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Wie viel kostet eine Scheidung?

Gefragt von: Herr Dr. Waldemar Feldmann  |  Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2023
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Eine Scheidung kostet mindestens 917,50€, wenn der Verfahrenswert bei 4.000€ liegt. Der Vefahrenswert ist die Grundlage der Scheidungskosten. Dieser Wert bestimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten. Niedrigster möglicher Verfahrenswert: 4.000€ bei Personen mit geringem Einkommen, wie z.B. Hartz IV.

Wie viel kostet eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Abhängig vom Verfahrenswert und der individuellen Rechtslage lässt sich jedoch sagen, dass die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung im deutschlandweiten Durchschnitt bei rund 800,00 Euro beginnen. Hierbei werden beide Eheleute von einem Anwalt vertreten und der Verfahrenswert wird mit 3.000 Euro bemessen.

Kann man sich kostenlos scheiden lassen?

Fazit: Kostenlos ist eine Scheidung nie. Sowohl bei Gericht wie auch dem Anwalt fallen Gebühren an. Wer allerdings über nicht ausreichende finanzielle Mittel und Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit, für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten trägt dann die Staatskasse.

Wer zahlt die Scheidung wenn man kein Geld hat?

Haben Sie kein Geld, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt und das Gericht.

Warum ist eine Scheidung so teuer?

Die Ausgaben für eine Scheidung setzen sich aus zwei Faktoren zusammen: den ​Gerichtskosten und den ​Anwaltskosten​. Die Scheidungskosten richten sich in Deutschland immer nach dem Verfahrenswert. Dieser wird folgendermaßen berechnet: (Nettoeinkommen - 250 € je Kind) x 3 + 10% des Vermögens.

Kosten einer Scheidung

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Was ist die billigste Scheidung?

Im Durchschnitt betragen die Kosten der einvernehmlichen Ehescheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatte daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Scheidung.

Kann man sich sofort scheiden lassen?

Sie können sich schnellstmöglich scheiden lassen, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind und eine einvernehmliche Scheidung herbeiführen. Regelungsbedürftige Scheidungsfolgesachen können Sie im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich klären.

Was steht mir als Frau bei Scheidung zu?

45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau.

Welcher Kontostand zählt bei Scheidung?

Jeder Ehepartner behält das alleinige Vermögen, das schon vor der Eheschließung bestand. Jegliches alleinige Vermögen, das nach der rechtskräftigen Scheidung entsteht, verbleibt bei dem jeweiligen Ehepartner. Bei einer Scheidung gilt: Vermögenszuwächse innerhalb der Ehezeit müssen ausgeglichen werden.

Wie lange dauert eine Scheidung wenn beide einverstanden sind?

Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate. Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.

Was muss der Ehemann zahlen bei Trennung?

Der Unterhaltsanspruch beläuft sich deshalb auf 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens des Ehepartners (Düsseldorfer Tabelle, Seite 3, B), sofern der Unterhaltsempfänger kein eigenes Einkommen hat.

Wer zahlt für die Scheidung?

Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.

Wie lange dauert die Scheidung?

Dauer der Scheidung. Das deutsche Scheidungsverfahren kann sich insgesamt über 6-12 Monate ab Einreichung des Scheidungsantrags erstrecken. Kann ausnahmsweise auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, ist eine Scheidung innerhalb von 3-4 Monaten möglich.

Wann ist es besser sich scheiden zu lassen?

Ein weiteres Anzeichen für eine Scheidung kann die Art und Weise sein, wie man sich streitet. Wenn Sie und Ihr Ehepartner in der Lage sind, einander zu respektieren, auch wenn Sie über etwas anderer Meinung sind und sogar wenn Sie gegeneinander ankämpfen, kann Ihre Meinungsverschiedenheit durchaus vorteilhaft sein.

Kann man getrennt leben ohne Scheidung?

