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Was tun wenn Behörde lügt?

Gefragt von: Alwine Marquardt-Lehmann  |  Letzte Aktualisierung: 4. März 2023
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, der vom Bürger bei Fehlverhalten eines Amtsträgers eingelegt werden kann. Grundsätzlich kann jede Person, nicht nur der Betroffene, dies tun. Dabei ist keine bestimmte Form oder Frist einzuhalten. Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich?

Wie kann man sich gegen eine Behörde wehren?

Gegen sämtliches Verwaltungshandeln stehen jedoch auch sog. förmliche Rechtsbehelfe zur Verfügung, in der Regel sind das Widerspruch und Klage. Der Widerspruch ist das sogenannte Vorverfahren, es wird mit Widerspruchseinlegung eingeleitet und endet entweder mit der Abhilfe oder mit einem Widerspruchsbescheid.

Wie beschwert man sich über eine Behörde?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken Sie an den Chef oder die Chefin der Behörde oder öffentlichen Stelle. Aufsichtsbehörde: Für manche Behörden, Ämter, Unternehmen oder selbstständige Unternehmer*innen gibt es Aufsichtsbehörden. Das heißt, Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Aufsichtsbehörde senden.

Kann eine Behörde verklagt werden?

Verwaltungsträger der mittelbaren Staatsverwaltung sind als juristische Personen rechtlich selbständig und können daher vor den Verwaltungsgerichten selbst verklagt werden (§ 61 Nr. 1 Fall 2 VwGO). Für die unmittelbare Staatsverwaltung gilt hingegen das Rechtsträgerprinzip (§ 78 VwGO).

Wie viel kostet eine Untätigkeitsklage?

Kosten einer Untätigkeitsklage

Die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. In der Regel muss die Behörde die Kosten des Klägers tragen, wenn nicht innerhalb der Fristen entschieden wird.

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Kann eine Behörde Widerspruch einlegen?

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Was bringt eine Untätigkeitsklage?

Was bringt eine Untätigkeitsklage? Mit der Einlegung einer Untätigkeitsklage können Bürger in Deutschland gegen den verzögernden Verwaltungsakt einer Behörde vorgehen. Die Bearbeitung ihrer Angelegenheit wird so wieder aufgenommen bzw. beschleunigt, sodass eine Entscheidung zu einer bestimmten Frist feststeht.

Wie kann man eine Behörde verklagen?

Untätigkeitsbeschwerde gegen eine Behörde

U.a. gibt es auch hier die Möglichkeit, Untätigkeitsbeschwerde einzulegen, in diesem Fall beim zuständigen Sozialgericht. Das Sozialgericht wird dann prüfen, ob die beanstandete Verzögerung eventuell durch einen zureichenden Grund gerechtfertigt ist.

Was kostet eine Klage vor dem Verwaltungsgericht?

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Wie gehe ich mit Behörden um?

Behörde vs. Bürger – “Wie gehe ich mit Behörden um”
  1. Bleiben Sie freundlich aber bestimmt.
  2. Anspruch auf Auskunft und Beratung.
  3. Seien Sie kritisch.
  4. Stellen Sie einen Antrag. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Nachweis der Antragstellung.
  5. Widerspruch und Klage.
  6. Diese Unterlagen brauchen Sie in Regelfall.

Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde

Grund ist vor allem das der Beamte eine Dienstpflicht missachtet hat. Andere Entscheidungen sind hingegen nicht möglich. Sollen jedoch andere (strengere) Maßnahmen gegen den Beschäftigten erreicht werden (Sachentscheidung), so muss eine Fachaufsichtsbeschwerde erhoben werden.

Was rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann und der sich an die Dienstaufsicht oder die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten wendet.

Welche Rechte hat der Bürger gegenüber der Verwaltung?

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt der Grundsatz: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten?

Die behördliche Auskunftspflicht ist Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen. Sie ist in § 25 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt.

Welche Pflichten haben Behörden?

Jede Behörde hat in einem Verwaltungsverfahren die Pflicht, dem Beteiligten eine Auskunft und Beratung über die Rechte und Pflichten, die ihm zustehen, zu erteilen. Diese Auskunftspflicht der Behörden gegenüber dem Beteiligten erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht und ist in § 25 S.

Wie lange kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen?

Die Entscheidung bezüglich einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Der Beschwerdeführer hat jedoch keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wie das Ergebnis seiner Beschwerde lautet beziehungsweise wie dieses begründet wird.

Was überprüft das Verwaltungsgericht?

Das Verwaltungsgericht überprüft im Falle einer Klage die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung. In Niedersachsen wurde im Zuge der Verwaltungsreform in vielen Rechtsgebieten das Vorverfahren - auch Widerspruchsverfahren genannt - ab 2005 abgeschafft.

Wer trägt die Kosten bei Klage?

Im Urteilsspruch verkünden die Richter:innen, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens bezahlen muss. Im Allgemeinen ist es so, dass die Pflicht dem Verlierer bzw. der Verliererin aufgebürdet wird. Er oder sie muss also die Gerichtskosten und die Anwaltskosten für sich selbst und für die Gegenseite bezahlen.

Wer trägt die Kosten bei einer Klage?

Wurde Ihrer Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen.

Wie viel kostet es jemanden zu verklagen?

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Kann man ohne Anwalt verklagen?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass die Prozessbeteiligten auch ohne Anwalt vor Gericht agieren. Dies ist sowohl auf dem Gebiet des Strafrechts, aber auch im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht möglich.

Welche Folgen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Mit einer solchen Beschwerde aufgrund persönlichen Fehlverhaltens kann der Beschwerdeführer dafür sorgen, dass der beschuldigte Amtsträger beim Erweis seiner Schuld mit dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen rechnen muss. Solche Maßnahmen können Abmahnungen sein oder auch Disziplinarverfahren (bei Beamten).

Wann ist eine Untätigkeitsklage möglich?

Die Untätigkeitsklage ist statthaft, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.

Wie lange dauert eine Untätigkeitsklage?

Im Sozialrecht beträgt die Frist grundsätzlich sechs Monate (Ausnahme: Widerspruch), im Verwaltungsrecht ist eine Untätigkeitsklage in der Regel schon nach drei Monaten möglich. Die Fristen können in Einzelfällen auch abweichen, z.B. wenn ein längeres Warten aufgrund besonderer Umstände unzumutbar ist.

Wie muss ich eine Untätigkeitsklage formulieren?

Die Beklagte hat nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 88 Abs. 2 SGG über meinen Widerspruch entschieden. Die Beklagte teilte auch keinerlei Gründe für die Verzögerung mit. Ich habe ein Recht darauf, dass die Beklagte in angemessener Frist über meinen Widerspruch entscheidet.