Zum Inhalt springen

Kann man gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen?

Gefragt von: Herr Dr. Walther Martens B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 19. August 2023
sternezahl: 4.4/5 (25 sternebewertungen)

In der Regel besteht nämlich die Möglichkeit, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, gegen den behördlichen Bescheid Widerspruch (im Volksmund auch Einspruch genannt) einzulegen, um am Ende vielleicht doch noch ein zufriedenstellende Entscheidung zu erhalten.

Wie lange kann man gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie zu erheben. Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, so haben Sie nach der Bekanntgabe des Verwaltungsakts ein Jahr Zeit zur Einlegung des Widerspruchs.

Kann ich gegen ein Beschluss Widerspruch einlegen?

Gegen Urteile kann regelmäßig die Berufung und/oder Revision eingelegt werden. Bei Strafbefehlen oder gegen Beschlüsse werden Einsprüche oder Beschwerden eingelegt. Hinzu kommen noch weitere Verfahren wie der Wiedereinsetzungsantrag, das Wiederaufnahmeverfahren oder die Stellung eines Gnadenantrages.

Was passiert wenn ich Widerspruch einlege?

Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und erfordert die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und legt den Verwaltungsakt vorübergehend "auf Eis". Die Kosten des Widerspruchsverfahren werden von der Partei getragen, die im Verfahren unterliegt.

Wann muss ein Widerspruch begründet sein?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Widerspruch einlegen - Wie mache ich das? | ihr-hartz4.de #11

23 verwandte Fragen gefunden

Was ist besser Widerspruch oder Einspruch?

Sind Sie mit einen Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde inhaltlich nicht einverstanden oder halten Sie den Bescheid für rechtswidrig, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen; in Abgabenangelegenheiten nach der Abgabenordnung ist als Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte der Einspruch statthaft.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro; im Fall eines Widerspruchs, der sich allein gegen die Festsetzung öffentlicher Abgaben richtet, beträgt sie 10 Euro. Im Regelfall beträgt die Gebühr bei Widerspruchsrücknahme die Hälfte des Betrages, der für einen Widerspruchsbescheid festgesetzt werden würde.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Der Widerspruch des Widerspruchsführers hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Der Widerspruch ist zulässig, wenn alle Sachentscheidsvoraussetzungen vorliegen. Es ist zunächst zu prüfen, ob ggf. eine Spezialzuweisung (sog.

Kann ein Widerspruch abgelehnt werden?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

Was kann ich gegen einen Beschluss machen?

Das zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Beschlussverfahren ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde, in einigen Fällen auch die Rechtsbeschwerde oder die Nichtzulassungsbeschwerde (z.B. § 522 Abs. 3 ZPO). Daneben sind einige Beschlüsse nicht anfechtbar. Dies ist dann im Gesetz gesondert bezeichnet.

Was kann man gegen ein Beschluss einlegen?

Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das gegen Entscheidungen des Strafgerichts eingelegt werden kann, sofern es sich nicht um Urteile handelt. Letztere sind mit der Berufung oder der Revision anzufechten. Demnach werden mit der Beschwerde Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts angefochten.

Was kommt nach dem Beschluss?

Sofern eine Entscheidung – egal ob es sich um ein Urteil oder einen Beschluss handelt – nicht mehr angefochten werden kann, wird diese als rechtskräftig bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Vollstreckung aus dem Urteil erfolgen.

Kann man einen rechtskräftigen Beschluss anfechten?

Die Anfechtung kann gemäß § 578 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO)2 durch Klage auf Wie- deraufnahme eines Verfahrens, das durch ein rechtskräftiges Endurteil abgeschlossen wurde, er- folgen.

Was ist wichtig bei einem Widerspruch?

Ein schriftlicher Widerspruch sollte folgende Informationen beinhalten:
  1. Absender(adresse)
  2. Empfängeradresse.
  3. Datum.
  4. Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
  5. Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
  6. Unterschrift.

Wann entscheidet Gericht durch Beschluss?

Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist.

Kann man 2 mal Widerspruch einlegen?

Wie der Bundesfinanzhof nun entschied, können Sie gegen eine Einspruchsentscheidung keinen neuen Einspruch einlegen. Es bleibt nur der Klageweg. Bei einem Abhilfebescheid ist hingegen ein Einspruch möglich.

Wie begründe ich Widerspruch?

Ist ein Widerspruch zu begründen? Die Begründung des Widerspruchs ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sollte ein Widerspruch stets eine ausführliche Begründung enthalten, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Daher sollten sachliche Gründe für die erneute Überprüfung der Entscheidung angeführt werden.

Welche Behörde entscheidet über einen Widerspruch?

Zuständige Stelle

Für die Entgegennahme des Widerspruchs ist die Behörde zuständig, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Ausgangsbehörde). Die Frist wird allerdings auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den Sozialgerichten im ersten Rechtszug somit vorgeschaltet und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung unter Beteiligung der Selbstverwaltung.

Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Das ist aber falsch. Der Betroffene ist nicht dazu verpflichtet, zu erklären, warum er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Auch ein Widerspruch ohne Begründung ist wirksam.

Wie oft kann man Widerspruch einreichen?

Wenn man einen Antrag gestellt hat und dieser wird abgelehnt, hängt es dann von der Antragsform ab wie oft man Widerruf einreichen kann, oder ist das bei jedem Antrag gleich.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Es liegt im Ermessen der Widerspruchsbehörde, einen Widerspruch, der nach der angegeben Frist eingereicht wird, stattzugeben oder nicht. Dieses ist in den meisten Fällen allerdings sehr umstritten. Alternativ kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen.

Wann ist ein Widerspruch unwirksam?

Ein Widerspruch ist nicht nur unzulässig, wenn er verfristet ist, sondern auch, wenn das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung oder ansonsten wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht mehr besteht.

Ist ein Beschluss sofort rechtskräftig?

Ein Beschluss ist so lange gültig bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.

Vorheriger Artikel
Hat ein Baby Rechte?