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Wie aktualisiere ich mein Impfzertifikat?

Gefragt von: Frau Prof. Resi Körner B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Mit dem Update 2.23 der Corona-Warn-App können Nutzerinnen und Nutzer die Verlängerung selbst vornehmen. Mit Version 2.24 können Sie alle vorhandenen Zertifikate in einem gemeinsamen PDF-Dokument speichern. per E-Mail teilen, Mein Impfzertifikat läuft ab.

Wo erhalte ich den digitalen Impfnachweis?

Das digitale Impfzertifikat wird am Ort der Zweitimpfung ausgestellt, also in der Arztpraxis oder im Impfzentrum, durch das mobile Impfteam – oder auch bei den Betriebsärztinnen und -ärzten oder durch Gesundheitsämter.

Bin ich verpflichtet, die Corona-Warn-App zu installieren?

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die App nutzen wollen. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und dient Ihrem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen.

Wie sicher sind meine Daten beim digitalen Impfnachweis?

Die Sicherheit Ihrer Daten steht jederzeit im Vordergrund: Bei der Erstellung des Corona-Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht.

Wie heißt die Corona-App der Bundesregierung?

Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Ablaufende Corona-Impfzertifikate: Was muss ich tun? | BR24

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Wo kann die Corona-Warn-App heruntergeladen werden?

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann jetzt in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union heruntergeladen werden - sowie in der Schweiz, in Norwegen und Großbritannien. In den App-Stores und Google-Play-Stores dieser Länder ist die App nun verfügbar.

Was benötigt man ab 1.10.2022 für den Status COVID-19 "vollständig geimpft"?

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen, wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder.

Welche personenbezogenen Daten speichert die Corona-Warn-App?

Ihre Daten sind jederzeit sicher. Wenn Sie die App nutzen, bleiben Sie jederzeit anonym. Wenn Sie sich in der App anmelden, müssen Sie keine persönlichen Daten (wie E-Mail-Adresse und Name) angeben.

Hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron Impfstoff zugelassen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat zwei Omikron-Vakzinen die Zulassung erteilt. Die beiden von Biontech und Moderna entwickelten Impfstoffe sind an die Subvariante BA.1 angepasst.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Was ist die Corona-Warn-App?

Ziel der Corona-Warn-App ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Alle Nutzer sollen zuverlässig und zeitnah über Begegnungen mit Corona-positiv getesteten Personen, die die App nutzen, und damit über eine mögliche Übertragung des Virus informiert werden.

Kann die Corona-Warn-App im Hintergrund laufen?

Mit der neusten Version der Corona-Warn-App wird ein Problem mit einigen Android-Geräten behoben. Manche Android-Geräte verhindern, dass Apps dauerhaft im Hintergrund laufen. Jetzt können Sie die Hintergrundaktualisierung ganz einfach in der Corona-Warn-App selbst aktivieren.

Was bedeutet der Hinweis 'Erhöhtes Risiko' in der Corona-Warn-App?

Der Hinweis "Erhöhtes Risiko" der Corona-Warn-App informiert den Nutzer allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Wie kann man das digitale Covid-19-Impfzertifikat verlängern?

Ihre Gültigkeit läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat erscheint ab dann ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Hierüber erhalten die Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn- App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung.

Wann sollten ungeimpfte Personen, welche zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert waren, eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten?

Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.

Kann man nach der Moderna COVID-19 Impfung Gelenkschmerzen haben?

Auch bei dem Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna können nach der Impfung sogenannte Impfreaktionen auftreten, die allerdings nach kurzer Zeit wieder abklingen. Das können etwa Schmerzen an der Einstichstelle, Kopf- sowie Muskel- und Gelenkschmerzen, Müdigkeit oder grippeähnliche Symptome sein.

Seit wann können Arztpraxen den angepassten COVID-19 BA.1 Impfstoff bestellen?

Arztpraxen können seit dem 5. September erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen (Hinweise zur Bestellung siehe PraxisNews vom 31.08.2022).

Können Praxen in Deutschland bereits den angepassten COVID-19 Omikron BA.4-5 Impfstoff bestellen?

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Praxisnachrichten: Lauterbach: Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen – KBV warnt vor erneutem Chaos; 14. September 2022.

Wie hoch ist ungefähr das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung bei einer COVID-19 Impfung?

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Wer hat die Corona-Warn-App entwickelt?

Die Corona-Warn-App ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur haben die Unternehmen Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen hierbei beratend zur Seite.

In welchen Ländern ist die Corona-Warn-App verfügbar?

Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Tschechien, Polen, Dänemark, Rumänien und Bulgarien - in diesen Ländern ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung ab sofort verfügbar.

Wo muss ich mich melden wenn ich COVID-19 habe?

Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 anrufen oder sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Welches das ist, können Sie ganz einfach mit diesem Tool des Robert Koch-Instituts ermitteln.

Was gilt ab 1. Oktober 2022 in Fernzügen bezüglich der COVID-19 Maskenpflicht?

In Fernzügen gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle ab dem Alter von 14 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine einfachere OP-Maske.

Kann der Konsum von Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Vakzinen beeinfüssen?

Inwiefern Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen beeinflusst, ist wissenschaftlich nicht untersucht. Es gibt jedoch Hinweise, dass Alkoholkonsum – vor allem starker – die Fähigkeit des Körpers, eine Immunität aufzubauen, beeinträchtigen kann.

Gibt es Anspruch auf Lohnfortzahlung bei COVID-19?

An COVID-19 arbeitsunfähig Erkrankte, die somit ihrer Arbeit nicht nachgehen können, haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen. Gesetzlich Versicherte haben nach diesem Zeitraum grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.