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Welches Ziel verfolgt das Widerspruchsverfahren?

Gefragt von: Adrian Krüger  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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In erster Linie verfolgt das Widerspruchsverfahren den Zweck des Rechtsschutzes, der vom staatlichen Handeln betroffenen Person. Dieser Rechtsschutz geht inhaltlich über den gerichtlichen aus Art.

Welchen Zweck hat das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren hat mehrere Zweckrichtungen. Zum einen dient es der Selbstkontrolle der Verwaltung, die die Möglichkeit erhält, Fehler selbst zu korrigieren.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.

Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten?

Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten:
  • Ihr Name.
  • Ihre Adresse.
  • Ihre Telefonnummer.
  • Datum des Widerspruchs.
  • Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  • Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?

Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und erfordert die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung und legt den Verwaltungsakt vorübergehend "auf Eis". Die Kosten des Widerspruchsverfahren werden von der Partei getragen, die im Verfahren unterliegt.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Was beinhaltet ein Widerspruch?

Mit einem Widerspruch kann man sich gegen einen Bescheid wehren. Der Widerspruch kann persönlich bei der Behörde erklärt oder schriftlich erklärt werden. Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten. Je mehr Beweise mitgesendet werden, desto höher sind die Erfolgschancen des Widerspruchs.

Wie ist über den Widerspruch zu entscheiden?

Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde ergeht mit einem Widerspruchsbescheid bzw. mit einem Abhilfebescheid, mit dem über den Widerspruch entschieden wird. JuraForum.de-Tipp: Das Widerspruchsverfahren ist in den VwGO als zwingende Voraussetzung für eine Klageerhebung vorgesehen.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Ist das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen.

Wer prüft den Widerspruch?

Die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, prüft daraufhin ihre Entscheidung noch einmal gründlich und kann den Bescheid gegebenenfalls aufheben oder ändern (sogenannte Abhilfe). Andernfalls legt sie ihn der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vor.

Wann muss ein Widerspruch begründet sein?

Hinweis: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt. Die Behörde muss auch ohne Begründung den Bescheid nochmals vollständig prüfen und gegebenenfalls ändern.

Wann ist ein Widerspruch unbegründet?

Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen.

Ist ein Widerspruch ein Vorverfahren?

Mit dem Widerspruch beginnt das Vorverfahren, in dem die Be- hörde den Verwaltungsakt überprüft. Das Vorverfahren wird durch den von der Be- hörde zu erlassenden Widerspruchsbescheid abgeschlossen. Gegen den Wider- spruchsbescheid können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Klage erheben.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?

Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.

Ist ein widerspruchsbescheid ein Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt (VA), mit dem die Widerspruchsbehörde einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nicht abhilft und ihn dementsprechend stattdessen entweder aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verwirft oder als unbegründet zurückweist (vgl. § 85 SGG; § 73 VwGO).

Wer erlässt den widerspruchsbescheid?

Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat die Widerspruchsbehörde die gesetzliche Aufgabe, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Der Widerspruchsbescheid hat eine doppelte Funktion: Zum einen schließt er das Rechtsbehelfsverfahren (Anm.: Widerspruchsverfahren) ab.

Wie lange hat ein Amt Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?

Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.

Wie kann ein Widerspruchsverfahren enden?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird. Stellt also die Widerspruchsbehörde fest, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt korrekt gewesen ist, trägt die Kosten der Empfänger dieses Verwaltungsaktes.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Widerspruch und Einspruch unterscheiden sich beim Vorgehen nicht. Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids kann sinnvoll sein: Dort steht, welches Rechtsmittel Sie nutzen können und welche Widerspruchsfristen gelten. Diese können je nach Rechtsmittel und Bescheid unterschiedlich sein.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichtsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der TK nur dann erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.

Wer darf Widerspruch bearbeiten?

Wird ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt erhoben, ist die zuständige Behörde dazu verpflichtet, diesen auf seine Rechtmäßigkeit beziehungsweise Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern beziehungsweise aufzuheben.

Was macht man wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

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