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Wie oft kann man über 450 Euro verdienen?

Gefragt von: Frau Prof. Petra Bergmann  |  Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2026
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Sie können die Minijob-Grenze (2026: 603 €/Monat) bis zu zweimal pro Jahr kurzfristig überschreiten, solange der Verdienst in diesen Monaten nicht das Doppelte übersteigt (ca. 1.206 €) und der Jahresdurchschnitt von 603 €/Monat (7.236 €/Jahr) nicht überschritten wird; wichtig ist, dass diese Überschreitungen unvorhersehbar sind (z.B. bei Krankheit). Dauern die Überschreitungen länger an, wird der Job sozialversicherungspflichtig, ein sogenannter Midijob.

Wie oft darf man im Jahr über 450 Euro verdienen?

Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.672 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.784 Euro möglich. Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2024 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.

Wie oft darf man die Minijob-Grenze überschreiten 2025?

In 2025 dürfen Sie die Minijob-Grenze von 556 € pro Monat maximal zweimal pro Kalenderjahr unvorhersehbar überschreiten, wobei der Verdienst in diesen Monaten 1.112 € (das Doppelte der Grenze) nicht übersteigen darf. Diese Überschreitungen müssen gelegentlich und unvorhersehbar (z.B. Krankheitsvertretung) sein, da planbare Schwankungen die Grenze von 6.672 € Jahresverdienst insgesamt überschreiten würden und dann zu einer Sozialversicherungspflicht führen. 

Wie viele Monate darf man mehr als 450 € verdienen?

Grundsätzlich sind Schwankungen im Verdienst unproblematisch – solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht überschritten wird. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 612 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 500 Euro sein. Bei extremen Schwankungen ist das anders.

Wie oft darf man die Minijob-Grenze überschreiten?

Sie dürfen die monatliche Minijob-Grenze (aktuell 603 €) höchstens zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, etwa wegen Krankheitsvertretung. In diesen Monaten darf der Verdienst das Doppelte der Grenze (1.206 €) nicht übersteigen, sonst ist der Job sozialversicherungspflichtig. Vorhersehbare Überschreitungen (wie z.B. saisonale Mehrarbeit) sind nicht erlaubt. 

Lohnen sich mehr als 450€ überhaupt?

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Kann man als Minijobber zweimal im Jahr mehr verdienen?

Ja, Minijobber dürfen zweimal pro Jahr die Verdienstgrenze (aktuell ca. 556 € monatlich) unvorhersehbar überschreiten, wobei in diesen Monaten das Doppelte (max. ca. 1.112 €) verdient werden darf, solange die jährliche Verdienstgrenze (ca. 7.784 €) eingehalten wird; wichtig sind unvorhersehbare Gründe wie Krankheit oder unerwartete Aufträge. 

Wer haftet bei Überschreitung eines Minijobs?

Entsteht im Minijob wegen Überschreitens der Entgeltgrenze von 400 € rückwirkend Versicherungspflicht, erleiden betroffene Arbeitnehmer einen Vermögensschaden in Höhe der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Dafür haftet der Arbeitgeber.

Was passiert, wenn ich mehr als 450 Euro im Minijob verdiene?

Wenn Sie in Ihrem Minijob zu viel verdienen, wird die Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig, wenn die Verdienstgrenze (aktuell 603 € monatlich / 7.236 € jährlich, Stand 2025/2026) regelmäßig oder dauerhaft überschritten wird, was zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern führen kann, wobei der Arbeitgeber haftet, falls er die Grenzen nicht beachtet hat; gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitungen sind aber bis zu zweimal jährlich erlaubt. 

Ist eine einmalige Sonderzahlung im Minijob erlaubt?

Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) sind im Minijob erlaubt, zählen aber grundsätzlich zum Verdienst und müssen die monatliche Grenze (aktuell 556 €) einhalten, sonst droht die Sozialversicherungspflicht; vorhersehbare Zahlungen müssen von Anfang an berücksichtigt werden. Unvorhersehbare Zahlungen sind nur dann unschädlich, wenn sie die Verdienstgrenze in nur zwei Monaten nicht übersteigen, was auch für die Beitragspflicht gilt, aber die jährliche Grenze bleibt entscheidend. 

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde, und die Minijob-Verdienstgrenze wird dynamisch auf 603 € monatlich (Jahresgrenze 7.236 €) angepasst, da sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Diese Erhöhung ermöglicht es Minijobbern, bei gleichem Stundenlohn (13,90 €) mehr Stunden zu arbeiten, bevor der Minijob-Status endet, etwa 43,38 Stunden pro Monat. 

Wie oft darf ein Minijob verlängert werden?

Generell steht fest, dass eine Befristung ohne Sachgrund nur für maximal zwei Jahre zulässig ist. Danach muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter entfristen oder die Beschäftigung beenden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf ein befristeter Arbeitsvertrag auch nur höchstens drei Mal verlängert werden.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs in Deutschland liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat (statt 556 Euro), da sie dynamisch an den gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt ist. Diese Anpassung ermöglicht bei 10 Wochenstunden rund 43,38 Arbeitsstunden, wobei die Grenze immer auf den nächsten vollen Euro aufgerundet wird. 

Wird der Minijob auf 600 € erhöht?

Der neue Mindestlohn betrifft nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027.

Ist es möglich, im Minijob zweimal im Jahr mehr als 520 Euro zu verdienen?

