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Wie viel kostet ein Testament beim Notar?

Gefragt von: Ursula Kühne  |  Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2026
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Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert Ihres Nachlasses und bestehen aus der Beurkundungsgebühr, die je nach Vermögen variiert (z.B. ca. 165 € bei 50.000 € Nachlass), sowie einer einmaligen Gebühr für die Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ca. 75 € plus 15 € für die Registrierung), zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Für ein gemeinschaftliches Testament fallen höhere Gebühren an (ca. das Doppelte).

Was verlangt ein Notar für ein Testament?

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert Ihres Nachlasses, beinhalten aber immer auch feste Gebühren für Verwahrung und Registrierung, typischerweise um die 75 € für die Hinterlegung und ca. 15 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € liegen die Gebühren für ein Einzeltestament etwa bei 200-300 €, während ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag teurer ist (ca. 400-600 €), zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Wie hoch sind die Notarkosten für ein Testament?

Notarkosten bei Erbschaft richten sich nach dem Wert des Nachlasses und dem benötigten Dokument (Testament, Erbvertrag, Erbschein), wobei ein notarielles Testament oder Erbvertrag Gebühren verursacht, die je nach Wert des Erbes gestaffelt sind (z.B. bei 100.000 € ca. 440 € für Einzeltestament, 780 € für Gemeinschaftst.) und die einmalige Verwahrung 75 € kostet, während ein Erbschein eigene Notar- und Gerichtskosten hat, die ebenfalls wertabhängig sind und sich oft addieren. 

Was ist besser, Testament beim Notar oder Rechtsanwalt?

Für ein einfaches Testament ist der Notar oft günstiger und sorgt für volle Rechtssicherheit durch Beurkundung und amtliche Verwahrung; bei komplexen Fällen (hohes Vermögen, Patchwork-Familien) ist die spezialisierte Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam, eventuell mit anschließender notarieller Beurkundung, um individuelle Gestaltung und steuerliche Optimierung zu verbinden, da der Anwalt zwar beraten, aber nicht beurkunden kann, während der Notar unparteiisch ist und die rechtliche Gültigkeit gewährleistet. 

Was kostet eine Beratung beim Notar wegen Testament?

Dabei darf er für eine Erstberatung 190,00 € und für weitere Beratungstätigkeiten einen Maximalbetrag von 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer verlangen (§ 34 RVG).

Was kostet ein Testament? Mit Rechtsanwalt & Notar Dr. Lohmeyer

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Ist es sinnvoll, ein Testament beim Notar zu machen?

Das notarielle Testament hat den Vorteil, dass der Erbe später nicht extra einen Erbschein beantragen muss, den er ansonsten braucht, wenn Grundstücke vererbt worden sind. Da das Erbrecht kompliziert ist und seine Tücken hat, ist es ohnehin sinnvoll, sich fachkundig beraten lassen.

Welches Vermögen muss man beim Notar angeben?

Das Aktivvermögen ergibt sich aus der Summe des Werts aller Vermögensgegenstände wie Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Sparguthaben und Wertpapiere. Verbindlichkeiten können nicht abgezogen werden. Als Geschäftswert fließt allerdings nur die Hälfte dieses Werts in die Berechnung ein.

Was kostet ein Erbschein bei 300.000 €?

Die Kosten für einen Erbschein. Mehr erfahren bei einer Immobilie richten sich nach dem Verkehrswert des Objekts. Bei einem Immobilienwert von 300.000 € betragen die reinen Gerichtsgebühren für den Erbschein 635 €. Beauftragen Sie einen Notar, kommen dessen Gebühren hinzu.

Was ist besser, handschriftliches Testament oder notarielles Testament?

Beide Testamentsformen sind rechtlich gleichwertig, aber das notarielle Testament bietet mehr Sicherheit und weniger Bürokratie (ersetzt oft den Erbschein, besonders bei Immobilien), während das handschriftliche Testament kostenlos und einfach zu ändern ist, aber leicht verloren gehen, verfälscht oder missverstanden werden kann, was später zu Erbstreitigkeiten führt. Die Wahl hängt von der Komplexität Ihres Nachlasses ab: Bei einfachen Fällen reicht oft ein korrektes handschriftliches Testament, bei Immobilien oder komplexen Regelungen ist der Notar meist die bessere Wahl.
 

Wie hoch sind die Notargebühren für ein Testament?

Um Notarkosten für ein Testament zu berechnen, nutzen Sie einen online Notarkostenrechner, der den Nachlasswert (Ihr Vermögen) abfragt, da die Gebühren danach gestaffelt sind, plus Kosten für Verwahrung (ca. 75 €) und Registrierung (ca. 18 €) im Zentralen Testamentsregister. Einzeltestamente sind günstiger (1,0-fache Gebühr), gemeinschaftliche Testamente/Erbverträge (2,0-fache Gebühr) sind teurer, und die Kosten variieren je nach Notar und konkretem Fall.
 

Was kostet eine Testamentserrichtung beim Notar?

Ein einfaches Testament bei einem Notar oder einer Notarin kostet inklusive Beratung, Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notare zwischen 250 und 500 Euro. Bei Notar:innen gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können.

Wie viel kostet es, ein Testament beim Notar machen zu lassen?

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Wert Ihres Nachlasses, beinhalten aber immer auch feste Gebühren für Verwahrung und Registrierung, typischerweise um die 75 € für die Hinterlegung und ca. 15 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € liegen die Gebühren für ein Einzeltestament etwa bei 200-300 €, während ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag teurer ist (ca. 400-600 €), zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Kann ich mein Testament auch zu Hause aufbewahren?

