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Welche Kosten teilen sich Mieter und Vermieter?

Gefragt von: Boris Hamann  |  Letzte Aktualisierung: 9. August 2026
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Mieter und Vermieter teilen sich umlagefähige Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Heizung und Warmwasser (oft nach Verbrauch) sowie Strom für Allgemeinflächen. Seit 2023 kommt hinzu die CO2-Steuer, die nach einem Stufenmodell aufgeteilt wird, wobei der Vermieter bei schlechter Energieeffizienz stärker beteiligt ist. Nicht umlagefähig sind Reparaturen, Instandhaltungen oder die reine Kaltmiete.

Welche Kosten darf der Vermieter auf den Mieter nicht umlegen?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Welche Kosten koennen vom Mieter verrechnet werden?

Umlagefähige Nebenkosten

  • Grundsteuer.
  • Aufzugskosten.
  • Wasserkosten.
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll.
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung.
  • Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen.

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die CO2-Kosten werden bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell aufgeteilt, das sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter richtet: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Anteil, den der Vermieter trägt (bis zu 95 %), je besser die Effizienz, desto mehr zahlen die Mieter (bis zu 100 %), wobei bei Top-Effizienz der Mieter alles zahlt und der Vermieter nichts. Die Aufteilung erfolgt über die Heizkostenabrechnung, wobei der Vermieter bei Zentralheizungen zuständig ist und Mieter bei Gasetagenheizungen selbst abrechnen müssen.
 

Welche Kosten kann ich als Vermieter an den Mieter weitergeben?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Posten Vermieterinnen und Vermieter laut Betriebskostenverordnung umlegen dürfen.

  1. Grundsteuer. ...
  2. Kosten der Wasserversorgung. ...
  3. Entwässerungskosten. ...
  4. Heizkosten. ...
  5. Warmwasserversorgung. ...
  6. Aufzugskosten. ...
  7. Straßenreinigung und Müllbeseitigung. ...
  8. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung.

Utility bills explained clearly for landlords #AskSven

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Was darf ich dem Mieter weiterverrechnen?

Unabhängig von der Höhe der Rechnung sind sämtliche Kosten, die auf ein Verschulden der Mieterschaft zurückzuführen sind, von dieser zu tragen. Klassiker sind das zerbrochene Fenster oder der verstopfte Abfluss. Letzterer muss durch einen versierten Sanitär/Rohrreiniger entstopft und durchgängig gemacht werden.

Kann die Gebäudeversicherung komplett auf den Mieter umgelegt werden?

Hier ist in § 2 Nr. 13 klar geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Wo finde ich die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter?

Die CO₂-Kosten sind dann in den jeweiligen Rechnungen separat aufgeführt. Der CO₂-Preis pro Tonne wurde bislang von Jahr zu Jahr erhöht, außer im Jahr 2023 (siehe Abbildung zur Preisentwicklung). Ab 01. Januar 2024 steigt der nationale CO₂-Preis auf 45 Euro je CO₂-Zertifikat.

Werden Heizkosten durch alle Mieter geteilt?

Ja, Heizkosten dürfen auf alle Mieter umgelegt werden, aber nicht vollständig nach Wohnfläche; die Heizkostenverordnung schreibt eine Aufteilung vor: 50–70 % nach Verbrauch (Zähler) und 30–50 % nach Grundkosten (Wohnfläche oder umbauter Raum). Kosten für Heizungswartung und Betriebsstrom sind umlagefähig, nicht aber Reparaturen oder Instandhaltung, die der Vermieter tragen muss. Kosten für leerstehende Wohnungen müssen vom Vermieter getragen werden und dürfen nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden. 

Was wird teurer ab 2026?

Die CO2-Steuer wird angehoben und macht Benzin und Diesel teurer. Das Deutschlandticket wird um fünf Euro angehoben und kostet nun 63 Euro. Der EU-Führerscheinumtausch geht in die fünfte Runde. Noch mehr Neuerungen rund um die Themen Umwelt und Verkehr.

Was darf dem Mieter nicht verrechnet werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Welche Fehler sind in der Nebenkostenabrechnung häufig?

Fünf häufige Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

  1. Die formellen Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung werden nicht eingehalten. ...
  2. Es wird ein falscher Abrechnungszeitraum gewählt. ...
  3. Es werden Betriebskosten abgerechnet, die vertraglich nicht vereinbart wurden.

Welche Betriebskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltungs-, Reparatur-, Modernisierungs- und Verwaltungskosten sowie Bankgebühren, Steuern, Rücklagen und Kosten für die Anschaffung neuer Geräte oder Einrichtungen (z. B. Rauchmelder, neue Heizung) nicht umgelegt werden, da diese Vermietersache sind. Nur laufende, betriebsbezogene Kosten wie Wasser, Heizung oder Hausmeisterkosten sind umlagefähig, wenn sie vertraglich vereinbart sind. 

