Zum Inhalt springen

Wie bekomme ich die Homeoffice Pauschale?

Gefragt von: Frau Dr. Renate Schumann  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
sternezahl: 4.9/5 (30 sternebewertungen)

Ein Beispiel: Sie haben Werbungskosten von 500 Euro und wegen Corona 120 Tage zu Hause am Esstisch gearbeitet – dann können Sie 1.100 Euro von der Steuer absetzen (500 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.100 Euro).

Wie bekommt man die Homeoffice Pauschale?

Jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, kann 600 Euro Homeoffice-Pauschale im Jahr geltend machen. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt bislang für die Steuerjahre 2020 und 2021.

Wieso bekomme ich keine Homeoffice Pauschale?

Die Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro. Das heißt: Wer außer der Home-Office-Pauschale von 600 Euro keine weiteren Werbungskosten hatte bzw. auch mit weiteren Werbungskosten nicht über die Grenze von 1.000 Euro kommt, hat nichts von der Homeoffice-Pauschale.

Welcher Nachweis für Homeoffice Pauschale?

Um die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung für 2020 geltend machen zu können, muss der Arbeitnehmer nachweisen oder glaubhaft machen, an wie vielen Tagen er ausschließlich im Homeoffice tätig war. Die beste Lösung ist, wenn der Arbeitgeber die Zahl der Arbeitstage wie folgt bescheinigt.

Wird die Homeoffice Pauschale komplett ausgezahlt?

Arbeitnehmer, die aufgrund der pandemischen Situation viel von zuhause arbeiten, können einen Betrag von 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice absetzen. Die Pauschale ist jedoch auf 120 Tage pro Kalenderjahr, also auf maximal 600 Euro gedeckelt.

Erklärvideo: Home Office Pauschale (Veranlagung 2021)

25 verwandte Fragen gefunden

Wird Homeoffice vom Finanzamt überprüft?

Das Finanzamt erkennt jährlich maximal 120 Tage im Homeoffice an. Die Pauschale gilt für alle Berufstätigen – egal, ob angestellt oder selbstständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln. Ihre Angaben machen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.

Wird die Homeoffice Pauschale überprüft?

Homeoffice plus Pendlerpauschale: Finanzämter achten auf Doppelabrechnung. Homeoffice-Angaben prüfen Finanzämter in diesem Jahr ganz genau. Die Finanzämter sind nun angewiesen, genau zu prüfen, ob an den Homeoffice-Tagen nicht etwa auch eine Pendlerpauschale geltend gemacht wird.

Ist eine Arbeitgeberbescheinigung für die Homeoffice Pauschale erforderlich?

Die Antwort lautet: Nein, eine Arbeitgeberbescheinigung ist nicht erforderlich. Aber natürlich müssen die Angaben der Steuerbürger plausibel sein und es müssen gegebenenfalls die Tage benannt werden, an denen die Arbeitnehmer ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben.

Werden Homeoffice Tage an das Finanzamt übermittelt?

Nachweis der Homeoffice-Tage

Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen die Homeoffice-Tage mittels eines Kalenders oder ähnlichem (in Form einer einfachen Aufstellung) nachweisen zu können, wenn das Finanzamt die genaue Anzahl der Tage erfragt.

Wie gibt man Homeoffice bei der Steuer an?

Homeoffice Pauschale wo eintragen bei der Steuererklärung

Eingetragen wird die Homeoffice-Pauschale in die Anlage N bei den Werbungskosten. In Zeile 45 müssen Sie unter Homeoffice-Pauschale die Anzahl der Tage angeben, an denen Sie ausschließlich Zuhause gearbeitet haben.

Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale 2021 ein?

Für die Steuererklärung 2021 werden nun in Anlage N (Zeile 45) unter „Homeoffice-Pauschale“ die Anzahl der Tage eingetragen, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde.

Was ist besser Homeoffice-Pauschale oder Arbeitsweg?

Denn für die Anfahrt zum Arbeitsplatz beträgt die Pauschale pro gefahrenem Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Wer also mehr als 17 Kilometer (5,10 €) Wegstrecke hat, profitiert mehr von den Pendlerpauschale als von der Homeoffice-Pauschale.

