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Wer muss bei einer Abmahnung anwesend sein?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Danuta Seidl MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 27. August 2022
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Sowohl für Arbeitnehmer, für Betriebsratsmitglieder als auch für Arbeitgeber ist deshalb wichtig zu wissen: Die Abmahnung ist eine Vorstufe zur Kündigung – Ihre Bedeutung darf man deswegen nicht unterschätzen! Vor Ausspruch einer Abmahnung muss der Betriebsrat dazu nicht angehört oder um Zustimmung gefragt werden.

Wer muss die Abmahnung unterschreiben?

Kurz gesagt: Eine Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Durch die Unterschrift des Mitarbeiters möchte der Arbeitgeber die Übergabe der Abmahnung dokumentieren. Angestellte sind allerdings nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Abmahnung?

Bei einer Abmahnung hat der Betriebsrat also prinzipiell kein Mitbestimmungsrecht. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats entstehen erst dann, wenn der Arbeitgeber das Unterrichtungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG einleitet. Der Ausspruch von Abmahnungen unterliegt dagegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Denn: Der Arbeitgeber muss immer belegen können, dass der Beschäftigte die Abmahnung tatsächlich erhalten hat. Am sichersten ist daher die Zustellung per Post als Einwurf-Einschreiben beziehungsweise Einschreiben mit Rückschein oder mittels eines Gerichtsvollziehers.

Wie läuft eine Abmahnung ab?

Bei einer Abmahnung müssen inhaltlich drei Punkte benannt werden: Beanstandung: Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten konkret benennen und beanstanden. Dabei muss er den Sachverhalt so konkret wie möglich zusammenfassen und benennen, worin das vertragswidrige Verhalten besteht.

Was ist eine Abmahnung und was kann man tun, wenn man abgemahnt wurde? (inkl. Tipp vom Anwalt)

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Was darf nicht in einer Abmahnung stehen?

Ein Abmahnschreiben darf nicht pauschal formuliert sein. Es muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche Vorschrift der Betroffene verstoßen hat. Allgemeine Hinweise, etwa auf Verschwiegenheitspflichten, reichen nicht.

Wann verliert eine Abmahnung ihre Wirkung?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Was passiert wenn man die Abmahnung nicht unterschreibt?

Nicht erforderlich ist dabei die Unterschrift des Arbeitnehmers – die Abmahnung ist auch rechtswirksam, wenn er sie nicht eigenhändig unterschreibt. Eine unwirksame Abmahnung hat rechtlich keinen Bestand und muss aus der Personalakte entfernt werden.

Kann eine Abmahnung abgelehnt werden?

Ein Betroffener sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass eine Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte landet. Möchte er dies verhindern und ist grundlegend nicht damit einverstanden, abgemahnt zu werden, kann er die Abmahnung nicht akzeptieren und stattdessen eine Gegendarstellung vorlegen.

Wie lange habe ich Zeit auf eine Abmahnung zu reagieren?

Es gibt keine Fristen, um gegen eine Abmahnung vorzugehen. Sagen Sie deshalb nichts übereilt und überlegen Sie vor einer schriftlichen Stellungnahme gut, was Sie schreiben. Sie haben dafür genug Zeit, auch um sich ggf. in einer Kanzlei für Arbeitsrecht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Ist der Betriebsrat bei Abmahnungen zu informieren?

Im Rahmen seiner Anhörung zur Kündigung (§ 102 Abs. 1 BetrVG) ist der Betriebsrat über die Abmahnung(en) zu informieren. Dazu gehören auch eventuelle Gegendarstellungen.

Wie viele Abmahnungen braucht man um gekündigt zu werden?

Fazit. Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitnehmer wird durch die Abmahnung zunächst nur vor einer drohenden Kündigung gewarnt.

Kann man gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen?

Bei Abmahnung Widerspruch einlegen: Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Haben Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie dieser widersprechen und eine Gegendarstellung formulieren. Der Arbeitgeber muss die unberechtigte Abmahnung dann aus der Personalakte entfernen.

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung bzw. das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber als unmissverständlicher Vertragsverstoß gerügt werden. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass ein Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

Was ist ein Grund für eine Abmahnung?

Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung zählen unter anderem Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl. Nur weil diese Vergehen in der Regel „abmahnfähig“ sind, bedeutet das aber noch nicht, dass sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall dazu berechtigen, Sie abzumahnen.

Was sind Formfehler in einer Abmahnung?

Ein Fehler ist es auch, wenn ein Arbeitgeber das von ihm abgemahnte Verhalten nicht sorgfältig ermittelt und/oder dokumentiert hat. Kommt es in einem Prozess auf die Wirksamkeit einer Abmahnung an, muss er nämlich beweisen, dass die in seiner Abmahnung erhobenen Vorwürfe zutreffen.

Kann man nach 2 Abmahnungen fristlos kündigen?

Eine Abmahnung ist also grundsätzlich nötig, um dem Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens zu kündigen. Aber Achtung: Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass der Arbeitnehmer erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden kann! Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine feste Anzahl an Abmahnungen auszusprechen.

Was kommt vor der Abmahnung?

Die Ermahnung ist gegenüber einer Abmahnung ein milderes Mittel. Sie soll dem Arbeitnehmer deutlich machen, dass er sich bei einer bestimmten Gelegenheit nicht korrekt verhalten hat, und der Arbeitgeber möchte auch, dass sich das ändert. Aber geht der Arbeitgeber nicht so weit, eine Kündigung anzudrohen.

Wer darf Mitarbeiter abmahnen?

Wer kann eine Abmahnung aussprechen? Abmahnungen werden zwar in den meisten Fällen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Aber auch Arbeitnehmer sind zum Ausspruch einer Abmahnung berechtigt, wenn der Arbeitgeber gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Sollte man auf Abmahnung reagieren?

Hat der Arbeitnehmer aufgrund von Fehlverhalten eine Abmahnung erhalten, muss er darauf reagieren. Bei fortgesetztem Fehlverhalten ist der Arbeitgeber zur fristlosen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt – auch wenn die Abmahnung inhaltlich unzutreffend war.

Was ist kein Abmahnungsgrund?

Wenn Sie etwas nicht beeinflussen können oder es einfach nicht Ihre Schuld ist, kann darin kein Abmahnungsgrund stecken. Ein unglückliches Missgeschick darf nicht abgemahnt werden. Hinzu kommt, dass Abmahnungsgründe sich auf ein konkretes Verhalten beziehen müssen.

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

Abmahnkosten. Laut § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG hat der Abmahnende das Recht auf den fristgerechten Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Kosten. In der Regel liegen die Kosten für eine Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände zwischen 150 und 250 Euro.

Was kommt nach Abmahnung?

In den meisten Fällen folgt auf die Abmahnung eine Kündigung, wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird. In der Regel folgt eine Kündigung meist nach einem wiederholten Pflichtverstoß und somit in der Regel bereits nach einer einmaligen Abmahnung.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung bei zu spät kommen?

In diesem Fall müsste man mindestens eine erneute Abmahnung verlangen, bevor der Arbeitgeber das Recht hat, seinem Mitarbeiter wegen desselben Fehlverhaltens zu kündigen. Anders ist dies zu beurteilen, wenn man zwei Abmahnungen innerhalb von einem Monat erhält.

Wie teuer ist eine Abmahnung?

Abmahnkosten. Laut § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG hat der Abmahnende das Recht auf den fristgerechten Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen erforderlichen Kosten. In der Regel liegen die Kosten für eine Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände zwischen 150 und 250 Euro.