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Wo trage ich Homeoffice in der Steuererklärung 2020 ein?

Gefragt von: Leo Friedrich B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 2. März 2026
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Die Homeoffice-Pauschale ist in der Anlage N der Einkommensteuererklärung als weitere Werbungskosten (Zeilen 46 bis 48) einzutragen.

Wo trägt man Homeoffice in der Steuererklärung 2020 ein?

Nur wenn Sie den Abzug der tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer beantragen wollen, sind diese für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf der Anlage N der Kalenderjahre 2020 bis 2022 in der Zeile 44 Kennziffer 325 der Einkommensteuererklärung 2020 bis 2022 einzutragen.

Wo trage ich die Homeofficepauschale ein?

Wo genau wird die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angegeben? Angestellte geben die Pauschale in der Anlage N in den Zeilen 60 bis 62 an. Freiberuflich Tätige nutzen dafür Zeile 63 der Anlage EÜR.

Wo trage ich bei Elster die Homeoffice-Tage ein?

Homeoffice-Pauschale in ELSTER eintragen

Nutzt du ELSTER, um deine Steuererklärungen ans Finanzamt zu übermitteln? In diesem Fall wird die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung, in den Zeilen 46-48 als „weitere Werbungskosten“ angegeben. Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige.

Wie hoch war die Homeoffice-Pauschale im Jahr 2020?

Noch einmal die wichtigsten Fakten zur Homeoffice-Pauschale:

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 betrug die Homeoffice-Pauschale 5 Euro pro Tag. Dabei war sie auf 600 Euro im Jahr begrenzt, das entspricht 120 Tagen. Ab dem Jahr 2023 beträgt die neue Tagespauschale 6 Euro pro Tag.

HomeOffice in Steuererklärung 2020 absetzen?! Arbeitszimmer und Arbeitsmittel 2021

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Wie prüft das Finanzamt die Homeoffice-Pauschale?

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung angeben

Multiplizieren Sie Ihre Homeoffice-Tage mit 6 Euro. Maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage) sind absetzbar. Das Finanzamt prüft die Berechnung anhand Ihrer Angaben. Angestellte tragen die Zahl der Tage in Anlage N (Zeilen 60 – 62) ein.

Welche Pauschalen ohne Nachweis 2020?

Bei der Steuererklärung und auch schon bei der Ermittlung der Lohnsteuer wird – ganz ohne Nachweis – ein Pauschbetrag an Werbungskosten berücksichtigt. Das ist der sogenannte »Arbeitnehmer-Pauschbetrag« (oder auch »Werbungskosten-Pauschbetrag« oder einfach nur Werbungskostenpauschale genannt) i.H.v. 1.230 Euro.

Wie kann ich mein Homeoffice in meiner Steuererklärung geltend machen?

Die Homeoffice-Pauschale oder auch sogenannte Tagespauschale gilt seit 2023 dauerhaft und wurde noch ausgeweitet. Sie beträgt nunmehr 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich. Damit können Sie die Home-Office-Pauschale ab 2023 für 210 Tage im Jahr geltend machen.

Was ist besser, Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale?

Hast Du einen längeren Arbeitsweg, lohnt sich die Entfernungspauschale finanziell mehr. Wenn Du einen kürzeren Arbeitsweg hast, lohnt sich die Homeoffice-Pauschale steuerlich mehr.

In welchem Formular trage ich Homeoffice?

Wo trage ich Homeoffice in der Steuerklärung ein? Angaben zur Arbeit im Homeoffice gehören in der Steuererklärung in Anlage N (Zeile 45) bei den Werbungskosten. Unter „Homeoffice-Pauschale“ müssen Sie die Anzahl der Tage eingetragen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben.

Kann ich die Entfernungspauschale für mein Homeoffice in meiner Steuererklärung geltend machen?

Homeoffice-Pauschale nutzen

Alternativ können Sie seit 2023 die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 € pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1.260 € jährlich) absetzen. Diese Pauschale deckt die zusätzlichen Kosten für Strom, Heizung, Wasser und Telefon sowie den Wegfall der Pendlerpauschale für den Arbeitsweg ab.

Kann ich neben der Homeoffice-Pauschale weitere Arbeitsmittel absetzen?

Lohnsteuer kompakt FAQs

Die Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale aber nicht umfasst; sie können also zusätzlich abgezogen werden. Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Kann ich Internetkosten für mein Homeoffice in meiner Steuererklärung geltend machen?

WLAN-Kosten kannst du auf die gleiche Weise steuerlich geltend machen, wenn du im Homeoffice tätig warst. Dafür schätzt du, wieviel du dein WLAN beruflich und privat genutzt hast. Den beruflichen Anteil deiner Internet-Kosten gibst du in deiner Steuererklärung an.