Was kann ich zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen?

Corona Homeoffice-Pauschale

Der Höchstbetrag ist jedoch auf 600 € pro Jahr gedeckelt. Diesen Betrag erreicht man nach 120 Tagen. Zudem fließt die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von max. 1.000 € mit ein und kann nicht zusätzlich gewährt werden.

Wie wirkt sich Homeoffice auf Steuererklärung aus?

Arbeiten Sie höchstens zwei von fünf Tagen im Homeoffice, dürfen Sie maximal 1.250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Das ist der Jahreshöchstbetrag. Gut zu wissen: Bei Paaren, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, darf jeder seine Kosten bis 1.250 Euro geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof 2017 neu geregelt.

Was wenn mehr als 120 Tage Homeoffice?

Neu ist: Arbeitnehmer, die keinen separaten Raum haben und zum Beispiel in der Küche oder der Wohnzimmerecke arbeiten müssen, können die Kosten trotzdem geltend machen und zwar 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage. (Insgesamt 600,00 Euro, wenn die 5-Euro-Pauschale an den maximal erlaubten 120 Tagen gelten gemacht wird.)

Kann ich internetkosten im Homeoffice absetzen?

Erhalten Sie keine Arbeitsmittel, dann muss ein Kostenersatz gezahlt werden. Das gilt auch für Ausgaben für Strom, Heizung, Internet etc. Diese Kostenersätze können bis zu 3 € pro Arbeitstag im Homeoffice steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, und das für maximal 100 Tage im Kalenderjahr.

Was ist günstiger Homeoffice oder Pendlerpauschale?

Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) - ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitstage zu bescheinigen?

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Bescheinigung über im Homeoffice verbrachte Arbeitstage auszustellen; das Finanzamt verlangt keine. Stellen Arbeitgeber dennoch eine solche Bescheinigung aus, sollten sie Formulierungen vermeiden, aus denen Arbeitnehmer später einen Anspruch auf Homeoffice ableiten könnten.

Was ist steuerlich günstiger Homeoffice oder Fahrtkosten?

Homeoffice mindert die Entfernungspauschalen

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden in Höhe 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt. Aber nur für Fahrten, die tatsächlich stattfinden. Wer aufgrund des Homeoffice nicht ins Büro fährt, kann keine Pauschalen geltend machen.

Was gilt als Homeoffice Tag?

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet man beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor.

Werden Arbeitstage an Finanzamt übermittelt?

In Anlage N der Steuererklärung müssen in den Zeilen 31 bis 40 die geleisteten Arbeitstage vermerkt werden. Das Finanzamt benötigt diese beispielsweise dazu, um die in der Steuererklärung eingetragenen Fahrkosten überprüfen zu können.

Welche Belege will das Finanzamt sehen?

Original oder Kopie – was müssen Sie vorlegen? Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt immer im Original sehen. Alle anderen Belege und Unterlagen können Sie dem Finanzamt im Original oder in Kopie vorlegen. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.

Kann man Homeoffice Pauschale und Fahrtkosten gleichzeitig absetzen?

Gleichzeitiger Ansatz nicht möglich

Wichtig zu beachten: „Ein gleichzeitiger Ansatz der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale oder Reisekosten für einzelne Tage ist nicht möglich“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Sind Telefonkosten in der Homeoffice Pauschale?

Ist der berufliche Nutzungsanteil der Telekommunikationskosten auf die Schnelle nicht ermittelbar, darf der Arbeitnehmer pauschal 20 % der angefallenen Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, als Werbungskosten abziehen.

Werden Pauschbeträge automatisch abgezogen?

Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekommst Du als Arbeitnehmer automatisch. Es ist ein Jahresbetrag. Selbst wenn Du also nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, verringert er sich nicht. Dein Arbeitgeber berücksichtigt diesen Pauschbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug mit einem Zwölftel des Jahresbetrags.

Nächster Artikel
Wo wird COBI verkauft?