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Wer zahlt bei Wasserschäden in der Eigentumswohnung?

Gefragt von: Hartmut Bader  |  Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2026
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Bei Wasserschäden in der Eigentumswohnung zahlt die Hausratversicherung für Schäden am beweglichen Inventar (Möbel, Elektronik), während die Wohngebäudeversicherung (oft Gemeinschaftseigentum) für Schäden an der Bausubstanz aufkommt; ist der Schaden durch ein Naturereignis verursacht, greift die Elementarschadenversicherung und bei Schäden beim Nachbarn die private Haftpflichtversicherung des Verursachers, was die genaue Ursache entscheidend macht. Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, tragende Wände) regelt die Hausverwaltung die Sanierung, wobei die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft (WEG) zuständig ist.

Wer haftet für unverschuldete Wasserschaden in einer Eigentumswohnung?

Bei einem unverschuldeten Wasserschaden in der Eigentumswohnung zahlt meist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft (WEG) für Schäden am Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Flur) und die eigene Hausrat- oder Gebäudeversicherung des betroffenen Eigentümers für Schäden am Sondereigentum (z.B. Bodenbelag, Möbel). Die Hausverwaltung kümmert sich um die Abwicklung mit der Versicherung, während der Eigentümer selbst über die Reparatur des Sondereigentums entscheidet. Bei Schäden durch Dritte haftet der Verursacher, notfalls mit seiner Haftpflichtversicherung. 

Wer muss für Wasserschaden in der Wohnung bezahlen?

Bei einem Wasserschaden zahlt je nach Ursache und betroffenem Bereich die Hausratversicherung (eigene Möbel, Elektrogeräte), die Wohngebäudeversicherung des Vermieters (Gebäudeschäden) oder die private Haftpflichtversicherung (Schäden bei Nachbarn), während Schäden durch Starkregen/Hochwasser oft nur mit einer Elementarversicherung abgedeckt sind. Die Haftung hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat (z.B. durch ein defektes Rohr, eine überlaufende Badewanne oder eine Naturkatastrophe).
 

Wer zahlt bei Wasserschaden im Sondereigentum?

Wurde der Wasserschaden durch eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit verursacht, kann die private Haftpflichtversicherung des Verursachers greifen. Liegt die Ursache jedoch im Sondereigentum und wurde kein Versicherungsfall ausgelöst, muss der jeweilige Eigentümer selbst für die Kosten aufkommen.

Was tun bei Wasserschaden in Eigentumswohnung?

Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?

  1. Wasserzufuhr abstellen. Stelle die Wasserzufuhr ab, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. ...
  2. Stromzufuhr unterbrechen. Schalte den Strom für den betroffenen Bereich aus. ...
  3. Wasser beseitigen. ...
  4. Einrichtung retten. ...
  5. Schaden dokumentieren. ...
  6. Versicherung informieren.

Water damage through no fault of your own | Who pays? | Home contents, liability, and building in...

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Wer zahlt den Schaden in einer Eigentumswohnung?

Schäden in diesem Bereich sind nicht Sache der Gemeinschaft, auch wenn sie durch einen gemeinschaftlichen Defekt verursacht wurden. Die Beseitigung und Bezahlung der Schadensfolgen liegt beim einzelnen Eigentümer.

Was muss die Hausverwaltung bei einem Wasserschaden tun?

Hausverwaltung oder Vermieter:in informieren

direkt die Vermieter:in über den Wasserschaden informiert werden. In der Regel werden diese dann auch die Abwicklung der weiteren Maßnahmen koordinieren. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung innerhalb einer WEG, sollte zudem auch die WEG-Verwaltung informiert werden.

Welchen Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht?

Den Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht, wenn es sich um einen sogenannten "Elementarschaden" handelt und Elementarschäden beim Versicherten nicht gedeckt sind.

Wem gehören die Wasserleitungen in einer Eigentumswohnung?

Wasserleitungen in einer Eigentumswohnung sind meist Gemeinschaftseigentum, solange sie das Gebäude versorgen, selbst wenn sie nur eine Wohnung betreffen; nur Abschnitte ab der ersten individuellen Absperrmöglichkeit innerhalb der Wohnung gehören zum Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers, wobei Abwasserleitungen fast immer Gemeinschaftseigentum bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass wesentliche Versorgungsleitungen auch dann Gemeinschaftseigentum sind, wenn sie nur eine Wohnung versorgen, da sie wesentliche Gebäudebestandteile sind.
 

Wer haftet für einen Schäden am Gemeinschaftseigentum?

Kommt es hier zu einem Schaden am Gemeinschaftseigentum, haftet die Gemeinschaft und muss somit alle Kosten für die Reparatur bzw. Sanierung oder Instandsetzung tragen.

Wer zahlt die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Ganz egal, ob Trocknung, Renovierung oder neue Einrichtung – Wasserschäden kosten immer Geld. Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn Trocknungsarbeiten und Reparaturen durchgeführt werden müssen? Grundsätzlich trägt die Kosten der Verursacher, also derjenige, der den Schaden verursacht hat.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung bei einer Eigentumswohnung?

Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind im Hausgeld enthalten. So wird die Gebäudeversicherung von jedem Eigentümer anteilig je nach Eigentumsanteil bezahlt. Wer seine Wohneinheit vermietet, kann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wer zahlt für die Tapezierarbeiten nach einem Wasserschaden?

Bei einem versicherten Schaden zahlt die Versicherung. Sie übernimmt die Reparaturarbeiten, also die Schadensanierung. Hierzu gehört auch die Maler- und Tapezierarbeiten. Sie wissen also, dass die Renovierung der Wohnung bezahlt wird.

