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Was braucht man für Pflegestufe 0?

Gefragt von: Birgitta Hiller B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 8. November 2026
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Pflegestufe 0 (heute Pflegegrad 2) war für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gedacht, meist durch Demenz, geistige Behinderung oder psychische Erkrankungen, die noch keine Pflegestufe 1 erreichten, aber einen erhöhten Betreuungsbedarf hatten (z.B. Weglauftendenz, Orientierungsprobleme, Schwierigkeiten bei der Tagesstrukturierung). Voraussetzung war ein positiver Bescheid des Medizinischen Dienstes (MD) und ein Antrag bei der Pflegekasse, um Betreuungsleistungen (oft 100-200€) oder Pflegegeld zu erhalten.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Pflegestufe 0 zu erhalten?

Pflegestufe 0 gibt es heute nicht mehr, sie wurde durch die neuen Pflegegrade ersetzt; stattdessen erhalten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, oft durch Demenz oder psychische Krankheiten, nun Pflegegrad 2, wenn ihr Bedarf an Grundpflege unter dem von Pflegegrad 1 liegt, aber ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht (z.B. Weglauftendenz, Tagesstrukturierung). Anspruchsberechtigt waren Personen, die körperlich noch nicht die Kriterien für Pflegestufe 1 erfüllten, aber aufgrund ihrer geistigen oder seelischen Verfassung erhebliche Hilfe im Alltag benötigten. 

Welche Leistungen und Voraussetzungen gibt es für die Pflegestufe 0?

Seitdem konnten Personen mit Pflegestufe 0 monatlich entweder einen Betrag von 123 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Höhe von 231 Euro in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld ist dabei überwiegend als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige vorgesehen.

Welche Fangfragen stellt der MDK?

Fragen bei der MDK Begutachtung

  • Müssen sie in die Praxis fahren oder macht der Arzt Hausbesuche?
  • Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
  • Welche Hilfsmittel benutzen Sie? ( ...
  • Werden Sie von Angehörige oder von einem Pflegedienst gepflegt?
  • Wie viel Zeit benötigen sie pro Woche für die Pflege?

Welche Voraussetzungen sind für Pflegestufen erforderlich?

Voraussetzung für Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) ist eine mindestens sechsmonatige, voraussichtliche Pflegebedürftigkeit (körperlich/geistig), nachgewiesen durch eine Begutachtung nach dem neuen NEUEN Begutachtungsassessment (NBA), die den Alltag erschwert. Wichtig ist die Beeinträchtigung in sechs Lebensbereichen (Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit), die eine Gesamtpunktzahl von mindestens 12,5 Punkten für den Pflegegrad 1 ergibt und zu den fünf Pflegegraden 1-5 führt. 

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Welche Voraussetzungen braucht man, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Pflegegrad Antrag erfüllt sein? Beim Antragsteller muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und er muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Was darf man beim MDK nicht sagen?

Beim MDK darf man nicht lügen oder die Situation beschönigen, aber auch nicht so tun, als wäre man gesünder als man ist; man sollte ehrliche Einblicke in den Pflegealltag geben, aber unzulässige Fragen zu Religion, Politik oder Finanzen ignorieren und den Gutachter nicht einschüchtern oder unter Druck setzen, um einen realistischen Pflegegrad zu ermitteln. 

Welche Tipps gibt es, um den Pflegegrad zu bekommen?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse ein, sammeln Sie Arztbriefe und führen Sie ein Pflegetagebuch, um den Alltag zu dokumentieren. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor, indem Sie alle wichtigen Personen (Hauptpflegekraft, Vertrauensperson) dabei haben, den normalen Ablauf zeigen, sich nicht verstellen (z.B. Wohnung nicht extra aufräumen), ruhig bleiben und alle Unterlagen griffbereit haben, um dem Gutachter ein realistisches Bild zu vermitteln.
 

Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Was muss man nicht mehr können für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 müssen Sie nicht mehr alles selbst können, sondern sind in mehreren Lebensbereichen (Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Kognition, Alltagsbewältigung) erheblich eingeschränkt und benötigen regelmäßige Hilfe, zum Beispiel bei der Körperpflege, dem Anziehen, der Medikamenteneinnahme oder beim Einkaufen und Kochen, wobei Sie aber noch nicht völlig hilflos sind und oft nur teilweise Unterstützung benötigen (z.B. 27-47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren).
 

Bei welchen Krankheiten sollte man Pflegegrad beantragen?

Bei welchen Krankheiten kommt ein Pflegegrad in Frage?

  • Krebserkrankungen.
  • schwere Diabetes.
  • Dialysepatientinnen und -patienten.
  • Parkinson.
  • ALS.
  • Multiple Sklerose.
  • Epilepsie.
  • chronische Lungenerkrankungen wie COPD.

