Zum Inhalt springen

Wer hilft bei Ärger mit der Krankenkasse?

Gefragt von: Wiltrud Keßler  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
sternezahl: 5/5 (63 sternebewertungen)

Verweigert Ihre Krankenkasse unberechtigt Leistungen, können Sie Widerspruch einlegen.
...
Bei Problemen mit der Krankenkasse stehen Versicherten verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:
  • Verbraucherzentralen der Bundesländer.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
  • Bürgertelefon des BMG.
  • Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wie kann man sich gegen die Krankenkasse wehren?

Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.

Wo kann ich mich beschweren über die Krankenkasse?

Gesetzlich Krankenversicherte können sich bei etwaigen Rechtsverstößen an die für ihre Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen.

Welcher Anwalt bei Problemen mit Krankenkasse?

In Rechtsfragen zum Thema Krankenversicherung berät ein Fachanwalt für Sozialrecht. Vor allem Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und Rentner sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Was kann ich machen wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Versicherte können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen oder ein neues Gutachten fordern. Zahlt die Krankenkasse dann immer noch nicht, können Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Schuldenfalle Krankenversicherung - und die Politik schaut zu | Die Story | Kontrovers | BR24

34 verwandte Fragen gefunden

Woher Geld wenn Krankenkasse nicht zahlt?

Was möglich ist, wenn das Krankengeld endet

Sind Sie länger krank, zahlt zunächst Ihr Arbeitgeber sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach gibt es bis zu 72 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Arbeiten. Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.

Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.

Was tun wenn Krankenkasse Widerspruch abgelehnt?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Was darf die Krankenkasse alles fragen?

Wonach darf mich die Kasse fragen?
  • Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt.
  • Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

Wer hilft bei Fragen zur Krankenkasse?

Kostenlose Beratung zur Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten. Seit Januar 2009 gibt es eine unabhängige und kostenlose Beratungshotline zu medizinischen Fragen. Sie wird von den Krankenkassen gefördert. Die bundesweite Telefon-Hotline 0800 0 117722 ergänzt das Angebot von Beratungsstellen.

Wem unterstehen die Krankenkassen?

Bundesversicherungsamt oder Landesministerium zuständig

Von den derzeit 110 gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland (Stand März 2018) sind 65 bundesunmittelbar und unterstehen damit der Aufsicht durch das Bundesversicherungsamt. Die Behörde prüft und bearbeitet Beschwerden über diese Versicherungen.

Wie schreibe ich eine Beschwerde an die Krankenkasse?

Der Kontakt zur Beschwerdestelle ist meist über eine Hotline oder ein elektronisches Kontaktformular möglich. Versicherte können dort Ihre Erfahrungen schildern, falls sie mit der Leistungserbringung oder dem Service der Krankenkasse unzufrieden sind.

Wie kann ich mich bei der AOK beschweren?

Über das AOK-Service- und Beschwerdetelefon (0800 265 29 65), per E-Mail ([email protected]) sowie bei jeder AOK-Bezirksdirektion kann man Lob und Kritik anbringen.

Wie oft kann man bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen?

Danach ist jeder zweite Widerspruch, den Versicherte gegen einen abgelehnten Antrag auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bei Krankenkassen einlegen, erfolgreich. Allerdings ist die Erfolgsquote von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Was kann man tun wenn der MDK mich gesund schreibt?

Unbedingt Widerspruch erheben

Aber das reicht nicht. Denn so ein Schreiben ist ein belastender Verwaltungsakt. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, muss er schriftlich Widerspruch einlegen. Enthält das Schreiben eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung, dann binnen eines Monats.

Wie schreibe ich Widerspruch bei Krankenkasse?

Wenn Du mit einer Entscheidung Deiner Krankenkasse unzufrieden bist, reicht für den Widerspruch ein formloses Schreiben. Du brauchst nur das Aktenzeichen und das Datum der Ablehnung. Dein Widerspruch muss innerhalb eines Monats, nachdem Du die Ablehnung bekommen hast, bei der Krankenkasse eingehen (§ 84 SGG).

Was darf die Krankenkasse nicht Fragen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Was darf der MDK nicht Fragen?

Selbstverständlich betreffen die MDK Begutachtung und somit auch die Fragen zur MDK Begutachtung in sehr vielen Fällen Ihre Angehörigen. Wir haben aufgrund der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet in den Fragen zur MDK Begutachtung solche Satzteile wie „Haben Sie / Ihre Angehörigen…“ zu verwenden.

Was muss ich meiner Krankenkasse Auskunft geben?

Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen.

Was tun wenn der MDK abgelehnt?

Wird die Pflegestufe abgelehnt oder fällt zu niedrig aus, haben Betroffene die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Dieser muss an die Pflegekasse und nicht an den MDK gerichtet sein. Im ersten Schritt reicht es, den Widerspruch einzulegen und eine entsprechende Begründung später nachzureichen.

Was kommt nach dem Widerspruch?

Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Widerspruch bei der Krankenkasse?

Laut Gesetz haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ( MDK ) ein, sind es fünf Wochen.

Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?

Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V).

Wie prüft MDK Arbeitsunfähigkeit?

Der MD führt die Begutachtung zur Arbeitsunfähigkeit entweder nach Aktenlage oder durch eine persönliche körperliche Begutachtung durch. Wenn eine körperliche Untersuchung notwendig ist, lädt der MD Bayern Sie in das nächstgelegene Beratungs- und Begutachtungszentrum ein.

Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.