Ist Wasserschaden durch Regen versichert?

Schäden durch eindringendes Regenwasser sind oft nur mit Zusatzbausteinen gedeckt: Die Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen meist nur, wenn das Wasser infolge eines Sturms durch ein beschädigtes Dach oder Fenster eindringt (Folgeschaden). Für Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung (wenn der Boden überflutet wird) benötigen Sie zwingend eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zu beiden Policen, da dies sonst oft ausgeschlossen ist. Prüfen Sie Ihre Police genau!
 

Wer zahlt, wenn das Abflussrohr in meiner Eigentumswohnung defekt ist?

Instandhaltung und Reparatur: Die Kosten für Wartung, Reparatur oder Erneuerung der Abwasserleitungen trägt grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn sich die betroffene Leitung innerhalb einer einzelnen Wohnung befindet.

Wie lange hat man Zeit, einen Wasserschaden zu melden?

Für die Meldung eines Wasserschadens gibt es keine starre gesetzliche Frist, aber Sie müssen ihn "unverzüglich" melden, was oft als innerhalb weniger Tage (z.B. 24-72 Stunden) interpretiert wird, um Leistungsansprüche zu sichern und weitere Schäden zu vermeiden. Wichtig ist eine sofortige Dokumentation mit Fotos und das Ergreifen von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, bevor die Versicherung die Freigabe erteilt. Prüfen Sie Ihre spezifischen Versicherungsbedingungen (Hausrat, Gebäude, Haftpflicht), da dort die genauen Fristen stehen können. 

Wer zahlt bei Wasserrohrbruch in Eigentumswohnung?

Wasserschaden in der Eigentumswohnung

Kommt es zu einem Wasserschaden im alleinigen Wohneigentum, trägt normalerweise der Eigentümer die Verantwortung: Es kann nur in seinem Interesse liegen, sein Eigentum zu erhalten und eventuelle Schäden zu reparieren.

Ist ein Absperrventil für eine Wasserleitung Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Die BGH-Grundsätze zur „ersten Absperrmöglichkeit“

BGH, 09.12.2016 – V ZR 124/16: Eine innerhalb des Gebäudes verlaufende Wasserleitung bleibt Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie ausschließlich eine einzelne Einheit versorgt und sich die Schadensstelle im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindet.

Was ist das Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung?

Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung sind die einzelnen Räume und deren innere Ausstattung, die ausschließlich Ihnen gehören und von Ihnen eigenständig genutzt werden können, wie Wohn-, Schlaf-, Küchen-, Badbereiche, Bodenbeläge, Tapeten, Innentüren und Einbaumöbel. Es grenzt sich vom Gemeinschaftseigentum (Außenwände, Dach, Treppenhaus) ab und umfasst auch zugeordnete Bereiche wie Keller- oder Tiefgaragenstellplätze, sofern in der Teilungserklärung so festgelegt. Sie dürfen damit nach Belieben umgestalten, solange Sie das Gemeinschaftseigentum und die Rechte anderer Eigentümer nicht beeinträchtigen. 

Welche Aufwandsentschädigung hat ein Eigentümer bei einem Wasserschaden in der eigenen Wohnung?

Bei Wasserschäden in der eigenen Wohnung, die zu einer zeitweisen Unbewohnbarkeit führen, haben Wohnungseigentümer Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Diese Entschädigung deckt Kosten für Ersatzwohnraum, entgangene Miete und weitere Aufwendungen ab.

Welche Wasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden die Kosten für Schäden am Gebäude selbst, fest verbundene Teile (wie Einbauküchen, Parkett), Trocknung, Reparatur und Folgeschäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (z.B. aus Rohren, Heizung) entstehen. Sie deckt aber nicht Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser oder Starkregen (dafür braucht man eine Elementarschadenversicherung) oder Schäden am beweglichen Hausrat (hierfür ist die Hausratversicherung zuständig). 

Was kann ich tun, wenn die Hausverwaltung sich nicht um einen Wasserschaden kümmert?

Wenn die Hausverwaltung bei einem Wasserschaden untätig bleibt, müssen Sie schriftlich Fristen setzen, den Verwaltungsbeirat einbeziehen und gegebenenfalls selbst Handwerker für Sofortmaßnahmen beauftragen, die Kosten aber geltend machen; bei anhaltender Ignoranz drohen rechtliche Schritte (Anwalt, Baurecht) und Ämter-Informationen, da die Verwaltung haftbar gemacht werden kann und Sie Anspruch auf Mietminderung/Entschädigung haben.
 

Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht?

Wann zahlt die Versicherung nicht bei Wasserschäden? Generell zahlen weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser entstanden sind. Wasserschäden durch Hochwasser, Flut oder Starkregen müssen über einen Elementarschutz abgesichert werden.

Für welche Reparaturen ist die Hausverwaltung zuständig?

Die Hausverwaltung ist in der Regel für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an gemeinschaftlichem Eigentum zuständig, wie z.B. Dach, Treppenhaus, Heizungsanlagen, und Außenanlagen.

Wer haftet für Schäden am Gemeinschaftseigentum?

Für Schäden am Gemeinschaftseigentum haftet grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kollektiv, da sie für Instandhaltung zuständig ist; die Kosten werden anteilig über das Hausgeld getragen, aber nur wenn ein Verschulden (z.B. unterlassene Instandhaltung) vorliegt, da es sich oft um verschuldensabhängige Haftung handelt. Verursacht ein Eigentümer oder Mieter den Schaden, haftet der vermietende Eigentümer dem Mieter gegenüber, aber auch die Gemeinschaft kann gegen den Verursacher vorgehen, wenn Schäden am Sondereigentum entstehen. 

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