Wie oft im Jahr muss der Schornsteinfeger kommen?
Gefragt von: Herr Prof. Miroslav Stadler MBA. | Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2026sternezahl: 4.9/5 (20 sternebewertungen)
Der Schornsteinfeger kommt je nach Heizungsart unterschiedlich oft, meistens aber mindestens einmal jährlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau, die alle sieben Jahre zweimal durchzuführen ist, um die Betriebs- und Brandsicherheit zu prüfen, wobei die Intervalle für Kehren und Messungen je nach Heizsystem (Gas, Öl, Holz) variieren können und bei intensiver Nutzung auch häufiger anfallen können (bis zu dreimal jährlich bei Kaminen).
Warum kommt der Schornsteinfeger zweimal im Jahr?
Der Schornsteinfeger kommt oft zweimal im Jahr, weil gesetzliche Vorschriften und die Art der Nutzung Ihres Heizsystems dies erfordern, um Brandschutz, Betriebssicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten; typischerweise sind es eine Kehrung während der Heizperiode und eine weitere Kehrung/Überprüfung ( Feuerstättenschau), aber bei intensiver Nutzung von Holz- oder Pelletöfen können es auch mehr Besuche sein.
Bin ich verpflichtet, den Schornsteinfeger rein zu lassen?
Ja, Sie müssen den Schornsteinfeger reinlassen, denn es besteht eine gesetzliche Pflicht für Haus- und Immobilieneigentümer, Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger prüfen und warten zu lassen – verweigern Sie den Zutritt, drohen Bußgelder und der Schornsteinfeger kann sich im Notfall sogar mit polizeilicher Hilfe Zugang verschaffen. Seit 2013 sind Hausbesitzer für die Beauftragung verantwortlich und müssen die Termine im Blick behalten, wobei der Schornsteinfeger für die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten (Kehren, Prüfen, Messen) Zugang zu allen Räumen benötigt.
Wie viel kostet ein Schornsteinfegerbesuch pro Jahr?
Die jährlichen Kosten für den Schornsteinfeger variieren je nach Heizungsart und Nutzungsintensität, liegen aber oft zwischen 40 und 150 €, wobei Öl- und Gasheizungen meist günstiger (ca. 40-70 €) sind als Holz- oder Pelletheizungen (ca. 80-150 €). Für gelegentlich genutzte Kaminöfen können es 30-80 € sein, während raumluftunabhängige Kessel etwas mehr kosten können.
In welche Räume muss der Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Kamine, Öfen) und dazugehörige Abgas-/Rauchrohre, Lüftungsanlagen oder die Brennstoffversorgung befinden, um Brandsicherheit und Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, was auch Stillgelegtes und Zugänge wie Dachlucken einschließt. Sie müssen ihm diesen gesetzlich vorgeschriebenen Zutritt gewähren, um Haftungs- und Versicherungsrisiken zu vermeiden.
Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?
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Wie oft darf ein Schornsteinfeger pro Jahr kommen?
Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt stark von der Heizungsart und Nutzung ab, aber meistens ist mindestens ein jährlicher Besuch für die Feuerstättenschau Pflicht; Kaminöfen können je nach Nutzung 1 bis 4 Mal pro Jahr Kehrungen benötigen, während Gas- und Ölheizungen oft nur alle 1-2 Jahre Kehrungen und regelmäßige Messungen haben. Bei intensiver Nutzung von Holz- oder Pelletheizungen sind bis zu vier Kehrungen pro Jahr möglich, während moderne Gasbrennwertthermen oft nur alle zwei Jahre gekehrt werden müssen.
Was passiert, wenn man den Schornsteinfeger nicht ins Haus lässt?
Wenn Sie den Schornsteinfeger nicht reinlassen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Bußgelder (bis zu 50.000 €) und die Androhung von Zwangsmitteln; letztendlich kann die zuständige Behörde sogar die Arbeiten zwangsweise durchführen lassen, was zusätzliche Kosten verursacht, da die Pflicht zur Brandschutzprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist und Sicherheitsrisiken wie Schornsteinbrände drohen.
Wie teuer ist eine Feuerstättenschau vom Schornsteinfeger?