Welche Kosten dürfen nicht auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?

In den Nebenkosten sind typischerweise Reparaturen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Kosten für die Hausverwaltung, Neuanschaffungen (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder-Geräte), Mietausfallkosten und Kosten für die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung nicht enthalten; diese muss der Vermieter selbst tragen, während regelmäßige, verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer oder Wasser sowie verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) umlagefähig sind. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon, Internet und TV sind ebenfalls immer separat zu zahlen.
 

Welche Nebenkosten muss ein Mieter nicht bezahlen?

Diese Nebenkosten müssen Mieter nicht zahlen

Dazu zählen etwa Ausgaben für Hausverwaltung, Büroorganisation, Telefon, Porto, Software, Kontoführung oder Buchhaltung. Reparaturen und die Beseitigung von Schäden sind keine laufenden Betriebskosten.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht in Rechnung stellen?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wann müssen Mieter keine Nebenkostenabrechnung zahlen?

Nur wenn darin eine monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart wurde, muss eine entsprechende Abrechnung erstellt werden (§ 556 BGB). Bei einer Inklusivmiete oder der Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale entfällt diese Verpflichtung.

Sind Warmwasser und Heizung getrennt?

Heizung und Warmwasser getrennt zu betreiben, bedeutet oft, getrennte Systeme oder Kreisläufe zu nutzen (z.B. Wärmepumpe für Heizung, Durchlauferhitzer für Warmwasser), um Effizienz und Komfort zu steigern, da Warmwasser einen großen Teil des Energieverbrauchs ausmacht. In Mietwohnungen müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser gesetzlich getrennt abgerechnet werden (Heizkostenverordnung), auch wenn die Anlage zentral ist, meist mit 50-70% Anteil für den Verbrauch. Trennung bedeutet, Wärme direkt am Entnahmeort (dezentral) oder über separate Kreisläufe (hydraulisch getrennt) zu erzeugen, was Wärmeverluste minimiert und Unabhängigkeit erhöht.
 

Wird die Nebenkostenabrechnung nach Personen berechnet?

Ja, Nebenkosten können pro Person berechnet werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, aber es ist unüblich und erfordert vom Vermieter die genaue Erfassung der tatsächlichen Bewohner (inkl. Personenmonate/tage), da Melderegister nicht ausreichen; oft werden die Kosten stattdessen nach Fläche, Verbrauch oder Wohneinheit aufgeteilt, wobei Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig sein müssen.
 

Wie berechne ich die CO2-Abgabe für den Vermieter?

Um die CO2-Abgabe für Vermieter zu berechnen, ermitteln Sie zuerst den spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes (in kg CO2/m²/Jahr), indem Sie den Brennstoffverbrauch in kWh mit dem Emissionsfaktor multiplizieren und durch die Wohnfläche teilen, und wenden dann den Stufenplan an: Je höher der Ausstoß, desto höher der Vermieteranteil (bis zu 95 % bei über 52 kg/m²/Jahr), der Vermieter trägt die Kosten entsprechend der im Energiewende-Gesetz (BEHG) festgelegten Stufen.
 

Was sind die 3 größten CO2-Verursacher?

Der weltweite CO2 -Ausstoß hat 2024 einen Wert von rund 39,6 Milliarden Tonnen erreicht. Für 82,8 % dieser Emissionen waren die G20-Staaten verantwortlich. Die größten Kohlenstoffdioxidemittenten unter den G20-Mitgliedern waren China, die Vereinigten Staaten, Indien und die EU.

Wer stellt die CO2-Abgabe in Rechnung?

Für die Aufteilung der CO2-Kosten stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vermietern und Mietern ein CO2-Rechentool zur Verfügung.

Welche Versicherung darf nicht auf Mieter umgelegt werden?

Versicherungen, die nichts mit der Bewirtschaftung der Immobilie zu tun haben, sind nicht umlagefähig. Das betrifft auch die Mietausfallversicherung, es sei, sie ist Teil der Gebäudeversicherung, die den Mietausfall durch Gebäudeschaden deckt. Ebenso sind jegliche Reparaturversicherungen nicht umlagefähig.

Wie viel Grundsteuer darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Prinzipiell wird sie durch § 557 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 Nr. 1 ermöglicht. Basierend hierauf dürfen Vermieter:innen regelmäßig die Grundsteuer bis zu 100% auf Mieter:innen umlegen.

Welche Kosten darf man nicht auf den Mieter umlegen?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen.