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Wie sieht eine korrekte Heizkostenabrechnung aus?

Gefragt von: Reinhild Keil  |  Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026
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Eine Heizkostenabrechnung teilt Gesamtkosten in Grundkosten (nach Wohnfläche, ca. 30-50 %) und Verbrauchskosten (nach Messgerät, ca. 50-70 %) auf; ein Beispiel zeigt, wie 30 % (z.B. 1.800 €) über die Wohnfläche (z.B. 75 m² von 300 m² gesamt = 25 % -> 450 €) und 70 % (z.B. 4.200 €) über den Verbrauch (z.B. 25 % der Einheiten -> 1.050 €) verteilt werden, was zu 1.500 € Gesamtheizkosten für die Wohnung führt, wobei die Aufteilung je nach Anbieter variieren kann, aber gesetzlich Mindestanforderungen erfüllt.

Wie kann ich eine Heizkostenabrechnung richtig lesen?

Eine Heizkostenabrechnung verstehen heißt, die Aufteilung in Grundkosten (nach Wohnfläche, 30-50 %) und Verbrauchskosten (nach tatsächlichem Verbrauch, 50-70 %) nachzuvollziehen, alle Positionen wie Heizungswartung, Strom und die neuen CO2-Kosten zu prüfen und auf Plausibilität zu achten, um Nachzahlungen oder Guthaben korrekt zu bewerten und die eigene Effizienz zu erkennen.
 

Wie muss eine Wärmeabrechnung aussehen?

Wie muss der Vermieter Heizkosten abrechnen? Es ist gesetzlich geregelt, dass die Heizkosten zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und zu 30 bis 70 Prozent als Grundkosten nach einem im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel oder im Zweifelsfall nach Wohnfläche abgerechnet wird.

Wie rechnet ein Vermieter die Heizkosten korrekt ab?

Endenergiebedarf [in Kilowattstunden / (Jahr und Quadratmeter)] x Wohnfläche [in Quadratmeter] x Rohstoffpreis [in Euro pro Kilowattstunde] = Heizkosten [in Euro pro Jahr]

Wie kann man prüfen, ob die Heizkostenabrechnung richtig ist?

Um Ihre Heizkostenabrechnung zu prüfen, kontrollieren Sie verpflichtende Angaben (Adresse, Zeitraum, Verteilerschlüssel) und die Verbrauchswerte auf Plausibilität; fordern Sie Belege ein und nutzen Sie Hilfsangebote wie die der Verbraucherzentrale oder des Mietervereins für eine detaillierte Prüfung, wenn Unstimmigkeiten bestehen, wobei Sie innerhalb eines Jahres schriftlich widersprechen können und Zahlungen unter Vorbehalt leisten sollten. 

Was jeder Mieter unbedingt wissen muss: Korrekte Heizkostenabrechnung

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Wie sollte eine Heizkostenabrechnung aussehen?

Wie muss eine Heizkostenabrechnung aussehen? Die Heizkostenabrechnung muss einige wichtige Angaben enthalten, darunter die Aufteilung von Grundkosten und Verbrauchskosten, den tatsächlichen Verbrauch von Heiz- und Warmwasserkosten sowie die Aufteilung der CO2-Kosten auf Dich. Das schreibt die Heizkostenverordnung vor.

Wann ist eine Heizkostenabrechnung ungültig?

Nach Ende der Abrechnungsperiode hat Ihr Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit, um Ihre Heizkosten abzurechnen. Sehen Sie nach, ob die Frist eingehalten wurde und die Abrechnung pünktlich kam. – Gegebenenfalls müssen Sie nicht zahlen. Das ist aber juristisch genau zu prüfen.

Was bedeutet die 30/70-Aufteilung in einer Heizkostenabrechnung?

Die 70/30-Aufteilung bei der Heizkostenabrechnung bedeutet, dass 70 % der Gesamtheizkosten nach dem gemessenen Verbrauch (z.B. über Heizkörperthermostate) und 30 % als Grundkosten nach der Wohnfläche verteilt werden. Dies ist der in Deutschland übliche Standard nach der Heizkostenverordnung, um einen fairen Ausgleich zwischen sparsamem und intensivem Heizen zu schaffen. 

Wie hoch sind die durchschnittlichen Heizkosten für eine Wohnfläche von 100 qm?

Die Heizkosten für 100 qm variieren stark, liegen aber oft zwischen ca. 1.200 € und 2.000 € pro Jahr, abhängig von Energieträger, Dämmung und Verbrauch; Erdgas kostet etwa 12-19 €/qm, Öl 13,50-16,30 €/qm, Fernwärme 10-16 €/qm, Wärmepumpe ca. 12 €/qm, während ein Neubau deutlich günstiger (4-8 €/qm) ist als ein Altbau (10-15+ €/qm). Für 100 qm bedeutet das also eine Spanne von etwa 400 € in einem Top-Neubau bis über 2.000 € in einem schlecht gedämmten Altbau.
 

