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Ist Fax Textform?

Gefragt von: Sybille Bühler-Sonntag  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Bei Verwendung von E-Mail oder Telefax muss der Text an seinem Ende deutlich durch einen Abschluss gekennzeichnet sein, um der Textform des § 126b BGB zu genügen. Der BGH (Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 47/11) führt hierzu aus: "Anders als bei der Schriftform (§ 126 Abs.

Ist Fax Schriftform?

§ 126 BGB: Schriftform verlangt eigenhändige Unterschrift

Ein Telefax oder eine E-Mail genügen dieser strengen Formvorschrift nicht, es sei denn, das unterschriebene Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (§ 126a BGB).

Was gilt als Textform?

Die Textform ist im deutschen Zivilrecht eine Form für Rechtsgeschäfte oder Erklärungen oder Informationen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, die lesbar und auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben ist und in der die Person des Erklärenden genannt ist.

Welcher gesetzlichen Form entspricht ein Fax?

Einer Kopie von der Unterschrift fehlt die sog. Identitäts- und Beweisfunktion, die eine Original-Unterschrift hat. Das Fax entspricht der Textform. Grundsätzlich muss die Erklärung in Schriftform dem Adressanten zugehen.

Ist ein Fax ein elektronisches Dokument?

Ein im Faxprotokoll übersandtes Schriftstück wird auch unter Verwendung moderner Endgeräte gerade nicht im elektronischen Rechtsverkehr versandt. § 130a ZPO greift also nicht. Nach der weit überwiegenden Meinung ist auch ein Computerfax ein schriftliches Dokument.

Elektronisches Fax kurz erklärt | Placetel Academy

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Ist ein Fax eine schriftliche Kündigung?

Eine Kündigung per Telefax ist grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt aber dann, wenn es sich hierbei um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, für die das Schriftformerfordernis gilt. Diese wird nämlich nur dann wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger eine formgerecht errichtete Erklärung zugeht.

Ist ein Fax rechtsgültig?

Bewegt man sich auf diesem Terrain der Formfreiheit, so sind per Telefax, Computerfax und e-mail abgegebene Erklärungen uneingeschränkt wirksam. Das Schriftstück bedarf dann keiner Unterschrift, wenn der Erklärende zu erkennen ist und sich nachweisen lässt, dass dieser es mit Bindungswillen abgesandt hat.

Was ist der Unterschied zwischen Schriftform und Textform?

Ein entscheidender Unterschied zwischen Schriftform und Textform liegt also darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht. Dies wiederum hat Auswirkungen bei vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wann gilt die Schriftform?

Nach § 126 BGB kommt es bei der Schriftform im Wesentlichen entscheidend darauf an, dass die Erklärung oder der vereinbarte Vertragsinhalt mittels eigenhändig Namensunterschrift unterzeichnet ist. Fehlt es hieran, liegt eine Wirksamkeitsvoraussetzung nicht vor.

Ist eine E-Mail Textform?

Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift. Und sogar SMS-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe sowie Telefax-Nachrichten. In den allermeisten Fällen ist bei einer Kündigung jedoch für beide Seiten die Schriftform vorausgesetzt.

Ist schriftlich auch per Mail?

Können E-Mails schriftlich sein? Eindeutig ist das für gesetzliche Schriftformerfordernisse: E-Mails sind nicht schriftlich. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, ist die Erklärung nichtig und entfaltet damit keine Wirkung (§ 125 BGB).

Ist SMS Textform?

Daher ist zwar die Textform bei einer Kündigung per Fax, WhatsApp, E-Mail oder SMS eingehalten, nicht jedoch die gesetzlich zwingend vorausgesetzte Schriftform.

Ist Textform auch schriftlich?

Die Textform ist so etwas wie eine abgespeckte Schriftform. Für die Einhaltung der Textform genügt eine lesbare, aber unterschriftlose Erklärung, die nicht in einer Urkunde abgefasst sein muss. Es genügt, wenn auf andere Weise eine dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen möglich ist.

Was versteht man unter Schriftform?

Im Rechtswesen ist die Schriftform ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abgefasst sein müssen sowie vom Aussteller und dessen Vertragspartner eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen sind.

Was ist Textform 126b BGB?

Die Textform nach § 126b BGB erlaubt es dem Verwender – in Abgrenzung zur Schriftform nach § 126 BGB und der elektronischen Form nach § 126a BGB (qualifizierte elektronische Signatur) – mittels einer lesbaren, unterschriftslosen Erklärung elektronisch zu kommunizieren.

Was gilt als elektronische Form?

Die elektronische Form ist im Rechtswesen eine Formvorschrift, die bei Rechtsgeschäften im Wege des elektronischen Datenaustauschs die Schriftform ersetzt, soweit dies gesetzlich erlaubt ist.

Welche Dokumente benötigen Schriftform?

Die Schriftform ist beispielsweise bei folgenden Verträgen unerlässlich: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Abtretung von Rechten, Schuldanerkenntnis, Verbraucherdarlehens- und Ratenlieferungsverträge sowie Fernunterrichtsverträge.

Welche Dokumente dürfen nicht elektronisch unterschrieben werden?

Elektronische Signaturen sind demnach bei den folgenden Dokumenten nicht rechtsgültig:
  • Mietvertrag über ein Jahr gemäß §§ 550, 578 Abs. 2 BGB.
  • Bürgschaft einer natürlichen Person gemäß § 766 BGB.
  • Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis gemäß § 780 und 781 BGB.

Was darf nicht digital unterschrieben werden?

Der Gesetzgeber schränkt die digitale Unterschrift bei den folgenden Besonderheiten ein und verlangt laut Gesetz eine handschriftliche Signatur: Kündigung des Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) Zusage zu einem befristeten oder Teilzeit-Arbeitsvertag (§ 14 TzBfG) Betriebsvereinbarungen (§ 77 II BetrVG)

Welche Verträge in Textform?

Die Textform ist nicht bei der Kündigung aller Verträge anwendbar. Für das Kündigen von Arbeits-, Miet-, Verbraucherdarlehens- und Pflegeverträgen ist dem Gesetz nach die Schriftform erforderlich.

Wo ist Textform vorgeschrieben?

Die Textform ist gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei der Mieterhöhung (§ 558a BGB@), bei der Veränderung der Betriebskosten (§ 560 BGB@).

Ist ein Fax Datenschutzkonform?

Zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.

Warum Fax und nicht E-Mail?

Trotz aller Fortschritte der Sicherheitstechnologien gehören »False Positives« zur E-Mail-Realität. Fax ist dagegen resistent gegen Spamfilter, da der Textinhalt eines Faxes nicht erkannt werden kann. Aber Fax ist auch ungefährlich, da es garantiert frei von Viren und Trojanern ist.

Ist ein Fax sicherer als eine E-Mail?

Bei E-Mails kann dieses z.B. durch Verschlüsselung erfolgen. Fax bietet solche Möglichkeiten nicht und sollte aus diesem Grund nicht zur Übermittlung von personenbezogenen Daten mit einem erhöhten Schutzbedarf genutzt werden. Eine Übermittlung per Fax ist nicht sicherer als eine ungesicherte Übermittlung per E-Mail.

Kann man eine Wohnung per Fax kündigen?

Die Schriftform ist in § 126 BGB definiert und erfordert die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden. Daran fehlt es beim Telefax. Die Telefaxkündigung entspricht nur der minderen Form des § 127 Absatz 2 BGB. Diese reicht für eine wirksame Wohnraumkündigung nicht aus.