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Was zahlt die El alles?

Gefragt von: Mirjam Reimer B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2026
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Die Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz zahlen einen Beitrag zum Lebensunterhalt (Miete, Essen, Kleidung, Strom etc.) und übernehmen zusätzlich Krankheits- und Behinderungskosten (Zahnarzt, Hilfsmittel, Franchise, Selbstbehalt), wenn AHV/IV-Renteneinkommen und Vermögen die Existenzminimum nicht decken, wobei die genaue Höhe je nach Kanton und individueller Situation (Einkommen, Vermögen, Wohnkosten) variiert. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV +3

Was zahlt die Ergänzungsleistung alles?

Die Ergänzungsleistungen vergüten nur Krankheits- und Behinderungskosten, soweit diese nicht von einer anderen Versicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung, IV) übernommen werden müssen.

Was wird alles von der Sozialhilfe bezahlt?

Die Sozialhilfe zahlt den notwendigen Lebensunterhalt, bestehend aus einem monatlichen Regelsatz (z.B. 563 € für alleinstehende Erwachsene 2024), Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Miete), Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfen (z.B. für Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen) und einmaligen Beihilfen für Erstausstattungen (Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft). Sie deckt grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ab. 

Wird Ergänzungsleistung jedes Jahr neu berechnet?

Die jährlichen Ergänzungsleistungen werden individuell berechnet. Die Höhe ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation (Einnahmen, Vermögen, Ausgaben) und den persönlichen Verhältnissen (Zivilstand, Kinder, Wohnsitzdauer im Kanton Zürich).

Was ist der EL-Mindestbetrag?

Aufgrund der sogenannten Vermögensschwelle besteht nämlich nur dann Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn das Vermögen Alleinstehender unter 100'000 Franken liegt. Bei Ehepaaren beträgt diese Vermögensschwelle 200'000 Franken und bei Kindern für jedes Kind 50'000 Franken.

Al Pacino´s Speech (german)

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Was gehört alles zu den Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind staatliche oder öffentlich-rechtliche Zuwendungen (Geld, Sach-, Dienstleistungen), die Bürger in verschiedenen Lebenslagen absichern, wie bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Kindererziehung oder Armut, um soziale Sicherheit und ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten, z.B. durch Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Rente, Sozialhilfe oder Wohngeld. Sie sind Teil des Sozialstaatsprinzips und dienen dem sozialen Ausgleich.
 

Was zahlt die Sozialhilfe alles?

Die Sozialhilfe zahlt den notwendigen Lebensunterhalt, bestehend aus einem monatlichen Regelsatz (z.B. 563 € für alleinstehende Erwachsene 2024), Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Miete), Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfen (z.B. für Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen) und einmaligen Beihilfen für Erstausstattungen (Wohnung, Kleidung, Schwangerschaft). Sie deckt grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ab. 

Welche Sozialleistungen kann ich beantragen, wenn die Erwerbsminderungsrente nicht reicht?

Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nicht für den Lebensunterhalt reicht, können Sie staatliche Hilfe beantragen, meist Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beim Sozialamt) oder, falls Sie unter 65 sind, Bürgergeld; wichtig ist auch die Prüfung von Wohngeld-Ansprüchen, besonders wenn die Rente zeitlich befristet ist; bei Unsicherheit sollten Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder Sozialverbände wenden. 

Welche Zuschüsse gibt es für die Erwerbsminderungsrente?

Für bestehende Erwerbsminderungsrenten gibt es seit Juli 2024 einen automatischen Zuschlag von 7,5 % (für Rentenbeginn 2001–06/2014) bzw. 4,5 % (für Rentenbeginn 07/2014–12/2018), der die Rentenlücke ausgleicht, die durch frühere Gesetze entstand. Dieser Zuschlag wird in zwei Stufen ausgezahlt: Erst ein vereinfachter Zuschlag, der ab Ende 2025 durch eine finale, persönlich berechnete Erhöhung ersetzt wird, die dann zusammen mit der Rente überwiesen wird – ein Antrag ist nicht nötig. Darüber hinaus können bei geringer Rente weitere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld infrage kommen, auch Zuschüsse für Wohnraumanpassung bei Pflegebedarf sind möglich. 

Welche Ergänzungsleistungen können Krankheitskosten tragen?

Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen (EL) können Ihnen Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Sie können die Rückvergütung der Kosten innerhalb von 15 Monaten seit der Rechnungsstellung beantragen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Vergütung.

Welche Leistungen kann ich beantragen, wenn meine Rente zu wenig ist?

Wenn Ihre Rente zu niedrig ist, können Sie vor allem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Sozialamt beantragen, die Ihren notwendigen Lebensunterhalt deckt (inkl. Miete/Heizung), sowie möglicherweise Wohngeld und den Wohnberechtigungsschein (WBS). Auch ein Grundrentenzuschlag ist möglich, wenn Sie lange gearbeitet, aber wenig verdient haben, oder ein Überprüfungsantrag bei Fehlern im Rentenbescheid. 