Wo muss ich die Homeoffice-Pauschale in meiner Steuererklärung eintragen?

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. Arbeitnehmer tragen sie in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ein.

Welche Erleichterungen gibt es für Homeoffice in der Arbeitnehmerveranlagung 2020?

Voraussetzung dafür ist, dass im betreffenden Jahr mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet wurde. In der Veranlagung 2020 können Kosten bis zu 150 € und in der Veranlagung 2021 bis zu 150 € zuzüglich dem nicht ausgeschöpften Betrag aus dem Jahr 2020, somit bis zu 300 €, geltend gemacht werden.

Ist das Homeoffice eine erste Tätigkeitsstätte?

Nein, ein Homeoffice ist grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte, weil es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, auch wenn Sie dort die meiste Zeit arbeiten. Nur wenn der Arbeitgeber eine feste Zuordnung trifft oder quantitative Kriterien (mehr als 50 % der Zeit im Betrieb) eine erste Tätigkeitsstätte begründen, gilt eine andere Regelung; andernfalls sind Fahrten von zu Hause zum Betrieb steuerlich als Reisekosten/Dienstreisen zu behandeln und können steuerlich geltend gemacht werden (z.B. über die Homeoffice-Pauschale oder Reisekostenabrechnung).
 

Wie prüft das Finanzamt die Homeoffice-Tage?

Arbeitnehmer erfassen in der Steuererklärung die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N. In den Steuerjahren 2020 gab es kein eigenes Feld für die Angabe der Homeoffice-Tage, sie waren im Bereich der sonstigen Werbungskosten anzugeben. Ab dem Steuerjahr 2021 ist in Zeile 45 die Anzahl der Homeoffice-Tage zu erfassen.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung 2020?

Die Home-Office-Pauschale gibt es 2020 und 2021. Das Finanzamt erkennt pauschal 5,– € an für jeden Tag, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zuhause gearbeitet wurde. Der Betrag ist allerdings gedeckelt, das heißt: mehr als 600,– € dürfen nicht eingetragen werden.

Kann ich trotz Homeoffice Fahrtkosten absetzen?

Ab diesem Jahr kann die Homeoffice-Pauschale in manchen Fällen sogar dann geltend gemacht werden, wenn für denselben Tag auch Dienstreisekosten oder eine Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit angesetzt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine ( BVL ) hin.

Kann man Stromkosten für Homeoffice von der Steuer absetzen?

Ja, Stromkosten im Homeoffice lassen sich steuerlich absetzen, entweder über die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr für 2023/2024) oder bei einem separaten Arbeitszimmer anteilig, wobei die Pauschale einfachere Geltendmachung ohne Nachweis ermöglicht und Heizkosten, Strom sowie weitere Kosten abdeckt. Wichtig: Wenn Ihnen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie die Pauschale beantragen, aber bei einem separaten Arbeitszimmer müssen die strengen Voraussetzungen erfüllt sein. 

Was lohnt sich steuerlich mehr, Homeoffice oder Fahrtkosten?

Bei der Arbeit von zu Hause aus können Sie die Homeofficepauschale mit 6 Euro pro Tag nutzen. Bei Fahrten ins Büro steht die Pendlerpauschale mit 0,30 Cent pro Kilometer zur Verfügung. Ab dem 21. Kilometer lohnt sich daher die Pendlerpauschale mit 6,30 Euro mehr.

Wie kann ich das Homeoffice steuerlich absetzen?

Kann ich trotzdem Werbungskosten geltend machen? Ja, wenn Sie 50 Tage im Homeoffice tätig waren, können Sie 150 Euro (50 x 3 Euro) als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie 100 Tage im Homeoffice tätig waren, können Sie 300 Euro (100 x 3 Euro) als Werbungskosten geltend machen.

Was erkennt das Finanzamt ohne Nachweis an?

Arbeitsmittel, wie Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur können bis zu einem Wert von 110 Euro ohne Beleg als Werbungskosten eingetragen werden. Arbeitsmittel sind ein Klassiker der Nichtbeanstandungsgrenzen und werden daher von den meisten Finanzämtern ohne Probleme anerkannt.

Was kann ich bei der Steuererklärung alles absetzen ohne Belege?

Denn es gibt eine ganze Reihe von Pauschalkosten, die Sie ohne Belege oder Nachweise von Ihrer Steuer absetzen können. Dazu gehören: Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 € für das Steuerjahr 2023. Darunter fallen alle Kosten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit hatten.

Was passiert, wenn ich Belege in meiner Steuererklärung nicht nachweisen kann?

Belege müssen nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt kann Belege stichprobenartig anfordern. Fehlt ein Beleg, kann das Amt die Ausgabe in Ihrer Steuererklärung streichen.

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