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Wer zahlt Schäden am anderen Auto?

Gefragt von: Valeri Bach  |  Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2026
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Wenn Sie einen Schaden an einem fremden Auto verursachen, zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für Schäden am Drittfahrzeug, unabhängig davon, wer gefahren ist. Für Schäden am geliehenen Fahrzeug selbst springt die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Halters ein (falls vorhanden), wobei der Fahrer je nach Verschulden (z. B. bei grober Fahrlässigkeit) Regress zahlen muss, es sei denn, es gibt ein Familienprivileg, erklärt der ADAC. Ihre eigene Privathaftpflicht deckt Schäden an geliehenen Fahrzeugen normalerweise nicht ab, es sei denn, Sie haben einen speziellen Baustein dafür, der auch Schäden beim Fahren, Be- oder Entladen sowie beim Tanken abdeckt, wie die VHV und AXA beschreiben.

Wer muss den Schaden bezahlen, wenn ein fremdes Auto beschädigt wird?

Wichtig zu wissen: Die Versicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners, wenn Sie mit dem fremden Auto schuldhaft einen Unfall verursachen und dabei einen anderen schädigen. Die Fahrt mit dem fremden Auto ist also versichert.

Was tun, wenn Sie ein anderes Auto beschädigen?

Wer einen anderen Wagen beschädigt, muss anhalten und seinen Namen und seine Adresse sowie, falls der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, die Daten seines Fahrzeugs angeben . Wer einfach weiterfährt, muss damit rechnen, von der Polizei kontaktiert zu werden – schließlich könnten Zeugen anwesend sein oder der Unfall von Überwachungskameras aufgezeichnet worden sein.

Wer zahlt, wenn jemand mein Auto beschädigt?

Wenn jemand Ihr Auto beschädigt, zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, die den Schaden vollständig reguliert, wenn Sie nicht mitverschuldet haben. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sie den Schaden auch darüber abwickeln, besonders bei Vandalismus oder unbekanntem Täter (dann mit Selbstbehalt und evtl. Rückstufung). Teilkasko zahlt nur bei bestimmten Schäden wie Glasbruch, nicht aber bei mutwilligen Beschädigungen (Vandalismus). 

Ist mein Auto versichert, wenn jemand anderes Auto fährt?

Wenn andere Personen Ihr Auto fahren, müssen diese meist als Zusatzfahrer bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden, um den Versicherungsschutz im Schadenfall zu gewährleisten, da die Prämie nach Fahrern kalkuliert wird; andernfalls drohen hohe Nachzahlungen oder Regressansprüche. Kurzfristige Nutzungen (z.B. im Urlaub) lassen sich oft durch eine vorübergehende Erweiterung des Fahrerkreises abdecken, während dauerhafte Fahrer wie Ehepartner oder Kinder ebenfalls eingetragen werden müssen (oft beitragsfrei, außer unter 25 Jahren). Es gibt auch Regelungen für kurzzeitige kostenlose Nutzung (z.B. 21 Tage), aber die Meldung ist immer der sicherste Weg, um Ärger zu vermeiden. 

Mein Kind beschädigt das Auto des Nachbarn - was ist jetzt zu tun? Und wer bezahlt es eigentlich?

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Wer bezahlt den Schäden, wenn ich mein Auto verleihe?

Bei Schäden am geliehenen Auto zahlt grundsätzlich der Verursacher, aber die Absicherung hängt stark von den Versicherungen des Halters ab: Die Kfz-Haftpflicht des Halters deckt Schäden an Dritten, während der Halter für Schäden am eigenen Wagen eine Kaskoversicherung benötigt, die auch einen Fahrer wie Sie (als berechtigter Fahrer) absichert, oft mit Selbstbeteiligung und Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ihre Private Haftpflichtversicherung zahlt meist nicht bei Schäden am Fahrzeug selbst, kann aber bei manchen Policen Schäden am geliehenen Auto abdecken, falls der Halter eine Rückstufung erleidet (z.B. die VHV). 

Wer gehört zum Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung?

Der Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung umfasst alle Personen, die das Fahrzeug nutzen dürfen, und beeinflusst maßgeblich die Prämie: Je mehr und je unerfahrener die Fahrer, desto teurer wird es, da das Unfallrisiko steigt. Man kann den Fahrerkreis namentlich (z.B. Ehepartner, Kinder) oder abstrakt (z.B. Fahrer ab 25 Jahren) festlegen; oft sind Ehepartner beitragsfrei mitversichert, Kinder unter 25 Jahren kosten extra. Wichtig ist, den tatsächlichen Fahrerkreis korrekt anzugeben, um im Schadenfall vollen Schutz zu gewährleisten.
 

