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Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen Kamin?

Gefragt von: Ellen Franke  |  Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026
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Der Schornsteinfeger kommt je nach Kaminart und Nutzung unterschiedlich oft: Für Kamine und Öfen sind ein bis vier Kehrungen pro Jahr möglich, oft sind es aber zwei Kehrungen bei regelmäßiger Nutzung. Zusätzlich zur Kehrung muss mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durchgeführt werden, bei der Brandschutz und Betriebssicherheit geprüft werden.

Ist ein Kaminfeger Pflicht?

Ja, die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen ist in Deutschland gesetzlich Pflicht für Hausbesitzer, um Brandgefahr und Emissionen zu vermeiden; dafür muss regelmäßig ein Schornsteinfeger beauftragt werden, dessen Besuche je nach Heizungstyp (z.B. Holzofen 2-4x jährlich, Gas/Öl 1x jährlich) und Intensität vorgeschrieben sind, was im Feuerstättenbescheid festgelegt wird. Sie dürfen den Schornstein nicht selbst reinigen, aber können bei den Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen, ob Sie den Bezirksschornsteinfeger oder einen freien Schornsteinfeger beauftragen.
 

Kann man den Kaminfeger frei wählen?

Mehr Freiheiten!

Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.

Wie oft muss ein Rauchfangkehrer kommen?

Der Schornsteinfeger muss je nach Heizungsart unterschiedlich oft kommen: Für eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau sind es zweimal innerhalb von sieben Jahren, mit mindestens drei Jahren Abstand dazwischen. Die eigentlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren stark, oft ist es jährlich bei Gasheizungen, bis zu dreimal jährlich bei Kaminöfen (je nach Nutzung), und alle ein bis zwei Jahre bei Ölheizungen. 

Wie viel kostet ein Schornsteinfegerbesuch für einen Kamin?

Die Kosten für den Schornsteinfeger für einen Kamin hängen stark von Nutzung und Art ab, liegen aber für die regelmäßige Kehrung und Überprüfung meist zwischen 40 bis 100 € pro Jahr (sporadische Nutzung) und 80 bis 150 € pro Jahr (häufige Nutzung), während eine neue Kamin-Abnahme zwischen 40 bis 150 € kosten kann, mit einem Durchschnitt von rund 100 €. Pflichtaufgaben wie die Feuerstättenschau kosten extra (ca. 30-50 €), sind aber steuerlich absetzbar und können auf Mieter umgelegt werden.
 

Schornsteinfeger im Einsatz: Schornstein ausbrennen Schritt für Schritt erklärt

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Wie oft darf ein Kaminkehrer im Jahr kommen?

Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt von der Art der Feuerstätte und ihrer Nutzung ab, meistens zwischen ein- bis viermal pro Jahr für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen, selteneren Feuerstättenschau (alle 7 Jahre). Gasheizungen werden oft jährlich überprüft, während Kaminöfen je nach Nutzungshäufigkeit 1- bis 4-mal pro Jahr Kehrungen benötigen können, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
 

Wie oft sollte man seinen Schornstein reinigen lassen?

Bei Feuern mit rauchloser Kohle sollte der Schornstein mindestens einmal jährlich gekehrt werden. Feuer mit Steinkohle oder Torf benötigen eine zweimal jährliche Schornsteinreinigung. Ein Schornstein für ein Holzfeuer sollte während der Nutzungsdauer vierteljährlich gereinigt werden.

Kann ich den Schornsteinfeger verweigern?

Jeder Hauseigentümer, Mieter etc. ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Schornsteinfegermeister und/oder seine Mitarbeiter ins Haus zu lassen. Wird der Zutritt verweigert, darf er notfalls auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt werden.

Muss ich meinen Schornstein wirklich jedes Jahr reinigen?

Eine regelmäßige Schornsteinreinigung ( etwa einmal jährlich ) reduziert die Kreosotablagerungen im Schornstein und senkt das Risiko von Schornsteinbränden erheblich. Achten Sie außerdem darauf, dass die Schornsteinabdeckung in einwandfreiem Zustand ist und der Schornsteinzug keine Lücken oder Löcher aufweist.

In welche Räume muss der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Öfen, Kamine), Rauch- und Abgasrohre, Lüftungsanlagen oder dazugehörige Anschlüsse befinden, sowie zu Dachzugängen und Sicherheitsvorrichtungen wie Leitern. Das beinhaltet beispielsweise den Heizungskeller, Wohnzimmer bei Kaminöfen, Dachböden und bei Bedarf sogar andere Räume, wenn dort Abgaswege oder Lüftungssysteme verlaufen, um Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten. 

Was besagt die 3:2-10-Regel für Schornsteine?

Die 3-2-10-Regel ist eine Bau- und Sicherheitsnorm für die Schornsteinhöhe. Sie besagt: Ihr Schornstein muss mindestens 90 cm über den Dachaustrittspunkt hinausragen. Er muss außerdem mindestens 60 cm höher sein als jeder Teil des Daches (oder eines benachbarten Gebäudes) im Umkreis von 3 Metern.

Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.

