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Welche Ofen sind noch zugelassen?

Gefragt von: Sina Schramm  |  Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026
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Noch zugelassen sind vor allem neue Öfen (nach 2010 installiert) mit BImSchV Stufe 2 Zertifikat, ältere Modelle mit Nachrüstung (z.B. Partikelfilter) oder mit Bestandsschutz (vor 1950), sowie offene Kamine oder Einzelraumfeuerungen, die nur gelegentlich mit bestimmten Brennstoffen betrieben werden und bestimmte Grenzwerte einhalten. Ab 2025 müssen grundsätzlich alle Öfen die strengeren Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 erfüllen; ältere Öfen (Baujahr 1995-2010) mussten bis Ende 2024 nachgerüstet oder ersetzt werden, wenn sie die Werte nicht erreichen.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden?

Ab 2025 dürfen Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 einhalten (max. 0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO) oder nachgerüstet wurden; neue Öfen müssen diese Werte bereits erfüllen; ein generelles Verbot gibt es nicht, aber die Einhaltung der Grenzwerte ist entscheidend.
 

Woher weiß ich, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?

Um die Zulassung Ihres Kaminofens zu prüfen, nutzen Sie die Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) unter cert.hki-online, wo Sie Hersteller und Modell eingeben, um die Konformität mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) zu prüfen – wichtig für den Weiterbetrieb nach 2024. Das Typenschild Ihres Ofens mit Herstellername und Modellnummer ist dafür entscheidend, um die entsprechenden Informationen für die Abfrage zu finden und dem Schornsteinfeger vorzulegen. 

Welche Kaminöfen müssen bis Ende 2024 ausgetauscht werden?

Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 eingebaut wurden und die aktuellen Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, basierend auf der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), wobei ältere Geräte (Baujahr 1995-2010) jetzt dran sind, um die Grenzwerte der 2. Stufe zu erfüllen. Der Austausch oder die Nachrüstung (z.B. mit einem Partikelfilter) muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein, sonst drohen Bußgelder und Betriebsverbote. Prüfen Sie das Baujahr auf dem Typenschild und die Grenzwerte in der HKI-Datenbank cert.hki-online.
 

Welche Öfen dürfen nicht mehr benutzt werden?

Öfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden und die Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten, müssen seit dem 1. Januar 2025 nachgerüstet oder stillgelegt werden, da die Schonfrist abgelaufen ist. Ältere Öfen (vor 1995) hatten bereits früher Fristen. Ausnahmen bestehen für historische Öfen (vor 1950), Einzelraumfeuerungsanlagen mit alleiniger Heizfunktion, offene Kamine (gelegentliche Nutzung) sowie bestimmte Herde und Kachelöfen.
 

Ist mein Kaminofen noch zugelassen?

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Welche Öfen haben Bestandsschutz?

Öfen mit Bestandsschutz sind oft historische Geräte (vor 1950), handwerklich gesetzte Kachel- und Grundöfen, nicht-gewerbliche Küchenherde (< 15 kW), offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, sowie Öfen, die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, da diese von den Austauschpflichten der BImSchV ausgenommen sind und weiterhin betrieben werden dürfen, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten oder unter die Ausnahmen fallen. 

Welche Kamine müssen nachgerüstet werden?

Wer muss nachrüsten?

  • Anlagen mit einem Prüftermin zwischen 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 mussten bis spätestens 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder stillgelegt werden.
  • Kamine, deren Typschild ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 ausweisen, haben noch bis zum 31. Dezember 2024 Schonfrist.

Ist mein alter Kaminöfen noch zugelassen?

Das sogenannte „Kaminofenverbot“ tritt am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, nicht mehr zugelassen.

Wie lange darf man in Deutschland noch mit Holz heizen?

Welche Holzheizung ist noch erlaubt? Es sind weiterhin alle Holzheizungen erlaubt, die der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen. Das bedeutet, sie müssen in Bezug auf die Kohlenmonoxidwerte, die Feinstaubbelastung und den Wirkungsgrad bestimmte Grenzwerte erreichen.

Ist mein Kaminöfen ab 2024 noch zugelassen?

Mit der sogenannten Kaminofenverordnung kommen ab 2024 Änderungen für Besitzer von Kaminöfen, Öfen und Kaminen. Insbesondere ältere Modelle dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr genutzt werden. Im schlimmsten Fall muss der Ofen dann stillgelegt werden. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein.

Welche Ausnahmen gibt es bei Kaminöfen?

Für welche Feuerstätten gelten grundsätzlich Ausnahmen?

  • historische Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und immer noch an ihrem ursprünglichen Platz stehen.
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle einer Wohneinheit dienen.

Welches Baujahr hat mein Kaminöfen?

Das Baujahr Ihres Kaminofens finden Sie auf dem Typenschild.

Wer kontrolliert die Kaminöfen?

