Wie bezahle ich einen minijobber?
Gefragt von: Tanja Gottschalk B.Eng. | Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2026sternezahl: 4.6/5 (61 sternebewertungen)
Was bezahlen die Minijobber? Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bezahlt beim gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze und Rentenversicherungspflichtnur einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Verdienstes. Bei der kurzfristigen Beschäftigung haben die Minijobber selbst keine Abgaben.
Wie bezahle ich einen Minijob?
Beitragszahlung: per Lastschrift oder Überweisung. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe zahlen Sie monatlich – spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeitstermine – Ihre Abgaben an die Minijob-Zentrale. Sie können dabei wählen, ob Sie Ihre Beiträge per Lastschrift oder per Überweisung bezahlen möchten.
Wie wird ein Minijob abgerechnet?
Eine Minijob-Lohnabrechnung ist für Arbeitgeber Pflicht und muss alle Standardangaben enthalten, unterscheidet sich aber bei den Abgaben: Arbeitgeber zahlen Pauschalen (ca. 31,17 % gewerblich, geringer im Privathaushalt), Minijobber zahlen 3,6 % Rentenversicherungsbeitrag (optional zur Befreiung) und die Lohnsteuer kann pauschal (2 %) oder individuell besteuert werden. Wichtige Pflichtfelder sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten, Beschäftigungszeitraum, Brutto- und Nettobetrag sowie die Abzüge.
Wie erstellt man eine Monatsabrechnung für einen Minijob?
Haben Minijobber Anspruch auf monatliche Lohnabrechnungen? Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben generell einen Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Nach § 108 Gewerbeordnung muss die Abrechnung leicht verständlich sein, damit der Minijobber sie auf ihre Richtigkeit überprüfen kann.
Wie läuft die Bezahlung bei einem Minijob?
Minijobber*innen haben mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, unabhängig davon, ob sie im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten beschäftigt sind. Weniger dürfen sie nicht verdienen. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde (zuvor lag er bei 12,82 Euro).
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Sind Lohnabrechnungen bei Minijob Pflicht?
Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, für Minijobs monatlich eine Lohnabrechnung zu erstellen, die alle Pflichtangaben gemäß § 108 GewO enthält, da der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf hat, auch wenn nur Pauschalbeiträge abgeführt werden. Eine Befreiung von der Pflicht besteht nur, wenn sich die relevanten Daten gegenüber der Vormonatsabrechnung nicht geändert haben oder im Monat kein Entgelt gezahlt wurde.
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Nachteile eines Minijobs sind die fehlende Absicherung in der Arbeitslosen- und Krankenversicherung (es sei denn, man ist familienversichert oder hat einen Hauptjob), geringe Rentenansprüche (trotz Pflichtbeitrag, bei Befreiung noch weniger), begrenzte Aufstiegschancen, die Gefahr der Altersarmut und eine mögliche berufliche Sackgasse, besonders für Frauen, sowie der Aufwand für genaue Stundenaufzeichnungen. Minijobs können eine „Niedriglohnfalle“ darstellen, auch wenn sie einen legalen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Wird ein Minijob beim Finanzamt gemeldet?
Minijobs sind steuerpflichtig
Minijobs werden entweder pauschal oder individuell versteuert. Die pauschale Steuer von 2 Prozent wird an die Minijob-Zentrale gezahlt. Die individualisierte Steuer geht direkt an das zuständige Finanzamt.
Wie viele Stunden für 520 €?
Für 520 Euro verdienen Sie je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden; bei Mindestlohn von 12 € sind es ca. 43 Stunden, bei höherem Lohn weniger (z.B. bei 16 €/Std. nur 33 Stunden), da die Formel "520 € / Stundenlohn" die Stunden ergibt. Beachten Sie jedoch, dass seit 2024 die Minijob-Grenze bei 538 € liegt, was die maximale Stundenzahl beeinflusst, aber der Grundgedanke der Berechnung bleibt gleich: Je höher der Lohn, desto weniger Stunden sind für 520 € möglich.
Was muss der Arbeitgeber beim Minijob zahlen?
Arbeitgeber zahlen beim Minijob pauschale Abgaben (ca. 31 % im Gewerbe, ca. 20 % im Privathaushalt) zuzüglich der Minijob-Verdienstgrenze, wobei die Hauptkosten die Pauschale Krankenversicherung (13 % gewerblich/5 % privat), Pauschale Rentenversicherung (15 % gewerblich/5 % privat) und Pauschalsteuer (2 %) sind, plus Umlagen (U1, U2) und Unfallversicherung, was die Gesamtkosten auf etwa 31-32 % des Bruttolohns (im Betrieb) summiert, zusätzlich zum Gehalt.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 520 € Job?
Beim 520-€-Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 % (gewerblich) oder 5 % (Haushalt) zur Krankenversicherung, woraus kein eigener Krankenversicherungsschutz entsteht; der Minijobber bleibt in der Regel über eine Familien- oder Hauptversicherung gedeckt oder muss sich selbst versichern und zahlt dann Beiträge, wenn er nicht familienversichert ist und der Pauschalbeitrag des AG nicht ausreicht.
