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Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Gefragt von: Herr Dr. Heinz-Georg Ebert  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie Verträge kündigen.

Kann man immer per E-Mail kündigen?

Auf welchen Wegen darf eine Kündigung zugestellt werden? Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch schriftlich erfolgen, wobei die elektronische Form ausgeschlossen wird. Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich.

Wie schreibt man Kündigung per Mail?

Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform

Nach § 126 BGB ist die Schriftform nur durch die persönliche Unterschrift oder auch eine notarielle Beurkundung gewahrt. Wird das Kündigungsschreiben per E-Mail oder per Fax verschickt, entspricht es in der Regel den gesetzlichen Anforderungen der Schriftform nicht.

Ist eine eingescannte Kündigung gültig?

Nach § 126 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber bzw. derjenige, der die Kündigung wirksam aussprechen darf, das Kündigungsschreiben eigenhändig durch Unterschrift mit Namen unterzeichnen. Eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus.

Welches Datum zählt bei Kündigung per Mail?

Die drei Wochen beginnen mit dem Tag des Zugangs. Beispiel: Geht die Kündigung am 1. September zu, kann die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers bis zum 22. September erhoben werden, d.h. die Klageschrift muss bis zu diesem Tag beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Arbeitsrecht Irrtümer #3 - Eine Kündigung ist auch per E-Mail möglich | Betriebsrat Video

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Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

Gegenüber einer anwesenden Person gilt die Kündigung durch die persönliche Übergabe als zugestellt bzw. zugegangen. Allerdings muss im Zweifel auch bewiesen werden, dass die Übergabe stattgefunden hat. Bei einer abwesenden Person erfolgt der Zugang, sobald die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Ist eine Online Kündigung rechtskräftig?

Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das heißt also: Kündigungen, die per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder ähnlichem erfolgen, sind unwirksam. Auch eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht erlaubt.

Kann schriftlich auch per E-Mail sein?

Können E-Mails schriftlich sein? Eindeutig ist das für gesetzliche Schriftformerfordernisse: E-Mails sind nicht schriftlich. Ordnet das Gesetz die Schriftform an, ist die Erklärung nichtig und entfaltet damit keine Wirkung (§ 125 BGB).

Wann ist eine Kündigung nicht wirksam?

Eine unwirksame Kündigung besteht zum Beispiel, wenn eine falsche Kündigungsfrist berechnet wurde. Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB). Im Kündigungsschreiben wurde eine falsche Kündigungsfrist vermerkt (§ 622 BGB).

Wie sollte man eine Kündigung verschicken?

Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, sollten Sie das Schreiben per EINSCHREIBEN der Deutschen Post verschicken. Beim EINSCHREIBEN erhalten Sie bereits beim Versand einen Nachweis darüber, dass Sie einen Brief an Ihren Vermieter aufgegeben haben.

Ist eine Kündigung per PDF rechtskräftig?

Die Kündigung per E-Mail oder per PDF-Dokument ist unwirksam. Dies ist gesetzlich geregelt in § 623 BGB, denn dort ist als Voraussetzung einer wirksamen Kündigung die Schriftform vorgesehen und die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

Was muss ich beachten wenn ich kündige?

Ich will den Job kündigen – was muss ich beachten?
  1. Kündigungsfrist einhalten. Bevor du die Kündigung einreichst, ist es wichtig dich im Arbeitsvertrag über die vereinbarte Kündigungsfrist zu informieren. ...
  2. Kündigung kommunizieren. ...
  3. Kündigungsschreiben erstellen. ...
  4. Resturlaub nehmen. ...
  5. Arbeitszeugnis anfordern.

Kann man schriftlich kündigen?

Um rechtskräftig zu kündigen, sollten Sie zunächst ein Kündigungsschreiben verfassen. Denn: Eine Kündigung muss immer schriftlich auf Papier erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Per E-Mail oder Fax zu kündigen, ist rechtlich ebenso unwirksam wie ein aufgebracht gerufenes „Ich kündige“.

Welche Schriftform bei Kündigung?

Seit dem 01.05.2000 bedarf jede Kündigung des Arbeitsvertrages der Schriftform gem. § 126 BGB. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind im Arbeitsrecht somit nichtig, gleich ob sie durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber erfolgt.

Was ist ein Formfehler bei einer Kündigung?

Ebenfalls notwendig ist die Einhaltung der Schriftform. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen – sollte er diese Form der Kündigung wählen, ist die Kündigungserklärung nicht rechtsgültig.

Welche Gründe machen eine Kündigung unwirksam?

9 Gründe für eine formal unwirksame Kündigung
  • Es wurde nicht schriftlich gekündigt.
  • Kündigung nicht im Original erhalten.
  • Der Arbeitgeber hat nicht zuerst abgemahnt.
  • Der Betriebsrat wurde nicht (richtig) angehört.
  • Keine Anzeige bei einer Massenentlassung.
  • Sonderkündigungsschutz missachtet.
  • Falsche Person hat gekündigt.

Kann der Chef die Kündigung ablehnen?

Weil Ihr Arbeitsverhältnis nach Ihrer Kündigung automatisch endet, kann Ihr Arbeitgeber sie nicht einfach zurücknehmen. Er kann dann allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

Ist eine E-Mail rechtsgültig?

Vom Grundsatz her gilt, dass Verträge, soweit keine besondere Form vorgeschrieben ist, formfrei abgegeben werden können. Das bedeutet, sie können auch auch per E-Mail abgeschlossen werden. Mails sind daher grundsätzlich rechtssicher, Vereinbarungen gültig.

Ist eine E-Mail ohne Unterschrift rechtsgültig?

Konkret: Offerten und Annahmeerklärungen können beispielsweise per E-Mail und ohne Unterschrift übermittelt werden. Untersteht der Vertrag jedoch gesetzlich vorgeschriebenen oder von den Parteien zuvor vereinbarten Formvorschriften, so erstrecken sich diese Formvorschriften grundsätzlich auch auf Offerte und Annahme.

Ist eine E-Mail Textform?

Ebenso wie ein Telefax oder ein Brief erfüllt auch die E-Mail das gesetzliche Merkmal "Textform", d.h. wo das Gesetz die Einhaltung der Textform fordert (wie z. B. bei der Widerrufsbelehrung), kann statt eines Briefes oder eines Telefax auch eine E-Mail verwendet werden.

Kann man über WhatsApp kündigen?

Arbeitsrecht: Kündigung muss schriftlich erfolgen

“ Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook Messenger ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig und somit nicht wirksam. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss der Empfänger immer ein Originaldokument mit eigenhändiger Unterschrift erhalten.

Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

8. Zusammenfassung: der Zugang der Kündigung. Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen.

Wie stelle ich eine Kündigung rechtssicher zu?

Persönliche Übergabe der Kündigung

Arbeitgeber sind auf der sicheren Seite, wenn sie die Kündigung am Arbeitsplatz persönlich übergeben und den Empfang schriftlich auf einer Kopie des unterschriebenen Originals bestätigen lassen. Ist dies nicht möglich, sollte ein Bote beauftragt werden.

Wie kann man eine Kündigung nachweisen?

Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, den Erhalt des Kündigungsschreibens vom Kündigungsempfänger schriftlich bestätigen zu lassen. Dies kann auf einer Zweitschrift der Kündigungserklärung erfolgen, etwa mit dem Zusatz „Kündigung erhalten“, mit Datum und Unterschrift des Empfängers.

Ist eine Kündigung ohne Empfangsbestätigung gültig?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine Bestätigung oder gar Einverständniserklärung ist nicht nötig, damit die Kündigung wirksam wird.