Die Kosten für eine Feuerstättenschau liegen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus meist zwischen 40 und 100 Euro und werden durch gesetzliche Gebührenordnungen (KÜO) festgelegt, wobei die Preise je nach Bundesland und Anzahl der Feuerstätten variieren; sie setzen sich zusammen aus der eigentlichen Schau (Grundwert + pro Meter/Feuerstätte) und dem Feuerstättenbescheid, der oft nochmals 10 bis 30 Euro kostet.
Wie oft muss der Schornsteinfeger bei einer Gasheizung kommen?
Der Schornsteinfeger kommt je nach Art Ihrer Gasheizung unterschiedlich oft: Eine moderne Gas-Brennwertheizung muss meist jährlich gekehrt und überprüft werden, aber Abgasmessungen sind oft nicht nötig oder seltener (alle 2-3 Jahre). Ältere konventionelle Gasheizungen (Heizwerttechnik) werden oft jährlich gekehrt und alle zwei Jahre gemessen, während raumluftunabhängige Kessel alle zwei Jahre dran sind. Eine Feuerstättenschau zur Überprüfung der Betriebssicherheit findet generell alle dreieinhalb Jahre statt.
Wie viel verdienen Schornsteinfeger?
Verdienen Schornsteinfeger viel Geld? Schornsteinfeger können mit ihren Dienstleistungen gut verdienen; das kann bis zu 100.000 £ pro Jahr betragen, oder sogar mehr, wenn man ein oder zwei Mitarbeiter einstellt. Allerdings können Faktoren wie Erfahrung, Standort, Saisonalität und Unternehmensstruktur einen Einfluss haben.
Kann ich den Schornsteinfeger verweigern?
Sie dürfen den Schornsteinfeger nicht einfach so ablehnen, da die Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) gesetzlich vorgeschrieben sind und Ihrer eigenen Sicherheit dienen; bei Verweigerung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, die Behörde kann die Arbeiten zwangsweise durchführen lassen und der Eigentümer trägt die Mehrkosten, ggf. auch mit polizeilicher Hilfe. Vereinbaren Sie stattdessen einen neuen Termin oder wählen Sie einen neuen Schornsteinfeger, falls Sie unzufrieden sind.
Was besagt die 3:2-10-Regel für Schornsteine?
Die 3-2-10-Regel ist eine Bau- und Sicherheitsnorm für die Schornsteinhöhe. Sie besagt: Ihr Schornstein muss mindestens 90 cm über den Dachaustrittspunkt hinausragen. Er muss außerdem mindestens 60 cm höher sein als jeder Teil des Daches (oder eines benachbarten Gebäudes) im Umkreis von 3 Metern.
Kann man den Kaminfeger frei wählen?
Mehr Freiheiten!
Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.
Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?
Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.
Muss ich meinen Schornstein wirklich jedes Jahr reinigen?
Eine regelmäßige Schornsteinreinigung ( etwa einmal jährlich ) reduziert die Kreosotablagerungen im Schornstein und senkt das Risiko von Schornsteinbränden erheblich. Achten Sie außerdem darauf, dass die Schornsteinabdeckung in einwandfreiem Zustand ist und der Schornsteinzug keine Lücken oder Löcher aufweist.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger zur Überprüfung?
Die Prüfungsintervalle für den Schornsteinfeger hängen stark von der Heizungsart ab: Die Feuerstättenschau (hoheitliche Aufgabe) muss mindestens zweimal in sieben Jahren mit maximal drei Jahren Abstand erfolgen. Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten variieren, oft jährlich bei fester Brennstofffeuerung oder Gas-/Ölheizkesseln (bei neueren Gasheizungen ggf. zweijährlich), während die Abgasmessung (oft frei wählbar) je nach Heizung und Alter alle ein bis drei Jahre fällig wird, ältere Kessel meist alle zwei Jahre,.
Wie oft darf ein Schornsteinfeger im Jahr kommen?
Wie oft der Schornsteinfeger kommt, hängt stark von der Heizungsart und Nutzung ab, aber meistens ist mindestens ein jährlicher Besuch für die Feuerstättenschau Pflicht; Kaminöfen können je nach Nutzung 1 bis 4 Mal pro Jahr Kehrungen benötigen, während Gas- und Ölheizungen oft nur alle 1-2 Jahre Kehrungen und regelmäßige Messungen haben. Bei intensiver Nutzung von Holz- oder Pelletheizungen sind bis zu vier Kehrungen pro Jahr möglich, während moderne Gasbrennwertthermen oft nur alle zwei Jahre gekehrt werden müssen.
