Wie viel Unterhalt steht einem 17 Jährigen zu?
Gefragt von: Ralf Hoffmann | Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2026sternezahl: 4.3/5 (63 sternebewertungen)
Für ein 17-jähriges Kind richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle; es gehört zur Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre), wobei sich der Betrag nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils richtet, oft beginnend bei ca. 649 € bis über 1.200 € (Stand 2025/2026). Bei eigenständiger Wohnung erhöht sich der Bedarf, z. B. auf ca. 990 € (inkl. Miete). Ab 18 Jahren bleibt die Unterhaltspflicht bestehen, wenn das Kind sich in Ausbildung befindet, wobei das gesamte Kindergeld angerechnet wird und die Zahlungen direkt an das Kind fließen müssen.
Wie hoch ist der Unterhalt für ein 17-jähriges Kind?
Der Mindestunterhalt für Minderjährige ist gesetzlich festgelegt und beträgt 482 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 554 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 649 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts dient die Düsseldorfer Tabelle.
Wie hoch ist der Unterhalt für ein 17-jähriges Kind mit eigener Wohnung?
Ein 17-Jähriges Kind, das in einer eigenen Wohnung lebt, hat Anspruch auf vollen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, der den gesamten Bedarf deckt, einschließlich einer Mietpauschale (aktuell ca. 990 € Gesamtbedarf, davon 440 € Miete). Dieser Bedarfssatz gilt, wenn das Kind die Wohnung aus "vertretbaren Gründen" bewohnt, z. B. wegen Ausbildung oder Studium. Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig, auch wenn das Kind volljährig wird, solange es sich in Ausbildung befindet.
Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Kindesunterhalt zahlen muss?
Beim Kindesunterhalt haben Sie einen Eigenbehalt von 1.450 Euro, wenn Sie berufstätig sind und die Kinder minderjährig oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs in der Ausbildung sind, dabei unverheiratet sind und noch im Haushalt der Eltern leben. Sind Sie nicht berufstätig, sind es bei solchen Kindern 1.200 Euro.
Wann muss der Vater keinen Kindesunterhalt mehr zahlen?
Ein Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig und selbstständig ist (nach abgeschlossener Ausbildung/Studium), das Kind erhebliche eigene Einkünfte hat oder wenn der Vater selbst nicht leistungsfähig ist (unterhalb des Selbstbehalts), wobei die Unterhaltspflicht meist erst endet, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt komplett selbst bestreiten kann, auch bei volljährigen Kindern eine zielstrebige Ausbildung erwartet wird, und Ausnahmen bei z.B. Weltreisen oder abgebrochener Ausbildung ohne neuen Plan bestehen.
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Wie viel Unterhalt bei 2000 € netto?
Bei 2000 € Nettoeinkommen liegt der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (2025/2026) je nach Alter des Kindes in der untersten Einkommensgruppe (bis 2.100 €), was je nach Alter des Kindes einen Bedarf von ca. 486 € (0-5 J.) bis 653 € (12-17 J.) bedeutet, wovon die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird, sodass der zu zahlende Betrag z.B. für ein 8-Jähriges Kind ca. 426,50 € betragen kann. Beim Ehegattenunterhalt müssen Sie mindestens Ihren Selbstbehalt von ca. 1.600 € (Stand 2025) behalten, sodass von 2000 € Netto maximal ca. 400 € Unterhalt gezahlt werden müssen.
Was muss der Vater trotz Unterhalt zahlen?
Über den regulären Unterhaltsbedarf hinaus besteht die Möglichkeit Sonderbedarf von dem Unterhaltsschuldner zu verlangen. Dies beinhaltet beispielsweise Zahlungen für Arztrechnungen, allergiebedingte Einrichtung oder Klassenfahrten.
Wann fällt die Unterhaltszahlung für die Kinder weg?
Unterhaltspflicht für Kinder besteht grundsätzlich bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Ausbildung oder Studium), unabhängig vom Alter, solange das Kind zielstrebig darauf hinarbeitet. Es gibt keine feste Altersgrenze, aber die Pflicht endet, wenn das Kind wirtschaftlich selbstständig ist. Auch nach dem 18. Geburtstag müssen Eltern zahlen, wenn das Kind noch in Ausbildung ist.
Wie lange ist der Vater verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?
Ein Vater muss seinem Kind Unterhalt zahlen, solange dieses sich nicht selbst versorgen kann, was in der Regel bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung (z.B. Lehre, Studium) dauert, auch wenn das Kind volljährig ist. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht, entscheidend ist die Bedürftigkeit und zielstrebige Ausbildungssuche; danach besteht meist eine Erwerbspflicht. Die Unterhaltspflicht endet also, wenn das Kind durch eigene Arbeit ein Einkommen erzielen kann.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt, wenn das Kind volljährig ist?
Eltern müssen auch für volljährige Kinder Unterhalt zahlen, solange diese sich in Ausbildung (Schule, Studium, Lehre) befinden und ihren Bedarf nicht selbst decken können, wobei beide Eltern anteilig haften. Lebt das Kind nicht zu Hause, gilt seit dem 1.1.2025 ein Bedarfssatz von 990 € monatlich, berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle für die Einkommen beider Eltern. Das Kind muss seinen Anspruch selbst geltend machen, idealerweise durch eine schriftliche Vereinbarung, um Verjährung zu vermeiden.
Wird die Miete beim Unterhalt berücksichtigt?
