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Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?

Gefragt von: Miroslaw Scheffler  |  Letzte Aktualisierung: 30. August 2022
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Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.

Ist ein Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).

Was ist beim Balkon Gemeinschaftseigentum?

Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.

Wem gehört die Unterseite eines Balkons?

Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.

Was gehört zu meiner Eigentumswohnung? Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte

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Ist ein Balkon Sondereigentumsfähig?

Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als Sondereigentum. Die Zuordnung zum Gemeinschaftseigentum scheidet im Regelfall schon allein deshalb aus, weil das jedem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs.

Wer ist für den Balkon zuständig?

Menschen in Deutschland über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen. Doch, was ist, wenn das beliebte "Extra-Zimmer mit Aussicht" in einem schlechten Zustand ist? Rein rechtlich gilt: Gehört ein Balkon zu der Mietsache, also der Wohnung, ist der Vermieter für die Beseitigung etwaiger Schäden zuständig.

Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Zum Sondereigentum gehört die Terrassenoberfläche (Plattenbelag, Fliesenbelag). Bauliche Teile hingegen, die für das Gebäude konstruktiven und statischen Charakter haben (z.B. Terrasse ist zugleich Decke der darunterliegenden Wohnung), stellen immer Gemeinschaftseigentum dar.

Wie sind Fenster und Balkone per Gesetz zuzuordnen?

Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum

Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.

Sind Geländer Sondereigentum?

Zu den tragenden Teilen gehört, was die Sicherheit und Gestaltung des Hauses betrifft: unter anderem Fassade, Brüstungsmauer und -geländer, Bodenisolierung sowie die Außenseite der Fenster und Türen. Dagegen gehören Fliesen, Fugen, Steckdosen, Innenanstrich und bewegliche Blumentöpfe zum Sondereigentum.

Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Der Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Erneuerung des Fliesenbelags auf seinem Balkon ist abzulehnen, weil dieser Fliesenbelag dem Sondereigentum zuzuordnen ist. Solche Bodenbeläge sind grundsätzlich sondereigentumsfähig.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum?

Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Was gehört zu einer balkonsanierung?

Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung

Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.

Was sind konstruktive Teile eines Balkons?

Es ist etwas komplizierter. Da es sich bei vielen Teilen des Balkons um konstruktive Elemente der Immobilie handelt, gehören diese zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise das Balkongeländer. Zum Sondereigentum gehören unter Anderem der Innenanstrich der Balkontür und der Bodenbelag.

Welche Kosten müssen sich Eigentümer teilen?

Das Hausgeld ist somit eine Art Nebenkostenvorauszahlung für den Eigentümer. Zum Hausgeld zählen alle laufenden Betriebskosten wie etwa für Hausstrom oder Abfallentsorgung, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.

Was ist Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung?

Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen. Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht definiert.

Welche Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft?

Gemäß § 16 Abs. 2 WEG trägt jeder Wohnungseigentümer die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils.

Ist eine Terrasse Sondernutzungsrecht?

Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, eine Terrasse ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht.

Wer zahlt Reparaturen am Sondereigentum?

Nach Paragraf 14 Nr. 1 ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sein Sondereigentum solcherart instand zu halten, dass keinem der Miteigentümer ein Nachteil erwächst, der über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Eigentümer trägt allein die Kosten für erforderliche Reparaturen.

Ist eine Dachterrasse Gemeinschaftseigentum?

Dachterrasse. Die Dachterrasse ist zwar regelmäßig Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich zum Sondereigentum erklärt werden, selbst wenn sie nicht von allen Seiten umschlossen ist.

Wie darf ich meinen Balkon nutzen?

Laut dem Deutschen Mieterbundes (DMB) bedeutet das: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter sind erlaubt, während eine Komplettverkleidung noch nicht gestattet werden muss.

Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

Die Lagerung von Hausmüll und sonstigem Unrat auf dem Balkon ist verboten. Bei der Anbringung eines Sichtschutzes hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Blumentöpfe und Blumenkästen müssen so angebracht werden, dass ihnen auch starke Windböen oder ein Sturm nichts anhaben kann.

Ist ein Balkon ein Raum?

Der Balkon im Mietrecht

Doch das Mietrecht schränkt die Möglichkeiten hier stärker ein als in der Wohnung selbst. Das liegt vor allem daran, dass Fenster und Balkone teilweise zum gemeinschaftlichen und öffentlichen Raum gehören und deshalb besonderen Bestimmungen unterliegen.

Ist der Balkonbelag Gemeinschaftseigentum?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

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