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Welche Daten braucht der Vermieter?

Gefragt von: Frau Prof. Olga Frank  |  Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2026
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Ein Vermieter benötigt grundlegende persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), um die Identität zu prüfen, sowie Nachweise zur Bonität und Zahlungsfähigkeit, wie Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen), eine Schufa-Auskunft (Bonitätsauskunft), eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft; oft wird auch eine Kopie des Personalausweises verlangt, um die Angaben zu verifizieren, wobei er diese nicht kopieren darf.

Welche Daten braucht der Vermieter von mir?

Wichtige Unterlagen für den Mietvertrag: Vermieter:innen sollten zur Identitäts- und Bonitätsprüfung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zur Einsichtnahme (ohne Kopie), Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine ausgefüllte ...

Welche Unterlagen brauche ich für den Vermieter?

Vermieter benötigen von Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate) und eine SCHUFA-Bonitätsauskunft, um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen, sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter für Zuverlässigkeit und einen Identitätsnachweis (Personalausweis zur Einsicht). Auch ein Lebenslauf oder eine Bürgschaft (z.B. bei Studenten) können für eine bessere Einschätzung relevant sein. 

Welche Daten darf ein Vermieter verlangen?

Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Welche Angaben darf ein Vermieter verlangen?

Lediglich folgende Angaben dürfen daher in der Mieterselbstauskunft abgefragt werden:

  • Persönliche Daten des Mietinteressenten.
  • Familienstand.
  • Beschäftigungsverhältnis.
  • Einkommen/finanzielle Situation.
  • Weitere Personen, die miteinziehen sollen.
  • vorige Mietverhältnisse.
  • Nutzung der Wohnung.
  • Haustiere.

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Welche Daten darf der Vermieter weitergeben?

Der Vermieter darf in dem Fall folgende Daten an die Meldebehörde weitergeben: Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und Namen der gemeldeten Personen. Gut zu wissen: Vor der Unterschrift des Mietvertrags kann der Mieter seine Zustimmung zur Datenspeicherung widerrufen, was zur Löschung der gesammelten Daten führt.

Kann der Vermieter eine Kopie des Personalausweises verlangen?

Nein, ein Vermieter darf grundsätzlich keine Kopie des Personalausweises verlangen, da dies datenschutzrechtlich unzulässig ist, aber er darf die Vorlage des Originals zur Identifizierung (Name, Anschrift, Geburtsdatum) verlangen und einen Vermerk machen, dass der Ausweis vorgelegen hat. Der Mieter muss die notwendigen Daten wahrheitsgemäß angeben und den Ausweis zur Einsichtnahme vorlegen, aber eine Kopie ist nicht erforderlich und darf nicht erzwungen werden, auch nicht geschwärzt. 

Welche Daten sollte man nicht weitergeben?

Welche persönlichen Informationen sollte ich nicht...

  • Personenbezogene Daten: z. ...
  • Passwörter und Bankdaten: Kontonummern, Kreditkartendaten, Passwörter, PINs.
  • Kontaktdaten: Adressen und Telefonnummern.
  • Gesundheitliche Informationen: Informationen über Krankheiten, medizinische Behandlungen, Medikamente usw.

Was darf ein Vermieter abfragen?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Welche persönlichen Daten fallen unter Datenschutz?

Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

Was kommt als Vermieter auf mich zu?

Was habe ich für Rechte als Vermieter oder Vermieterin? Zu den Rechten gehören pünktliche Mietzahlungen, eine Mietkaution und die Möglichkeit, bestimmte Hausregeln im Mietvertrag festzuhalten, wie etwa die Zustimmungspflicht für eine Untervermietung oder das Halten von Haustieren.

Was muss der Mieter dem Vermieter mitteilen?

Mietrecht: Das müssen Mieter dem Vermieter mitteilen

  • Haustiere in der Wohnung.
  • Partner zieht ein.
  • Die Wohnung untervermieten.
  • Besuch in der Mietwohnung.
  • Weitere Schlüssel anfertigen lassen.

Was kann ich meinen Vermieter fragen?

Zu Ihren Kernrechten als Mieter gehören:

Schutz Ihrer Mietkaution durch ein staatlich anerkanntes System . Eine Mindestkündigungsfrist vor der Räumung. Das Recht, Ihren Vermieter zu erfahren. Zugang zu einem Energieausweis (EPC), einem Gasprüfzertifikat und einem Leitfaden zum Thema Mieten.

Welche Unterlagen benötigt der Vermieter?

Vermieter benötigen von Mietinteressenten in der Regel eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen), eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (vom Vorvermieter) und eine Kopie des Personalausweises (zur Identifikation), um die Bonität und Zuverlässigkeit zu prüfen. Auch ein Arbeitsvertrag oder eine Bürgschaft (bei Studenten) können verlangt werden, wobei stets die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten ist. 

Was muss ein Vermieter alles wissen?