Ist jährliche Heizungswartung Pflicht?
Ja, eine jährliche Wartung ist für die meisten Heizungen dringend empfohlen und oft sogar durch den Hersteller vorgeschrieben, um Garantieansprüche zu erhalten, die Effizienz zu sichern, Heizkosten zu senken, Ausfälle zu vermeiden und die Lebensdauer zu verlängern, auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Durchführung gibt, aber eine zur regelmäßigen Wartung. Der beste Zeitpunkt dafür ist im Sommer, vor der nächsten Heizperiode.
Wie viel kostet ein Schornsteinfegerbesuch jährlich?
Jährliche Schornsteinfeger-Kosten liegen meist zwischen 30 € und 150 €, abhängig von Heizungsart und Nutzung, wobei Öl/Gas-Heizungen oft 40–70 € jährlich kosten, Kaminöfen je nach Nutzung 30–150 € und Holz-/Pelletheizungen 80–150 €. Für regelmäßige Pflichtaufgaben wie Kehrung, Abgasmessung (BImSchV) und Feuerstättenschau fallen Kosten an, wobei die genauen Preise regional und je nach Aufwand variieren.
Wie oft muss der Schornsteinfeger die Feuerstätten überprüfen?
Der Schornsteinfeger muss alle Räume betreten, in denen sich Feuerstätten oder Heizungsanlagen befinden. Dabei kontrolliert er nicht nur die Feuerstätten, sondern überprüft auch Ausstiegsluken, Leitern und Laufstege, die für Arbeiten am Schornstein notwendig sind.
Warum sind die Kosten für den Schornsteinfeger so hoch geworden?
Der Schornsteinfeger erscheint teuer, weil seine Kosten sich aus verpflichtenden, staatlich geregelten hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Bescheide) mit festgelegten Arbeitswerten und frei wählbaren Kehr-/Wartungsarbeiten zusammensetzen, wobei die Arbeitswerte durch die KÜO erhöht wurden und auch Anfahrt, Mehrwertsteuer und Zuschläge anfallen. Die Gebühren sind regional unterschiedlich und steigen durch neue Verordnungen, aber bei den freien Leistungen gibt es Sparpotenzial durch Vergleiche.
Wie oft ist eine Feuerstättenschau Pflicht?
Eine Feuerstättenschau ist mindestens zweimal innerhalb von sieben Jahren Pflicht, mit mindestens drei Jahren Abstand zwischen den Prüfungen, und muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Änderungen an der Feuerstätte vorgenommen wurden. Die genauen Intervalle hängen auch von der Art der Heizung ab und können bis zu einer jährlichen Überprüfung reichen, aber die zwei Schauen alle sieben Jahre sind die gesetzliche Mindestanforderung, so das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
Kann man den Schornsteinfeger verweigern?
Sie dürfen den Schornsteinfeger nicht einfach so ablehnen, da die Arbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) gesetzlich vorgeschrieben sind und Ihrer eigenen Sicherheit dienen; bei Verweigerung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, die Behörde kann die Arbeiten zwangsweise durchführen lassen und der Eigentümer trägt die Mehrkosten, ggf. auch mit polizeilicher Hilfe. Vereinbaren Sie stattdessen einen neuen Termin oder wählen Sie einen neuen Schornsteinfeger, falls Sie unzufrieden sind.
In welche Räume muss ich den Schornsteinfeger lassen?
Gesetzlich vorgeschrieben sind Schornsteinfegerbesuche für alle Heizungsanlagen, die Abgase produzieren. Dazu zählen Öl- und Gasheizungen sowie Holz-, Kohle- und Pelletöfen oder Kamine.
Wann brauche ich keinen Schornsteinfeger mehr?
Welche Arbeiten sind Pflicht und in welchen zeitlichen Abständen? Den Schornsteinfeger kommen zu lassen, ist jedoch keine Pflicht, wenn Sie keine Feuerungsanlage beziehungsweise Feuerstätte haben: Das heißt, wenn in Ihrer Heizung keinerlei Verbrennung stattfindet. Das ist zum Beispiel bei einer Wärmepumpe der Fall.
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