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Wer darf Widerspruch bearbeiten?

Gefragt von: Jörg Burkhardt  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Wird ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erhoben, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, diesen auf seine Rechtmäßigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern beziehungsweise aufzuheben.

Wer bearbeitet einen Widerspruch?

Behörde, bei der der Widerspruch einzulegen ist:

Der Widerspruch ist bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat (sog. Ausgangsbehörde). Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die über den Widerspruch zu entscheiden hat (Widerspruchsbehörde), in der Regel die nächsthöhere Behörde (z.

Was ist ein widerspruchsführer?

Als "Widerspruchsbefugnis" wird die Eigenschaft eines Widerspruchsführers bezeichnet, welche ihn zum Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt berechtigt. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass in einem Verwaltungsverfahren die Zulässigkeit eines Widerspruchs gegeben ist.

Wer darf Widerspruch erheben?

Widerspruchsbefugnis. Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art. 2 Abs.

In welcher Zeit muss ein Widerspruch bearbeitet werden?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Challenge WBS: Was ist der Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch? | Kanzlei WBS

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Was wenn auf Widerspruch nicht reagiert wird?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.

Wie lange darf eine Behörde einen Widerspruch bearbeiten?

1 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 6 Monaten und für Widersprüche nach § 88 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz eine „erlaubte“ Bearbeitungszeit von 3 Monaten. In manchen Fällen hat die Behörde einen wichtigen Grund dafür, dass sie noch nicht über den Antrag oder Widerspruch entschieden hat.

Was ist bei einem Widerspruch zu beachten?

Der Widerspruch muss zwingend folgende Angaben enthalten:
  1. Name, Adresse und Telefonnummer der Person, die Widerspruch einlegt.
  2. Datum des Widerspruchs.
  3. Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  4. Datum und das Akten oder Geschäftszeichen (genaue Bezeichnung), gegen den Widerspruch eingelegt wird.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Wann ist ein Widerspruch nicht zulässig?

Ein Widerspruch ist nicht nur unzulässig, wenn er verfristet ist, sondern auch, wenn das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung oder ansonsten wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht mehr besteht.

Wie prüfe ich einen Widerspruch?

Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist oder soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt ist, §§ 113 I 1 oder 113 V; 68 I 1 VwGO.

Wie kann ein Widerspruchsverfahren enden?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wie ist über den Widerspruch zu entscheiden?

Der Regelfall sieht vor, dass ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt zu einer aufschiebenden Wirkung führt. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt nicht vollziehbar ist, solange über den Widerspruch nicht entschieden wurde.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Kann man gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen?

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Ist ein widerspruchsbescheid ein VA?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).

Wer trägt die Kosten des Widerspruchs?

(4) Derjenigen Partei, die den Widerspruch erhoben hat, ist der Ersatz aller Kosten aufzuerlegen, die durch ihre Versäumung und die Verhandlung über den Widerspruch verursacht worden sind.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet. Die Zuständigkeit geht dann vom Mahngericht an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht über.

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?

Der Widerspruch kann eingelegt werden, ohne dass er begründet wird. Allerdings ist dies dringend anzuraten: Die Behörde kann den Widerspruch dann fundiert prüfen und kommt unter Umständen zu einem anderen Ergebnis.

Kann ein Widerspruch später begründet werden?

In seinem Schreiben kann der Betroffene darauf hinweisen, dass er die Begründung später nachreicht. So ist sichergestellt, dass der Widerspruch fristgerecht erfolgt. Die Begründung muss der Betroffene dann nicht mehr innerhalb der Widerspruchsfrist vorlegen, sondern kann sie auch nach Ablauf der Frist einreichen.

Ist ein Widerspruch zu begründen?

Meistens haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Widerspruch zu begründen. Dazu müssen Sie in Ihrem Widerspruch ankündigen, dass Sie eine Begründung nachreichen werden. Die Behörde oder öffentliche Stelle schickt Ihnen eine Bestätigung, wenn sie Ihren Widerspruch bekommen hat.

Wann muss ein Widerspruch begründet sein?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Was tun bei Untätigkeit einer Behörde?

Hat die Behörde eine begehrte Leistung schon abgelehnt, kann der Antragsteller innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch erheben. Die Behörde muss Ihre Entscheidung dann nochmal überprüfen. Tut sie das nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Antragsteller ebenfalls gegen die Untätigkeit klagen.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten?

Leider gibt es in nicht in allen Gemeinde- oder Kreisordnungen die allgemeine Verpflichtung für Behörden, auf Anregungen, Bitten oder Beschwerden zu antworten.

Was tun wenn Behörden nicht arbeiten?

Mit der Einlegung einer Untätigkeitsklage können Bürger in Deutschland gegen den verzögernden Verwaltungsakt einer Behörde vorgehen. Die Bearbeitung ihrer Angelegenheit wird so wieder aufgenommen bzw. beschleunigt, sodass eine Entscheidung zu einer bestimmten Frist feststeht.

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