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Wer zahlt bei Schaden durch Anhänger?

Gefragt von: Nancy Riedl B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 16. August 2026
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Bei einem Schaden durch einen Anhänger zahlt meist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs, da es einen Haftungsverbund gibt; nur wenn der Schaden hauptsächlich durch ein spezifisches Problem am Anhänger verursacht wurde (z.B. geplatzter Reifen, gebrochene Deichsel), wird die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung herangezogen, oder bei geparkten, abgekoppelten Anhängern, wenn deren eigene Bremse versagt. Für Schäden am eigenen Anhänger (Diebstahl, selbst verursacht) sind Teil- oder Vollkasko zuständig.

Wer zahlt, wenn ein Anhänger beschädigt wird?

Wer bei einem Unfall mit Anhänger zahlt, hat der Gesetzgeber 2020 im Zuge einer Gesetzesreform klar geregelt: Verursacht ein Pkw mit Anhänger einen Unfall, leistet die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs.

Sind Anhänger über das Zugfahrzeug versichert?

Nein, ein Anhänger ist nicht automatisch über das Zugfahrzeug versichert; seit 2002 besteht für die meisten Anhänger eine eigene, separate Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht in Deutschland, da das Zugfahrzeug nur bei Unfällen während der Fahrt (wenn er angehängt ist) den Schaden deckt, aber nicht im ruhenden Verkehr, wenn er abgekoppelt steht. Ausnahmen bilden spezielle Sport- oder landwirtschaftliche Anhänger mit grünem Kennzeichen.
 

Was zahlt die Teilkasko bei Anhänger?

Die Teilkasko sichert Sie zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Sturm- und Hagelschaden oder Glasbruch ab – die Vollkasko wiederum übernimmt die Kosten für Schäden an Ihrem Anhänger, die Sie selbst verursacht haben.

Wer haftet bei Unfall, Fahrer oder Halter?

Bei einem Unfall haften in Deutschland grundsätzlich sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter, da beide für Schäden durch den Betrieb eines Fahrzeugs verantwortlich sind (§ 7 StVG) – der Fahrer wegen seines Fehlverhaltens, der Halter wegen der sogenannten Gefährdungshaftung (wenn er das Fahrzeug überlässt, ohne auf Eignung zu achten). Der Halter haftet primär über seine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter, während der Fahrer bei Verschulden auch persönlich haftbar gemacht werden kann, insbesondere bei Verstößen. Bei einer „Schwarzfahrt“ (ohne Wissen des Halters) haftet nur der Fahrer. 

Versicherungsfalle Anhänger - Gesetzesänderung bringt Probleme - das musst du beim Unfall beachten

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Sind Halter und Fahrer Gesamtschuldner?

Die betroffenen Fahrzeughalter haften insoweit im Außenverhältnis als Gesamtschuldner. Dies gilt sowohl für die Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG wie auch die Fahrerhaftung nach § 18 Abs. 1 und 2 StVG.

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt, zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall oft trotzdem (besonders bei der Haftpflicht), aber es drohen dem Fahrzeughalter hohe Nachzahlungen (Differenzbeiträge, Vertragsstrafen), eine Rückstufung der SF-Klasse und im schlimmsten Fall die Kündigung des Vertrags. Der Fahrer selbst macht sich strafbar, wenn er ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, aber auch bei Verstoß gegen den Fahrerkreis kann es zu Problemen kommen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

Welche Schäden deckt die Teilkasko nicht ab?

Die Teilkasko deckt keine selbstverschuldeten Unfälle, Vandalismus oder Schäden durch Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss ab; sie greift auch nicht bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder Schäden an persönlichen Gegenständen im Auto, sondern fokussiert sich auf externe Einflüsse wie Diebstahl, Wildunfälle, Glasbruch, Brand und Naturschäden. 

Haben Anhänger SF Klassen?

Gibt es SF-Klassen in der Anhänger-Versicherung? Bei Anhänger-Versicherungen gibt es keine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und keinen Schadenfreiheitsrabatt. Heißt: Egal, wie viele Schadenfälle die Hänger-Versicherung für Sie abwickelt, Ihre.

Ist ein Auto auf einem Anhänger versichert?

Für den Transport eines Autos auf einem Anhänger benötigen Sie eine separate Transportversicherung (Autoinhaltsversicherung), da weder die Versicherung des Zugfahrzeugs noch die normale Anhängerversicherung Schäden am transportierten Fahrzeug abdecken; die Versicherung des Zugfahrzeugs haftet nur für Schäden an Dritten, während die Anhängerversicherung den Anhänger selbst absichert, nicht den Inhalt. Für gewerbliche Transporte gelten spezielle Pflichten wie die Frachtführerhaftpflichtversicherung, besonders über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. 

Sind Anhänger mit grünem Kennzeichen versicherungspflichtig?

Ist Ihr Bootstrailer als Sportanhänger mit grünem Kennzeichen zugelassen, besteht keine Versicherungspflicht. Für Bootsanhänger mit regulärem Nummernschild ist eine eigenständige Kfz-Versicherung vorgeschrieben.

Was wird bei Teilkasko alles bezahlt?

Die Teilkasko übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse, die Sie nicht selbst verursacht haben, wie Diebstahl, Glasbruch (Steinschlag), Schäden durch Unwetter (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Brand, Blitzschlag, Wildunfälle (Zusammenstoß mit Tieren) und Tierbiss (z. B. Marder) sowie Kurzschlüsse an Kabeln und deren Folgeschäden. Sie deckt keine selbstverschuldeten Unfälle oder Vandalismus ab; dafür ist die Vollkasko zuständig.
 

