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Wie lange ist das Covid-Zertifikat gültig?

Gefragt von: Pia Ehlers MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Wie lange wird es das digitale COVID-Zertifikat der EU geben? Derzeit gilt die Verordnung über das Zertifikat für zwölf Monate ab dem 1. Juli 2021. Im Februar 2022 schlug die Kommission vor, sie um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.

Wie kann man das digitale Covid-19-Impfzertifikat verlängern?

Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn- App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung.

Was benötigt man ab 1.10.2022 für den Status COVID-19 "vollständig geimpft"?

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder.

Wann sollten ungeimpfte Personen, welche zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert waren, eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten?

Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.

Wann wurde der angepasste COVID-19 BA.4/BA.5 Impfstoff für die EU zugelassen?

Die neueste Zulassung erfolgte am Abend des 12.09.2022 für die angepasste Version des mRNA-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer. Der Impfstoff enthält mRNA für das Spike der Omikron-Subvarianten BA. 4 und BA. 5 (sie sind identisch) und das des ursprünglichen Stamms.

CovPass Impfzertifikat im Ausland gültig? | Gültigkeit Impfzertifikat prüfen

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Hat die EMA eine Zulassung für den angepassten COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoff empfohlen?

EU-Behörde empfiehlt Zulassung von Omikron-BA.5-Impfstoff. Anfang September hat die EU zwei an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe zugelassen. Jetzt empfiehlt die EU-Arzneibehörde Ema, auch einen Biontech-Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und 5 auf den Markt zu bringen.

Wann hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron BA.1 Impfstoff zugelassen?

Die Hersteller Biontech und Moderna haben ihre mRNA-Impfstoffe in den letzten Monaten angepasst, um die Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante zu erhöhen. Am 1. September erteilte die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) den Omikron-Impfstoffen von Biontech und Moderna die Zulassung.

Was empfiehlt die STIKO Risikogruppen bezüglich einer Auffrischungsimpfung zum Schutz gegen COVID-19?

In der aktuellen Omikron-Welle sind Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, besonders wichtig. Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Booster-Impfung.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Wo muss man die AHA-Regeln beachten?

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind: Beachten Sie überall die AHA-Regeln! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske.

Wer gilt ab 1. Oktober 2022 in Deutschland als "vollständig" gegen COVID-19 geimpft?

Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Wo erhalte ich den digitalen Impfnachweis?

Das digitale Impfzertifikat wird am Ort der Zweitimpfung ausgestellt, also in der Arztpraxis oder im Impfzentrum, durch das mobile Impfteam – oder auch bei den Betriebsärztinnen und -ärzten oder durch Gesundheitsämter.

Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu installieren?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen.

Was ist Long-COVID/Post-COVID?

Im Zusammenhang mit einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion sind zahlreiche mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen beobachtet worden. Hierzu zählt eine Vielfalt körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome, welche die Funktionsfähigkeit im Alltag und Lebensqualität negativ beeinflussen.

Kann der Konsum von Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Vakzinen beeinfüssen?

Inwiefern Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen beeinflusst, ist wissenschaftlich nicht untersucht. Es gibt jedoch Hinweise, dass Alkoholkonsum – vor allem starker – die Fähigkeit des Körpers, eine Immunität aufzubauen, beeinträchtigen kann.

Wo kann die Corona-Warn-App heruntergeladen werden?

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann jetzt in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heruntergeladen werden - sowie in der Schweiz, in Norwegen und Großbritannien. In den App-Stores und Google-Play-Stores dieser Länder ist die App nun verfügbar.

Wer ist vom COVID-19-Impfpflicht-Gesetz betroffen?

Neue Regelungen zur Corona-Pandemie Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Was tun bei Angst vor der COVID-19 Impfung?

Wenn man Angehörige mit Spritzenphobie hat, sollte man versuchen, sie behutsam darauf hinzuweisen, dass die Corona-Schutzimpfung wirklich wichtig ist. Trotz Spritzenangst sollte man sich auf jeden Fall gegen COVID-19 impfen lassen, denn diese Krankheit stellt tatsächlich eine große Gefahr für die Gesundheit dar.

Wie hoch ist ungefähr das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung bei einer COVID-19 Impfung?

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Welche Personen sind besonders häufig von einem schweren COVID-19-Verlauf betroffen?

Schwere Verläufe sind eher selten. Sie können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Menschen auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren),
  • Männer,
  • Raucherinnen und Raucher (schwache wissenschaftliche Datenlage),
  • Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht,
  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
    - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
    - chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
    - chronischen Nieren- und Lebererkrankungen
    - Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    - Krebserkrankungen
    - Schwächung des Immunsystems (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Was versteht man unter der Reproduktionszahl R, und wie wichtig ist sie für die Bewertung der Lage?

Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.

Am Anfang einer Pandemie gibt es den Startwert R0 (auch: Basisreproduktionszahl), der beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist (weil es noch keine Immunität in der Bevölkerung gibt), noch kein Impfstoff verfügbar ist und noch keine Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden. R0 ist eine Größe, die für eine bestimmte Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt spezifisch ist, es kann somit kein allgemeingültiger Wert angegeben werden.

Was bewirkt eine COVID-19 Booster-Impfung?

Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.

Seit wann können deutsche Arztpraxen den angepassten COVID-19 BA.1 Impfstoff bestellen?

Arztpraxen können seit dem 5. September erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen (Hinweise zur Bestellung siehe PraxisNews vom 31.08.2022).

Wann sind COVID-19-Totimpfstoffe in Deutschland verfügbar?

Auch der Totimpfstoff des französisch-österreichischen Herstellers Valneva befindet sich derzeit im beschleunigten Prüfverfahren der EMA. Der Impfstoff VLA2001 hat im April 2021 die Phase-III-Studie gestartet und ist momentan der einzige europäische Totimpfstoff-Kandidat.

Wann kommt endlich ein Impfstoff gegen COVID-19?

Die Impfungen in den Impfzentren und mit den mobilen Impfteams der Bundesländer begannen am 27. Dezember 2020. Eine Woche zuvor, am 21. Dezember 2020, wurde der Impfstoff Comirnaty® des deutschen Herstellers BioNTech in Kooperation mit dem US-Konzern Pfizer von der Europäischen Kommission zugelassen.