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Welche Kleinreparaturen muss der Mieter tragen?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Hubertus Altmann  |  Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026
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Mieter zahlen Kleinreparaturen an häufig genutzten Teilen wie Lichtschaltern, Steckdosen, Tür- und Fenstergriffen, tropfenden Armaturen und Rollladengurten, sofern dies wirksam im Mietvertrag geregelt ist und bestimmte Obergrenzen (ca. 100-150 € pro Einzelreparatur und 8 % der Jahresnettokaltmiete gesamt) eingehalten werden. Unwirksam ist die Klausel, wenn sie zu hoch oder unklar ist, dann zahlt der Mieter gar nichts.

Welche Reparaturen zählen nicht zu den Kleinreparaturen?

Nicht unter Kleinreparaturen fallen zum Beispiel Reparaturen von Heizungen, verdeckten Stromleitungen oder Zuleitungsrohren. Der Mieter hat die Pflicht, bei einem Mangel den Vermieter zeitnah zu informieren. Der Vermieter wiederum muss die Reparatur veranlassen.

Welche Reparaturen muss der Mieter selbst tragen?

Einige Beispiele: tropfender Wasserhahn, Schäden am Duschkopf, Fenster- und Türverschlüsse, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres ist schriftlich im Vertrag festgehalten.

Welche Reparaturen muss der Mieter selber zahlen?

Kleiner Unterhalt: Was Mietende zahlen müssen

  • Glühbirnen auswechseln.
  • Duschschläuche oder WC-Brillen ersetzen.
  • Scharniere ölen.
  • Abflüsse mit Hausmitteln entstopfen.

Ist ein defekter Wasserhahn unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag fallen?

Erfasste Gegenstände und Reparaturen

Ein defekter Wasserhahn kann beispielsweise unter die Kleinreparaturklausel fallen, der Austausch einer kompletten Sanitäranlage hingegen nicht.

Kleinreparaturen - Wann muss der Mieter zahlen? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

18 verwandte Fragen gefunden

Welche Kleinreparaturen muss der Mieter bezahlen?

Mieter müssen Kleinreparaturen zahlen, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag existiert, die Kosten für häufig genutzte, leicht zugängliche Teile (z. B. Lichtschalter, Wasserhahn, Rollladengurt) betrifft und bestimmte Obergrenzen einhält: meist maximal 100 € pro Einzelreparatur und jährlich 8 % der Nettokaltmiete (oder eine fixe Summe), wobei der Mieter bei Überschreitung der Einzelgrenze komplett entfällt und die Reparatur immer vom Vermieter beauftragt werden muss.
 

Ist ein tropfender Wasserhahn Vermietersache?

Ja, grundsätzlich muss der Vermieter einen tropfenden Wasserhahn reparieren, da dies ein Mangel der Mietsache ist, der durch normalen Verschleiß entsteht; allerdings kann eine wirksame Klausel im Mietvertrag eine Kostenbeteiligung des Mieters (Kleinreparatur) vorsehen, wenn die Reparaturkosten eine bestimmte Grenze (meist um 100 €) nicht überschreiten und die Klausel bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter melden und diesem eine angemessene Frist zur Behebung setzen. 

Welche Reparaturen sind nicht umlagefähig?

Die nicht umlagefähigen Nebenkosten im Überblick:

  1. Instandhaltungskosten. ...
  2. Reparaturkosten. ...
  3. Verwaltungskosten. ...
  4. Einige Versicherungen. ...
  5. Anschaffung und Installation von Brand- und Rauchschutzgeräten. ...
  6. Einmalige Reinigungskosten. ...
  7. Neuanschaffung von Gartengeräten und die Anlage eines Gartens.

Darf ein Mieter den Wasserhahn selbst austauschen?

Grundsätzlich dürfen Mieter Armaturen von Waschbecken in Bad und Küche selbst wechseln. Den Vermieter müssen Sie zuvor nicht um Erlaubnis fragen. Dabei müssen die Arbeiten aber fachkundig und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Allerdings bietet es sich an, den Vermieter über einen defekten Wasserhahn zu informieren.

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Wann ist eine Kleinreparaturklausel unwirksam?

Eine Kleinreparaturklausel ist unwirksam, wenn sie dem Mieter erlaubt, Reparaturen selbst durchzuführen oder zu beauftragen, keine klaren Obergrenzen (pro Reparatur und pro Jahr) festlegt, zu hohe Grenzen hat, unzulässige Gegenstände (z. B. Heizung, Rollläden) einschließt oder eine pauschale Beteiligung fordert. Ist die Klausel unwirksam, trägt der Vermieter die gesamten Kosten für Kleinreparaturen.
 

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Auf Mieter dürfen Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen, Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto), Miet- oder Rechtsschutzversicherungen und zunehmend auch die Miete für Rauchmelder sowie seit Juli 2024 Kabelgebühren nicht umgelegt werden; Mieter zahlen nur für umlagefähige Betriebskosten, die direkt mit dem Betrieb des Hauses zusammenhängen. 

Wer zahlt defekte Klospülung?

Bei einer defekten Toilettenspülung zahlt grundsätzlich der Vermieter als Instandhaltungspflicht, außer es greift eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag (oft bis 100-120 €, betrifft nur häufig genutzte Teile wie Spülkasten-Füllventil) oder der Mieter hat den Schaden selbst verschuldet. Der Mieter muss den Schaden sofort melden und bei nachlaufendem Wasser die Mehrkosten tragen, wenn er dies versäumt.
 

Welche Instandhaltungspflichten haben Mieter?

