Sind Fahrzeiten bei Dienstreisen Arbeitszeit?
Gefragt von: Herr Prof. Arndt Heil | Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2026sternezahl: 4.6/5 (61 sternebewertungen)
Die Fahrzeit auf einer Dienstreise gilt grundsätzlich als Arbeitszeit, wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet oder der Arbeitgeber das Führen eines Fahrzeugs anordnet; auch das Erledigen von Aufgaben während der Fahrt zählt dazu. Außerhalb der regulären Zeiten wird sie meist nur vergütet, wenn Sie dienstlich arbeiten (z. B. E-Mails im Zug), da Sie sich sonst nicht erholen können und die Zeit als Ruhezeit gilt, was jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge abweichen kann.
Wann zählt die Fahrzeit als Arbeitszeit?
Fahrzeit zählt zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig zwischen Kunden oder Einsatzorten pendeln muss (z. B. Handwerker, Außendienst) – dann beginnt die Arbeitszeit oft schon zu Hause. Bei festem Arbeitsort (z. B. Büro) zählt die Fahrt zum und vom Betrieb nicht, es sei denn, der Arbeitgeber weist spezielle Fahrten an. Auf Dienstreisen gilt die Zeit als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers reisen, insbesondere wenn sie selbst fahren oder während der Fahrt arbeiten müssen.
Ist die Fahrzeit zu einer Fortbildung Arbeitszeit?
Ja, die Fahrzeit zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Fortbildung zählt in der Regel als vergütungspflichtige Arbeitszeit, besonders wenn die Reise während der regulären Arbeitszeit oder außerhalb dieser, aber auf Anweisung des Chefs stattfindet und der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen kann (z.B. als Fahrer), da dies eine notwendige Bedingung für die Teilnahme ist. Bei freiwilligen Fortbildungen ist dies oft nicht der Fall, aber hier können die Kosten steuerlich absetzbar sein.
Wann zählt Umziehzeit zur Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit für das Umziehen beginnt, wenn Sie betrieblich dazu verpflichtet sind, spezielle Kleidung (Uniform, Schutzkleidung) anzulegen, die Sie erst im Betrieb anziehen dürfen, da dann die Zeit für das Umziehen und die Wege zur Umkleide/zum Arbeitsplatz zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt. Wenn Sie Ihre Kleidung freiwillig wechseln, zählt die Zeit nicht, es sei denn, es gibt eine vertragliche Regelung, die es vorschreibt.
Ist Fahrzeit Arbeitszeit öffentlicher Dienst?
Nach dem Bundesarbeitsgericht gelten Dienstreisezeiten dann aber als entgeltpflichtige Arbeitszeit, wenn der Beschäftigte die Hin- und Rückfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben nutzen muss.
Fahrzeiten = Arbeitszeit? - 5 Fälle vom Fachanwalt erklärt (Dienstreise, Außendienst, Versetzung)
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Ist die Fahrzeit bei Dienstreisen Arbeitszeit?
Die Fahrzeit auf einer Dienstreise gilt grundsätzlich als Arbeitszeit, wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet oder der Arbeitgeber das Führen eines Fahrzeugs anordnet; auch das Erledigen von Aufgaben während der Fahrt zählt dazu. Außerhalb der regulären Zeiten wird sie meist nur vergütet, wenn Sie dienstlich arbeiten (z. B. E-Mails im Zug), da Sie sich sonst nicht erholen können und die Zeit als Ruhezeit gilt, was jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge abweichen kann.
Wie wird die Zeit auf einer Dienstreise erfasst?
Die Zeiterfassung bei Dienstreisen dient dazu, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren und von reinen Reisezeiten abzugrenzen. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter für ihre tatsächlich geleistete Arbeit fair vergütet werden und Unternehmen die Arbeitszeitregelungen einhalten.
Was zählt nicht zur Arbeitszeit?
Im Umkehrschluss ist die Zeit, in der Sie nicht arbeiten, auch nicht als Arbeitszeit anzusehen. Dazu gehören zum Beispiel private Telefongespräche, Surfen im Internet oder auch der Besuch in der Cafeteria. Ruhepausen werden ebenfalls nicht in die Arbeitszeit mit einberechnet.