Niemand ist gezwungen, sich scheiden zu lassen: Eheleute können bis ans Lebensende in Trennung ohne Scheidung leben. Eine Scheidung ist – von Härtefällen abgesehen – frühestens nach einem Trennungsjahr möglich. Mit der Trennung entsteht ggf. ein Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.

Was darf man im Trennungsjahr und was nicht?

Was darf man im Trennungsjahr und was nicht? Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Eheleuten bestehen (sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“). Die Eheleute müssen getrennt leben. Unter Umständen kann das Trennungsjahr auch in derselben Wohnung stattfinden.

Welche Nachteile hat eine Scheidung?

Unterhalt nur für Ehegatten

Diese Pflicht besteht auch nach einer Scheidung grundsätzlich weiter. Unverheiratete hingegen haben keinerlei Unterhaltsanspruch oder -pflicht. Je nach Konstellation und Einkommen der Partner kann das sowohl ein Vor- als auch ein Nachteil sein.

Was ist der häufigste Grund für eine Scheidung?

Im Überblick handelt es sich bei den häufigsten Scheidungsgründen vor allem um:
  • Seitensprünge und Fremdgehen.
  • Kein gemeinsamer Nenner.
  • Fehlende körperliche Zuneigung.
  • Physische und psychische Gewalt.
  • Fehlende Kommunikation.
  • Gesundheitliche Probleme.
  • Suchterkrankungen.
  • Übermaß an Konflikten und Streitereien.

Wem gehört in der Ehe das Geld?

Verdienst in der Ehe

Trotz Jawort wird das Gehalt nicht zwangsläufig geteilt. Jeder behält den Anspruch auf das, was er erwirtschaftet. Überzieht einer der Partner sein Konto, haftet der andere dafür ebenfalls nicht. Anders ist es, wenn beide ihre separaten Konten auflösen und nur noch ein Gemeinschaftskonto führen.

Wie lange muss ein Mann für seine Frau Unterhalt zahlen?

Der Unterhaltspflichtige muss also zumindest für den Zeitraum des Trennungsjahres Unterhalt leisten. In den allermeisten Fällen dauert das Scheidungsverfahren allerdings länger als bloß zwölf Monate. Grundsätzlich ist dann zwar auch nach Ablauf des Trennungsjahres weiter Trennungsunterhalt zu zahlen.

Wann muss der Mann keinen Unterhalt für die Frau zahlen?

Es gibt Situationen, in denen der Ex-Partner weiter Unterhalt beanspruchen kann, wenn von ihm keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann und es grob unbillig wäre, ihm keinen Unterhalt zu zahlen (§ 1576 BGB).

Wann muss der Mann für die Frau Unterhalt zahlen?

Der Anspruch auf „Unterhalt bei der Trennung“ für die Ehefrau beginnt mit der Trennung vom Ehemann und kommt zum Tragen, wenn sie keine oder geringere Einkünfte als der Ehemann hat.

Ist ein Trennungsjahr Pflicht?

Vor einer Scheidung müssen Ehepaare in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst dann gilt die Ehe als gescheitert. Nach dem Trennungsjahr kann das Paar gemeinsam die Scheidung beantragen. Das war im Jahr 2020 nur bei 7 Prozent der Scheidungen der Fall.

Ist es schlimm sich scheiden zu lassen?

Eines vorweg: Eine Scheidung ist immer ein Schock. Sie bedeutet Trennung Verlust, Angst, Ungewissheit und meistens leider das dramatische Aus einer einst intakten Familie. Scheidung ist schlimm. Da gibt es überhaupt nichts dran zu beschönigen.

Ist Fremdgehen ein Härtefall?

Ein Härtefall liegt vor, wenn das Verhalten des Ex-Partners eine unzumutbare Belastung darstellt. Härtegründe sind u. a. häusliche Gewalt, langjähriger Drogen- und Alkoholmissbrauch oder Morddrohungen. Der antragstellende Ehepartner muss die Härtefallgründe vor Gericht darlegen und beweisen.

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