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Was verdient man als Vereinsvorstand?

Gefragt von: Oswald Jost  |  Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2026
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Als Vereinsvorstand verdient man in der Regel wenig bis nichts, da die Tätigkeit laut Gesetz (BGB) grundsätzlich ehrenamtlich ist; eine Vergütung ist nur mit expliziter Regelung in der Satzung möglich und muss "angemessen" sein, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Während kleine Vereine oft nur die Ehrenamtspauschale von bis zu 960 € (Stand 2025) zahlen, können hauptamtliche Vorstände in größeren, wirtschaftlich starken Organisationen (z.B. großen Sportverbänden, Stiftungen) durchaus Gehälter zwischen 60.000 € und über 200.000 € jährlich beziehen, was aber strengen steuerlichen Regeln unterliegt.

Was verdient ein Vereinsvorstand?

Mit dem Berufstitel Vorstand kannst du ein Durchschnittsgehalt zwischen 91.600 € und 117.000 € erwarten. Der Durchschnitt liegt bei etwa 102.800 €.

Kann man als Vereinsvorstand Geld verdienen?

Laut § 27 BGB sind Vorstandsmitglieder grundsätzlich unentgeltlich für ihren Verein tätig. Eine Vergütung ist nur dann zulässig, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für den Vereinsvorstand?

Die Ehrenamtspauschale ist ein gesetzlich festgelegter Freibetrag von aktuell 840 Euro pro Jahr (Stand 2025), der für allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten gilt – etwa für Vorstandsmitglieder oder Kassierer. Die Aufwandsentschädigung ist der übergeordnete Begriff für finanzielle Ausgleichszahlungen im Ehrenamt.

Wie viel Geld darf ein Vereinsvorstand ausgeben?

Der Vorstand darf Ausgaben alleine tätigen

Der Blick in das Vereinsrecht zeigt, dass ein Haushaltsbeschluss nicht zwingend erforderlich ist, sofern die Satzung dies nicht ausdrücklich festlegt. Ohne Haushaltsbeschluss steigt allerdings das Haftungsrisiko für den Vorstand.

Welche Aufgaben hat der Vereinsvorstand? npo news&wissen Folge 9

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Was verdient ein Vorstand einer kleinen AG?

Im kleinen bis mittleren Mittelstand verdient ein Vorstandsmitglied zwischen 150.000 bis 400.000 EUR pro Jahr. Konzern-Vorstände und Dax-Vorstände verdienen im Durchschnitt rund 4 Mio. EUR pro Jahr.

Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?

Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.

Ist Vereinsvorstand ein Ehrenamt?

Die wesentlichen Rahmenbedingungen, z.B. Beginn und Ende der Amtszeit, Vergütung, Rücktritt etc. werden in Satzung festgelegt. Bei der Vergütung des Vorstands im gemeinnützigen Verein ist Vorsicht geboten, denn grundsätzlich ist der Vorstand ehrenamtlich tätig.

Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung?

Eine angemessene Aufwandsentschädigung im Ehrenamt ist gesetzlich durch die Ehrenamtspauschale (bis zu 960 €/Jahr) und die Übungsleiterpauschale (bis zu 3.300 €/Jahr) geregelt, die steuer- und sozialabgabenfrei sind, wobei die tatsächliche Höhe je nach Tätigkeit variiert, aber innerhalb dieser Grenzen liegt, um den tatsächlichen Aufwand abzudecken, ohne als Einkommen zu gelten. Es gibt auch einen Aufwendungsersatz für tatsächliche Auslagen wie Fahrtkosten (z. B. 30 Cent/km), was von der Pauschale zu unterscheiden ist. 

Wie formuliert man die Entlastung des Vorstandes eines Vereins?

Eine gängige Formulierung lautet: „Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024. “ Es ist wichtig, dass die Formulierung eindeutig ist, damit keine Missverständnisse entstehen.

Was ändert sich 2026 für Vereine?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Freigrenze auf 50.000 Euro inkl. Umsatzsteuer angehoben. Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften haben ab 2026 folglich den Vorteil, mehr Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen zu dürfen, ohne dafür eine Steuerpflicht auszulösen.

Wie viel Geld dürfen Vereine auf dem Konto haben?

Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind im Rahmen einer Freibetragsgrenze von 45.000 Euro im Jahr körperschafts- und gewerbesteuerfrei. Wird die Freibetragsgrenze vom Verein überschritten, sind entsprechenden Einnahmen zu versteuern (weitere Details zur Besteuerung des Vereins).

Wie viele Personen braucht ein Vereinsvorstand?

Ein Verein braucht mindestens einen Vorstand nach § 26 BGB, aber die genaue Anzahl (mindestens zwei oder mehr) wird in der Satzung festgelegt, wobei oft ein erster und zweiter Vorsitzender sowie ein Kassenwart üblich sind, um die Vertretung sicherzustellen und Aufgaben zu teilen. Es gibt keine gesetzliche Mindestzahl für Vorstandsmitglieder, nur eine Mindestmitgliederzahl (oft 3 oder 7 für e.V.). 

Wer bestimmt das Gehalt eines Vorstands?

Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und bestimmt auf dessen Basis die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Wer verdient 10.000 Euro im Monat?

10.000 Euro pro Monat (brutto) verdienen vor allem hochqualifizierte Fachkräfte in Führungspositionen (CFO, CEO, Abteilungsleiter), Spezialisten in der IT (CTO, CISO, Senior Softwareentwickler), Ärzte, Piloten, Unternehmensberater und erfolgreiche Selbstständige in gut zahlenden Nischen. Auch bestbezahlte Handwerker wie Berufstaucher können dieses Gehalt erreichen. 

Wer darf Vereinsvorstand werden?

Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder gewählt werden, die mindestens drei Jahre Mitglied im Verein sind. Wird ein Nichtmitglied zu einem Vorstandsmitglied bestellt, wird damit weder eine Mitgliedschaft begründet noch ergeben sich aus dieser Stellung mitgliedschaftliche Rechte.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für den Vorstand eines Vereins?

Für Vorstände in Vereinen sind Aufwandsentschädigungen möglich, müssen aber in der Satzung verankert sein, da die Tätigkeit grundsätzlich unentgeltlich ist (BGB). Es gibt den Aufwandsersatz (Erstattung tatsächlicher Kosten wie Porto, Fahrt) und die steuerbegünstigte Ehrenamtspauschale (bis 960 €/Jahr ab 2026) für die Arbeitsleistung, wobei beides getrennt dokumentiert werden muss; die Pauschale darf nicht mit der Übungsleiterpauschale kombiniert werden, aber eine Kombination mit anderen Tätigkeiten ist möglich. 

Was ist eine angemessene Entschädigung?

Eine angemessene Vergütung ist der Wert, der üblicherweise für vergleichbare Dienstleistungen von vergleichbaren Unternehmen unter vergleichbaren Umständen gezahlt würde . Die Angemessenheit wird anhand aller Fakten und Umstände beurteilt.

Wie hoch ist der Stundenlohn für Ehrenamtliche?

Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Stundenlohn, aber eine steuerfreie Ehrenamtspauschale (ab 2026: 960 €/Jahr) oder Übungsleiterpauschale (ab 2026: 3.000 €/Jahr) als Aufwandsentschädigung, die oft als symbolischer Stundenlohn wahrgenommen wird, aber keine reguläre Bezahlung darstellt; bei Überschreitung der Grenzen oder wenn die Tätigkeit eigentlich eine bezahlte Arbeit ist, greift der Mindestlohn. Die Höhe der tatsächlichen Aufwandsentschädigung wird von Organisationen festgelegt, wobei oft ein niedriger Stundensatz berechnet wird (z.B. 5,80 €/Stunde bei 70 €/Monat). 

Wann haftet ein Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen?

Ein Vereinsvorstand haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, etwa bei vorsätzlicher Vernachlässigung steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Pflichten (z.B. Nichtabführung von SV-Beiträgen), bei bewusster Überschreitung der Vertretungsmacht, der Verschleppung der Insolvenz oder bei groben Verstößen gegen Satzung, Gesetze oder behördliche Anordnungen. Für einfache Fahrlässigkeit besteht bei ehrenamtlicher Tätigkeit meist ein Haftungsprivileg gemäß § 31a BGB, aber es gibt Ausnahmen wie die Insolvenzantragspflicht oder steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Pflichten, wo die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit droht.
 

Was muss ein Vereinsvorstand machen?

Der Vorstand eines Vereins hat die zentrale Aufgabe, den Verein zu leiten und nach außen zu vertreten, ähnlich einer Geschäftsführung (§ 27 Abs. 3 BGB), indem er den Vereinszweck verfolgt, Geschäfte führt (Verträge abschließen, Kasse verwalten), Mitgliederversammlungen einberuft und leitet sowie die gesetzlichen Pflichten erfüllt (z. B. Anmeldung im Vereinsregister, Steuerangelegenheiten). Hauptbereiche sind: Leitung (Organisation, Beschlüsse umsetzen), Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich), Finanzen (Kassenführung, Beantragung von Fördermitteln), Mitgliederverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.
 

Wie kann ein Verein Mitarbeiter bezahlen?

Das Wichtigste in Kürze: Mitglieder des Vereins können für selbständige berufliche Arbeit vergütet werden. Auch können Mitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ehrenamtler können entweder steuerfrei via Aufwandsentschädigung vergütet werden oder eine steuerpflichtige Entgeltzahlung erhalten.

Wer zahlt die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer?

Die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche zahlt in der Regel der Verein, die gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde), bei der die Tätigkeit ausgeübt wird, meist im Rahmen der steuerfreien Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) oder Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr). Ob eine Entschädigung gezahlt wird, hängt von der Satzung des Vereins und der Entscheidung der Mitglieder ab, ein vertraglicher Anspruch entsteht nur bei expliziter Vereinbarung. 

Wie hoch ist die Aufwendungspauschale?

Diese Aufwandsspende soll das ehrenamtliche Engagement fördern. Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.

Wie hoch ist die Erhöhung der Ehrenamtspauschale im Jahr 2026?

Erhöhung Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Der Übungsleiterfreibetrag wird im Jahr 2026 von derzeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben.

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