Welche Leistungen für 125 Euro?
Gefragt von: Herr Prof. Janusz Brandt MBA. | Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2026sternezahl: 4.6/5 (25 sternebewertungen)
Mit 125 Euro (bzw. seit 2025 bis zu 131 Euro) monatlich können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nutzen für Dienstleistungen wie Haushaltshilfe (Putzen, Kochen), Alltagsbegleitung (Einkaufen, Arztbesuche), Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, wenn diese von anerkannten Anbietern erbracht werden, um Pflegende zu entlasten und Selbstständigkeit zu fördern.
Wofür kann ich 125 Euro Pflegegeld verwenden?
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro (ab 2025 131 Euro) dient zur Finanzierung von Unterstützung im Alltag und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, um Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit zu fördern, beispielsweise für Haushaltshilfen, Einkäufe, Alltagsbegleitung, Tages- oder Kurzzeitpflege, muss aber von einem anerkannten Dienstleister erbracht und nachträglich bei der Pflegekasse abgerechnet werden.
Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?
Der Entlastungsbetrag (ab 2025: 131 € monatlich) wird für ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu unterstützen, z.B. für Haushaltshilfen, Einkäufe, Begleitung zu Terminen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie anerkannte Nachbarschaftshilfen, wobei Anbieter und Angebote spezifischen Landesregulierungen unterliegen müssen.
Kann der Entlastungsbetrag auch an Angehörige ausgezahlt werden?
Nein, Angehörige bekommen den Entlastungsbetrag nicht direkt ausgezahlt, aber sie können die Leistungen für Pflegebedürftige nutzen, indem sie Kosten für anerkannte Dienste (z.B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) erstattet bekommen, die sie selbst organisieren, oft auch mit Nachbarn, wenn die Voraussetzungen der Bundesländer erfüllt sind. Der Betrag (125 € monatlich) ist zweckgebunden für Angebote, die die Pflege entlasten, und wird nicht an nahe Angehörige wie Eltern oder Kinder ausgezahlt, aber an anerkannte Nachbarschaftshelfer.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag im Jahr 2025?
Den Entlastungsbetrag 2025 bekommen alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, wobei sich die Höhe auf monatlich 131 € erhöht und für Leistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshilfen erstattet wird, die von zertifizierten Anbietern erbracht werden müssen. Er wird nicht ausgezahlt, sondern dient der nachträglichen Kostenerstattung nach Einreichung von Rechnungen bei der Pflegekasse, wobei nicht genutzte Beträge angespart werden können.
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Welche Rechnungen müssen Privatpersonen in häuslicher Pflege einreichen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten?
Um den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1) für Privatpersonen abzurechnen, müssen Sie die Rechnung für anerkannte Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung) selbst bezahlen und bei der Pflegekasse einreichen, die dann eine Kostenerstattung vornimmt, wobei nicht direkt an Nachbarn gezahlt werden kann, sondern nur an anerkannte Dienstleister oder über spezielle Regelungen wie die Nachbarschaftshilfe, die aber regional variieren. Die Rechnung muss alle relevanten Informationen enthalten und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden.
Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?
Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.
Wie kann ich als Angehöriger den Entlastungsbetrag bekommen?
Um den Entlastungsbetrag in der Pflege zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihr Anspruch besteht, sobald Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wurde.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 rückwirkend nutzen?
Was viele Pflegebedürftige nicht wissen: Der Entlastungsbetrag aus dem vergangenen Jahr kann rückwirkend geltend gemacht werden. Um den gesamten Jahresbetrag aus 2024 durchzusetzen, gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2025. Das Geld wird jedoch nicht automatisch ausbezahlt.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Fußpflege direkt für die Fußpflege zu Hause ausgeben?
Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 € (Stand 2025) für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) kann nicht direkt für kosmetische Fußpflege genutzt werden, aber indirekt für die Begleitung zu Terminen oder für mobile, anerkannte Fußpfleger im Rahmen von "Angeboten zur Unterstützung im Alltag", wenn sie die Kriterien erfüllen. Medizinisch notwendige Fußpflege kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Diabetisches Fußsyndrom) von der Krankenkasse übernommen werden.
Welche Belege für Entlastungsbetrag?
Als Nachweis dienen die Abrechnungen/Quittungen/Belege. Kosten, welche die Entlastungsleistungen überschreiten, müssen selbst getragen werden. Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung.
Was steht mir als pflegender Angehöriger zu?
Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung (Pflegegeld/Sachleistungen), soziale Absicherung in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Entlastung (Kur/Reha, Pflegezeit/Sonderurlaub), Pflegehilfsmittel sowie steuerliche Vorteile, abhängig vom Pflegegrad des Angehörigen und Ihrer Pflegesituation. Wichtig ist eine gute Beratung und der Antrag bei der Pflegekasse, um alle Ansprüche geltend zu machen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Fahrtkosten verwenden?
Fahrtkosten können über den Entlastungsbetrag (monatlich 131€) für Anreisen zur Kurzzeitpflege oder zur Nutzung ambulanter Betreuungsangebote (Entlastungsdienste) erstattet werden, da diese Kosten nicht von den Pflegekassen übernommen werden. Für Fahrten im Rahmen der Verhinderungspflege können ebenfalls Fahrtkosten (ca. 20 Cent/km) erstattet werden, jedoch nur innerhalb des Budgets der Verhinderungspflege. Steuerlich lassen sich Fahrtkosten oft auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen, aber dann entfällt der Pflegepauschbetrag.
