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Wer hat Zugriff auf das Grundbuch?

Gefragt von: Sandy Eberhardt  |  Letzte Aktualisierung: 23. August 2022
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Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt.

Wer hat Zugriff auf Grundbuch?

Wer darf das Grundbuch einsehen? Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.

Wer ist ohne weiteres zur Einsicht ins Grundbuch berechtigt?

Ein berechtigtes Interesse und damit eine uneingeschränkte Einsicht in das Grundbuch haben der Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber, wie Erben oder Pflichtteilsberichtigte.

Ist das Grundbuch öffentlich einsehbar?

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, welches bei den Amtsgerichten geführt wird, jedoch kann nicht grenzenlos im Grundbuch "geschnüffelt" werden. Nach § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) muss ein sog. berechtigtes Interesse der interessierten Person bestehen.

Was ist ein berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht?

Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen.

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Wann kann man Einsicht in das Grundbuch eines anderen nehmen?

Grundbuch einsehen: Nur bei berechtigtem Interesse

Gemäß § 12 Grundbuchordnung (GBO) ist eine Grundbucheinsicht nur dann möglich, wenn der Interessierte ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Er muss also einen Antrag beim Grundbuchamt stellen.

Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?

Der Antragsteller muss das berechtigte Interesse „darlegen“. Der Gesetzgeber fordert insofern einen nachvollziehbaren Vortrag von begründeten Tatsachen. Die bloße Behauptung eines berechtig- ten Interesses ist also nicht ausreichend.

Was kostet eine Grundbucheinsicht?

Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro. Alternativ können Sie auch einen Notar oder kommerzielle Online-Grundbuchauskunftsdienste beauftragen.

Ist Kaufinteresse ein berechtigtes Interesse?

Vom Kaufinteresse zu Preisverhandlungen

Können Sie belegen, dass Sie sich bereits in Kaufverhandlungen befinden, erhalten Sie Einsicht, weil dann ein berechtigtes Interesse besteht.

Haben Banken Einsicht ins Grundbuch?

"Es ist ein berechtigtes Interesse nötig", erklärt Torsten Flomm, Vorsitzender des Hamburger Grundeigentümer-Verbandes, "und dies liegt im Ermessen des Grundbuchamts." Einsicht bekommen etwa Notare oder Banken, wenn das Grundstück beliehen werden soll.

Kann man grundbucheinträge online einsehen?

Ja, das ist möglich. Denn jedes Grundbuch ist auch digitalisiert verfügbar. Sie können online über das Justizportal von Bund und Länder ("grundbuch-portal.de") Einsicht nehmen. Doch auch hier gilt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Hat ein Notar das Recht ein Grundbucheinsicht zu nehmen?

Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen. Vorliegen muss es allerdings trotzdem. Deshalb dürfen Notare auch Maklern nicht, wie dies leider mitunter geschehen ist, "Hilfestellung" leisten und für sie den Namen eines Eigentümers ermitteln.

Was ist berechtigtes Interesse nach 12 GBO?

Ein berechtigtes Interesse hat der eingetragene Eigentümer, aber auch derjenige, zu dessen Gunsten eine Grundschuld, Hypothek, ein Wegerecht oder Wohnrecht eingetragen ist.

Wer im Grundbuch steht dem gehört das Haus?

Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).

Wie kann man das Grundbuch einsehen?

Einsicht in das Grundbuch erhält man mit "berechtigtem Interesse", zum Beispiel als Eigentümer des Grundstückes, Erbe oder Notar. Während Notare und Behörden einen Zugriff auf das elektronische Grundbuch haben, ist für andere das Grundbuch nur über die Anforderung eines Grundbuchauszuges beim Grundbuchamt einsehbar.

Kann ein Toter im Grundbuch stehen?

Wenn die verstorbene Person eine Immobilie ganz oder anteilig besaß, muss der Nachlass des Eigentums ebenfalls geklärt werden. Wenn ein im Grundbuch eingetragener Mensch verstirbt, wird das Grundbuch im Erbfall unrichtig. Die Erben des Eigentums sind verpflichtet, die Eintragung im Grundbuch berichtigen zu lassen.

Wie bekomme ich den Eigentümer von einem Grundstück heraus?

Um herauszufinden, wem das Grundstück gehört, können Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.
  1. Jedes Grundstück in Deutschland ist vermessen und eingetragen.
  2. Die Verwaltung übernimmt das Grundbuchamt.
  3. Grundsätzlich ist das Grundbuch nicht öffentlich. ...
  4. Oft reicht hierzu eine Kaufabsicht.

Wie komme ich an Grundstückseigentümer?

Als eine mögliche Quelle zum Ausfindig machen eines Grundstückseigentümers sollte das Grundbuchamt aber nicht unerwähnt bleiben. Zu finden ist das Grundbuchamt in der Regel im ortsansässigen Amtsgericht. Hier kann eine kurze Onlinesuche mit den Stichworten „Grundbuchamt“ + „STADT“ schnell weiterhelfen.

Warum sie vor dem Kauf ins Grundbuch sehen sollten?

Das Grundbuch enthält überaus wichtige Informationen für Kaufinteressenten eines Grundstückes oder einer Immobilie. Es gilt hier der so genannte "öffentliche Glaube": Dieser besagt, dass jeder sich darauf verlassen kann, dass die Einträge in diesem öffentlichen Register auch stimmen.

Was für Rechte hat man wenn man im Grundbuch steht?

Dazu gehören neben den Reallasten auch das Nießbrauchrecht, das Erbbaurecht, eingetragene Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Wegerechte. Auch können hier Einträge zu Zwangsversteigerungen und Insolvenzvermerke stehen.

Was ist wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Wie kann man herausfinden wem das Haus gehört?

Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Grundbuchordnung (GBO). Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Was versteht man unter einer Auflassung?

Die Auflassung ist ein juristischer Begriff, der bei einem Immobilienerwerb eine wichtige Rolle spielt. Hierzu erklärt der Verkäufer vor einem Notar, dass er die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird. Dieser wiederum erklärt, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlt.

Was befindet sich in der grundakte?

Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden und Dokumente, die im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch stehen. Eine Grundakte kann zum Beispiel Erbscheine, Notarverträge, Teilungserklärungen oder Gerichtsurteile beinhalten.

Was darf ein Notar nicht?

Als Amtsperson darf der Notar nicht ohne hinreichenden Grund eine Beurkundung ablehnen. Ablehnen muss er die Beurkundung jedenfalls dann, wenn er sich in einem Interessenkonflikt sieht. Dies kann der Fall sein, wenn er mit einem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet oder er selbst Beteiligter ist.