Ja, Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren, aber es besteht ein hohes Risiko, dass es verloren geht, verfälscht oder nicht rechtzeitig gefunden wird; sicherer ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (kostet einmalig 75 €) oder die Hinterlegung bei einer Vertrauensperson, die den Ort kennt und die Übergabe an das Gericht veranlasst. Wenn Sie es zu Hause aufbewahren, nutzen Sie einen Safe und informieren Sie eine Vertrauensperson, damit das Testament nach Ihrem Tod gefunden und eröffnet wird. 

Was ist billiger, Testament über Notar oder Erbschein?

Da sich die Gebühr für das notarielle Testament nach dem Vermögen bei der Beurkundung und die Kosten eines Erbscheins nach dem Wert des Nachlasses im Todesfall richten, ist das notarielle Testament unterm Strich häufig deutlich günstiger als ein Erbschein.

Wie hoch sind die Kosten für eine Testamentsberatung?

Die Kosten für eine Testamentsberatung hängen stark davon ab, ob Sie einen Rechtsanwalt oder einen Notar beauftragen; Anwälte rechnen oft nach Stundensatz oder Pauschalen (z.B. ab ca. 190 € für Erstberatung), während Notare feste Gebühren nach dem Nachlasswert erheben, was bei größeren Vermögen günstiger sein kann, aber eine Beurkundung erforderlich macht, was den Vorteil hat, dass im Erbfall oft kein teurer Erbschein nötig ist. Handgeschriebene Testamente sind kostenlos, aber risikoreich.
 

Was kostet ein Testament beim Notar in Deutschland?

Die Kosten für ein notarielles Testament in Deutschland richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens (Geschäftswert) und unterscheiden sich für Einzel- und Gemeinschaftstestamente (z.B. Berliner Testament). Bei 50.000 € Nachlasswert liegen die Kosten für ein Einzeltestament bei ca. 165 € und für ein Gemeinschaftstestament bei ca. 330 €, zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.). Hinzu kommen Gebühren für die Hinterlegung beim Amtsgericht (ca. 75 €) und Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ca. 15-25 €). 

Wie berechnet man die Notargebühren?

Im Durchschnitt betragen die reinen Notarkosten etwa 1 % des Kaufpreises. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren, die in der Regel bei 0,5 % des Kaufpreises liegen. Insgesamt fallen beim Immobilienkauf also für Notariat und Grundbuch etwa 1,5 % des Kaufpreises an.

Sind alle Notare gleich teuer?

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen in Deutschland sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Notaren gleich hoch. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, wie z.B. der eines Rechtsanwalts, sind sie nicht verhandelbar. Auch dürfen Notare z.B. guten Mandantinnen und Mandanten keine Rabatte gewähren.

Wie hoch sind die Notargebühren für ein Testament mit Geschäftswert?

Der Geschäftswert bei einem notariellen Testament bestimmt die Höhe der Notarkosten und entspricht dem Reinvermögen des Erblassers zum Beurkundungszeitpunkt, also Vermögen abzüglich Schulden, wobei für Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge oft doppelte Gebühren oder ein erhöhter Wert angesetzt werden. Dieser Wert wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und führt je nach Vermögenshöhe zu gestaffelten Gebühren, die für Beratung, Entwurf und Verwahrung des Testaments anfallen. 

Wie kann man Notarkosten sparen?

Kosten sparen beim Notar

  1. Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung: Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherheit für den Käufer, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an Dritte veräußert. ...
  2. Verzicht auf das Notaranderkonto: Das Treuhandkonto des Notars heißt Notaranderkonto.

Welche Nachteile hat ein notarielles Testament?

Die Hauptnachteile eines notariellen Testaments sind die Kosten, die sich nach dem Vermögen richten, die fehlende Flexibilität bei Änderungen (es muss neu errichtet werden), der anfängliche Zeitaufwand für Beurkundung und Termin und die geringere Diskretion, da es zentral verwahrt und registriert wird. Allerdings gleichen die Vorteile wie rechtliche Sicherheit, umfassende Beratung, automatische Registrierung und die oft spätere Ersparnis von Erbscheinkosten diesen Nachteil oft aus, besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen, so die youtube.com Video und https://www.youtube.com/watch?v=k4I_AGeAmas} . 

In welchem Alter sollte man ein Testament machen?

Ein Testament kann in Deutschland ab 16 Jahren errichtet werden, aber nur in öffentlicher Form (notariell oder zur Niederschrift bei Gericht), während Minderjährige ab 18 Jahren (Volljährigkeit) auch ein handschriftliches Testament verfassen dürfen; Volltestierfähigkeit setzt Urteilsfähigkeit voraus, unabhängig vom Alter. Personen unter 14 Jahren sind testierunfähig. 

Ist ein handschriftliches Testament ausreichend?

Ja, ein handschriftliches Testament reicht aus, aber nur, wenn es vollständig eigenhändig (also nicht am Computer getippt) verfasst, mit vollständigem Namen unterschrieben und idealerweise mit Ort und Datum versehen ist, um es rechtsgültig zu machen; Verstöße gegen diese Formvorschriften, wie das nur Unterschreiben eines getippten Textes, führen zur Ungültigkeit. Ein korrekt formuliertes handschriftliches Testament ist genauso wirksam wie ein notarielles, kann aber durch Laienfehler fehleranfälliger sein.
 

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