Wie komme ich an den 125 Euro Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.
Wird bei Pflegegrad 2 eine Putzfrau bezahlt?
Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf eine Putzhilfe als haushaltsnahe Dienstleistung, finanziert durch den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) und/oder anteilig aus den Pflegesachleistungen (bis zu 724 €/Monat), wobei der Dienstleister anerkannt sein muss. Sie können eine anerkannte Haushaltshilfe direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen (Abtretungserklärung) oder die Kosten erstattet bekommen, um auch privat eine Hilfe zu engagieren, die bei Reinigungsarbeiten und Einkäufen hilft.
Wie bekommt man den Bonus für pflegende Angehörige?
Um einen Bonus für pflegende Angehörige zu erhalten, beantragen Sie je nach Art der Unterstützung (z.B. Pflegeunterstützungsgeld, Angehörigenbonus in Österreich, oder steuerliche Vorteile wie den Pflegepauschbetrag) die entsprechende Leistung bei der Pflegekasse (DE), dem Pensionsversicherungsträger (AT) oder dem Finanzamt, wobei Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen müssen (Pflegegrad, Einkommensgrenzen, Mindestpflegeaufwand). Der Prozess beinhaltet meist die Einholung ärztlicher Bestätigungen und das Ausfüllen von Anträgen mit Nachweisen über Pflege und Einkommen.
Was zählt alles zu Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige (Pflegegrade 1-5) und ihre Angehörigen, um den Pflegealltag zu erleichtern, indem sie den Entlastungsbetrag (ab 2025: bis zu 131 €/Monat) für zweckgebundene Dienste wie Haushaltshilfe, Betreuung oder Tagespflege nutzen können, was die Selbstständigkeit fördert und Angehörige entlastet.
Ist der Entlastungsbetrag 2025 auch für Privatpersonen nutzbar?
Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige steigt 2025 auf 131 € monatlich (zuvor 125 €) und kann nun auch für Dienstleistungen durch Privatpersonen genutzt werden, was eine wichtige Neuerung darstellt, um z. B. Haushaltshilfen oder Betreuung zu bezahlen. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit jedem Pflegegrad zur Verfügung und dient der Erstattung von Kosten für Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kann der Entlastungsbetrag auch von Privatpersonen verwendet werden?
Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch XI. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Kann die Tochter den Entlastungsbetrag bekommen?
Ja, eine Tochter kann den Entlastungsbetrag bekommen, aber es gibt zwei verschiedene Arten: den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den die Mutter (oder der Vater) selbst bekommt, und den Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Personen (§ 45b SGB XI), der für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt wird und auch Angehörigen zugutekommt, die Pflege übernehmen. Die Tochter selbst kann den Betrag nicht direkt ausgezahlt bekommen, aber die Pflegekosten für die pflegebedürftige Mutter können damit gedeckt werden, wenn die Tochter die Pflege übernimmt.
Kann ich den Entlastungsbetrag für die Hilfe von Nachbarn oder Angehörigen nutzen?
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Das gilt allerdings nur, wenn diese von anerkannten Diensten oder Personen erbracht werden. Das Bundessozialgericht entschied, dass Zahlungen an Nachbarn dafür grundsätzlich nicht von der Pflegekasse erstattet werden.
Welche finanzielle Unterstützung kann ich mit Pflegegrad 2 für eine Haushaltshilfe erhalten?
Für eine Haushaltshilfe bei einem Pflegegrad gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Möglichkeit, das Budget der Verhinderungspflege und einen Teil der Pflegesachleistungen (Umwandlungsanspruch) zu nutzen, was eine umfassendere Finanzierung ermöglicht. Die Pflegekasse unterstützt so die Organisation alltäglicher Aufgaben, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, um die Betroffenen zu entlasten.
Kann ich meine Tochter als Haushaltshilfe einstellen?
Ja, Sie können Ihre Tochter als Haushaltshilfe einstellen, aber es gibt wichtige Regeln, besonders wenn sie noch zu Hause wohnt oder minderjährig ist: Wenn sie bei Ihnen lebt, ist eine Anstellung oft schwierig (insbesondere als Minijob), aber wenn sie nicht mehr im Haushalt lebt, ist es möglich, wenn Sie alles formal korrekt mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag, korrekter Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (oder als Midijob), Sozialabgaben und Lohnsteuer regeln, damit es als echte Beschäftigung und nicht als Schwarzarbeit gilt.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro in der Pflegestufe 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein direkt ausgezahltes Pflegegeld, aber Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (ab 2025: 131 €), der für Unterstützungsleistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Dienste genutzt wird und zweckgebunden erstattet wird. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade (1-5) gleich und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit zu fördern.
Kann mein Mann meine Haushaltshilfe sein?
Ja, Ihr Mann kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Haushaltshilfe sein, etwa bei Krankheit oder nach der Geburt, aber meist nur, wenn er dafür unbezahlten Urlaub nimmt oder die Kosten über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag) bzw. Krankenkasse erstattet werden, wobei die Abrechnung über eine Agentur oder Organisation läuft, da eine Anstellung als Minijob im Privathaushalt bei Ehepartnern oft nicht möglich ist, aber Angehörige (auch Ehepartner) über die Pflegekasse Unterstützung erhalten können, wenn keine andere Person im Haushalt helfen kann.
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