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Wie hoch ist das Weihnachtsgeld bei Minijob?

Gefragt von: Manuel Hansen-Wetzel  |  Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2026
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Bei einem Minijob gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, aber Arbeitgeber dürfen es zahlen; wichtig ist, dass durch die Sonderzahlung die jährliche Verdienstgrenze (2025: 6.672 €) nicht überschritten wird, sonst entsteht Sozialversicherungspflicht, was oft durch eine anteilige Berechnung (z.B. 50 % des Monatsgehalts oder fester Betrag) oder Sachbezüge bis 50 € vermieden wird.

Wie viel Weihnachtsgeld bei 520 Euro Job?

Beispiel B: Pro Monat verdient ein Arbeitnehmer 520 Euro. Mit dem gezahlten Weihnachtsgeld am Jahresende von 400 Euro erhält er 6.640 Euro pro Jahr. Er erhält 6.640 Euro pro Jahr.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt ein Minijobber?

Ein Minijobber hat keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, aber er kann es erhalten, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die Höhe richtet sich dann nach den Vereinbarungen, oft anteilig zum Monatsgehalt, aber es darf die Jahresverdienstgrenze (aktuell 6.672 € in 2025) nicht überschreiten, da es sonst zu einer Sozialversicherungspflicht kommen kann, es sei denn, es wird pauschal versteuert und bleibt unter bestimmten Freigrenzen. Geschenke bis 50 € sind steuer- und abgabenfrei.
 

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld bei geringfügiger Beschäftigung?

Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf die du natürlich so wie alle anderen Beschäftigten auch Anspruch hast, werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet.

Haben Minijobber Anspruch auf 13 Gehalt?

Ein Arbeitgeber darf also einem Minijobber freiwillig ein 13. und 14. Monatsgehalt bezahlen, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Weihnachtsgeld: Worauf Arbeitgeber achten sollten

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Welche Sonderzahlungen gibt es für Minijobber?

Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind auch im Minijob erlaubt und zählen zum Verdienst, wobei Arbeitgeber die monatliche Verdienstgrenze beachten müssen; sie sind oft anteilig geschuldet, wenn betriebsüblich gezahlt, können aber bei Überschreitung der Grenze den Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verwandeln. Sachbezüge (z. B. Geschenke bis 50 €) oder bestimmte Zuschläge (z. B. Nachtarbeit) sind steuer- und abgabenfrei und beeinflussen die Grenze nicht, solange der Grundlohn unter 25 €/Std. liegt.
 

Haben 520 Euro Kräfte Anspruch auf Urlaubsgeld?

Arbeitnehmende und damit auch Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Wie berechne ich mein Weihnachtsgeld?

Um Ihr Weihnachtsgeld zu berechnen, multiplizieren Sie Ihr Monatsbruttogehalt mit einem bestimmten Prozentsatz, der oft durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt wird (z. B. 25 %, 50 %, 100 %), wobei die Höhe auch von Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt. Für die Nettoberechnung ziehen Sie Steuern und Sozialabgaben ab, was Sie am besten mit einem Online-Rechner machen, da es als „sonstige Bezüge“ versteuert wird. 

Wie viele Monate muss man arbeiten, um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Um Weihnachtsgeld zu bekommen, braucht man oft eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 6 Monaten, meistens aber mindestens ein volles Jahr, um den vollen Anspruch zu haben; bei kürzerer Beschäftigung gibt es oft nur anteiliges Weihnachtsgeld, wobei die genauen Regeln in Ihrem Arbeits-, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung stehen, da es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt.
 

Wie viele Stunden muss man für 520 € arbeiten?

Um 520 € zu verdienen, müssen Sie je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden arbeiten: Bei 12 € Mindestlohn sind es rund 43,3 Stunden, bei 14 € wären es ca. 37 Stunden, aber bei höheren Löhnen (wie dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 € ab 2026) sinkt die Stundenzahl entsprechend (ca. 37,4 Stunden für 520 €). Es gibt keine feste Wochenstundenzahl, die maximale Monatsstundenzahl hängt vom konkreten Stundenlohn ab, da die 520 € als Minijob-Grenze gelten.
 

Welche Lohnart wird für Weihnachtsgeld bei einem Minijob verwendet?

der Minijobber soll Weihnachtsgeld erhalten, welches mit der Lohnart 863 unter Enlohnung=>Festbezüge eingetragen ist.

Warum habe ich keine Weihnachtsprämie erhalten?

Wenn Sie Ihre staatliche Rente nicht beantragt haben und auch keinen Anspruch auf eine der anderen anspruchsberechtigten Leistungen haben, erhalten Sie keinen Weihnachtszuschuss.

Wie hoch ist eine Weihnachtsprämie?

Sie betragen üblicherweise 5–10 % Ihres Jahresgehalts . Bei einem Jahresgehalt von beispielsweise 50.000 US-Dollar kann Ihre Weihnachtsprämie zwischen 2.500 und 5.000 US-Dollar liegen. Den Prozentsatz Ihrer Prämie finden Sie in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder erhalten Sie von Ihrem Vorgesetzten.

Wie berechnet man Weihnachtsgeld bei einem Minijob?

Anteilige Berechnung des Weihnachtsgeldes

Zum Beispiel: Wenn das jährliche Weihnachtsgeld 300 Euro beträgt und Sie 6 Monate gearbeitet haben, wäre die Berechnung: (300 Euro / 12) x 6 Monate = 25 Euro x 6 Monate = 150 Euro Weihnachtsgeld.

Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?