Wie werden Heizkosten abgerechnet ohne Zähler?

Eine Heizkostenabrechnung ohne Zähler ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig (z.B. bei sehr geringem Verbrauch oder technischen Unmöglichkeiten) und erfolgt dann oft pauschal nach Fläche oder Personen, was aber nicht der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. Bei fehlenden Zählern und nicht vorliegender Ausnahme haben Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % auf die Heizkosten, da sie sonst nur pauschal abgerechnet werden dürfen und die Verordnung eine faire Aufteilung nach Verbrauch fordert. 

Können Heizkosten zu 100% nach Verbrauch abrechnen?

Auch eine 100 %ige Abrechnung nach Verbrauch soll in Ausnahmefällen zulässig sein, z.B. wenn Sie ein sehr gut gedämmtes Gebäude bewohnen. Dann kann damit umsichtiges Heizverhalten belohnt werden. Allerdings ist dafür eine allstimmige Beschlussfassung erforderlich, also alle Eigentümer*innen müssen zustimmen.

Kann der Vermieter Heizkosten pauschal abrechnen?

Nein, eine pauschale Abrechnung von Heizkosten ist grundsätzlich nicht erlaubt, da die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt (mindestens 50–70 % nach Verbrauch). Eine Ausnahme besteht nur in sehr kleinen Gebäuden (bis zu zwei Wohnungen), wenn der Vermieter eine selbst bewohnt. In diesem Fall kann eine Pauschale vereinbart werden, aber nur mit expliziter Zustimmung in einem klar formulierten Mietvertrag. 

Wie werden die Heizkosten in der Regel auf die Mieter*innen aufgeteilt?

Die Heizkostenverteilung regelt, wie Mietparteien ihre Kosten für Wärme teilen müssen, wobei die Heizkostenverordnung (HeizKV) eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt: Mindestens 50 %, meist 70 %, der Kosten werden nach dem gemessenen Verbrauch (Heizkostenverteiler) und der Rest (30-50 %) nach Wohnfläche (Grundkosten) umgelegt, um Heizungswärmeverluste abzudecken und Mieter zum Sparen zu animieren. Der übliche Schlüssel ist 70 % Verbrauch / 30 % Wohnfläche, aber Abweichungen bis 50/50 sind möglich. 

Wie viele Heizkostenabrechnungen sind falsch?

Vier von fünf Heizkostenabrechnungen enthalten Fehler. Das hat eine Stichprobe von Finanztip und co2online ergeben. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie bei mangelhaften Abrechnungen haben.

Wie kann ich den Heizkostenzähler richtig ablesen?

Um Ihren Heizungszähler abzulesen, aktivieren Sie das Display mit der Funktionstaste, um verschiedene Werte wie den aktuellen Verbrauch (oft mit A oder ohne Zusatz gekennzeichnet) und den Wert zum letzten Stichtag (M) zu sehen. Notieren Sie diese Zahlen sowie die Geräteseriennummer und achten Sie auf die entsprechende Kennung auf dem Ableseprotokoll Ihres Anbieters. Bei digitalen Geräten wechseln die Anzeigen automatisch, während Sie bei älteren Modellen eventuell durch Drücken der Taste durch verschiedene Anzeigen navigieren müssen.
 

Wie wird die Abrechnung für Heizung und Warmwasser berechnet?

Die Abrechnung von Heizung und Warmwasser erfolgt nach der Heizkostenverordnung und teilt die Gesamtkosten in verbrauchsunabhängige Grundkosten (30–50 % nach Wohnfläche) und verbrauchsabhängige Kosten (50–70 % nach Zählerstand) auf, wobei die Kosten für Wärme und Warmwasser getrennt erfasst und aufgeteilt werden müssen, um faire Kostenverteilung zu gewährleisten. 

Wie viel Heizkosten pro Monat sind normal?

Durchschnittliche monatliche Heizkosten liegen je nach Wohnfläche und Energieträger oft zwischen 80 € und 160 € für eine 130-m²-Wohnung bzw. Einfamilienhaus, aber auch zwischen etwa 0,70 € und 1,25 € pro Quadratmeter und Monat. Aktuell (Stand 2024/2025) sind die Kosten für viele gestiegen: Eine 70-m²-Wohnung mit Gas zahlte im Jahr 2023 ca. 1.330 € (ca. 110 €/Monat), Fernwärme lag 2024 bei ca. 100 €/Monat (70m²). Große Unterschiede gibt es je nach Heizsystem (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe) und Dämmung des Hauses.
 

Wie viele Gebühren pro Monat für 2 Personen?

