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Kann ich eine Aussage bei der Polizei als Zeuge verweigern?

Gefragt von: Mark Kaiser B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen.

Ist man verpflichtet als Zeuge bei der Polizei auszusagen?

Die Vorschrift lautet wörtlich: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. “ Mit den Ermittlungspersonen ist die Polizei gemeint.

Was passiert wenn man eine Zeugenaussage verweigert?

Wird das Zeugnis ohne gesetzlichen Grund verweigert, gilt dasselbe wie bei einem Nichterscheinen des Zeugen: Ihm werden die durch die Verweigerung verursachten Kosten auferlegt und ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Auch Haft kann zur Erzwingung der Aussage angeordnet werden.

Wann darf ein Zeuge die Aussage verweigern?

Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Was passiert wenn man als Zeuge nicht zur Polizei geht?

Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie, durch Beamte der Polizei vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie der Ladung der Staatsanwaltschaft stets folgen.

Muss man als Zeuge bei der Polizei aussagen?

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Habe Angst als Zeuge auszusagen?

Zeuginnen oder Zeugen, die belastende Einzelheiten nicht öffentlich aussagen wollen oder die Angst haben, sich mit einer Aussage in Gefahr zu bringen, können darüber offen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer eigenen Anwältin bzw. einem eigenen Anwalt sprechen.

Bin ich verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen?

Nach den bislang gültigen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) gibt es keine Verpflichtung von Zeugen, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten und eine Zeugenaussage bei der Polizei zu tätigen.

Was bedeutet Zeugenaussage bei der Polizei?

Zeugen sind jene Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung Angaben zu Handlungsabläufen machen können. Sie geben uns wichtige Hinweise: was, wann, wo und wie passiert sein kann. Im Rahmen einer Zeugenbelehrung werden sie von uns über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge informiert.

Bin als Zeuge bei der Polizei geladen?

Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Doch für den Zeugen ist meist überhaupt nicht erkennbar, ob ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Kann man als Zeuge zurücktreten?

Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen. Auch wenn Sie meinen, nichts oder nur Unwesentliches zu dem Vorfall aussagen zu können, stellt dies keinen hinreichenden Grund dar, die Ladung nicht zu befolgen.

Ist es besser die Aussage zu verweigern?

Schweigen ist Ihr gutes Recht und hat rechtlich grundsätzlich keine negative oder positive Bedeutung. Wichtig: Dass die Aussage verweigert werden darf, bedeutet jedoch nicht, dass unwahre Aussagen geduldet werden müssen. Im Klartext bedeutet das: Sie dürfen schweigen, aber Sie dürfen nicht lügen!

Was passiert nach einer Aussage bei der Polizei?

Ihre Angaben werden protokolliert und Ihnen zur Bestätigung vorgelegt. Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift. Ihre gestellten Beweisanträge und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen fließen in die Ermittlungen ein. Nach deren Abschluss erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung.

Wann muss ein Zeuge nicht erscheinen?

Antwort: Ja, ein Zeuge muss in jedem Fall erscheinen. Sie können vorher nicht beurteilen, was man von Ihnen wissen will. Auch wenn Sie glauben, zur Sache gar nichts sagen oder sich nicht mehr daran erinnern zu können, muss der Richter dies von Ihnen in der Verhandlung erfahren.

Kann ich meine Aussage bei der Polizei zurückziehen?

Lassen sich Aussagen, die man gegenüber der Polizei macht, hinterher ändern? Grundsätzlich ja, Sie sind nicht an Ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren gebunden. Wenn Sie sich also vor der Polizei belasten, könnten Sie dieser Aussage später in der Gerichtsverhandlung widersprechen, Sie können sie sogar widerrufen.

Ist eine Vorladung als Zeuge schlimm?

Wenn Sie als Zeuge vorgeladen werden, bedeutet dies nicht, dass Sie wie ein Beschuldigter einer Straftat bezichtigt werden. Trotzdem kann die Aussicht auf eine Vernehmung Stress hervorrufen, denn unter Umständen fällt der Verdacht hier auf Sie oder Sie müssen einen nahen Angehörigen belasten.

Kann mir als Zeuge was passieren?

Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Wie sage ich eine Vorladung bei der Polizei ab?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll. Von einem Telefonat sollten vor allem Beschuldigte besser absehen.

Kann man eine Vorladung bei der Polizei ablehnen?

Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!

Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung von der Polizei?

Das einzig richtige Verhalten steht damit eindeutig fest: Machen Sie zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und folgen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger.

Was muss ich bei der Polizei aussagen?

Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist niemand verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Erst recht ist man als Beschuldigter niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen laden, muss man erscheinen. Man muss aber selbst dann als Beschuldigter keine Aussage machen.

Kann man vom Zeugen zum Beschuldigten werden?

Nicht selten entsteht während der Befragung eines Zeugen ein Tatverdacht gegen diesen mit der Folge, dass der vormalige Zeuge von den Ermittlungsbeamten dann als Beschuldigter vernommen wird. Mit der Beschuldigteneigenschaft sind jedoch weitere Rechte verbunden (s.u.).

Kann mich als Zeuge nicht mehr erinnern?

wenn Sie sich nicht mehr klar erinnern – das ist völlig normal – sagen Sie: „Ich glaube – aber ich erinnere mich nicht mehr sicher“. wenn Sie sich überhaupt nicht mehr erinnern – das kann auch sein – sagen Sie: „Tut mir leid – ich erinnere mich überhaupt nicht mehr„.

Was passiert wenn man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?

Zeugnisverweigerungsrecht: Mögliche Folgen

Machen Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, droht Ihnen evtl. eine Fahrtenbuchauflage. Stehen Sie mit dem Beschuldigten in einem wie oben genannten Verwandtschafts- bzw. Verschwägerungsverhältnis, dürfen Sie also das Zeugnis verweigern.

Ist ein Zeuge ein Beweis?

Die Zeugenaussage ist vor Gericht oft das wichtigste Beweismittel. Das gilt für den Zivilprozess ebenso wie für das Strafverfahren. "Ich hab's genau gesehen!" Zeugen sind die Personen, die bei den Vorgängen, um die es geht, dabei waren, sie gesehen oder gehört haben.

Wie viel Geld bekommt man als Zeuge vor Gericht?

Gemäß § 20 JVEG wird einem Zeugen ein Pauschalbetrag von 4 € pro Stunde für Zeitversäumnis gezahlt, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.

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