Als Vermieter müssen Sie rechtliche Pflichten (Mietvertrag, Wohnungsgeberbescheinigung, Nebenkosten), finanzielle Aspekte (Steuern, Kosten) und die laufende Betreuung der Immobilie (Instandhaltung, Mieterkommunikation) beachten, um sicherzustellen, dass Sie einen solventen Mieter finden und das Mietverhältnis reibungslos läuft, wobei Sie stets die geltenden Gesetze (BGB, Mietrecht) einhalten müssen.
 

Welche Fragen sollte man an den Vermieter stellen?

Bei Fragen an den Vermieter dreht sich alles um Kosten (Nebenkosten, Heizung, Kaution), Zustand der Wohnung (Schimmel, Renovierung, Einbauküche), Hausordnung (Winterdienst, Treppenhausreinigung), Ausstattung (Keller, Stellplatz, TV) und Regeln (Haustiere, Renovieren). Stellen Sie unbedingt gezielte Fragen, bevor Sie zusagen, um böse Überraschungen zu vermeiden und die Transparenz zu fördern, indem Sie auch nach dem Grund des Auszugs fragen und den Energieausweis sehen wollen.
 

Warum braucht der Vermieter den Personalausweis?

Der Vermieter muss bei Vertragsabschluss deine Identität prüfen – Er oder sie muss sicherstellen, dass du tatsächlich die Person bist, mit der der Mietvertrag geschlossen wird. Das ergibt sich unter anderem aus dem Geldwäschegesetz (§ 4 GwG bei gewerblichen Vermietern) oder zur Verhinderung von Mietbetrug.

Was muss der Vermieter nachweisen?

So gelten als Einkommensnachweise auch folgende Belege:

  • Rentenbescheid.
  • Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld)
  • Bescheid über BAföG für Studenten.
  • Kindergeldbescheinigung.
  • Nachweis über Mieteinnahmen.
  • Nachweis über Einnahmen durch Kapitalerträge.
  • Einkommenssteuerbescheid.

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu mieten?

Um eine Wohnung zu mieten, benötigt man eine Bewerbungsmappe mit wichtigen Unterlagen wie Anschreiben, Selbstauskunft, Kopie des Personalausweises, Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel), Schufa-Bonitätsauskunft und eventuell eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, sowie bei Bedarf eine Bürgschaft für Studenten oder Geringverdiener, um dem Vermieter Ihre Bonität und Zuverlässigkeit zu zeigen. 

Welche persönlichen Informationen sollten nicht weitergegeben werden?

Die Weitergabe sensibler Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Namen von Familienmitgliedern, Fahrzeugdaten, Passwörter, beruflicher Werdegang, Bonität, Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum, Schulnamen, Passdaten, Führerscheinnummer, Versicherungsnummer, Darlehensnummer, Kredit-/Debitkartennummer, PIN ...

Wer darf meine Adresse weitergeben?

Die Ämter dürfen diese Adressen und Namen ganz ohne Zustimmung der betroffenen Bürger grundsätzlich an Unternehmen verkaufen, so steht es im deutschen Melderechtsrahmengesetz. Informationen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift dürfen die Melderegister an Firmen und Privatpersonen herausgeben.

Welches ist kein Beispiel für Daten?

Antwort und Erklärung:

Ein Bericht ist das einzige Beispiel, das keine Daten darstellt. Daten sind unverarbeitete Computerdateien; Bilder, Töne und einzelne Wörter sind Beispiele für Daten. Ein Bericht hingegen enthält verarbeitete Daten und gilt daher als Information.

Welche Infos darf ein Vermieter verlangen?

Sind Sie sich mit dem Vermieter einig geworden und möchten beide ein Vertragsverhältnis eingehen, darf der Vermieter zusätzlich Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen und Bank- und Kontodaten einfordern. Häufig wird auch eine Schufa-Selbstauskunft verlangt.

Was muss ich unbedingt bei einer Kopie vom Personalausweis schwärzen?

Bei einer Personalausweiskopie müssen Sie unbedingt alle Daten schwärzen, die der Empfänger nicht zwingend zur Identifizierung benötigt, insbesondere die Zugangsnummer (CAN) und die Dokumentennummer sowie Details wie Unterschrift, Augenfarbe, Größe, Staatsangehörigkeit, das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone (MRZ). Wichtig ist auch, die Kopie mit "Kopie" zu kennzeichnen und den Zweck anzugeben (z.B. „Kopie für Bank XY“).
 

Wer darf alles den Personalausweis verlangen?

Staatliche Stellen wie Polizei, Zoll und Ordnungsamt dürfen Ihren Ausweis verlangen, wenn ein konkreter Anlass zur Identitätsfeststellung besteht (z. B. zur Gefahrenabwehr oder bei Verdacht auf eine Straftat), aber nicht grundlos. Auch bei bestimmten Dienstleistungen (Banken, Telekommunikation, Paketannahme, Altersnachweis) dürfen Unternehmen und Händler Ihren Ausweis sehen, aber nicht immer kopieren oder hinterlegen.
 

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