Für 2025 können Arbeitgeber Minijobbern Prämien zahlen, solange die neue monatliche Grenze von 556 € (Jahresgrenze 6.672 €) nicht dauerhaft überschritten wird; Einmalzahlungen (z.B. Boni, Inflationsausgleichsprämie) sind erlaubt und zählen nicht zum Verdienst, wenn sie die 14-fache Monatsgrenze nicht übersteigen (2025 max. 7.784 € pro Jahr) und die anderen Minijob-Regeln eingehalten werden. Wichtig ist, dass solche Zahlungen korrekt dokumentiert werden, um den Minijob-Status (steuer- und sozialversicherungsfrei) zu erhalten, da jede Überschreitung der Verdienstgrenze zu Sozialversicherungspflicht führen kann. 

Wie viel Euro kriegt man für Weihnachtsgeld?

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man in Deutschland? Das Weihnachtsgeld kann unterschiedlich hoch ausfallen, von 250 Euro bis knapp über 4.000 Euro ist alles dabei. Es hängt davon ab, ob es einen Tarifvertrag gibt, in welcher Branche du arbeitest, wo du wohnst und was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Wann muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen?

Der Arbeitgeber muss kein Weihnachtsgeld zahlen, wenn es keine vertragliche (Arbeits-, Tarifvertrag) oder betriebliche Regelung (betriebliche Übung) gibt, da es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Ein Anspruch kann aber entstehen, wenn der Arbeitgeber es drei Jahre in Folge zahlt, oder wenn es sachlich nicht begründete Ausnahmen gibt. Bei Kündigung kann ein Anspruch entfallen, wenn eine gültige Stichtagsregelung vereinbart wurde, die an die Betriebstreue knüpft, oder bei längerer Krankheit. 

Welche Monate zählen fürs Weihnachtsgeld?

Die Berechnung des Weihnachtsgeldes hängt vom Tarifvertrag ab, aber meistens wird es auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli bis September ermittelt, oft als Prozentsatz davon (z.B. 85 % bei TVöD), wobei für Beschäftigte nach dem 1. Dezember ein anteiliger Anspruch besteht, der sich nach der Anzahl der Monate seit Arbeitsbeginn richtet. Die Auszahlung erfolgt meist mit dem Novembergehalt.
 

Wie wird das Weihnachtsgeld berechnet und wie hoch ist es?

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche, meist jährliche Sonderzahlung des Arbeitgebers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern meist durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist. Es wird oft als Prozentsatz des Monatsgehalts (z.B. 50-100%) gezahlt, meist im November, ist steuerpflichtig und kann je nach Branche variieren. Anspruch besteht oft anteilig bei unterjährigem Eintritt, wobei Teilzeitkräfte ebenfalls Anspruch haben, aber anteilig rechnen müssen. 

Woher weiß ich, wie viel Weihnachtsgeld ich bekomme?

Um zu wissen, wie viel Weihnachtsgeld Sie bekommen, schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung; dort ist die Berechnung meist als Prozentsatz des Monatsgehalts (oft 25-100 %) oder nach Betriebszugehörigkeit festgelegt. Fehlen klare Regelungen, kann sich der Anspruch aus der betrieblichen Übung ergeben, wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg gezahlt hat. Die genaue Höhe (oft als „sonstige Bezüge“ auf der Lohnabrechnung) hängt von Ihrem Gehalt und den Regelungen in Ihrem Unternehmen ab, da es keinen generellen gesetzlichen Anspruch gibt. 

Wo finde ich das Weihnachtsgeld auf meiner Lohnabrechnung?

Auf der Lohnabrechnung wird Weihnachtsgeld als „sonstige Bezüge“ ausgewiesen und wie eine Einmalzahlung nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert, was zu einem höheren Steuersatz als im monatlichen Gehalt führt, aber die Gesamtsteuerlast über das Jahr verteilt senkt. Es unterliegt vollen Steuern (Lohnsteuer, Sozialversicherung, ggf. Kirchensteuer) und wird meist im November/Dezember ausgezahlt, wobei die Abrechnung die Differenzsteuer vom voraussichtlichen Jahreslohn berechnet.
 

Wann hat man Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld?

Das volle Weihnachtsgeld gibt es in der Regel, wenn man das gesamte Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt war und es keine Stichtagsregelung im Vertrag gibt, die einen früheren Austritt ausschließt. Die genauen Bedingungen hängen oft vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab, aber oft muss man z.B. am 1. Dezember noch beschäftigt sein. Bei kürzerer Beschäftigungsdauer gibt es meist nur anteiliges Weihnachtsgeld, berechnet nach den gearbeiteten Monaten, oder es entsteht durch betriebliche Übung nach drei Jahren gleichbleibender Zahlung ein Anspruch. 

Kann man bei 520 Euro Job Weihnachtsgeld bekommen?

Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.

Welche Sonderzahlungen gibt es bei einem 520 Euro Job?

Das gehört zum Verdienst im Minijob: Sonderzahlungen

Neben dem fortlaufend gezahlten Minijob-Lohn zählen zum Verdienst eines Minijobbers auch alle einmaligen Sonderzahlungen (auch Einmalzahlungen genannt). Dazu gehört zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder das Urlaubsgeld.

Kann ein Minijobber Sonderzahlungen erhalten?

Ja, Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sind im Minijob möglich, aber sie werden zum Gesamtverdienst hinzugerechnet und dürfen die jährliche Verdienstgrenze (aktuell 6.672 €) nicht überschreiten, sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig, es sei denn, die Zahlung ist unvorhersehbar (z.B. einmalige Prämien). Der Arbeitgeber muss dies genau prüfen, da die meisten Sonderzahlungen in die Grenze einfließen, aber geplante, einmalige Zahlungen aus dem Geschäftsergebnis bleiben manchmal außen vor, wenn sie die Grenze nur einmalig und nicht regelmäßig überschreiten.