Ja, Miete wird beim Unterhalt berücksichtigt, aber je nach Situation unterschiedlich: Beim Kindesunterhalt sind Wohnkosten im Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen enthalten (ca. 520 € für 2025), können aber erhöht werden, wenn sie höher sind; wer mietfrei wohnt, dem wird ein fiktiver "Wohnvorteil" als Einkommen angerechnet, was den Unterhalt erhöht. Beim Ehegattenunterhalt können tatsächliche Mietzahlungen für eine weiter genutzte Wohnung abgezogen werden, aber nach der Trennung oft nur bis zu einem gewissen Grad bzw. bei Auszug die (angemessene) Miete selbst.
Kann ein 17-Jähriger alleine wohnen?
Ja, ein 17-Jähriger kann alleine wohnen, aber er benötigt dafür zwingend die Zustimmung der Eltern, da sie bis zur Volljährigkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ohne Einverständnis können die Eltern den Auszug verhindern oder ihn mit Hilfe des Jugendamts zurückholen, außer es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Bei einem Auszug, z.B. wegen einer Ausbildung, können Jugendamt und Familiengericht helfen, wenn die Eltern nicht zustimmen.
Wie hoch ist der Unterhalt für ein minderjähriges Kind mit eigener Wohnung?
Lebt das Kind in einer eigenen Wohnung, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern als Unterhalt zu entrichten ist. Das Kind hat in der Regel Anspruch auf 990 EUR Monat. Der Betrag ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bestimmt die Unterhaltshöhe?
Unterhalt wird entweder einvernehmlich durch Vereinbarung (Jugendamt, Notar) oder bei Uneinigkeit durch das Familiengericht festgelegt, welches sich dabei nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe richtet, um die Einkommensverhältnisse zu prüfen und eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen.
Wer zahlt Unterhalt, wenn das Kind auszieht?
Wenn ein Kind auszieht, wechseln die Unterhaltspflichten: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt weiterhin Barunterhalt (Geld), während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Pflicht durch die Betreuung (Naturalunterhalt) erfüllt, besonders bei Minderjährigen. Bei volljährigen Kindern müssen jedoch beide Elternteile Unterhalt zahlen (Barunterhalt), auch wenn es bei einem Elternteil wohnt, wobei der betreuende Elternteil seinen Anteil durch die Unterkunft leistet.
Wann braucht Vater keinen Unterhalt mehr zahlen?
Ein Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig und selbstständig ist (nach abgeschlossener Ausbildung/Studium), das Kind erhebliche eigene Einkünfte hat oder wenn der Vater selbst nicht leistungsfähig ist (unterhalb des Selbstbehalts), wobei die Unterhaltspflicht meist erst endet, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt komplett selbst bestreiten kann, auch bei volljährigen Kindern eine zielstrebige Ausbildung erwartet wird, und Ausnahmen bei z.B. Weltreisen oder abgebrochener Ausbildung ohne neuen Plan bestehen.
Wann erlischt die Unterhaltspflicht in Deutschland?
Die Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, sondern solange, bis das Kind seine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, was oft erst nach dem 18. Geburtstag der Fall ist (Schule, Studium). Ausnahmen bilden Kinder mit Behinderung (unbegrenzt) oder wenn das Kind die Ausbildung abbricht oder eine «Zweitausbildung» beginnt, die nicht notwendig ist. Auch eine Heirat beendet die Pflicht, da dann der Partner verantwortlich ist.
Kann man den Kindesunterhalt privat regeln?
Kann man Unterhalt privat regeln? Selbstverständlich dürfen Sie nach Ihrer Trennung oder Scheidung den Unterhalt auch privat regeln. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vereinbaren, dass und in welcher Höhe Sie Unterhalt fordern bzw. was Sie an Unterhalt zahlen.
Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Unterhalt zahlen muss?
Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, bleibt Ihnen ein gesetzlich festgelegter Betrag, der sogenannte Selbstbehalt, für Ihren eigenen Lebensunterhalt übrig; dieser liegt für Erwerbstätige beim Kindesunterhalt oft bei 1.450 € (für minderjährige Kinder) und bei 1.600 € (für Ehegatten/Geschiedene/Eltern von Nicht-Ehepartnern), während er für Nicht-Erwerbstätige niedriger ist (z.B. 1.200 € bei Kindesunterhalt), wobei die genauen Beträge je nach Situation (Kindesalter, Erwerbsstatus) und der aktuellen Düsseldorfer Tabelle variieren können, um Ihren notwendigen Eigenbedarf zu decken.
Was ist, wenn der Vater nicht genug Unterhalt zahlen kann?
Wenn der Unterhaltspflichtige zunächst nicht zahlen will oder kann, besteht die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss bei der jeweiligen Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen. Diese ist in der Regel beim Jugendamt, zuweilen aber auch beim Sozialamt angegliedert.
Wann muss der Vater weniger Unterhalt zahlen?
Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.
Kann ich Unterhalt beim Jugendamt berechnen lassen?
Für Kindesunterhalt sind Jugendamt (kostenlos, einfacher Fall) und Anwalt (komplexer Fall, individuelle Beratung, auch für Volljährige) beide Ansprechpartner, wobei das Jugendamt den Unterhalt für Minderjährige kostenfrei berechnet und einfordert, ein Anwalt aber bei komplexen Fällen, Volljährigenunterhalt oder bei Unstimmigkeiten oft die bessere Wahl ist, da er individueller beraten kann und auch bei Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt hilft.
Bei welchem Gehalt muss man keinen Unterhalt zahlen?
Es gibt kein pauschales Einkommen, ab dem gar kein Unterhalt mehr gezahlt wird, aber die Pflicht endet, wenn das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt (derzeit ca. 1.450 € für Erwerbstätige) oder der Unterhaltspflichtige im sogenannten "Mangelfall" ist, da ihm ein Existenzminimum bleiben muss. Bei Kindesunterhalt kann die Zahlungspflicht entfallen, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils höher ist und der andere Elternteil nicht zahlen kann. Bei Elternunterhalt müssen Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zahlen.
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