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt, zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall oft trotzdem (besonders bei der Haftpflicht), aber es drohen dem Fahrzeughalter hohe Nachzahlungen (Differenzbeiträge, Vertragsstrafen), eine Rückstufung der SF-Klasse und im schlimmsten Fall die Kündigung des Vertrags. Der Fahrer selbst macht sich strafbar, wenn er ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, aber auch bei Verstoß gegen den Fahrerkreis kann es zu Problemen kommen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

Was machen, wenn jemand mein Auto zerkratzt hat?

Wenn Ihr Auto zerkratzt wurde, melden Sie den Schaden sofort der Polizei (auch gegen Unbekannt) und sichern Sie Beweise durch Fotos, um eine Anzeige zu erstatten und Ihre Versicherungsansprüche zu wahren. Informieren Sie auch zeitnah Ihre Kfz-Versicherung, die den Schaden übernimmt, wenn Sie eine Vollkasko haben. Für leichte Kratzer können Sie versuchen, diese mit speziellen Politurmitteln oder Lackstiften selbst zu beheben.
 

Für welche Schaden zahlt die Versicherung nicht?

Grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Je nach Schwere der Fahrlässigkeit werden Leistungen gekürzt. Falsche oder nicht gemeldete Angaben, versäumter TÜV: Falsche Angaben zu Fahrern, Umbauten und auch versäumte Hauptuntersuchungen führen dazu, dass Versicherungen nicht zahlen.

Was tun, wenn ich ein anderes Auto beschädigt habe?

Wenn Sie ein fremdes Auto beschädigen, müssen Sie sofort die Polizei rufen (auch bei Parkschäden) und den Unfall melden, um Fahrerflucht zu vermeiden, auch wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen – dies reicht nicht aus. Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie, falls möglich, Daten mit dem Halter aus. Melden Sie den Vorfall anschließend Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, da diese den Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt. 

Was tun bei Parkrempler ohne Schaden?

Es gilt also auch bei einem Parkrempler ohne offensichtlichen Schaden: Vermeiden Sie Fahrerflucht, in dem Sie eine angemessene Wartezeit einhalten und die Polizeibeamten informieren. Wird Ihnen jedoch Fahrerflucht vorgeworfen, sollten Sie sich immer an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Was tun nach einem Schaden am Auto?

Wenn Ihr Auto beschädigt wurde, sichern Sie zuerst die Unfallstelle, dokumentieren Sie alles mit Fotos, suchen Sie nach Zeugen und warten Sie auf den Verursacher; bei Fahrerflucht rufen Sie sofort die Polizei und erstatten Anzeige, danach informieren Sie Ihre Versicherung, um das weitere Vorgehen (Gutachten, Reparatur) zu klären und den Schaden zu melden. 

Welche Versicherung zahlt einen Schaden an einem anderem Auto?

Wird bei einem verschuldeten Unfall ein anderes Fahrzeug beschädigt, zahlt die Haftpflichtversicherung des (geliehenen) Fahrzeugs die Schäden des Dritten.

Welche Versicherung zahlt, wenn ich mit einem fremden Auto einen Unfall mache?

Wenn Sie ein fremdes Auto beschädigen, zahlt in der Regel Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am anderen Fahrzeug, da sie für Schäden an Dritten aufkommt. Hat der Halter des beschädigten Autos eine Kaskoversicherung, kann er den Schaden dort melden; je nach Verschulden kann die Versicherung Sie in Regress nehmen. Bei Schäden an einem geliehenen Auto, die Sie selbst verursacht haben, greift meistens die Kaskoversicherung des Halters, nicht Ihre Privathaftpflicht, es sei denn, Sie haben einen speziellen Baustein für geliehene Fahrzeuge. 

In welchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

Das Wichtigste in Kürze

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Geschädigte im Haushalt des Verursachers wohnt oder bei ihm mitversichert ist. Schadensereignisse, die sich bei der Arbeit ereignen, sind nicht versichert.

Wer zahlt, wenn ich ein fremdes Auto beschädige?

Wenn Sie einen Schaden an einem fremden Auto verursachen, zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für Schäden am Drittfahrzeug, unabhängig davon, wer gefahren ist. Für Schäden am geliehenen Fahrzeug selbst springt die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Halters ein (falls vorhanden), wobei der Fahrer je nach Verschulden (z. B. bei grober Fahrlässigkeit) Regress zahlen muss, es sei denn, es gibt ein Familienprivileg, erklärt der ADAC. Ihre eigene Privathaftpflicht deckt Schäden an geliehenen Fahrzeugen normalerweise nicht ab, es sei denn, Sie haben einen speziellen Baustein dafür, der auch Schäden beim Fahren, Be- oder Entladen sowie beim Tanken abdeckt, wie die VHV und AXA beschreiben. 

