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Was muss ich beim Auszug alles renovieren?

Gefragt von: Frau Dr. Verena Arnold MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 20. September 2026
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Beim Auszug musst du nur renovieren, wenn dein Mietvertrag eine wirksame Klausel für Schönheitsreparaturen enthält, was typischerweise das Streichen von Wänden/Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Türen (innen) und Fensterrahmen (innen) sowie das Ausbessern von Dübellöchern und kleinen Putzschäden umfasst; größere Reparaturen (Heizung, Fenster außen) oder Bodenbeläge sind Mietersache, es sei denn, du hast sie beschädigt. Die Pflicht hängt stark vom Vertrag ab – strenge, unflexible Klauseln sind oft unwirksam.

Was muss man als Mieter bei Auszug renovieren?

Der Mieter muss die Wohnung nach dem Mietrecht beim Auszug im Regelfall nicht renovieren. Dies gilt nur dann, wenn beide Parteien im Mietvertrag eine Vereinbarung hierüber getroffen haben. Ist dies der Fall, muss der Mieter Wände und Decken, Fenster und Türen von innen sowie vorhandene Heizkörper streichen.

Für welche Schäden muss der Mieter bei Auszug aufkommen?

Der Mieter haftet beim Auszug für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, also durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung entstanden sind (z. B. Brandlöcher, tiefe Kratzer, große Flecken, angenagte Wände durch Tiere, unzulässige bauliche Veränderungen). Für normale Abnutzung wie kleine Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten oder verkalkte Armaturen muss der Mieter nicht aufkommen. Wichtig sind ein sorgfältiges Übergabeprotokoll und ggf. eine Privathaftpflichtversicherung.
 

Was dürfen Vermieter beim Auszug verlangen?

Der Vermieter darf beim Auszug die Wohnung besenrein und leer zurückverlangen, Schäden beheben lassen (ggf. auf Kosten des Mieters), ausstehende Zahlungen oder Betriebskosten einbehalten und bei nicht durchgeführten, vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (neutraler Anstrich, Bohrlöcher ausbessern) die Kosten von der Kaution nehmen oder nachfordern, muss aber normale Abnutzung (Gebrauchsspuren, verblasste Wände) akzeptieren. 

Ist man dazu verpflichtet, beim Auszug die Wände zu streichen?

Nein, eine generelle Pflicht zum Streichen der Wände beim Auszug gibt es gesetzlich nicht; es kommt allein auf wirksame Klauseln im Mietvertrag an. Viele standardmäßige "Schönheitsreparatur"-Klauseln sind unwirksam, aber falls eine gültige Vereinbarung (z.B. für normale Abnutzung und bei Einzug renoviert übernommen) existiert, müssen Mieter oft streichen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, da starre Fristen oder unklare Formulierungen oft ungültig sind, aber eine Renovierung bei Schäden oder übermäßiger Abnutzung verlangt werden kann. 

Cosmetic repairs: Do I have to renovate when I move out? Part 2 | Lawyer explains the world

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Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren? Der Vermieter muss folgende Mängel grundsätzlich akzeptieren: Gebrauchsspuren: Kleinere Kratzer oder Wände, die nach Jahren nicht mehr strahlend weiß sind. Normale Abnutzung: Abgewohnte Böden oder verblasste Tapeten, sofern kein Austausch vereinbart wurde.

Muss ich Nagellöcher beim Umzug in eine neue Wohnung ausbessern?

Wenn der Vermieter bei anderen ausziehenden Mietern unfreundlich war, können Sie sich Ärger ersparen, indem Sie Kleinigkeiten wie Nagellöcher selbst ausbessern . Grundsätzlich müssen Sie, sofern Sie nichts Zusätzliches vereinbart haben, nur Schäden reparieren (oder bezahlen), die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?

Von der Mietkaution können u.a. Mietrückstände, offene Nebenkostennachzahlungen, Kosten für Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich geschuldet) oder Schadensersatz für übermäßige Schäden (die über normale Abnutzung hinausgehen, wie Bohrlöcher, kaputte Fliesen, Brandlöcher) abgezogen werden. Auch Kosten für die Endreinigung, wenn die Wohnung unzumutbar verschmutzt hinterlassen wurde, können ein Grund sein. Der Vermieter muss seine Ansprüche aber begründen und kann nicht die gesamte Summe ohne Grund einbehalten, sondern nur für berechtigte Forderungen. 

Welche Renovierungen sind ohne Zustimmung erlaubt?

Diese Renovierungen sind ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt

  • das Streichen oder Tapezieren der Wände.
  • das Streichen von Türen und Türrahmen.
  • die Verlegung von Fußböden und die Anbringung von Fußleisten.
  • das Lackieren der Heizung.

Welche Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren?

Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.

Was kann der Vermieter nach Auszug in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf beim Auszug die Wohnung besenrein und leer zurückverlangen, Schäden beheben lassen (ggf. auf Kosten des Mieters), ausstehende Zahlungen oder Betriebskosten einbehalten und bei nicht durchgeführten, vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (neutraler Anstrich, Bohrlöcher ausbessern) die Kosten von der Kaution nehmen oder nachfordern, muss aber normale Abnutzung (Gebrauchsspuren, verblasste Wände) akzeptieren. 

Sind Dübellöcher normale Abnutzung?

Dübellöcher. Das Anbringen von Bildern, Regalen oder anderen Dekorationen ist in einer Mietwohnung üblich. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern, die durch solche Dekorationen entstehen, gehört daher zum vertragsgemäßen Gebrauch und stellt normale Abnutzung dar.

Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen?

Der Vermieter muss grundsätzlich für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung sorgen, also für größere Mängel und den Erhalt des vertragsgemäßen Zustandes (z.B. Dach, Heizung, Leitungen), während Mieter nur für Schönheitsreparaturen (Streichen/Tapezieren) zuständig sind, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde, wobei viele Klauseln unwirksam sind. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist der Vermieter oft für die notwendigen Schönheitsreparaturen verantwortlich, insbesondere wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. 

Wie müssen Wände übergeben werden?

Wenn keine Renovierungspflicht im Mietvertrag steht, musst du laut Gesetz beim Auszug z.B. die Wände nicht streichen. Renovieren beim Auszug: Die Wohnung muss besenrein übergeben werden, die Wände und Decken sollten hell und farblich neutral sein.

Wie viele Monate geben Sie einem Mieter Zeit zum Auszug?

Einem Mieter, der monatlich Miete zahlt, wird eine Kündigungsfrist von einem Monat gesetzt. Einem Mieter, der vierteljährlich Miete zahlt, wird eine Kündigungsfrist von drei Monaten gesetzt. Eine Kündigungsfrist von sechs Monaten wird einem Mieter gesetzt, der halbjährlich (alle sechs Monate) oder jährlich Miete zahlt.

Für welche Mängel darf die Kaution einbehalten werden?

Der Vermieter darf die Kaution bei Mietschulden, offenen Nebenkosten, nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen (wenn vertraglich vereinbart) und Schäden an der Mietsache einbehalten, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandlöcher, kaputte Fliesen, beschädigte Fenster/Türen). Wichtig ist, dass er seine Ansprüche begründet und die Schäden dokumentiert, wobei er in der Regel 3 bis 6 Monate Zeit für die Prüfung hat, aber auch länger warten kann, wenn berechtigte Forderungen bestehen.
 

Kann man Reinigungskosten von der Kaution abziehen?

Reinigungskosten: Wenn der Mieter die Wohnung in einem unsauberen Zustand hinterlässt, kann der Vermieter notwendige Reinigungskosten von der Kaution abziehen.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurück zu zahlen?

Ein Vermieter hat in der Regel eine angemessene Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten, um die Mietkaution zurückzuzahlen, wobei sich die Frist verlängern kann, wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen, aber spätestens nach 12 Monaten sollte der Großteil ausgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen. Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber die Rechtsprechung sieht diesen Zeitraum als angemessen an, um eventuelle Mängel, Schäden oder Nachzahlungen zu prüfen. 

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren?

Rechte für Mieter Diese 5 Mängel muss der Vermieter beim Auszug akzeptieren

  1. Selbst gestrichene Wände. Der Vermieter muss akzeptieren, dass der Mieter im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen selbst ausführt. ...
  2. Kratzer auf dem Fußboden. ...
  3. Abnutzung in Badezimmer oder Küche. ...
  4. Keine Grundreinigung. ...
  5. Nachträgliche Mängel.

Welche Mängel muss der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nachbessern?

Bei Mängeln nach der Wohnungsübergabe muss der Mieter diese dem Vermieter schriftlich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen, sonst droht der Verlust von Gewährleistungsrechten. Vermieter müssen nur für schwerwiegende Mängel (Heizung, Leitungen, Schimmel) haften, während normale Abnutzung akzeptabel ist. Das Übergabeprotokoll ist entscheidend: Darin dokumentierte Mängel sind bindend, aber Mieter sollten nichts unterschreiben, das sie zur sofortigen Behebung verpflichtet, ohne Frist. 

Was zählt als normale Abnutzung in einer Wohnung?

Bei Wohnungen oder Häusern können beispielsweise abgenutzte Teppiche, abgestoßene Farbe an Wänden oder Kratzer auf dem Boden als normale Abnutzung betrachtet werden. Bei Möbeln können Flecken oder leichte Beschädigungen ebenfalls als normale Abnutzung angesehen werden.

Wie viele Bohrlöcher sind erlaubt bei Auszug?

Mieter müssen beim Auszug aus der Wohnung grundsätzlich die Dübellöcher in den Wänden verfüllen – unabhängig davon, wie viele Löcher es in der Wohnung gibt. Das gilt auch dann, wenn der Mieter nicht wirksam zur Renovierung nach Mietende verpflichtet wurde.

Was muss man renovieren, wenn man auszieht?

Beim Auszug musst du nur renovieren, wenn dein Mietvertrag eine wirksame Klausel für Schönheitsreparaturen enthält, was typischerweise das Streichen von Wänden/Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Türen (innen) und Fensterrahmen (innen) sowie das Ausbessern von Dübellöchern und kleinen Putzschäden umfasst; größere Reparaturen (Heizung, Fenster außen) oder Bodenbeläge sind Mietersache, es sei denn, du hast sie beschädigt. Die Pflicht hängt stark vom Vertrag ab – strenge, unflexible Klauseln sind oft unwirksam.
 

Wie müssen Bohrlöcher bei Auszug?

Ob der Mieter Bohrlöcher entfernen muss, hängt von einer gültigen Schönheitsreparatur-Vereinbarung ab. Gibt es diese, müssen Dübel raus und Löcher mit Spachtelmasse aus dem Baumarkt geschlossen werden. Größere Löcher mit angerührter Masse füllen, glätten – fertig.

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