Was passiert, wenn ich keinen Schornsteinfeger beauftrage?

Wenn der Schornsteinfeger nicht kommt und Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten (Kehrung, Überprüfung) im Feuerstättenbescheid verweigern oder ignorieren, drohen empfindliche Konsequenzen: Der Bezirksschornsteinfeger meldet dies der Behörde, die einen Zweitbescheid ausstellt und bei weiterhin fehlender Erledigung ein Bußgeld von bisit 50.000 Euro verhängen kann; im schlimmsten Fall kann der Betrieb Ihrer Feuerstätte sogar untersagt werden, was ein Brandrisiko und die Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftungen birgt. 

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiter betrieben werden?

Ab 2025 dürfen Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 einhalten (max. 0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO) oder nachgerüstet wurden; neue Öfen müssen diese Werte bereits erfüllen; ein generelles Verbot gibt es nicht, aber die Einhaltung der Grenzwerte ist entscheidend.
 

Wie oft ist die Kaminkehr Pflicht?

Nach aktuellen Verordnungen müssen Sie vor dem Kauf eines neuen Kaminofens sowie im Abstand von dreieinhalb Jahren eine Feuerstättenschau durchführen lassen. Da jene dem Gesetz zufolge jedoch nur zweimal in sieben Jahren stattfinden muss, sind unterschiedliche Intervalle möglich.

Kann ich meinen Kaminofen selbst kehren?

Bitte installieren Sie in jedem Raum, durch den der Kamin verläuft – einschließlich des Dachbodens – Kohlenmonoxid- (CO-) und Rauchmelder. Hinweis: Ich empfehle Ihnen stets, einen professionellen Schornsteinfeger mit der Reinigung Ihres offenen Kamins oder Ofens zu beauftragen .

Kann ich meinen Kamin selber kehren?

Grundsätzlich ist es möglich, den Schornstein als Hausbesitzer selbst zu kehren. Zulässig ist das allerdings nicht. Denn das „Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“ (kurz: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder SchfHwG) verlangt die Beauftragung eines ausgebildeten Schornsteinfegers.

Was passiert, wenn man den Schornsteinfeger nicht reinlässt?

Wenn Sie den Schornsteinfeger nicht reinlassen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Bußgelder (bis zu 50.000 €) und die Androhung von Zwangsmitteln; letztendlich kann die zuständige Behörde sogar die Arbeiten zwangsweise durchführen lassen, was zusätzliche Kosten verursacht, da die Pflicht zur Brandschutzprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist und Sicherheitsrisiken wie Schornsteinbrände drohen. 

Wie lange kann man ohne Schornsteinreinigung auskommen?

Wenn Sie Ihren Kamin jedoch seltener nutzen oder sauberere Brennstoffe wie Gas verbrennen, können Sie unter Umständen bis zu zwei Jahre auf eine Reinigung verzichten. Generell wird empfohlen, den Schornstein mindestens einmal jährlich zu reinigen, insbesondere vor Beginn der Wintersaison.

Wie oft darf der Schornsteinfeger eine Feuerstättenschau machen?

Wie oft muss eine Feuerstättenschau durchgeführt werden? Der § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes legt die Intervalle für die Feuerstättenschau fest: Sie hat im Zeitraum von sieben Jahren zweimal zu erfolgen; zwischen den Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen.

Ist Schornsteinreinigung Pflicht?

Die Kehrpflicht beim Schornsteinfeger regelt, wie oft Feuerungsanlagen gereinigt und geprüft werden müssen, um Sicherheit und Emissionsgrenzen zu gewährleisten; die Frequenz hängt stark vom Brennstoff (Holz, Öl, Gas), der Art der Anlage und dem Alter des Gebäudes ab, wobei ein jährlicher Besuch für einfache Heizungen oft Standard ist, komplexere Systeme aber öfter oder seltener an der Reihe sind, was alles im Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers festgelegt wird, der auch die hoheitlichen Aufgaben (z.B. die Feuerstättenschau alle sieben Jahre) wahrnimmt. Die Pflicht besteht für alle abgaserzeugenden Heizungen, nicht aber für Wärmepumpen, und Hausbesitzer müssen die Termine einhalten, auch wenn sie einen freien Schornsteinfeger wählen dürfen.
 

Wie oft muss ein Holzofenschornstein gereinigt werden?

Die NFPA empfiehlt, alle Schornsteine ​​jährlich zu reinigen und zu überprüfen, da ein beschädigtes System eine Brandgefahr darstellt.

Wie oft sollte man das Ofenrohr eines Kaminofens reinigen?

Das Ofenrohr sollte mindestens einmal jährlich nach der Heizperiode gereinigt werden, idealerweise vor Beginn der nächsten Saison, um eine sichere und effiziente Verbrennung zu gewährleisten. Bei häufiger Nutzung kann auch eine häufigere Reinigung (z.B. alle paar Monate) nötig sein, da Ruß sich ansammelt und die Sicherheit beeinträchtigt, erklärt. Die genaue Häufigkeit hängt von der Intensität der Nutzung ab.
 

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