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In welchen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft?

Gefragt von: Eric Mertens B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Andere Länder wie Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft oder begrenzt - oder es dem Bürger zur Wahl gestellt, ob er erst Widerspruch einlegt oder direkt klagt.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Wann entfällt das Vorverfahren?

So kann ein Vorverfahren beispielsweise dann entfallen, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde. Dasselbe gilt dann, wenn die Behörde auf den Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts in angemessener Zeit ohne sachliche Gründe nicht reagiert.

Wie viel kostet ein Widerspruchsverfahren?

Ein Einspruch bzw. Widerspruch kostet Sie erstmal nichts – die Verfahren dienen dazu, behördliche, gerichtliche und andere Bescheide kostenlos anzufechten. Gebühren können erst dann entstehen, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat. Für Verfahren im Sozialrecht fallen jedoch keine Gebühren an.

Welche Behörde entscheidet über Widerspruch?

Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wer ist die nächsthöhere Behörde?

Verfahrenstechnische Bezeichnung für die Behörde, die den Widerspruch- bzw. Abhilfebescheid erlässt. Grundsätzlich ist dies die nächsthöhere Behörde (§ 73 Abs.

Wer trägt die Kosten im Widerspruchsverfahren?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

Ist ein telefonischer Widerspruch zulässig?

Ein telefonischer Widerspruch oder per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. In denjenigen Bundesländern, in denen das Vorverfahren abgeschafft wurde, ist anstelle eines Widerspruchs sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht möglich.

Welche Gebühren im Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht?

Grundsätzlich beträgt der Gebührenrahmen im Widerspruchsverfahren 0,5 bis 2,5, Nr. 2400 VV RVG. Ist der Anwalt aber schon zuvor im Verwaltungsverfahren tätig geworden, entsteht die Geschäftsgebühr für die Vertretung im Widerspruchsverfahren nur aus dem reduzierten Rahmen von 0,5 bis 1,3 Nr. 2401 VV RVG.

Ist ein widerspruchsbescheid ein VA?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).

Wann Widerspruchsverfahren in NRW?

Der Betroffene muss gegen einen Verwaltungsakt, den er nicht hinnehmen will, zuerst Widerspruch einlegen. Gem. § 70 VwGO beträgt die Frist zur Einlegung des Widerspruchs einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an den Betroffenen.

Was ist das fakultative Widerspruchsverfahren?

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs. Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.

Wann ist ein Widerspruch entbehrlich?

Das Widerspruchsverfahren ist dann entbehrlich, wenn der Verwaltungsakt in einem förmlichen Verfahren (vgl. Art. 63 ff. BayVwVfG) oder in einem Planfeststellungsverfahren (vgl.

Ist das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen.

Kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?

Sind Sie mit einen Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde inhaltlich nicht einverstanden oder halten Sie den Bescheid für rechtswidrig, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen; in Abgabenangelegenheiten nach der Abgabenordnung ist als Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte der Einspruch statthaft.

Was muss ich bei einem Widerspruch beachten?

Der Widerspruch muss zwingend folgende Angaben enthalten: Name, Adresse und Telefonnummer der Person, die Widerspruch einlegt. Datum des Widerspruchs. Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.

Wie endet ein Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Was passiert wenn man kein Widerspruch eingelegt?

Widerspruch einlegen, ist dafür die Frist maßgeblich, die Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid finden. Fehlt diese in Ihrem Bescheid, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Kann Behörde widerspruchsbescheid zurücknehmen?

Nach der Zustellung des Widerspruchsbescheides ist eine Rücknahme des Widerspruchs nicht mehr möglich189. Der Widerspruchsführer kann also einem Widerspruchsbescheid, der eine „reformatio in peius“ enthält, nicht nachträglich den Boden entziehen, indem er den Widerspruch zurücknimmt190.

Welche Gebühren im Widerspruchsverfahren Sozialrecht?

Die Geschäftsgebühr beträgt im außergerichtlichen Verfahren nach Nr. 2302 RVG-VV 60 EUR bis 768 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414 EUR. Der Rechtsanwalt kann jedoch eine Gebühr in Höhe von mehr als 359 EUR nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (so genannte Schwellengebühr, Anm.

Kann man einen Widerspruch zurückziehen?

Der Widerspruch kann auch wieder zurückgezogen werden.

Genauso wie es möglich ist, Widerspruch einzulegen, ist es auch möglich, einen eingelegten Widerspruch wieder zurückzuziehen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Der Betroffene muss also nicht erklären, warum er seinen Widerspruch nicht aufrechterhalten möchte.

Wie kann man sich gegen eine Behörde wehren?

Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet.

Wie lange hat ein Amt Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Was kann ich machen wenn die Behörde nicht reagiert?

Wenn eine Behörde nicht innerhalb der Frist antwortet, haben Sie vier Möglichkeiten: Behörde erinnern: Sie werden von FragDenStaat.de.de per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.

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