Wann bekommt man keinen Pflegegrad?

Das Wichtigste in Kürze. Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit die ambulante Versorgung nicht ausreicht und keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt.

Für was bekommt man 4000 € von der Pflegekasse?

Für rund 4.000 € (aktuell bis zu 4.180 €) bekommt man bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Badumbau, Treppenlift, Rampen) oder einen Umzugskostenzuschuss bei Pflegegrad 1-5, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird. Die Förderung dient dazu, das Zuhause barrierefrei zu gestalten oder einen Umzug in eine besser geeignete Umgebung zu unterstützen und muss vorab beantragt werden.
 

Was steht mir bei Pflegegrad 0 zu?

In der Pflegestufe 0 wird auch Pflegegeld in Höhe von 120 EUR oder Pflegesachleistungen (bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes) in Höhe von 225 EUR im Monat zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Was ist die kleinste Pflegestufe?

Die niedrigste Pflegestufe ist der Pflegegrad 1, der Menschen mit geringen Einschränkungen bei der Selbstständigkeit beschreibt und Zugang zu Unterstützungsleistungen wie dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) sowie Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel bietet, auch wenn Geldleistungen für Pflegepersonal erst ab Pflegegrad 2 greifen. Er wurde 2017 mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade eingeführt.
 

Welche Leistungen ohne Pflegegrad?

Die Antwort ist einfach: Die Krankenkasse. Für einen Zeitraum von maximal acht Wochen können Pflegeleistungen von der Krankenkasse übernommen werden – und das ganz ohne Pflegegrad. Übernommen werden können Leistungen wie die häusliche Krankenpflege, die Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen oder auch Pflegehilfsmittel.

Was will der MDK alles sehen?

Bei der Begutachtung werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen umfassend berücksichtigt. Dadurch erhalten auch Menschen mit dementiellen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen Zugang zu den Leistungen der Pflegversicherung.

Was darf man bei Pflegestufe nicht mehr können?

Was kann man bei Pflegegrad 3 nicht mehr alleine bewältigen? Alltägliche Tätigkeiten wie die Körperhygiene, das Anziehen, die Nahrungsaufnahme oder die eigene Versorgung können nicht mehr ohne Hilfe von außen ausgeführt werden.

Was versteht man unter erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit?

Eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” liegt laut dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) festgestellt wurde, und ...

Was darf ich beim MDK nicht sagen?

Fragen zu Ihrem Sexualleben oder anderen sehr persönlichen und intimen Themen, die keinen unmittelbaren Bezug zu Ihrem Pflegebedarf haben, sind unzulässig. Der MDK darf nur Informationen einholen, die für die Begutachtung und die Feststellung des Pflegegrades relevant sind.

Was muss man bei Pflegestufe 1 nicht können?

Bei Pflegegrad 1 darf man zwar vieles noch selbst, aber man hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege; dafür aber auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel, die man flexibel für niedrigschwellige Unterstützung einsetzen kann, etwa für Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt. 

Wie überzeuge ich den MDK?

Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:

  1. aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten.
  2. aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung.
  3. Medikamentenplan.
  4. Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)

Welche Unterlagen sollte ich für die Pflegebegutachtung bereithalten?

Diese Unterlagen sollte man für den MD bereithalten

  1. aktuelle Krankenhaus- und Arztberichte.
  2. Medikamente und Medikationsplan.
  3. Bescheide und Gutachten, wie beispielsweise den Schwerbehindertenbescheid.
  4. Liste mit regelmäßigen Behandlungen.
  5. Liste mit allen benötigten Hilfs mitteln wie Rollator, Gehstock, Hörgerät.

Welche Fragen werden bei Pflegestufe gestellt?

Fragen zur Pflegestufe drehen sich um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK), die Bereiche Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, Gestaltung des Alltags und den Umgang mit Krankheiten, wobei der Gutachter anhand des Grades der Selbstständigkeit den Pflegegrad ermittelt. Wichtige Fragen betreffen alltägliche Unterstützung (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), Hilfsmittel, die Wohnsituation, die familiäre Situation, Medikamenteneinnahme sowie die Erfassung von Fähigkeiten und Schwierigkeiten durch ein Pflegetagebuch.
 

Welche Tipps und Tricks gibt es für die Pflegestufe Begutachtung?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich formlos an Ihre Pflegekasse, dokumentieren Sie Ihre Einschränkungen akribisch (Pflegetagebuch, Arztberichte) und seien Sie beim Begutachtungstermin ehrlich, aber realistisch: Zeigen Sie Ihren Alltag mit Hilfebedarf (z.B. beim Anziehen, Waschen, Kochen), aber auch kleine Erfolge. Nutzen Sie kostenfreie Beratung bei Pflegestützpunkten oder dem VdK und machen Sie sich Notizen für den Termin, damit Sie nichts vergessen. 

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