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Hauptverantwortung für Instandhaltung, doch Mieter können durch Klauseln im Vertrag zu Kleinreparaturen verpflichtet werden, wenn diese Schäden in ihrem direkten Einflussbereich (z.B. Armaturen, Fenstergriffe) betreffen und eine jährliche Kostengrenze (oft ca. 6-8% der Jahresmiete) sowie einen Einzelbetrag (ca. 100-150€) nicht überschreiten. Auch für die Instandhaltung von Mieter-eigenen Einbauten (z.B. einer selbst installierten Küche) ist der Mieter zuständig. 

Wann gilt die Kleinreparaturklausel?

Die Kleinreparaturklausel kommt ins Spiel, wenn es um kleinere Reparaturen in der Mietwohnung geht. Grundsätzlich ist der Erhalt der Mietsache in der Verantwortung der Vermieter:innen. Durch die Kleinreparaturklausel können auch Mieter:innen an den Kosten der Reparaturen herangezogen werden.

Für welche Schäden in der Wohnung muss der Mieter aufkommen?

Der Mieter zahlt für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden (z.B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, zerbrochene Fenster, Wasserschäden durch Leckagen), und für vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen (z.B. Lichtschalter, tropfende Wasserhähne), solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Für normale Abnutzung und Verschleiß haftet der Vermieter, da diese durch den Mietzins abgegolten sind. Mieter sollten eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben, die viele Mietsachschäden abdeckt, aber oft Glasbruch und grobe Fahrlässigkeit ausschließt.
 

Welche Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen?

Mieter müssen grundsätzlich nur selbst verursachte Schäden und Kleinreparaturen zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist (Kleinreparaturklausel), die oft genutzte Teile wie Wasserhähne, Lichtschalter oder Rollladengurte betrifft und eine jährliche Obergrenze (ca. 8 % der Jahresmiete) sowie einen Höchstbetrag pro Einzelreparatur (z. B. 100-150 €) einhält. Der Vermieter trägt alle anderen Instandhaltungen und Reparaturen, wie z. B. an Heizung, Rohren oder größeren Installationen.
 

Wer zahlt verkalkte Armaturen?

Wenn der Schaden durch regulären Verschleiß oder Verkalkung entstanden ist, muss der Vermieter die Reparaturkosten übernehmen. Anders verhält es sich, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat. In diesem Fall ist der Mieter für die Kosten verantwortlich.

Kann man Badarmaturen einfach austauschen?

Das Austauschen der Duscharmatur lässt sich in ein paar Schritten selbst erledigen. Du musst dazu die Wasserzufuhr unterbrechen, die alte Armatur lösen und die neue Armatur samt Dichtungen befestigen.

Welche Kleinreparaturen müssen Mieter bezahlen?

Mieter müssen Kleinreparaturen zahlen, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag existiert, die Kosten für häufig genutzte, leicht zugängliche Teile (z. B. Lichtschalter, Wasserhahn, Rollladengurt) betrifft und bestimmte Obergrenzen einhält: meist maximal 100 € pro Einzelreparatur und jährlich 8 % der Nettokaltmiete (oder eine fixe Summe), wobei der Mieter bei Überschreitung der Einzelgrenze komplett entfällt und die Reparatur immer vom Vermieter beauftragt werden muss.
 

Welche Kosten dürfen nicht auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?

In den Nebenkosten sind typischerweise Reparaturen, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Bankgebühren, Kosten für die Hausverwaltung, Neuanschaffungen (z.B. Mülltonnen, Rauchmelder-Geräte), Mietausfallkosten und Kosten für die Haus- und Mietrechtsschutzversicherung nicht enthalten; diese muss der Vermieter selbst tragen, während regelmäßige, verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer oder Wasser sowie verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) umlagefähig sind. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon, Internet und TV sind ebenfalls immer separat zu zahlen.
 

Wer zahlt defekten Wasserhahn in Mietwohnung?

Bei einem defekten Wasserhahn zahlt grundsätzlich der Vermieter, da Armaturen zur Instandhaltung gehören. Allerdings muss der Mieter die Kosten tragen, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag existiert und der Schaden unter die Bagatellgrenze (oft bis 100-150 €) fällt und durch häufigen Gebrauch verursacht wurde; ansonsten zahlt der Mieter nur bei selbstverschuldeten Schäden, wie durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit. 

Wie hoch ist die Höchstgrenze für Kleinreparaturen in der Kleinreparaturklausel?

Die Höchstgrenze einer Kleinreparaturklausel liegt bei etwa 100-120 Euro pro Einzelreparatur und einer jährlichen Gesamtgrenze von 6-8 % der Jahreskaltmiete, wobei die genauen Grenzen je nach Gericht variieren können und die Klausel immer beide Grenzen (Einzel- und Jahresbetrag) beinhalten muss, damit sie wirksam ist; überschreitet eine Reparatur die vereinbarte Einzelgrenze, muss der Vermieter die vollen Kosten tragen, auch wenn die jährliche Gesamtsumme noch nicht erreicht ist. 

Ist der Austausch eines Wasserhahns eine Kleinreparatur?

Die Reparatur eines verkalkten Wasserhahns zählt nicht zu den sog. Kleinreparaturen.

Wer ist für Wasserschäden durch einen defekten Wasserhahn verantwortlich?

Bei einem Wasserschaden durch einen defekten Wasserhahn zahlt Ihre Hausratversicherung den Schaden an Ihrem beweglichen Besitz (Möbel, Elektronik) und die Wohngebäudeversicherung des Vermieters den Schaden am Gebäude selbst (Boden, Wände), während die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers (oft der Mieter, wenn er den Schaden verursacht hat) für Schäden bei Nachbarn aufkommt; die Zuständigkeit zwischen Mieter und Vermieter für die Reparatur hängt oft von Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag ab.