Wie kann ich einen Minijobber einstellen?
Um einen Minijobber einzustellen, müssen Sie ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden, eine Betriebsnummer beantragen (für gewerbliche Jobs) und den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, wobei Sie die Arbeitszeiten genau dokumentieren müssen, um die Verdienstgrenze (z.B. 556 €/Monat) einzuhalten. Die Anmeldung erfolgt online oder mit dem Haushaltscheck-Formular, wobei Sie die Sozialversicherungsbeiträge zahlen und der Minijobber Anspruch auf gleiche Rechte wie Festangestellte hat.
Wer macht die Lohnabrechnung für Minijobber?
Bei Minijobs sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich eine Lohnabrechnung zu erstellen. Im Gegensatz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen werden bei Minijobbern Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung erhoben, die an die Minijob-Zentrale abgeführt werden.
Wird ein 520 € Job dem Finanzamt gemeldet?
Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Wer zahlt die Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Minijob?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 556 Euro müssen Minijobber sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 556 Euro führt der Arbeitgeber explizit Krankenversicherungsbeiträge ab und meldet den Minijobber bei einer Krankenkasse an, sofern noch keine Mitgliedschaft besteht.
Wie erstellt man eine Lohnabrechnung für einen Minijob?
Die Abrechnung eines Minijobs beinhaltet eine monatliche Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer, die Pflichtangaben enthält und auch bei geringfügiger Beschäftigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale (z.B. ca. 13% Kranken-, 15% Rentenversicherungsanteil, 2% Pauschalsteuer) und müssen diese bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats melden und abführen. Für den Arbeitnehmer fallen meist nur Beiträge zur Rentenversicherung an, von denen er sich aber befreien lassen kann.
Muss ich einen Minijob in meiner Steuererklärung angeben?
Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben? Das ist einer der großen Vorteile: In der Regel ist ein Minijob steuerfrei. Dein Arbeitgeber kann eine Pauschalsteuer von 2% übernehmen, die neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer (unabhängig von deiner Religionszugehörigkeit) abdeckt.
Wann ist ein Minijob meldepflichtig?
Liegt der Lohn über der Minijob-Grenze von 538 Euro, so entsteht eine Meldepflicht für die Sozialversicherungen.
Was bringt ein Jahr Minijob für die Rente?
Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.
Was muss ich bei einem Minijob neben meinem Hauptjob beachten?
Neben einem Hauptjob darf man nur einen einzigen Minijob mit Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat) ausüben, der rentenversicherungspflichtig ist, aber bei Steuern und Sozialabgaben (außer Rente) begünstigt wird. Der Hauptarbeitgeber muss informiert werden und eventuell zustimmen; wichtig sind zudem Arbeitszeitgesetze (Ruhezeiten) und das Risiko, dass bei zu vielen Jobs oder Überschreiten der Grenze alle Jobs zusammengezählt werden und steuer- und sozialabgabenpflichtig werden.
Wie wird Krankheit bei einem Minijob bezahlt?
Bei Krankheit im Minijob haben Sie wie jeder andere Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, der Ihren normalen Verdienst zahlt, den Sie ohne die Krankheit verdient hätten (berechnet nach den letzten 4 Wochen). Der Arbeitgeber kann sich die Kosten über das Umlageverfahren U1 bei der Knappschaft erstatten lassen (ca. 80% der Kosten). Wichtig: Sie erhalten kein Krankengeld von der Krankenkasse, da Sie im Minijob nicht pflichtversichert sind, es sei denn, Sie haben einen versicherungspflichtigen Hauptjob, bei dem Sie Krankengeld beziehen.
Was muss der Arbeitgeber für einen Minijobber bezahlen?
Arbeitgeber zahlen beim Minijob pauschale Abgaben (ca. 31 % im Gewerbe, ca. 20 % im Privathaushalt) zuzüglich der Minijob-Verdienstgrenze, wobei die Hauptkosten die Pauschale Krankenversicherung (13 % gewerblich/5 % privat), Pauschale Rentenversicherung (15 % gewerblich/5 % privat) und Pauschalsteuer (2 %) sind, plus Umlagen (U1, U2) und Unfallversicherung, was die Gesamtkosten auf etwa 31-32 % des Bruttolohns (im Betrieb) summiert, zusätzlich zum Gehalt.
Welche Dokumente sind für einen Minijob notwendig?
Für einen Minijob benötigen Sie als Arbeitnehmer hauptsächlich Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Angaben zur Krankenversicherung und eine Erklärung zu weiteren Jobs; Arbeitgeber benötigen diese Infos für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen, der Lohn, Urlaub und Tätigkeiten festhält.
Was passiert, wenn man keine Lohnabrechnung hat?
Wenn eine Lohnabrechnung verlorengeht
Zunächst einmal kann man den Arbeitgeber darum bitten, die Lohnabrechnung erneut auszustellen. Zwar ist der Arbeitgeber rechtlich nicht zu einer erneuten Bereitstellung der Lohnabrechnung verpflichtet, doch sollte das in der Regel kein Problem sein.
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