Ist ein PKW-Anhänger vollkaskoversichert?

Eine Vollkasko-Versicherung für Ihren PKW-Anhänger deckt zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflicht und optionalen Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Anhänger sowie Schäden durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung) ab, was sie besonders umfassend macht, aber oft nur über den direkten Kontakt zum Versicherer (nicht online) abschließbar ist. Die Kosten sind meist überschaubar, oft ab ca. 100 € pro Jahr, und sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko (Diebstahl, Hagel etc.). 

Ist der Anhänger mitversichert?

Über das Zugfahrzeug sind Anhänger nur im fließenden Straßenverkehr mitversichert. Den Schaden, den ein Fahrer mit Anhänger bei einem Unfall an Dritten verursacht, übernimmt die Haftpflicht seiner Kfz-Versicherung. Bei einem Unfall im ruhenden Verkehr haftet die Anhängerversicherung.

Welche Regelung zur Haftung im Schadensfall?

Schadensersatzpflicht. § 823 BGB ist die Grundnorm des Haftungsrechtes. Sie regelt, was jeder weiß: „Wer einen anderen schädigt, muss zahlen“.

Was wird bei Kfz Haftpflicht übernommen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an anderen Fahrzeugen oder fremden Gegenständen, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,22 Millionen Euro – die Allianz zahlt für Sachschäden jedoch bis zu 100 Millionen Euro.

Welche Versicherung zahlt bei Schaden mit Anhänger?

Bei einem Unfall mit Anhänger zahlt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs, da der Anhänger als Teil des Gespanns gilt, doch auch die eigene Kfz-Haftpflicht des Anhängers kann einspringen, besonders bei getrennten Schäden oder wenn er abgekoppelt war. Der Geschädigte kann sich an beide Versicherer wenden, die dann im Innenverhältnis (untereinander) den Schaden oft hälftig teilen. Seit einer Gesetzesreform (2020) ist die eigene Haftpflichtversicherung für Anhänger Pflicht, da sie nicht mehr automatisch über das Auto mitversichert sind.
 

Ist ein Anhänger mit 25 km/h zulassungsfrei?

Ja, Anhänger bis 25 km/h können unter bestimmten Bedingungen zulassungsfrei sein, hauptsächlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LoF-Betriebe), benötigen aber ein „25“-Geschwindigkeitsschild und müssen ein Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs führen; private Anhänger (z.B. für Kaminholz) sind generell zulassungspflichtig und fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung.
 

Was deckt die Teilkasko bei Anhänger ab?

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Naturgewalten (z. B. Hagel, Sturm oder Blitzschlag), Wildunfälle, Diebstahl sowie Schäden durch Explosion, Kurzschluss, Brand oder Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn die Unfallschäden durch den Halter selbst verursacht wurden.

Wird bei Teilkasko der eigene Schäden bezahlt?

Nein, die Teilkasko zahlt bei selbst verursachten Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht, sondern nur bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Wildunfälle. Selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus werden durch die Teilkasko nicht abgedeckt; dafür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung. Bei Teilkasko zahlen Sie bei teureren Schäden meist einen vereinbarten Selbstbehalt, den Rest übernimmt die Versicherung.
 

Was wird bei Teilkasko nicht bezahlt?

Wann die Teilkasko nicht zahlt:

Selbst verschuldete Schäden: Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Unfall selbst beschädigen oder zerstörten, übernimmt die Teilkasko keine Kosten am eigenen Auto. Alkohol- oder Drogeneinfluss: Die Teilkasko leistet bei grober Fahrlässigkeit.

Wird man bei Teilkasko-Schäden hochgestuft?

Nein, eine Teilkaskoversicherung führt grundsätzlich nicht zu einer Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit nicht zu höheren Beiträgen, da es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt. Schäden wie Diebstahl, Wildunfälle, Sturm, Hagel oder Glasschäden (z. B. durch Steinschlag) werden über die Teilkasko abgedeckt, ohne dass Ihr Beitrag steigt, da diese Risiken nicht selbst verschuldet sind. Eine Hochstufung erfolgt nur bei Schäden, die Sie selbst verursachen und die über die Vollkasko reguliert werden, wie z. B. Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle.
 

Ist mein Auto in meiner Autoversicherung abgedeckt, wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt?

Wenn jemand anderes Ihr Auto fährt, besteht meistens Versicherungsschutz, da die Kfz-Versicherung ans Fahrzeug gebunden ist, aber Sie müssen den Fahrer je nach Häufigkeit melden, um Probleme bei Schäden zu vermeiden – bei festen Fahrern (Familie, Partner) den Fahrerkreis anpassen, bei Gelegenheitsfahrten oft eine temporäre Erweiterung buchen oder informieren, da das Nichtmelden zu Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder Leistungskürzungen führen kann, auch wenn manche Policen Freikontingente (z.B. 21 Tage) haben. 

Wer darf ab Juni 2025 mit meinem Auto fahren?

Juni 2025 nur noch Fahrzeughalter selbst ihr Auto fahren dürften. Für Ausnahmen sei eine eine „Genehmigung bei der Zulassungsstelle“ gegen eine Gebühr von 80 Euro nötig, heißt es.

Ist es verboten, ein Auto zu verleihen?

Nein, das private Auto verleihen ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige Regeln: Der Entleiher braucht einen gültigen Führerschein und muss das Auto vertragsgemäß nutzen, während der Halter für die Versicherung, die Sicherheit und die Klärung von Bußgeldern sorgen muss, am besten durch einen schriftlichen Leihvertrag und eine Mitteilung an die Versicherung. Verstöße, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, können für Halter und Fahrer strafbar sein. 

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