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Wann verfallen die 125 Euro entlastungsbetrag?

Gefragt von: Heiderose Ott  |  Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2026
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Der Entlastungsbetrag von 125 € (bzw. 131 € seit 2025) verfällt nicht monatlich, sondern kann angespart werden und muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres für anerkannte Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden; danach verfallen nicht genutzte Beträge unwiderruflich, wie Sparkasse.de, Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e.V. und november.de berichten. Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern dient der Kostenerstattung für Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen oder Betreuungsangebote nach Einreichung der Rechnungen, wie MDR und Pflege.de betonen.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Wenn Sie den Betrag zum Beispiel im Jahr 2024 nicht vollständig nutzen, können Sie die verbleibenden Beträge bis zum 30. Juni 2025 für anerkannte Entlastungsleistungen rückwirkend einsetzen oder bewusst ansparen. Nach diesem Datum verfallen die nicht genutzten Beträge und stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2025?

Der Entlastungsbetrag für das Jahr 2024 verfällt am 30. Juni 2025, wenn er nicht bis dahin genutzt und abgerechnet wird, da nicht verbrauchte Beträge in das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden können, so die Bundesweites Pflegenetzwerk. Für 2025 wird der monatliche Betrag auf 131 Euro erhöht, welcher dann bis zum 30. Juni 2026 verbraucht werden kann. 

Wie viele Jahre kann man den Entlastungsbetrag rückwirkend bekommen?

Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend genutzt werden, um nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr abzurechnen, beispielsweise für 2024 noch bis zum 30. Juni 2025; danach verfallen die Reste, doch die Rechnungen für Leistungen, die bis dahin erbracht wurden, können auch später noch eingereicht werden, wobei eine grundsätzliche Verjährungsfrist von bis zu vier Jahren gilt, wobei die Leistung selbst innerhalb dieses Zeitraums erbracht worden sein muss. 

Wie kann ich den Entlastungsbetrag für die Pflege aus dem Vorjahr noch nutzen?

Juni noch Gelder aus dem Vorjahr nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die ihren Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, können dies noch bis 30. Juni tun. Für alle Pflegegrade lag der Entlastungsbetrag 2024 bei 125 Euro pro Monat und damit 1.500 Euro im Jahr.

Alles zum Entlastungsbetrag in der Pflege

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Wann verfällt der Restbetrag des Entlastungsbetrages aus dem Vorjahr?

Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Nach diesem Stichtag verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes aus dem Vorjahr. Das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen oder ganz bewusst ansparen.

Kann man sich den Entlastungsbetrag von 125 € auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag kann nicht pauschal an Sie ausgezahlt werden. Sie erhalten den Betrag, wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen und diese bei uns mit Rechnungen nachweisen. Wir erstatten bis zu 131 Euro monatlich.

Kann ich als pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr).

Kann ich den Entlastungsbetrag für Fußpflege direkt für die Fußpflege zu Hause ausgeben?

Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 € (Stand 2025) für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) kann nicht direkt für kosmetische Fußpflege genutzt werden, aber indirekt für die Begleitung zu Terminen oder für mobile, anerkannte Fußpfleger im Rahmen von "Angeboten zur Unterstützung im Alltag", wenn sie die Kriterien erfüllen. Medizinisch notwendige Fußpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Diabetisches Fußsyndrom) von der Krankenkasse übernommen werden. 

Welche Rechnungen müssen Privatpersonen in häuslicher Pflege einreichen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten?

Um den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) für Privatpersonen abzurechnen, müssen Sie die Rechnung für anerkannte Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung) selbst bezahlen und bei der Pflegekasse einreichen, die dann eine Kostenerstattung vornimmt, wobei nicht direkt an Nachbarn gezahlt werden kann, sondern nur an anerkannte Dienstleister oder über spezielle Regelungen wie die Nachbarschaftshilfe, die aber regional variieren. Die Rechnung muss alle relevanten Informationen enthalten und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. 

Welche Änderungen gibt es beim Entlastungsbetrag ab 2025?

Entlastungsbetrag 2025

Bis Ende 2024 lag der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade bei 125 Euro monatlich. Durch die Erhöhung von 4,5 Prozent liegt der Entlastungsbetrag ab 2025 bei 131 Euro monatlich, also um 6 Euro höher als das Jahr zuvor.

Wie beantrage ich das Entlastungsbudget 2025?

Für das neue Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 ist kein spezieller Antrag auf das Budget selbst nötig, da es die bisherigen Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfasst (bis zu 3.539 € pro Jahr für Pflegegrad 2+). Sie beantragen einfach die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse, idealerweise vorab für eine geplante Abwesenheit, und reichen die Rechnungen ein, um das Budget zu nutzen. Wichtig ist, ab Juli 2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit, Sie können also direkt nach Feststellung des Pflegegrades (ab PG 2) Leistungen nutzen.
 

