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Wo muss die Datenschutzerklärung auf der Website stehen?

Gefragt von: Gaby Bruns  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.

Wo muss die DSGVO stehen?

Passen Sie die Datenschutzerklärung an

Generell muss in der Datenschutzerklärung über jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgeklärt werden – etwa über die Verarbeitung der IP-Adresse, von Browser-Daten, Cookies, Webanalyse-Tools wie Google Analytics sowie Social Media Plugins.

Wann muss eine Datenschutzerklärung auf die Website?

Wer muss im Internet eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen? Jeder Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, nutzt oder verarbeitet, muss laut DSGVO eine Datenschutzerklärung auf seiner Seite zur Verfügung stellen.

Was muss auf einer Homepage angegeben werden?

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz sind: Name (Person, Firma, Unternehmensname)- Rechtsform (z.B.: GbR, GmbH, e.K., AG) Vertretungsberechtigte Person(en) mit Vor- und Nachname (bei Kaptialgesellschaften z.B. Geschäftsführer oder Vorstand) Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)

Was ist Pflicht auf einer Website?

Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten sind die Mindestangaben für ein Impressum. Konkret: Die Daten des Betreibers der Webseite (Name, Vorname, Anschrift) und die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax).

Datenschutz auf der eigenen Website - Das müsst ihr wissen!

27 verwandte Fragen gefunden

Wie erstelle ich eine Datenschutzerklärung für meine Website?

Geben Sie detailliert an:
  1. welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten (Beispiele: Name, IP-Adresse, E-Mail-Adresse, Wohnort, Postleitzahl),
  2. wie Sie die personenbezogenen Daten auf der Website verarbeiten. ...
  3. warum Sie die personenbezogenen Daten verarbeiten.

Was ist bei einer Homepage rechtlich zu beachten?

Die rechtssichere Website: Wichtige rechtliche Grundlagen
  • Domainrecht und markenrechtlicher Schutz.
  • Das richtige Impressum für die Website.
  • Disclaimer: keine pauschale Distanzierung von Verlinkungen.
  • Hinweis zum Datenschutz.
  • Social-Media-Buttons: auf Nummer sicher mit Zwei-Klick-Methode.
  • Urheberrecht beachten.

Was darf auf einer Webseite nicht fehlen?

Angebot, Leistungsumfang, Preise. Rechtliches (Impressum, Datenschutzerklärung) Kontaktmöglichkeiten und Links zu Social Media und Blog. Gegebenenfalls: Hinweise zur Anfahrt oder den Öffnungszeiten.

Ist ein Impressum auf der Homepage Pflicht?

In Deutschland ist die Pflicht zu einem Impressum bzw. einer Anbieterkennzeichnung auf § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) zurückzuführen. Diese Paragrafen sollen sicherstellen, dass Nutzern zumindest grundlegende Informationen zum Website-Betreiber verfügbar sind.

Was muss alles in ein Impressum?

Was muss in ein Impressum?
  • Name und Anschrift des Diensteanbieters (Website-Betreibers) ...
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. ...
  • Angabe der Rechtsform. ...
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme. ...
  • Register und Registernummer. ...
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer. ...
  • Berufsspezifische Angaben.

Wie muss die Datenschutzerklärung erreichbar sein?

Die Datenschutzerklärung muss mit nur einem Klick von jeder Unterseite der Website aus erreichbar sein. Zudem muss sie eindeutig als „Datenschutzerklärung“ gekennzeichnet sein.

Was passiert wenn man keine Datenschutzerklärung hat?

Bei dem Unterlassen einer Meldung kann ein Bußgeld in Millionenhöhe drohen (bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des Jahresumsatzes). Außerdem ist der Imageschaden, den ein Unternehmen durch eine vertuschte Datenschutzverletzung erleidet, nicht zu unterschätzen.

Wer muss Datenschutzerklärung abgeben?

Wer benötigt eine Datenschutzerklärung? Jeder, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, muss hierüber in einer Datenschutzerklärung aufklären. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung bereithalten muss.

