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Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 0?

Gefragt von: Herr Prof. Dimitri Löffler B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 25. Januar 2026
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Die Pflegestufe 0 existiert in der heutigen Form nicht mehr, sie wurde 2017 durch die Pflegegrade ersetzt, wobei Betroffene automatisch in den Pflegegrad 2 (ehemals mit „erhöhtem Betreuungsbedarf“ in Stufe 0) überführt wurden. Geld gab es früher in Pflegestufe 0 je nach Bedarf zwischen 104 € und 208 € (Betreuungsbetrag) und zusätzlich 123 € Pflegegeld oder 231 € Sachleistungen, sowie Entlastungsleistungen und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Heute erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 monatlich bis zu 316 € Pflegegeld oder Sachleistungen, sowie einen Entlastungsbetrag von 131 €.

Was steht mir bei Pflegegrad 0 zu?

In der Pflegestufe 0 wird auch Pflegegeld in Höhe von 120 EUR oder Pflegesachleistungen (bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes) in Höhe von 225 EUR im Monat zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wie oft bekommt man die 4.000 € von der Pflegekasse?

Den Zuschuss von bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie mehrmals beantragen, wenn sich die Pflegesituation ändert und neue Maßnahmen notwendig werden. Pro Antrag stehen bis zu 4.180 € zur Verfügung, und bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt kann der Betrag pro Person geltend gemacht werden, bis zu vier Personen (also bis zu 16.720 € für eine WG). Der Zuschuss ist nicht auf eine einmalige Zahlung beschränkt, sondern wird für jede neue, erforderliche Maßnahme erneut gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Welche ist die niedrigste Pflegestufe?

Die niedrigste Pflegestufe in Deutschland ist der Pflegegrad 1, der für Menschen mit geringen Einschränkungen bei der Selbstständigkeit gilt und Leistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €), Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel ermöglicht, während Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 gezahlt werden. Der Pflegegrad 1 wurde 2017 eingeführt und löste die frühere "Pflegestufe 0" ab, um auch Personen mit nur leichten Bedarfen zu unterstützen. 

Wie hoch ist die Auszahlung bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine direkte Auszahlung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen; stattdessen erhalten Sie monatlich den Entlastungsbetrag von 131 €, der zweckgebunden für bestimmte Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, niedrigschwellige Betreuung oder Tagespflege ist, sowie Zuschüsse für Hausnotruf, Wohnraumanpassung oder Pflegehilfsmittel (bis 40 € monatlich). Die Abrechnung erfolgt meist als Kostenerstattung, nicht als Barauszahlung. 

Pflegegrad 1 2025: Geld, Leistungen -Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Widerspruch-Pflegestufe 1

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Wie hoch ist der Betrag, den ich bei Pflegestufe 1 bekomme?

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf stationäre Pflege. Bei diesem Pflegegrad ist ein Umzug ins Pflegeheim in der Regel auch gar nicht notwendig. Entscheiden Sie sich trotzdem dafür, können Sie dafür lediglich 131 Euro monatlich von der Pflegekasse erhalten.

Welche finanzielle Unterstützung bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie keine direkten Geldleistungen wie Pflegegeld, aber wichtige Unterstützung durch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, der für Betreuungsleistungen genutzt wird, sowie Hilfsmittel bis 40 € und einen Zuschuss von bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassungen. Diese Leistungen fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige, indem sie z.B. Tagespflege, ambulante Dienste oder haushaltsnahe Hilfen finanzieren. 

Wer bekommt die 125 € bei Pflegegrad 1?

Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Entscheidend ist, dass sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Bei welcher Pflegestufe gibt es Geld?

Geldleistungen aus der Pflegeversicherung gibt es ab Pflegegrad 2 (Pflegegeld oder Pflegesachleistungen), aber auch schon bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen Leistungen zu, z. B. der Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich Pflegegeld, wenn Sie zu Hause gepflegt werden, oder Pflegesachleistungen für professionelle Pflegekräfte.
 

Was muss man bei Pflegestufe 1 nicht können?

Bei Pflegegrad 1 darf man zwar vieles noch selbst, aber man hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege; dafür aber auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel, die man flexibel für niedrigschwellige Unterstützung einsetzen kann, etwa für Hilfe bei der Körperpflege oder im Haushalt. 

Wer bekommt die 1000 € Pflegebonus?

Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf 1.000 Euro pro Pflegegeldjahr. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Wie viel Geld fehlt in der Pflegekasse?

In der Pflegekasse fehlen mehr als zwölf Milliarden Euro.

Wie oft muss man Pflegegeld neu beantragen?

Kann bei Pflegebedürftigkeit regelmäßig ohne neuen Antrag geleistet werden? Beihilfen müssen grundsätzlich immer neu beantragt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag eine Beihilfe für Aufwendungen in Pflegefällen als wiederkehrende Zahlung regelmäßig jeden Monat zu erhalten.

Was darf man beim MDK nicht sagen?