Ist die Umkleidezeit zu Dienstbeginn Arbeitszeit?
Das Tragen der Dienstkleidung ist bereits zu Dienstbeginn vorgeschrieben. Das Umziehen muss im Betrieb erfolgen, weil entweder die Dienstkleidung zwingend dort verbleibt oder der Arbeitsweg in Dienstkleidung den Arbeitnehmenden nicht zuzumuten ist.
Ist Wegezeit gleich Arbeitszeit?
Fahrzeit ist Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat (z.B. Außendienst, Handwerker) und direkt von zu Hause zum ersten Einsatz fährt, oder wenn er während der Fahrt für den Arbeitgeber tätig sein muss (z.B. im Zug Präsentationen vorbereiten). Die tägliche Fahrt zur ersten oder von der letzten regulären Arbeitsstätte nach Hause zählt meist nicht zur Arbeitszeit, da der Arbeitnehmer hier seine Zeit frei gestalten kann; Ausnahmen bestehen, wenn der Arbeitgeber die Reisezeit vorgibt oder der Arbeitnehmer auf Anweisung arbeitet. Für Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten gilt die Zeit grundsätzlich als Arbeitszeit und muss vergütet werden, mindestens zum Mindestlohn.
Wird Reisezeit als Arbeitszeit gewertet?
1 ArbZG gelten, zwischen den gewählten Verkehrsmitteln und davon, ob während der Fahrt gearbeitet wurde, unterschieden werden. Reisezeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, solange keine dienstlichen Tätigkeiten – wie Akten bearbeiten oder E-Mails verfassen – erbracht werden.
Ist die Fahrt zu einer Fortbildung eine Dienstreise?
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) liegt eine Dienstreise im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) „mit der ersten Hinfahrt zum Fortbildungsort und der letzten Rückfahrt zum Wohnort“ vor (14.6.2012, Az. 5 A 1.12).
Ist passive Reisezeit Arbeitszeit?
Nein, passive Reisezeit (Sitzen im Zug/Flugzeug, Mitfahren als Beifahrer ohne Arbeit) gilt in der Regel nicht als bezahlte Arbeitszeit, da Erholung möglich ist, solange keine Arbeitsaufgaben anfallen; sobald aber der Arbeitgeber während der Fahrt Arbeit anordnet oder der Arbeitnehmer aktiv Aufgaben erledigt (Mails beantworten, Berichte schreiben), wird die Zeit zur bezahlten aktiven Reisezeit. Die entscheidende Grenze ist die freie Verfügbarkeit des Mitarbeiters: Kann er sich frei bewegen, ist es Ruhezeit, kann er es nicht, ist es Arbeitszeit.
Ist Fahrzeit zur Fortbildung Arbeitszeit?
Ja, die Fahrzeit zur Fortbildung ist grundsätzlich Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anordnet und finanziert; sie zählt dann als vergütungspflichtige Zeit, ähnlich einer Dienstreise. Handelt es sich um eine freiwillige Fortbildung aus eigenem Antrieb, gilt die Fahrzeit meist nicht als Arbeitszeit. Bei vom Arbeitgeber angeordneten Maßnahmen wird die gesamte Reisezeit (von zu Hause zum Seminar und zurück) als Arbeitszeit gewertet.
Sind Fahrten während der Arbeit Arbeitszeit?
Bereits während der Fahrt zum Einsatzort kann der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen und steht dem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit wird die Fahrtzeit untrennbar mit der Arbeitsleistung verbunden und muss als Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie gewertet werden.
Welche Wege zählen zur Arbeitszeit?
Der Arbeitsweg
einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Hin- und Rückweg als Arbeitszeit (BAG, Az. 5 AZR 292/08). Bei Außendienstmitarbeitern zählt die Fahrzeit ebenso wie der eigentliche Kundentermin zur Arbeitszeit, da hier zur Erfüllung der Tätigkeit ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Ist ein Toilettengang Arbeitszeit?