Wann ist eine Website DSGVO konform?

Über eine Datenschutzerklärung muss laut DSGVO jede Website verfügen, die personenbezogene Daten verarbeitet. Wichtig hieran ist, dass diese von jeder Unterseite einer Website zugänglich sein muss. Daher bietet es sich an, die Datenschutzerklärung in den Footer einer Website einzupflegen.

Wann muss ich eine Datenschutzerklärung unterschreiben lassen?

Die Antwort lautet: Nein, es ist nicht notwendig, die Patienten die Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Der Sinn einer Datenschutzerklärung ist es, die Patienten darüber zu informieren, welche und wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies sieht Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.

Wie viel kostet eine Datenschutzerklärung?

Günstig und ohne Abopflicht: Nur 99,90 Euro netto für Geschäftskunden mit unbefristeter Nutzung der Datenschutzerklärung, ein Jahr lang unbegrenzten Updates und das ohne laufende Kosten. Kostenlose Version: Für Privatpersonen oder Umsatz unter 5.000 Euro.

Wann braucht man kein Impressum?

Wer braucht ein Impressum? Laut aktuellem Recht benötigen Anbieter von Telemedien (also auch Blogs und Websites) nur dann kein Impressum, wenn diese ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die Bilder-Seite für die Verwandschaft (am besten mit Passwort) ist also von der Impressumspflicht befreit.

Was passiert wenn man kein Impressum hat?

Impressumspflicht für Webseiten. Wer heute eine Internetseite sein eigen nennt, der muss auch dafür sorgen, dass sich auf dieser ein Impressum befindet. Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert wegen eines fehlenden Impressums eine Abmahnung. Diese Pflicht besteht aufgrund der Anbieterkennzeichnung.

Was muss im Impressum stehen private Homepage?

Bedeutsamer Inhalt beim Impressum für eine private Homepage
  • Name und Anschrift des Webmasters.
  • Kontaktdaten, die den Seiteninhaber erreichbar machen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind dabei ausreichend)
  • Sind Aufsichtsbehörden zuständig, müssen diese genannt werden.
  • Dasselbe gilt für Registerkennzeichnungen.

Welche Rechtstexte für Website?

Wenn Sie als Agentur oder Webdesigner Ihr Haftungsrisiko minimieren möchten, kommen Sie um individuelle anwaltliche Rechtstexte wie AGB, Haftungsbeschränkung und Abnahmeprotokoll nicht herum.

Wann braucht man AGB?

Werden auf der Web-Präsenz darüber hinaus Nutzungsmöglichkeiten in Form von Meinungsaustausch (Forum; Gästebuch), Tools oder anderem angeboten, ist es sicherlich angeraten, die Nutzungsbedingungen hierfür in AGB festzulegen.

Wer ist verantwortlich für eine Website?

Für eine Website gibt es prinzipiell immer zwei verantwortliche Stelle mit größtenteils disjunkten Aufgabenbereichen. Dem Betreiber obliegt die Hoheit über den eigentlichen Inhalt der Website, also der veröffentlichten Informationen, der Webhoster ist für die (technische) Verfügbarkeit der Website verantwortlich.

Was muss im Impressum stehen 2021?

Was muss im Impressum gemäß DSGVO und TMG angegeben werden? Der vollständige Name des Seitenbetreibers, seine Adresse und Kontaktdaten. Unternehmen müssen außerdem die Rechtsform und wenn vorhanden die Ust-ID und den Registereintrag angeben. Weitere Informationen zum Inhalt des Impressums finden Sie hier.

Wann braucht man einen Disclaimer?

Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann. 2. Ein Copyright-Vermerk ist notwendig, damit eine Website dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.

Für was braucht man eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie nur dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Auf den ersten Blick verarbeitet eine „private“ Seite nicht direkt personenbezogene Daten und würde somit keine Datenschutzerklärung benötigen.

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