auf eventuelle Schäden zu überprüfen.