Kann ich Ergänzungsleistungen trotz Eigenheim beantragen?

Wer ein Eigenheim hat, kann dennoch Ergänzungsleistungen beantragen. Neuerdings wird das Geld aber später den Kindern vom Erbe abgezogen. Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Das Gesetz ist per Januar 2021 in Kraft getreten.

Wie hoch darf die Miete bei Ergänzungsleistungen sein?

So erhält jemand, der allein lebt, maximal 1722.50 Franken für den Lebensunterhalt und 1390 bis 1575 Franken für das Wohnen. Ein Ehepaar erhält höchstens 2583.75 Franken Lebensunterhalt und 1680 bis 1860 Franken für die Miete. Zusätzlich werden die Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen übernommen.

Wird die Brille von der EL bezahlt?

Für folgenden Hilfsmitteln können keine Kosten übernommen werden: Brillen / Sehhilfen. Schuheinlagen. Matratzen und Matratzenschoner bei Elektrobetten.

Welche Leistungen erbringt die EL?

Allgemeines. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sollen die minimalen Lebenskosten von Personen decken, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen. Informationen zu den EL finden Sie auch in den Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

Was kann ich zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wenn Sie Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie je nach Situation Wohngeld, Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung), oder Bürgergeld (früher ALG II/Hartz IV) beantragen, wenn Ihre Rente und Ihr Einkommen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, wobei die Art der Rente (voll/teilweise/befristet) entscheidend ist. Auch ein Minijob oder Nebenjob ist unter Beachtung individueller Hinzuverdienstgrenzen möglich, und seit Dezember 2025 gibt es einen automatischen Rentenzuschlag für viele EM-Rentner. 

Wie viel Geld muss mir im Monat zum Leben bleiben?

Für eine einzelne Person in Deutschland liegen die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten bei rund 1.800 € bis 1.900 €, wobei die Kosten je nach Wohnort (Stadt/Land) und Lebensstil stark variieren können, mit höheren Beträgen in Großstädten wie München oder Frankfurt. Familien benötigen entsprechend mehr, beispielsweise etwa 3.500 € bis 4.000 € für vier Personen, um Miete, Essen und andere Ausgaben zu decken. 

Wer zahlt die Miete bei voller Erwerbsminderungsrente?

Neben dem pauschalen monatlichen Regelbedarf bezahlt das Sozialamt auch die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten, wenn die Kosten und die Wohnfläche angemessen sind. Strom muss von dem Geld aus dem Regelbedarf selbst gezahlt werden.

Welche Sozialleistung steht mir zu?

Welche Sozialleistungen Ihnen zustehen, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab (z.B. Arbeitslosigkeit, Alter, Familie, Behinderung), umfasst aber oft Leistungen wie Bürgergeld/Sozialhilfe (für Grundsicherung), Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld/Kinderzuschlag, Elterngeld, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sowie spezielle Hilfen bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Um das genau herauszufinden, müssen Sie Ihre spezifischen Umstände bei den zuständigen Stellen (Jobcenter, Sozialamt, Agentur für Arbeit) prüfen lassen, wobei es auch Online-Finder gibt.
 

Muss ich Ergänzungsleistungen zurückzahlen?

Ja. Sofern die Höhe des Nachlasses 40 000 Franken übersteigt, müssen rechtmässig bezogene Leistungen zurückerstattet werden. Allerdings nur Leistungen, welche nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und wenn die Höhe des Nachlasses damit nicht unter 40 000 Franken fällt.

Welche Leistungen vom Staat stehen mir zu?

Hier finden Sie eine Übersicht und Links zu weiterführenden Informationen:

  • Arbeitslosengeld.
  • Sozialhilfe.
  • Wohngeld.
  • Mehrbedarfszuschläge für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung.
  • Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen.

Was zahlt das Sozialamt, wenn die Rente nicht reicht?

Wenn die Rente nicht reicht, zahlt das Sozialamt die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die den Regelbedarf (aktuell ca. 563 € für Alleinstehende) sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete) deckt, abzüglich des eigenen Einkommens und Vermögens (mit Freibeträgen), und springt auch bei Pflegebedarf und speziellen Gesundheitskosten ein. 

Was darf das Sozialamt nicht?

Das Sozialamt darf keine willkürlichen Kürzungen vornehmen, Freibeträge ignorieren, unangekündigte Hausbesuche machen oder Daten erheben, die nicht zur Leistungsprüfung nötig sind; es muss Angemessenheit und Zumutbarkeit prüfen, hat aber auch Grenzen, z.B. bei der Heranziehung von unterhaltspflichtigen Eltern oder Kindern ab einem bestimmten Einkommen (100.000 €). Es darf auch nicht einfach Schulden übernehmen, es sei denn, es geht um existenzielle Mietschulden oder Zinsen für selbst genutztes Wohneigentum, um die Wohnung zu sichern.