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Wie kann ich einen Namen schützen lassen?

Gefragt von: Franco Kluge  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Um Ihren Firmennamen oder Ihr Firmenlogo in Deutschland als Marke anzumelden, stellen Sie beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) einen Antrag auf Markenanmeldung. Die Anmeldung ist sowohl per Post als auch persönlich, per Fax oder online möglich.

Wie viel kostet es einen Namen zu schützen?

Die Amtsgebühren, um eine Marke anzumelden, betragen 300 €. In dieser Gebühr sind bereits 3 Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren etwas günstiger, die Grundgebühr beträgt dann 290 €.

Kann man sich einen Namen schützen lassen?

Kann ich einen Firmennamen, ein Logo, einen Werbeslogan schützen lassen? Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.

Wie kann man einen Namen patentieren lassen?

Die schlechte Nachricht ist: Namen kann man gar nicht patentieren
  1. Patentieren lassen sich nur technische Erfindungen (zum Beispiel aus der Verfahrenstechnik oder der Biotechnologie). Hier gilt das Patentrecht.
  2. Ein Name oder auch ein Logo sind Gegenstand des Markenschutzes, der sich aus dem Markenrecht ableitet.

Wie kann ich prüfen ob ein Name geschützt ist?

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.

Die Cantwaren - Englands Jüten! | Germanenstämme #53

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Was passiert wenn ich einen geschützten Namen verwende?

Inhaber geschützter Marken besitzen die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an ihrer Marke. Missbrauchen Dritte eine fremde Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke, verletzen sie Markenrechte. Markeninhaber haben in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz, Auskunft und Unterlassung.

Welche Namen kann man nicht schützen lassen?

Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.

Kann man eine Marke als Privatperson anmelden?

Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

Wie melde ich eine Wortmarke an?

Ein Zeichen kann Markenschutz in Deutschland unter anderem durch Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Marken- amt (DPMA) geführte Markenregister erlangen.

Welche Worte sind geschützt?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Wie viel kostet es ein Logo zu schützen?

Kosten für den Markenschutz Ihres Logos

Eine Markenanmeldung beim DPMA kostet 290 Euro. In dieser Gebühr sind bereits drei Markenklassen enthalten. Bei einer EU-weiten Anmeldung fallen 900 Euro an. Sie können den Markenschutz unbegrenzt alle 10 Jahre verlängern.

Wann sollte man eine Marke schützen?

Eine Markenanmeldung braucht man nicht.

Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von Marken gibt es nicht. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert allerdings, dass das eigene Markenzeichen (ggf. nach Jahren) von Dritten registriert wird.

Was kann man nicht als Marke anmelden?

Häufig wird eine Marke nicht eingetragen, weil sie gar nicht schutzfähig ist. Ihr fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie zB. nur aus beschreibenden Angaben besteht.

Wie teuer ist ein weltweites Patent?

Kosten für ein internationales Patent

Übermittlungsgebühr: 120€ Internationale Anmeldegebühr: 944€ Recherchegebühr: 1.875€

Kann jeder ein Patent anmelden?

Wer eine technische Erfindung gemacht hat und sich diese schützen lassen möchte, kann ein Patent anmelden. Das ist als Privatperson ebenso möglich wie als Unternehmen. Der Patentschutz gehört zu den bekanntesten und ältesten gewerblichen Schutzrechten.

Wann ist eine Wortmarke schutzfähig?

Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen bzw. Begriffe, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen wie z. B. Nivea, Golf, Nike, O2, Audi A4.

Was darf ein Dritter mit einer geschützten Marke nicht tun?

2 MarkenG nicht das Recht, Dritten zu untersagen, ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, Beschaffenheit, Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer ...

Was bringt eine Wortmarke?

Viele Produktnamen sind als Wortmarke geschützt. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen so kennzeichnen möchten, dass sie unverkennbar mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden, kann eine Marke angebracht sein. Mit einer solchen lässt sich auf einfache Weise eine eindeutige Zuordnung herstellen.

Wer kann eine Marke schützen lassen?

Anlaufstellen für den Markenschutz

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO): An dieses Amt wendest du dich, wenn du deine Marke für die EU eintragen lassen möchtest. Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO): Hier wird deine Marke international geschützt – die Anmeldung erfolgt über das DPMA.

Wo lasse ich ein Logo schützen?

Sie können Ihren Firmennamen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Logo schützen lassen. Die Schutzdauer einer Bildmarke beträgt 10 Jahre und lässt sich beliebig oft verlängern. Sie haben das alleinige Nutzungsrecht für das Logo.

Was bedeutet R hinter einem Namen?

Das R im Kreis stammt aus dem anglo-amerikanischen Recht und weist darauf hin, dass eine Marke beim US-amerikanischen Markenamt, dem USPTO, eingetragen ist. Durch die Verwendung des Symbols ® wird der Marke der volle Markenschutz bestätigt.

Ist der Name Lieblingsmensch geschützt?

Die Deutsche Marke Lieblingsmensch wurde als Wortmarke am 13.09.2016 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Sie wurde am 15.11.2016 im Markenregister eingetragen. Der aktuelle Status der Marke ist "Marke eingetragen".

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