Eigentümer:innen müssen demnach ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen, ob ihr Kamin beziehungsweise Ofen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält. Die entsprechenden Angaben zu den Emissionswerten sind in den Geräteunterlagen enthalten, alternativ kann auch der Schornsteinfeger die Abgaswerte messen.

Wie kann ich überprüfen, ob mein Kaminöfen noch zugelassen ist?

Um die Kaminzulassung zu prüfen, nutzen Sie die Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) unter cert.hki-online.de, suchen Ihr Modell anhand von Hersteller und Typenbezeichnung vom Typenschild, um zu sehen, ob es die BImSchV Stufe 2 (Bundes-Immissionsschutzverordnung) erfüllt und somit weiterhin betrieben werden darf. Das Vorhandensein eines CE- oder DIBt-Zeichens am Typenschild ist ebenfalls ein guter Indikator für die Zulässigkeit.
 

Welche Öfen müssen 2025 stillgelegt werden?

Doch für einige Öfen könnte es das letzte Mal sein, das sie wohlige Temperaturen und warmes Licht spenden. Denn 2025 läuft eine Schonfrist für alte Kaminöfen aus. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen alle Öfen, die von 1995 bis einschließlich 2010 eingebaut wurden, zum Jahreswechsel stillgelegt werden.

Welche Zertifikate braucht ein Kaminöfen?

Für die Zulassung eines Ofens gibt es zwei Prüfsiegel, welche durch eine zertifizierte Prüfstelle vergeben werden. Bei diesen Prüfsiegeln handelt es sich um das CE- und das DIBt- Prüfzeichen. Beide Prüfnormen gelten für die gesamte europäische Gemeinschaft, also auch für Deutschland.

Welche Kaminöfen müssen nicht ausgetauscht werden?

Kaminöfen, die ab 2010 installiert wurden und die strengen Grenzwerte der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) für Staub und CO erfüllen, müssen nicht ausgetauscht werden, da sie die aktuellen Standards bereits übererfüllen. Auch ältere Modelle (vor 2010) bleiben oft erlaubt, wenn sie die Grenzwerte durch Nachrüstung (z.B. mit Filter) einhalten oder spezielle Ausnahmen gelten, wie für historische Öfen (vor 1950), Einzelraumheizungen, die die einzige Wärmequelle sind, Kochherde oder offene Kamine mit begrenzter Nutzung.
 

Welche Heizungen dürfen länger als 30 Jahre laufen?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt in Deutschland die sogenannte Austauschpflicht für alte Heizungen. Das heißt: Wenn deine Heizung mit Gas oder Öl betrieben wird und älter als 30 Jahre ist, musst du sie verpflichtend austauschen. Außerdem dürfen fossile Heizsysteme nur noch bis 2044 betrieben werden.

Wann legt Schornsteinfeger die Heizung still?

Stellt der Bezirksschornsteinfeger bei der nächsten Kontrolle Deiner Heizung fest, dass Dein Standardkessel schon länger als 30 Jahre läuft, setzt er Dir eine Frist, ihn stillzulegen.

Welche Kamine dürfen ab 2025 nicht mehr benutzt werden?

Neue Kaminofen-Regeln ab 2025: Welche Kaminöfen haben Bestandsschutz?

  • nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW.
  • offene Kamine, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden.
  • Grundöfen/Kachelöfen mit handwerklich gesetztem Feuerraum.

Welche alten Öfen haben Bestandsschutz?

Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, und Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, haben Bestandsschutz. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen und Backöfen sowie für offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.

Was tun mit altem Kaminöfen?

Mit einem alten Kaminofen können Sie ihn verkaufen, verschenken, auf dem Wertstoffhof oder beim Schrotthändler entsorgen (besonders bei Metallöfen) oder ihn durch einen modernen Ofen ersetzen lassen, wobei ein Profi für die fachgerechte Stilllegung des alten Anschlusses sorgt und der neue Ofen eventuell eine Umweltprämie ermöglicht; wichtig ist, bei Verdacht auf Asbest (z.B. bei älteren Speicheröfen) professionelle Hilfe zu holen und den Kamin ordnungsgemäß stilllegen zu lassen.
 

Was kostet das Nachrüsten von Kaminöfen?

Kosten der Nachrüstung und des Austauschs

Einfache Kaminöfen können ab 500 Euro nachgerüstet werden, während hochwertige Modelle mit Wassertasche zwischen 1.500 und 2.500 Euro kosten.

Was passiert mit Kaminöfen, die vor 1995 geprüft wurden?

Das Wichtigste in Kürze. Alte Kamin- und Kachelöfen müssen laut 1. BImSchV saniert oder stillgelegt werden, wenn sie Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. Für Öfen vor 1985 endete die Frist 2017, für Modelle von 1985 bis 1994 endete sie 2020, und Geräte von 1995 bis einschließlich 21.

Welche Kaminöfen können weiter betrieben werden?

Gemäß dem 1. BImSchV dürfen Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten.

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