Wie lange hat der Geschädigte Zeit, den Schaden zu melden?

Maximal drei Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherungen. Arbeits- und Wegeunfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

Wer bezahlt Kratzer am Auto?

Wenn Ihr Auto zerkratzt wurde, zahlt bei mutwilliger Beschädigung (Vandalismus) in der Regel Ihre Vollkaskoversicherung; die Teilkasko deckt meist nur Glasbruch ab, während die Kfz-Haftpflicht nur Schäden bei anderen abdeckt. Ist der Täter unbekannt, müssen Sie den Schaden bei der Polizei melden. Ein Schaden über die Vollkasko führt oft zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SFK), es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz. 

Bin ich versichert, wenn ich mit fremdem Auto fahre?

Ja, meistens sind Sie versichert, wenn Sie ein fremdes Auto fahren, da die Kfz-Haftpflichtversicherung an das Fahrzeug gebunden ist und Schäden bei Dritten abdeckt, selbst wenn der Fahrer nicht eingetragen ist – ABER: Es kann zu Nachzahlungen oder Regressforderungen der Versicherung kommen, besonders bei regelmäßiger Nutzung, grober Fahrlässigkeit oder wenn Sie selbst den Schaden am geliehenen Auto verursachen und keine Vollkasko haben. Der Schutz gilt primär für gelegentliche Fahrten, für regelmäßiges Fahren muss der Fahrer in die Police aufgenommen werden. 

Ist es strafbar, ein Auto zu verleihen?

Ja, Ihr Auto zu verleihen kann eine Straftat sein, wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt oder Sie dies fahrlässig zulassen (z.B. durch mangelnde Überprüfung). Auch wenn Sie es nicht böswillig tun, riskieren Sie Strafen, da Sie Ihre Pflicht als Halter verletzen, sicherzustellen, dass nur fahrtüchtige Fahrer mit gültiger Erlaubnis Ihr Fahrzeug bewegen. Zudem haften Sie für alle Schäden und Vergehen, was auch zu hohen Kosten für Sie führt, wenn Sie nicht vorsorgen. 

Was passiert, wenn mein Freund mit meinem Auto einen Unfall baut?

Wer mit dem Fahrzeug eines Bekannten einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, gleichzeitig einen Freundschaftsstreit zu verursachen. Denn zahlen muss die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters – und die stuft den Freund anschließend unter Umständen in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein.

Ist mein Auto in meiner Autoversicherung abgedeckt, wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt?

Wenn andere Personen Ihr Auto fahren, müssen diese meist als Zusatzfahrer bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden, um den Versicherungsschutz im Schadenfall zu gewährleisten, da die Prämie nach Fahrern kalkuliert wird; andernfalls drohen hohe Nachzahlungen oder Regressansprüche. Kurzfristige Nutzungen (z.B. im Urlaub) lassen sich oft durch eine vorübergehende Erweiterung des Fahrerkreises abdecken, während dauerhafte Fahrer wie Ehepartner oder Kinder ebenfalls eingetragen werden müssen (oft beitragsfrei, außer unter 25 Jahren). Es gibt auch Regelungen für kurzzeitige kostenlose Nutzung (z.B. 21 Tage), aber die Meldung ist immer der sicherste Weg, um Ärger zu vermeiden. 

Welche Folgen hat ein Unfall, wenn der Fahrer nicht eingetragen ist?

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters zwar meist den Schaden Dritter, aber es drohen dem Fahrzeughalter erhebliche Konsequenzen wie Beitragsnachforderungen, Vertragsstrafen und Kündigung, da er seine Obliegenheitspflicht verletzt hat; der nicht eingetragene Fahrer selbst kann ebenfalls belangt werden, besonders wenn es sich um einen Notfall handelte, was einen Strafrahmen bis zu 5000 Euro für Regressforderungen bedeuten kann. 

Was heißt Fahrerkreis alle?

Der Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung beschreibt alle Personen, die dazu berechtigt sind, ein versichertes Auto zu fahren. Schränken Sie den Fahrerkreis ein, gewähren viele Versicherer eine Vergünstigung - den Fahrerkreisrabatt. Je kleiner der Fahrerkreis, desto günstiger wird Ihre Autoversicherung.