Beim MDK darf man nicht lügen oder die Situation beschönigen, aber auch nicht so tun, als wäre man gesünder als man ist; man sollte ehrliche Einblicke in den Pflegealltag geben, aber unzulässige Fragen zu Religion, Politik oder Finanzen ignorieren und den Gutachter nicht einschüchtern oder unter Druck setzen, um einen realistischen Pflegegrad zu ermitteln. 

Was bekommt man ohne Pflegegrad?

Die Antwort ist einfach: Die Krankenkasse. Für einen Zeitraum von maximal acht Wochen können Pflegeleistungen von der Krankenkasse übernommen werden – und das ganz ohne Pflegegrad. Übernommen werden können Leistungen wie die häusliche Krankenpflege, die Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen oder auch Pflegehilfsmittel.

Bei welchen Krankheiten sollte man Pflegegrad beantragen?

Bei welchen Krankheiten kommt ein Pflegegrad in Frage?

  • Krebserkrankungen.
  • schwere Diabetes.
  • Dialysepatientinnen und -patienten.
  • Parkinson.
  • ALS.
  • Multiple Sklerose.
  • Epilepsie.
  • chronische Lungenerkrankungen wie COPD.

Was bedeutet Pflegestufe 0?

Die "Pflegestufe 0" ist ein veralteter Begriff (bis 2017) für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz), die noch keine Pflegestufe 1 hatten, aber Betreuungsbedarf hatten; sie wurde durch das neue Pflegesystem in Pflegegrad 2 überführt, der nun spezifische Leistungen wie höhere Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglicht. Früher gab es Pflegegeld und Sachleistungen, aber keine Tages- oder vollstationäre Pflege; heute sind die Leistungen umfangreicher und an die Pflegegrade gekoppelt.
 

Wer bekommt 1000 € Pflegegeld?

Im Bundesland Bayern erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 neben dem Pflegegeld weitere 1.000 Euro jährlich – das sogenannte Landespflegegeld. Das Bayerische Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen und eine freiwillige Leistung.

Wie oft kann ich die 4000 € von der Pflegekasse beantragen?

Den Zuschuss von bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie mehrmals beantragen, wenn sich die Pflegesituation ändert und neue Maßnahmen notwendig werden. Pro Antrag stehen bis zu 4.180 € zur Verfügung, und bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt kann der Betrag pro Person geltend gemacht werden, bis zu vier Personen (also bis zu 16.720 € für eine WG). Der Zuschuss ist nicht auf eine einmalige Zahlung beschränkt, sondern wird für jede neue, erforderliche Maßnahme erneut gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Wird bei Pflegegrad 1 das Geld ausgezahlt?

Nein, bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld direkt ausgezahlt, da dieser Pflegegrad primär der frühen Hilfestellung und Prävention dient, aber es gibt andere finanzielle Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 131 Euro (nicht als Barzahlung, sondern zur Erstattung) und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Hausnotruf. Diese Beträge werden nicht bar ausgezahlt, sondern die Kosten werden nach Vorlage von Rechnungen von der Pflegekasse erstattet, oft durch direkte Abrechnung mit Anbietern. 

Wer kann die 125 € abrechnen?

Die 125 € (ab 2025: 131 €) Entlastungsbetrag können von pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, abgerechnet werden für anerkannte Dienstleister wie Pflegedienste, Betreuungsdienste, Haushaltshilfen oder in einigen Bundesländern auch für Nachbarschaftshilfe, wobei die Abrechnung entweder durch Sie selbst (Erstattung) oder direkt durch den Dienstleister mit der Pflegekasse erfolgen kann. 

Hat man bei Pflegegrad 1 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ja, bei Pflegegrad 1 bekommen Sie eine Haushaltshilfe, die Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025) finanzieren können. Dieser Betrag ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Kochen, wenn Sie einen zertifizierten Anbieter wählen, mit dem die Pflegekasse abrechnen kann oder Sie die Rechnung einreichen.
 

Was steht mir zu bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber auf diverse Unterstützung wie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, Zuschüsse für Wohnraumanpassung (bis 4.180 €), Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat) und digitale Pflegeanwendungen (DiPa, bis 53 €/Monat). Auch Leistungen für ambulante Wohngruppen, Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige stehen Ihnen zu, um die häusliche Pflege zu erleichtern. 

Werden die 125 € bei Pflegestufe 1 ausgezahlt?

Entlastungsbetrag. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Wer bekommt das Pflegegeld aufs Konto?

Das Pflegegeld wird grundsätzlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person selbst überwiesen, auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen, da es der Entlastung dient und die häusliche Pflege sichern soll. Die pflegebedürftige Person kann entscheiden, wie sie das Geld verwendet, es kann aber auch an eine bevollmächtigte Person ausgezahlt werden. Voraussetzung für den Anspruch ab Pflegegrad 2 ist eine häusliche Pflege durch nicht-professionelle Helfer.