Ja, der Toilettengang zählt grundsätzlich zur bezahlten Arbeitszeit, da er eine kurze, notwendige Unterbrechung der Arbeit darstellt, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt und nicht wie eine reguläre Pause behandelt werden darf; Arbeitgeber dürfen die Häufigkeit nicht willkürlich begrenzen, solange kein Missbrauch vorliegt, wobei übermäßige oder mutwillige Verlängerungen (z. B. für private Telefonate) sanktioniert werden können.
Ist das Anziehen von Arbeitsschuhen Arbeitszeit?
Er wurde angewiesen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Dies umfasst eine Hose, Arbeitsjacke, Socken, Schuhe, Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Helm und Gehörschutz. Nach dem zuständigen Manteltarifvertrag sind Zeiten für Umkleiden und Waschen keine Arbeitszeit.
Wo beginnt die Arbeitszeit und wo endet sie?
Arbeitszeit beginnt, wenn Sie die vertraglich geschuldete Tätigkeit aufnehmen (oft nach Ankunft und Vorbereitung am Arbeitsort) und endet, wenn diese Tätigkeit endet, ohne Ruhepausen, wobei das Hoch- und Herunterfahren von Geräten (Rüstzeit) oft zur Arbeitszeit zählt. Die konkreten Zeiten werden durch Arbeits-, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt, wobei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Höchstgrenzen (8 Stunden täglich, ausdehnbar auf 10) und Pausenvorgaben macht (mind. 30 Minuten nach 6 Stunden). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen meist nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, es handelt sich um eine Dienstreise oder der Weg zum ersten Einsatzort bei fehlendem festen Arbeitsplatz.
Ist es erlaubt, während der Arbeitszeit Kaffee zu holen?
Eine Kaffeepause zählt nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich nicht zur bezahlten Arbeitszeit, da es sich um eine Ruhepause handeln muss, in der Sie von jeder Arbeitspflicht freigestellt sind (z.B. 15 Minuten). Kurze Unterbrechungen, um sich schnell einen Kaffee zu holen und diesen am Arbeitsplatz zu trinken, werden jedoch oft toleriert und als bezahlte Arbeitszeit angesehen, solange es sich nicht um exzessive „Kaffeeklatsch-Pausen“ handelt, die über das Übliche hinausgehen. Entscheidend ist oft, was im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist und ob Sie sich für diese kurzen Unterbrechungen ausstempeln müssen – ohne Ausstempeln können sie als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
Welche Zeiten gehören zur Arbeitszeit?
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Ist Aufräumen des Arbeitsplatzes Arbeitszeit?
Das Aufräumen oder auch Saubermachen nach Ladenschluss erfolgt auf Veranlassung des Arbeitgebers und gehört in die Arbeitszeit – auch wenn die eigentliche Schicht möglicherweise nur bis Ladenschluss geht. Die zusätzliche Zeit muss darüber hinaus auch vergütet werden.
Ist Fahrzeit Dienstreise Arbeitszeit?
Die Fahrzeit auf einer Dienstreise gilt grundsätzlich als Arbeitszeit, wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet oder der Arbeitgeber das Führen eines Fahrzeugs anordnet; auch das Erledigen von Aufgaben während der Fahrt zählt dazu. Außerhalb der regulären Zeiten wird sie meist nur vergütet, wenn Sie dienstlich arbeiten (z. B. E-Mails im Zug), da Sie sich sonst nicht erholen können und die Zeit als Ruhezeit gilt, was jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge abweichen kann.
Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?
Fahrzeit gilt als Arbeitszeit, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben (z.B. Außendienst, Handwerker) und die Fahrt zum ersten oder vom letzten Kunden aus dem Haus erfolgt, oder wenn der Arbeitgeber während der Reise eine Tätigkeit verlangt (z.B. Mails checken, Anweisungen erhalten). Die tägliche Fahrt zum festen Arbeitsplatz ist grundsätzlich keine Arbeitszeit; Ausnahmen bestehen, wenn der Arbeitgeber die Fahrtstrecke vorgibt und Sie dadurch nicht frei entscheiden können, wo Sie wohnen.
Ist Packen für Geschäftsreise Arbeitszeit?
BAG-Urteil: Reisezeiten sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2018 entschieden: Reisezeiten, die im Interesse des Arbeitgebers erfolgen, gelten grundsätzlich als Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne (BAG-Urteil v. 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17).
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