Bis wann kann man den Entlastungsbetrag beantragen?

Die Frist läuft ab! – Entlastungsleistungen 2023 bis Ende Juni abrufen. Ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro als Entlastungsleistungen zur Verfügung. Nur noch bis Ende Juni 2024 können nicht eingeforderte Leistungen aus 2023 bei der Pflegekasse abgerufen werden.

Kann meine Tochter den Entlastungsbetrag bekommen?

Ja, eine Tochter kann den Entlastungsbetrag bekommen, aber es gibt zwei verschiedene Arten: den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den die Mutter (oder der Vater) selbst bekommt, und den Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Personen (§ 45b SGB XI), der für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt wird und auch Angehörigen zugutekommt, die Pflege übernehmen. Die Tochter selbst kann den Betrag nicht direkt ausgezahlt bekommen, aber die Pflegekosten für die pflegebedürftige Mutter können damit gedeckt werden, wenn die Tochter die Pflege übernimmt. 

Wie lange zahlt die Pflegekasse rückwirkend?

Pflegegeld wird grundsätzlich nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt, sondern ab dem Monat der Antragstellung, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde; Nachzahlungen gibt es jedoch rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung (im Voraus), wenn die Bearbeitung länger dauert, und Ansprüche auf Sozialleistungen wie Pflegegeld können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wenn sie nicht verjährt sind. Sie können also maximal bis zu vier Jahre alte Ansprüche durchsetzen, wenn die Pflegekasse die Entscheidung verzögert hat, aber der ursprüngliche Antrag muss gestellt worden sein, um eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate zu erhalten.
 

Was darf über Entlastungsleistungen abgerechnet werden?

Für diese Leistungen können Sie den Entlastungsbetrag verwenden

  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung durch zugelassenen Pflegedienste.

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend einsetzen?

Ja, der Entlastungsbetrag kann rückwirkend geltend gemacht werden, sowohl für Leistungen im laufenden Jahr als auch für das Vorjahr, wobei nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden können, danach verfallen sie. Sie müssen die Belege sammeln und bei der Pflegekasse einreichen, die Auszahlung erfolgt dann erstattungsweise. 

Wird Fußpflege von der Pflegekasse bezahlt?

Nein, die Pflegekasse zahlt Fußpflege generell nicht direkt, aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Fußpflege (Podologie) bei bestimmten Erkrankungen wie dem diabetischen Fußsyndrom oder Neuropathien, wenn ein Arzt ein Rezept ausstellt; hier fallen dann nur gesetzliche Zuzahlungen an. Normale kosmetische Fußpflege wird privat bezahlt oder kann ggf. aus dem Budget für Betreuungsleistungen (Pflegegrad-unabhängig) bezuschusst werden, wenn sie im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten stattfindet. 

Ist Fußpflege eine außergewöhnliche Belastung?

Grundsätzlich gilt: Nur medizinisch notwendige Behandlungen können steuerlich geltend gemacht werden – etwa als außergewöhnliche Belastungen oder, wenn sie im eigenen Haushalt stattfinden, haushaltsnahe Dienstleistungen . Reine kosmetische Fußpflege zählt in der Regel nicht dazu.

Welche Änderungen gibt es beim Entlastungsbetrag im Jahr 2025?

Entlastungsbetrag 2025

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade 1-5 gleich hoch. In diesem Jahr wurde er von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht und kann zum Beispiel für die Kurzzeitpflege und die ambulante Pflege verwendet werden. Der Entlastungsbetrag sammelt sich von Monat zu Monat an.

Kann ich den Entlastungsbetrag für die Hilfe von Nachbarn oder Angehörigen nutzen?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Das gilt allerdings nur, wenn diese von anerkannten Diensten oder Personen erbracht werden. Das Bundessozialgericht entschied, dass Zahlungen an Nachbarn dafür grundsätzlich nicht von der Pflegekasse erstattet werden.

Was passiert, wenn man den Entlastungsbetrag nicht nutzt?

Was viele nicht wissen: Der Betrag kann verfallen

Das Guthaben von 131 € wird monatlich gesammelt, wenn Sie es nicht sofort einsetzen. Aber: Nicht genutztes Geld verfällt, wenn es nicht innerhalb bestimmter Fristen eingesetzt wird.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von 125 € als pflegender Angehörige?

Um den Entlastungsbetrag in der Pflege zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihr Anspruch besteht, sobald Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wurde.

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.