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Wer muss Gutachter beauftragen?

Gefragt von: Katrin Lohmann  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.

Wer beauftragt den Gutachter bei Unfall?

Wer beauftragt das Sachverständigengutachten? Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall das Recht, einen Gutachter nach seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Schadensgutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Hat man das Recht einen Gutachter selbst zu suchen?

Kann ich nach einem Unfall selbst den Gutachter wählen? Ja. Als Geschädigter steht es Ihnen immer frei, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

Doch wer zahlt für die Gutachter? Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.

Wann wird ein Sachverständiger beauftragt?

Die vorprozessuale Beauftragung eines Gutachters bietet sich z.B. dann an, wenn Schäden oder Mängel zunächst überhaupt erst einmal sachlich ermittelt und protokolliert werden sollen und daraus bzw. darauf aufbauend eine Mängelrüge oder eine Klageschrift erstellt werden soll.

Wieso sollte ich einen eigenen Gutachter nach dem Autounfall beauftragen? - Experts24 Erklärvideo

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Wann muss ein Gutachten erstellt werden?

In der Regel ist ein Kfz Gutachten nach einem Unfall oberhalb der Bagatellschadensgrenze notwendig, die bei etwa 750 Euro liegt. Bei Schäden oberhalb dieser Grenze muss die zuständige Haftpflichtversicherung die Kosten für das Kfz Gutachten übernehmen.

Wie schnell schickt die Versicherung einen Gutachter?

Ab welcher Schadenshöhe schickt die Versicherung einen Gutachter? Im Haftpflichtfall ist die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro maßgeblich. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze haben Geschädigte Anspruch auf ein Gutachter bzw. einen unabhängigen Sachverständigen.

Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative.

Wer zahlt den Gutachter Wenn die Versicherung nicht zahlt?

Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben. Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Wer schickt Gutachten an Versicherung?

Unabhängiges Zweitgutachten ist Ihr Recht!

Die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter. Nun können Sie diesen Umstand akzeptieren, aber auch auf einen eigenen Gutachter bestehen. Das funktioniert unabhängig davon, ob der Unfallgegner auf eine Abwicklung mit dem Schadengutachter seiner Versicherung besteht.

Wer wählt den Gutachter aus?

Das Gericht ist bei der Auswahl des Gutachters frei und weder an die Anträge der Parteien noch an eine bestimmte Qualifikationsvoraussetzung gebunden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich beide Parteien auf einen Sachverständigen einigen.

Was sollte man beim Gutachter beachten?

Inhalt eines Gutachtens
  • Technische Daten des Unfallfahrzeugs.
  • Sonderausstattung.
  • Unfallbedingte Schäden.
  • Dokumentation der Schäden.
  • Festlegung des Reparaturwegs.
  • Dauer der Reparatur.
  • Beschreibung älterer Schäden.
  • Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall.

Wie lange Zeit für Gutachten nach Unfall?

Für das Gutachten gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Abgesehen davon sind andere Fristen einzuhalten. Der Unfall ist der Versicherung meist innerhalb einer Woche zu melden – der genaue Zeitraum ist in den Versicherungsunterlagen geregelt.

Wer zahlt das Gutachten bei 50 50 schuld?

Diese Aufgabe übernimmt ebenfalls der zuständige Gutachter. Sind beide gleichermaßen schuld, trägt die Versicherung des einen 50 Prozent und die des anderen ebenfalls 50 Prozent der Kosten für die Reparatur des jeweiligen Fahrzeugs. Auch Quoten von 30 zu 70 Prozent oder 60 zu 40 Prozent sind möglich.

Wie viel kostet ein Gutachten?

95 € bis 145 € je nach Fachgebiet. Private Gutachterkosten liegen aber auch höher, je nach Schwierigkeit und Fachgebiet. Wenn ein Gutachter Kosten von mehr als 105 € pro Stunde seines Aufwandes abrechnet, kann das zum Beispiel die Öffnung von Bauteilen, oder komplizierte Berechnungen, beinhalten.

Wie läuft das mit dem Gutachten ab Auto?

Der Kfz-Sachverständige schaut sich nach Terminabsprache den Unfallwagen an, sichert Beweise, macht Fotos, nimmt den kompletten Unfall samt Schäden auf. Wie gesagt: Der ganze Vorgang ist für Sie quasi gratis, sämtliche Kfz-Gutachten Kosten in Verbindung mit dem Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht.

Warum zahlt Versicherung weniger als Kostenvoranschlag?

Die Versicherung zahlt erst, wenn der Schaden beziffert ist & die Schuldfrage feststeht! Je schneller die Schadensmeldung erfolgt und je eher ein Gutachten zur Bemessung der Schadenssumme eingereicht wird, desto zügiger kann die Regulierung voranschreiten.

Kann Versicherung eigenes Gutachten ablehnen?

Bleibt dessen Gutachten weit unter Ihren Erwartungen zurück oder stellt es Sachverhalte Ihrer Meinung nach falsch dar, können Sie den Gutachter der Versicherung ablehnen, Einspruch gegen das Gutachten erheben und einen eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen (vgl.

Was darf die Versicherung abziehen?

Versicherung zahlt weniger als Gutachten – 4 typische Kürzungen
  • Kürzung der Stundenverrechnungssätze.
  • Beilackierung.
  • Reifen achsweise erneuern.
  • Totalschaden und trotzdem auf Kosten der Versicherung das Fahrzeug fachgerecht reparieren (bis 130% des Fahrzeugwertes möglich)

Kann ich mir das Geld von der Versicherung auszahlen lassen?

Es ist möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

Wann ist es ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden am Auto liegt vor, wenn nach einem Unfall oder einem Parkmanöver an den beteiligten Fahrzeugen nur kleine, oberflächliche Dellen, Kratzer oder Schrammen zu sehen sind. Deren Reparatur darf nicht mehr als 700 bis 750 Euro kosten. Wichtig: Es dürfen keine Personen verletzt worden sein.

Ist ein Gutachten verbindlich?

Nein. Jede Partei darf auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen, um die Höhe des durch den Unfall entstandenen Schadens zu bestimmen.

Wer ermittelt die Schadenshöhe?

Um die Schadenshöhe zu ermitteln, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung gewöhnlich selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen, vor allem wenn es sich um einen größeren Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro handelt.

Kann Versicherung auf Reparatur bestehen?

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen oder kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen? Die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen. Ausnahmen sind Leasingfahrzeuge. Sie können den Schaden grundsätzlich auch fiktiv abrechnen.

Sind Gutachter unabhängig?

Sachverständige – Richter in Weiß

Deshalb werden die Sachverständigen auch oft als „Richter in Weiß“ bezeichnet. Ja, nicht alle Sachverständige sind objektiv und unabhängig, einige Sachverständige stehen in wirtschaftlicher Abhängigkeit der Versicherungswirtschaft.

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