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Wann braucht man einen Gutachter?

Gefragt von: Friederike Kretschmer-Franke  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Die klassische Situation für die Beauftragung eines Schadengutachtens ist der unverschuldete Unfall (Haftpflichtschaden). Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung kommen für den Schadenersatz auf.

Wann ist ein Gutachten notwendig?

In der Regel ist ein Kfz Gutachten nach einem Unfall oberhalb der Bagatellschadensgrenze notwendig, die bei etwa 750 Euro liegt. Bei Schäden oberhalb dieser Grenze muss die zuständige Haftpflichtversicherung die Kosten für das Kfz Gutachten übernehmen.

Wann darf ich einen Gutachter beauftragen?

Wann ist ein eigener Gutachter nach einem Unfall möglich? Theoretisch kann jeder Unfallbeteiligte einen eigenen Gutachter beauftragen. Das ist auch dann noch möglich, wenn bereits der Unfallgegner bzw. die Kfz-Versicherung einen Gutachter ernannt hat.

Was kann ein Gutachter feststellen?

Inhalt eines Gutachtens
  • Technische Daten des Unfallfahrzeugs.
  • Sonderausstattung.
  • Unfallbedingte Schäden.
  • Dokumentation der Schäden.
  • Festlegung des Reparaturwegs.
  • Dauer der Reparatur.
  • Beschreibung älterer Schäden.
  • Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall.

Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten?

Für die Kosten eines Gutachtens muss der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Damit verhält es sich bei den Gutachterkosten wie mit den Reparaturkosten.

KFZ-Gutachter - Warum man nach einem Kfz-Unfall den Richtigen braucht!

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Wie viel kostet ein Gutachten?

95 € bis 145 € je nach Fachgebiet. Private Gutachterkosten liegen aber auch höher, je nach Schwierigkeit und Fachgebiet. Wenn ein Gutachter Kosten von mehr als 105 € pro Stunde seines Aufwandes abrechnet, kann das zum Beispiel die Öffnung von Bauteilen, oder komplizierte Berechnungen, beinhalten.

Wer zahlt den Gutachter Wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wer zahlt die Sachverständigenkosten? Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben. Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative.

Wer wählt den Gutachter aus?

Das Gericht ist bei der Auswahl des Gutachters frei und weder an die Anträge der Parteien noch an eine bestimmte Qualifikationsvoraussetzung gebunden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen einigen.

Wie hoch dürfen gutachterkosten sein?

Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe. Darüber hinaus sind Nebenkosten zu zahlen, wie Porto, Telefonate oder Fahrten. Der Gutachter kann diese Kosten in Rechnung stellen.

Hat man das Recht einen Gutachter selbst zu suchen?

Kann ich nach einem Unfall selbst den Gutachter wählen? Ja. Als Geschädigter steht es Ihnen immer frei, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Habe ich ein Recht auf ein Gutachten?

Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.

Kann mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben?

Viele Versicherungen haben hauseigene Versicherungsgutachter, die nicht immer unabhängig beurteilen, sondern tendenziell die Interessen ihres Arbeitgebers vertreten. Es besteht kein Zwang, den Gutachter von der Versicherung zu akzeptieren.

Wie viel kostet ein Schadensgutachten?

Die Kosten eines Unfallgutachtens liegen zumeist zwischen 500 - 800 Euro. Die Kosten sind durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Das Unfallgutachten kann Fragen zu Unfallhergang, Reparaturkosten und Schadensausmaß klären.

Wie läuft ein Gutachten ab?

Dabei stehen der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und gegebenenfalls der Unfallhergang sowie der berufliche Werdegang im Zentrum. Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche zu persönlich erscheinen. Im Anschluss findet eine gründliche körperliche Untersuchung statt.

Warum Gutachten?

Das Gutachten ist die Grundlage zur Ermittlung der Höhe des Schadens insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten, die letztlich nur durch einen Gutachter sachgerecht ermittelt werden können.

Was kostet ein kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten kostet ca. 500 Euro. Bei einem Immobilienwert von 400.000 Euro kostet ein Vollgutachten für Haus oder Wohnung schnell 6.000 Euro und mehr. Denn je höher der Verkehrswert, desto höher auch die Kosten für das Wertgutachten.

Wer zahlt das Gutachten bei 50 50 schuld?

Diese Aufgabe übernimmt ebenfalls der zuständige Gutachter. Sind beide gleichermaßen schuld, trägt die Versicherung des einen 50 Prozent und die des anderen ebenfalls 50 Prozent der Kosten für die Reparatur des jeweiligen Fahrzeugs. Auch Quoten von 30 zu 70 Prozent oder 60 zu 40 Prozent sind möglich.

Was kostet ein gerichtlich bestellter Gutachter?

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, beträgt der Stundensatz zwischen 65,00 Euro und 125,00 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“, in der eine Sachgebiets- und eine Honorartabelle 13 Feststundensätze für 60 verschiedene Sachgebiete normieren.

Warum Gutachten und kein Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag ist vor Gericht kein Beweismittel. Ein Gutachten wird durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt und das Fahrzeug wird dabei im Detail begutachtet. Es werden auch Schadenspositionen aufgeführt, die in einem Kostenvoranschlag nicht zu finden sind.

Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen?

Es ist möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

Was passiert nach Gutachten?

Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten. Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Was darf die Versicherung abziehen?

Versicherung zahlt weniger als Gutachten – 4 typische Kürzungen
  • Kürzung der Stundenverrechnungssätze.
  • Beilackierung.
  • Reifen achsweise erneuern.
  • Totalschaden und trotzdem auf Kosten der Versicherung das Fahrzeug fachgerecht reparieren (bis 130% des Fahrzeugwertes möglich)

Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?

Wie viel Zeit hat man für das KFZ-Gutachten? Maximal 7 Tage hat der Unfallverursacher Zeit, den Schaden zu melden. Das Gutachten sollte man möglichst zeitnah nach einem Unfall anfordern, im allerbesten Fall noch am Tag des Unfalls.

Kann Versicherung eigenes Gutachten ablehnen?

Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit Ihres Gutachtens haben und aus diesem Grund eine Nachbesichtigung fordern, muss die Versicherung ausführlich begründen, warum eine Nachbesichtigung erfolgen soll. Ohne eine plausible Begründung können Sie dies jederzeit ablehnen.