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Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?

Gefragt von: Holger Braun  |  Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2026
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Ein wichtiger Grund für eine Kündigung (besonders eine fristlose) ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird, z. B. durch schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, grobe Beleidigungen, Arbeitsverweigerung, Straftaten am Arbeitsplatz oder schwere Fälle von Mobbing. Auch Arbeitnehmer können bei gravierenden Verstößen des Arbeitgebers kündigen, etwa bei Lohnrückstand, Mobbing durch den Chef oder Nichtzahlung des Lohns.

Was gilt als wichtiger Grund für eine Kündigung?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Selbstkündigung?

Ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, der eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) verhindern kann, liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird, z.B. bei Mobbing, schweren gesundheitlichen Problemen (mit Attest), unerträglichen Arbeitsbedingungen, massiven Lohnrückständen oder einer neuen, besseren Jobzusage. Ohne einen solchen triftigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit (meist 12 Wochen), da der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat (Eigenkündigung). 

Welche 3 Kündigungsgründe gibt es?

Die drei Hauptgründe für eine Kündigung nach dem deutschen Arbeitsrecht sind personenbedingt (z.B. Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzung) und betriebsbedingt (z.B. Auftragsrückgang, Umstrukturierung), wobei diese drei auch die „ordentlichen“ Kündigungsgründe darstellen, die eine soziale Rechtfertigung erfordern. Arbeitnehmer kündigen oft aus Stress, mangelnder Wertschätzung oder fehlenden Aufstiegschancen, während Arbeitgeber rechtlich die drei oben genannten Gründe benötigen. 

Was versteht man unter einer Kündigung aus wichtigem Grund?

Die Klausel „Kündigung aus wichtigem Grund“ ermöglicht es einem Arbeitnehmer, zu kündigen und dennoch bestimmte vertragliche Leistungen zu erhalten, wenn sich seine Beschäftigungsbedingungen in bestimmter Weise nachteilig verändern .

Kündigung aus wichtigem Grund | Arbeitsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz

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Was ist ein guter Grund zum kündigen?

Die am häufigsten genannten Gründe für die Kündigung von Arbeitnehmenden sind: Ein besseres Gehalt (57 %) Eine bessere Work-Life-Balance (43 %)

Was ist ein wichtiger Grund bei einer außerordentlichen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet ein Arbeitsverhältnis sofort, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist, z. B. bei Diebstahl, Arbeitsverweigerung, schweren Beleidigungen oder Gewalt am Arbeitsplatz; sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen und der Grund schriftlich mitgeteilt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sie aussprechen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der die Vertrauensbasis zerstört. 

Welche Kündigungsgründe muss ich angeben?

Die Kündigung muss im Allgemeinen nicht begründet werden. Muss der Arbeitgeber nicht wenigstens angeben, ob er verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt kündigt? Nein, auch dies muss der Arbeitgeber nicht angeben. Zumindest nicht in der Kündigungserklärung.

Ist das Nachschieben von Kündigungsgründen zulässig?

Fazit. Damit steht fest: Bei einer fristlosen Kündigung kann ein Kündigungsgrund auch dann nachgeschoben werden, wenn die Kündigungsgründe verfristet sind i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB und deshalb die Kündigung ohne nachgeschobenen Grund unwirksam wäre.

Was ist der häufigste Kündigungsgrund?

Die häufigsten Kündigungsgründe sind meist finanzieller Natur (zu wenig Gehalt), Unzufriedenheit mit der Führungskraft oder dem Arbeitsklima, hohe Arbeitsbelastung/Stress sowie mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten oder Flexibilität, wobei oft eine Kombination aus mehreren Faktoren zu einem Jobwechsel führt, besonders in den ersten Monaten einer Anstellung. 

Wie kann ich kündigen, ohne Sperre zu bekommen?

Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld bei einer Eigenkündigung zu vermeiden, brauchen Sie einen wichtigen Grund (z.B. Mobbing, unzumutbare Arbeitsbedingungen, gesundheitliche Probleme belegt durch Atteste) oder müssen einen neuen Job antreten; auch ein Aufhebungsvertrag mit neuer Stelle kann helfen, aber keine Lust oder ein besser bezahlter Job sind keine Gründe; Sie müssen sich rechtzeitig arbeitslos melden und alle Nachweise dem Arbeitsamt vorlegen. 

Was sind wichtige Gründe für eine Kündigung?

Wichtige Kündigungsgründe im Arbeitsrecht sind verhaltensbedingt (z.B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Beleidigungen), personenbedingt (z.B. Langzeiterkrankung) oder betriebsbedingt (z.B. Umstrukturierung). Bei fristlosen Kündigungen müssen sie besonders schwerwiegend sein (wie Betrug, Spionage), wobei oft erst eine Abmahnung nötig ist, es sei denn, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist unzumutbar. Arbeitnehmer kündigen oft wegen schlechter Bezahlung, Überlastung oder mangelnder Work-Life-Balance. 

Soll man kündigen, wenn man unglücklich ist?

Eine Kündigung sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn die Arbeit dauerhaft unzufrieden macht, die Gesundheit leidet oder keine Perspektiven für Weiterentwicklung und Wertschätzung bestehen. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Entscheidung ausreichend Zeit für Selbstreflexion nehmen und alle Optionen prüfen.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung?

Ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung, der eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) verhindern kann, liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wird, z.B. bei Mobbing, schweren gesundheitlichen Problemen (mit Attest), unerträglichen Arbeitsbedingungen, massiven Lohnrückständen oder einer neuen, besseren Jobzusage. Ohne einen solchen triftigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit (meist 12 Wochen), da der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat (Eigenkündigung). 

Was sind außerordentliche Kündigungsgründe?

Außerordentliche Kündigungsgründe sind schwerwiegende Pflichtverletzungen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen und eine fristlose Beendigung rechtfertigen, wie Diebstahl, Betrug (z. B. Arbeitszeitbetrug), schwere Beleidigungen, Tätlichkeiten, beharrliche Arbeitsverweigerung oder Geheimnisverrat, wobei oft eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist. Diese Gründe müssen so gravierend sein, dass dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
 

Was sind schwerwiegende Gründe?

Beispiele für schwerwiegende Gründe sind: Vorsätzliche Straftaten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, insbesondere Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Beleidigung. Arbeitsverweigerung oder beharrliche Nichtbefolgung von Anweisungen des Arbeitgebers.

Ist lästern über den Chef ein Kündigungsgrund?

Ja, Lästern über den Chef kann ein Kündigungsgrund sein, vor allem wenn es sich um ehrverletzende Äußerungen, Schmähkritik oder Verleumdungen handelt, die das Betriebsklima nachhaltig stören oder den Ruf schädigen; während harmloser Klatsch in vertraulichen Gesprächen oft toleriert wird, führen öffentliche Lästereien oder solche in sozialen Medien schnell zu Abmahnung oder Kündigung, da sie eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. 

Welche drei Kündigungsgründe gibt es?

Die drei Hauptgründe für eine Kündigung nach dem deutschen Arbeitsrecht sind personenbedingt (z.B. Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. Arbeitsverweigerung, Pflichtverletzung) und betriebsbedingt (z.B. Auftragsrückgang, Umstrukturierung), wobei diese drei auch die „ordentlichen“ Kündigungsgründe darstellen, die eine soziale Rechtfertigung erfordern. Arbeitnehmer kündigen oft aus Stress, mangelnder Wertschätzung oder fehlenden Aufstiegschancen, während Arbeitgeber rechtlich die drei oben genannten Gründe benötigen. 

Kann man einen unbefristeten Mitarbeiter einfach kündigen?

Können Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen? Ja, Arbeitnehmer können auch mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt werden.

Was ist ein wichtiger Grund bei Kündigung?

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung (meist fristlos) liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum regulären Ende unzumutbar ist, z.B. durch schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigungen, Gewaltandrohungen, oder auch bei gravierenden Verstößen des Arbeitgebers, wie Lohnrückstand oder Mobbing, das er nicht abstellt. Es muss ein schwerwiegender Vorfall vorliegen, der eine sofortige Trennung rechtfertigt. 

Was darf in einer Kündigung nicht drin stehen?

Das Wichtigste zum Thema „Das Kündigungsschreiben“

Der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Der Arbeitgeber trägt für die Zustellung der Kündigung die Beweispflicht. Es gibt keinen generellen Anspruch auf Abfindung.

Warum kündigen Mitarbeiter am häufigsten?

Mitarbeiter kündigen oft wegen fehlender Wertschätzung, schlechter Führung, mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten oder besserer Gehaltsangebote; oft sind es Kombinationen aus Stress, schlechter Work-Life-Balance, unklarer Kommunikation und dem Wunsch nach neuen Herausforderungen, die zu einem Jobwechsel führen, wobei die wahren Gründe selten direkt genannt werden. 

Welche Gründe rechtfertigen eine sofortige Kündigung?

Eine sofortige Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, beendet ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Der Kündigende (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von den kündigungsrelevanten Tatsachen erfahren hat, aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB). Sie muss schriftlich erfolgen und den Grund enthalten.
 

Welche Gründe können einen Arbeitgeber für eine Kündigung rechtfertigen?

Arbeitgeber können aus drei Hauptgründen kündigen: Verhaltensbedingt (z.B. Arbeitsverweigerung, Diebstahl), personenbedingt (z.B. lang anhaltende Krankheit, fehlende Qualifikation) oder betriebsbedingt (z.B. Auftragsrückgang, Umstrukturierung). Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist oft vorher eine Abmahnung nötig, bei groben Verstößen (wie Diebstahl) kann sofort fristlos gekündigt werden; bei personenbedingten Kündigungen müssen die Einschränkungen die Arbeitsausübung unmöglich machen, und betriebsbedingte Kündigungen erfordern eine Sozialauswahl.
 

Was ist ein außergewöhnliches Kündigungsrecht?

Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht (auch Sonderkündigungsrecht) erlaubt es, Verträge (Arbeits-, Miet-, Versicherungsverträge etc.) vorzeitig und oft fristlos zu beenden, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt, der das Weiterbestehen des Vertrages unzumutbar macht, wie z.B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (Diebstahl, Beleidigung) im Arbeitsverhältnis oder bei Preiserhöhungen bei Versicherungen. Es dient als Ausnahme zur normalen Kündigungsfrist und kann durch Gesetz oder Vertrag entstehen.