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Was muss ich nach der Kündigung tun?

Gefragt von: Rudi Schwab  |  Letzte Aktualisierung: 26. September 2026
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Nach einer Kündigung müssen Sie sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (innerhalb von 3 Tagen), das Kündigungsschreiben fristwahrend prüfen lassen (Klagefrist 3 Wochen), aktiv nach neuen Jobs suchen und sich um Ihre Unterlagen kümmern, wie ein Arbeitszeugnis beantragen und Resturlaub nehmen; dabei ist es ratsam, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um Ihre Optionen zu besprechen.

Was muss ich tun, nachdem ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach einer Kündigung müssen Sie sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten zu vermeiden (innerhalb von 3 Tagen, wenn die Kündigungsfrist kurz ist). Prüfen Sie das Kündigungsschreiben auf Formfehler und Sozialauswahl (Sozialauswahl). Beantragen Sie ein Zwischenzeugnis, sammeln Sie Unterlagen und erwägen Sie, innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage bei einem Anwalt einzureichen. 

Was sollte man nach einer Kündigung tun?

Nach Erhalt einer Kündigung müssen Sie schnell handeln: Ruhen Sie sich aus, melden Sie sich sofort arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit (innerhalb 3 Tage!), prüfen Sie die Kündigung mit einem Anwalt, beantragen Sie ein Zwischenzeugnis, nehmen Sie Ihren Resturlaub und prüfen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen sinnvoll ist, um Ihre Ansprüche zu sichern und Sperrzeiten zu vermeiden, so Chevalier Rechtsanwälte und Arbeitsrecht.online, HENSCHE Arbeitsrecht, cleverklagen.
 

Wo muss man sich nach einer Kündigung melden?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) melden, entweder online (empfohlen), telefonisch (0800 4 555500) oder persönlich mit Termin, um sich arbeitslos und arbeitsuchend zu melden und eventuell Arbeitslosengeld zu beantragen; wichtig sind dabei die Fristen: sofort oder spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, wenn der letzte Arbeitstag weniger als 3 Monate entfernt ist, und dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
 

Was brauche ich vom Arbeitgeber nach Kündigung?

Was passiert mit meinen Arbeitspapieren, wenn ich aufhöre bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu arbeiten? Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere aushändigen. Dazu zählen das Zeugnis, die Lohnsteuerkarte und der Sozialversicherungsausweis.

Kündigung erhalten - Die 7 wichtigsten Schritte nach einer Kündigung!

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Was soll ich tun, wenn ich gekündigt wurde?

Nach Erhalt einer Kündigung müssen Sie schnell handeln: Ruhen Sie sich aus, melden Sie sich sofort arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit (innerhalb 3 Tage!), prüfen Sie die Kündigung mit einem Anwalt, beantragen Sie ein Zwischenzeugnis, nehmen Sie Ihren Resturlaub und prüfen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen sinnvoll ist, um Ihre Ansprüche zu sichern und Sperrzeiten zu vermeiden, so Chevalier Rechtsanwälte und Arbeitsrecht.online, HENSCHE Arbeitsrecht, cleverklagen.
 

Welche Unterlagen erhält man beim Verlassen eines Arbeitsverhältnisses?

Bei jedem Jobwechsel muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung (P45) ausstellen. Dieses Formular enthält Angaben zu Ihrem Gehalt und den von Ihnen im Steuerjahr gezahlten Steuern. Es liegt stets in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer seine Lohnsteuerbescheinigung erhält.

Wo muss ich mich melden, wenn mir gekündigt wurde?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) melden, entweder online (empfohlen), telefonisch (0800 4 555500) oder persönlich mit Termin, um sich arbeitslos und arbeitsuchend zu melden und eventuell Arbeitslosengeld zu beantragen; wichtig sind dabei die Fristen: sofort oder spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, wenn der letzte Arbeitstag weniger als 3 Monate entfernt ist, und dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
 

Wen muss ich über meine Kündigung informieren?

Die Kündigung richtet man am besten an den Arbeitgeber (in der Regel die Geschäftsführung oder Personalabteilung) und idealerweise zusätzlich an den direkten Vorgesetzten, um sicherzugehen, dass sie ankommt und formal korrekt ist. Wichtig ist die schriftliche Form (keine E-Mail) und die persönliche, nachweisbare Übergabe (z.B. Einwurf-Einschreiben oder Bestätigung der Abgabe), da die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen muss, damit sie wirksam wird.
 

Wie viele Tage nach Kündigung arbeitslos melden?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich arbeitsuchend spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses melden, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis. Am letzten Arbeitstag müssen Sie sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wird, frühestens ab diesem Tag. Die frühe Meldung verhindert finanzielle Nachteile wie Sperrfristen.
 

Wie verhält man sich nach einer eigenen Kündigung?

Gehen Sie mit einer positiven Einstellung in das Gespräch und bleiben Sie freundlich und sachlich. Eine Abrechnung mit dem Unternehmen ist fehl am Platz. Bedanken Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber für die gute Zusammenarbeit. Lassen Sie ihn wissen, wie Ihre berufliche Entwicklung davon profitiert hat.