Die monatlichen Gaskosten für 2 Personen variieren stark, liegen aber oft zwischen 30 € und 100 €, abhängig von Wohnungsgröße, Dämmung, Heizverhalten und dem aktuellen Gaspreis, wobei ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt mit Heizung und Warmwasser zwischen 5.000 und 10.000 kWh pro Jahr verbraucht. Bei günstigen Tarifen und kleineren Wohnungen (ca. 50-70 m²) können Kosten unter 80 € pro Monat möglich sein, während größere Wohnungen (ca. 100 m²) auch 100 € oder mehr verursachen können, besonders in der Grundversorgung. 

Wie berechne ich meine Heizkosten?

Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) berechnet, indem 50–70 % nach individuellem Verbrauch (abgelesen an Zählern) und die restlichen 30–50 % nach Grundkosten (meist Wohnfläche) aufgeteilt werden, um auch fixe Kosten wie Wartung und Schornsteinfeger abzudecken. Der reine Verbrauch wird gemessen in Kilowattstunden (kWh) und mit dem Brennstoffpreis multipliziert, während die Grundkosten nach dem Anteil der Wohnung an der Gesamtfläche umgelegt werden. 

Wie muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen?

Die Vermieterin rechnet die Heizkosten jeweils zu 50 Prozent nach der Wohnfläche und nach dem erfassten Wärmeverbrauch ab. Der Mieter verlangt, die Heizkosten zukünftig abweichend von der bisherigen Handhabung zu 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch und zu 30 Prozent nach der Wohnfläche abzurechnen.

Welcher Verteilerschlüssel ist besser?

Ein 70-30-Verteilerschlüssel kann also gerade für Mieter, die viel Warmwasser benötigen und gern die Heizung aufdrehen, von Vorteil sein. Noch günstiger wirkt sich in dem Fall ein Schlüssel von 50 zu 50 aus, weil andere Parteien sich dann am Verbrauch stärker beteiligen.

Wie berechnet man die Nebenkosten in einer Heizkostenabrechnung?

Nebenkosten berechnet man, indem man alle umlagefähigen Gesamtkosten eines Abrechnungszeitraums (z.B. Heizung, Wasser, Grundsteuer, Hausmeister) durch den vereinbarten Verteilerschlüssel (meist Wohnfläche, Personenanzahl oder Verbrauch) teilt, den individuellen Anteil ermittelt und diesen dann mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet, um eine Nachzahlung oder Guthaben zu ermitteln. Als grobe Faustregel gelten in Deutschland 2 bis 3,50 € pro Quadratmeter monatlich, aber die tatsächlichen Kosten variieren stark nach Verbrauch und Objekt.
 

Wie muss die Heizkostenabrechnung aussehen?

Eine Heizkostenabrechnung teilt Gesamtkosten in Grundkosten (nach Wohnfläche, ca. 30-50 %) und Verbrauchskosten (nach Messgerät, ca. 50-70 %) auf; ein Beispiel zeigt, wie 30 % (z.B. 1.800 €) über die Wohnfläche (z.B. 75 m² von 300 m² gesamt = 25 % -> 450 €) und 70 % (z.B. 4.200 €) über den Verbrauch (z.B. 25 % der Einheiten -> 1.050 €) verteilt werden, was zu 1.500 € Gesamtheizkosten für die Wohnung führt, wobei die Aufteilung je nach Anbieter variieren kann, aber gesetzlich Mindestanforderungen erfüllt.
 

Wie kann ich die Heizkostenabrechnung selbst überprüfen?

Um Ihre Heizkostenabrechnung zu prüfen, kontrollieren Sie verpflichtende Angaben (Adresse, Zeitraum, Verteilerschlüssel) und die Verbrauchswerte auf Plausibilität; fordern Sie Belege ein und nutzen Sie Hilfsangebote wie die der Verbraucherzentrale oder des Mietervereins für eine detaillierte Prüfung, wenn Unstimmigkeiten bestehen, wobei Sie innerhalb eines Jahres schriftlich widersprechen können und Zahlungen unter Vorbehalt leisten sollten. 

Warum zählt die Heizung, obwohl sie aus ist?

Wenn die Heizung heizt, obwohl sie aus ist, liegt es meist an einem festsitzenden Ventilstift, der den Wasserdurchfluss nicht stoppt, oft durch Kalk oder Schmutz blockiert, oder an einem defekten Thermostatkopf, der die Solltemperatur nicht richtig erkennt oder das Ventil nicht steuert, manchmal auch an einer falsch eingestellten Frostschutzfunktion oder einem Problem mit der Heizungsanlage selbst (z.B. hydraulischer Abgleich). Man kann versuchen, den Stift zu lockern; bei weiterem Problem hilft oft nur der Austausch des Thermostats oder ein Fachmann.
 

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