Ja, man darf zwei Minijobs haben, aber sobald die Summe beider Jobs die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556 € für 2024, steigt auf 603 € in 2026) übersteigt, werden beide Jobs steuer- und sozialversicherungspflichtig; der zweite Job wird meist in Steuerklasse VI abgerechnet und es müssen Abgaben gezahlt werden. Wenn du aber keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, gilt die Grenze für alle Minijobs zusammen (z.B. 556 €), übersteigst du diese, werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig. 

Wie viel darf man nächstes Jahr als Minijobber verdienen?

Fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte werden davon profitieren. Minijobber werden ab dem kommenden Jahr mehr Geld verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro.

Was passiert, wenn ein Minijobber länger als 6 Wochen krank ist?

Wenn ein Minijobber länger als sechs Wochen krank ist, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach diesen sechs Wochen, und der Minijobber erhält in der Regel kein Krankengeld von der Krankenkasse, da sie im Minijob nicht vollwertig krankenversichert sind und auch keine Beiträge für Krankengeld gezahlt werden; stattdessen muss der Minijobber seine Einkommenslücke aus eigenen Mitteln (Ersparnisse) decken, bis er wieder arbeiten kann, und der Arbeitgeber meldet die Unterbrechung bei der Minijob-Zentrale. 

Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?

Für 2025 können Arbeitgeber Minijobbern Prämien zahlen, solange die neue monatliche Grenze von 556 € (Jahresgrenze 6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird; Einmalzahlungen (z.B. Boni, Inflationsausgleichsprämie) sind erlaubt und zählen nicht zum Verdienst, wenn sie die 14-fache Monatsgrenze nicht übersteigen (2025 max. 7.784 € pro Jahr) und die anderen Minijob-Regeln eingehalten werden. Wichtig ist, dass solche Zahlungen korrekt dokumentiert werden, um den Minijob-Status (steuer- und sozialversicherungsfrei) zu erhalten, da jede Überschreitung der Verdienstgrenze zu Sozialversicherungspflicht führen kann. 

Hat man als Minijobber Anrecht auf Weihnachtsgeld?

Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.

Sind einmalige Sonderzahlungen steuerfrei?

Eine einmalige Sonderzahlung kann steuerfrei sein, wenn sie als Sachbezug (bis 50 €/Monat) oder Geschenk zu persönlichen Anlässen (bis 60 €/Anlass), z.B. Geburtstag oder Hochzeit, gewährt wird, oder wenn es sich um eine spezielle, nicht wiederkehrende Prämie handelt, wie die Inflationsausgleichsprämie (max. 3.000 €, bis Ende 2024), die bis zu 3.000 € steuer- und abgabenfrei gezahlt werden konnte. Auch neue steuerfreie Prämien wie € 1.000 jährlich für 2025 wurden eingeführt, wichtig ist der spezielle Vermerk auf der Lohnabrechnung (z.B. §3 Nr. 11c EStG). 

Wie oft darf ein Minijobber mehr als 556 Euro im Jahr verdienen?

Sie dürfen in einem Minijob (bis 556 €/Monat für 2025) in bis zu zwei Monaten pro Kalenderjahr auch mehr verdienen, wenn es unvorhersehbar ist (z. B. Krankheitsvertretung), aber dann maximal 1.112 € (das Doppelte), wobei der Jahresdurchschnitt von 556 € eingehalten werden muss. Für 2026 steigt die Grenze auf 603 €/Monat. Unvorhergesehene Überschreitungen müssen dokumentiert werden und dürfen nicht planbar sein. 

Wer zahlt, wenn ein Minijobber krank wird?

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber eines Minijobbers den Lohn für bis zu sechs Wochen weiter, wie bei regulären Angestellten auch; nach vier Wochen Beschäftigung besteht der Anspruch. Arbeitgeber können sich die Kosten für diese Lohnfortzahlung (Umlageverfahren U1) zu 80 % von der Knappschaft-Bahn-See erstatten lassen, was die Finanzierung absichert und die Zahlung für den Arbeitgeber planbar macht. Nach den sechs Wochen gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse, da Minijobber keine Beiträge dafür zahlen.
 

Ist es möglich, zweimal im Jahr mehr zu verdienen, wenn man einen Minijob hat?

Ja, Minijobber dürfen zweimal pro Jahr die Verdienstgrenze (aktuell ca. 556 € monatlich) unvorhersehbar überschreiten, wobei in diesen Monaten das Doppelte (max. ca. 1.112 €) verdient werden darf, solange die jährliche Verdienstgrenze (ca. 7.784 €) eingehalten wird; wichtig sind unvorhersehbare Gründe wie Krankheit oder unerwartete Aufträge. 

Wie oft darf die Minijob-Grenze überschritten werden?

Sie dürfen die monatliche Minijob-Grenze (aktuell 603 €) höchstens zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, etwa wegen Krankheitsvertretung. In diesen Monaten darf der Verdienst das Doppelte der Grenze (1.206 €) nicht übersteigen, sonst ist der Job sozialversicherungspflichtig. Vorhersehbare Überschreitungen (wie z.B. saisonale Mehrarbeit) sind nicht erlaubt. 

Wird der Minijob dem Finanzamt gemeldet?

Minijobs müssen mit Angaben zur Steuer gemeldet werden. Bereits ab Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, in den Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben zur Steuer machen. Der Minijob-Zentrale müssen diese Angaben für jeden 450-Euro-Minijob gemeldet werden.

Werden Minijobs kontrolliert?

Alle vier Jahre müssen Unternehmen mit einer Betriebsprüfung rechnen. Auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern kann eine solche Prüfung anstehen.