Welches Geld steht mir nach Kündigung zu?

Höhe des Arbeitslosengelds nach Kündigung

Das Arbeitslosengeld liegt nach Kündigung bei 60 % - 67 % des vorherigen Einkommens. Die genaue Höhe errechnet sich aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis zu erteilen (§ 630 BGB). Grundsätzlich hat sich das Zeugnis auf Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung zu beschränken.

Was muss ich nach Erhalt der Kündigung machen?

Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend

Nach einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und spätestens am Ende der Kündigungsfrist arbeitslos zu melden, sofern Sie dann noch keine neue Stelle haben.

Wann muss das Arbeitsamt über eine Kündigung informiert werden?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich arbeitsuchend spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses melden, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis. Am letzten Arbeitstag müssen Sie sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt wird, frühestens ab diesem Tag. Die frühe Meldung verhindert finanzielle Nachteile wie Sperrfristen.
 

Was muss ich beachten, wenn ich kündige?

Wenn Sie kündigen, müssen Sie die Schriftform (Original mit handschriftlicher Unterschrift, keine E-Mail/Fax), die Kündigungsfrist (vertraglich/gesetzlich, meist 4 Wochen zum 15./Ende des Monats) einhalten und den Zugang nachweisen (Einschreiben, Bote), um eine wirksame Kündigung zu gewährleisten, idealerweise um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden und ein gutes Arbeitszeugnis zu sichern. 

Wer muss bei einer Kündigung informiert werden?

Die Kündigung richtet man am besten an den Arbeitgeber (in der Regel die Geschäftsführung oder Personalabteilung) und idealerweise zusätzlich an den direkten Vorgesetzten, um sicherzugehen, dass sie ankommt und formal korrekt ist. Wichtig ist die schriftliche Form (keine E-Mail) und die persönliche, nachweisbare Übergabe (z.B. Einwurf-Einschreiben oder Bestätigung der Abgabe), da die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen muss, damit sie wirksam wird.
 

Was tun nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Sie schnell handeln: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend (innerhalb 3 Tage bei weniger als 3 Monate Restlaufzeit) und prüfen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Wirksamkeit der Kündigung anzufechten, da sonst die Kündigung als wirksam gilt, selbst wenn sie fehlerhaft ist. Sammeln Sie wichtige Unterlagen, verlangen Sie ein Zwischenzeugnis und planen Sie die nächsten Karriereschritte. 

Wo muss ich mich melden, wenn ich gekündigt worden bin?

Nach einer Kündigung müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) melden, entweder online (empfohlen), telefonisch (0800 4 555500) oder persönlich mit Termin, um sich arbeitslos und arbeitsuchend zu melden und eventuell Arbeitslosengeld zu beantragen; wichtig sind dabei die Fristen: sofort oder spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, wenn der letzte Arbeitstag weniger als 3 Monate entfernt ist, und dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
 

Wo muss man hin, wenn man gekündigt wurde?

9. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Wer gekündigt worden ist, muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, und zwar innerhalb von Tagen nach Erhalt der Kündigung. Das steht in § 38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Bin ich nach der Kündigung noch krankenversichert?

Ja, Sie bleiben in Deutschland grundsätzlich krankenversichert, aber die Art der Absicherung hängt von Ihrer Situation ab: Bei Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert; ohne Leistungsbezug müssen Sie sich freiwillig in der GKV versichern oder privat zahlen; sind Sie privat versichert, bleibt Ihr Vertrag bestehen, aber Sie zahlen die vollen Beiträge selbst, bis Sie ALG I beziehen, da Arbeitgeberanteile wegfallen. Wichtig ist eine nahtlose Übergabe, um Lücken zu vermeiden, da in Deutschland jederzeit Versicherungspflicht besteht. 

Welche Unterlagen brauche ich fürs Arbeitsamt bei Kündigung?

Wenn Sie sich arbeitslos melden, sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass mit entsprechenden Bescheinigungen sowie Kündigung, Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte. Notfalls können Sie die meisten Dokumente aber auch nachreichen.

Welche Dokumente erhält man beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis?

Wenn ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, sollten Sie ihm zusammen mit seiner letzten Gehaltsabrechnung eine Lohnsteuerbescheinigung (P45) aushändigen. In der Praxis ist diese jedoch möglicherweise erst verfügbar, nachdem der Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlassen hat und die letzte Gehaltsabrechnung bearbeitet wurde.

Welche Unterlagen stehen mir nach der Kündigung zu?

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hast du ein Recht darauf, deine Papiere zu bekommen: die Abmeldung von der Sozialversicherung, der Ausdruck über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, eine Arbeitsbescheinigung und ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Was passiert mit meinem Jahresurlaub, wenn ich kündige?

Nicht genommener Jahresurlaub wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt . Dies schließt auch den Urlaubszuschlag ein, sofern dieser beim Antritt des Jahresurlaubs gewährt wurde. Der Urlaubszuschlag wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, selbst wenn dies im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag anders geregelt ist.